MEINUNGKOMMENTAREU-REGULIERUNG UND VERPACKUNG
Brüssel verbietet, was Peking, London und die US-Lebensmittelbehörde erlauben – die BPA-Dose, sogar für den Export
Seit dem 20. Juli 2026 dürfen in der EU keine neuen Dosen mit BPA-Innenlack mehr in Verkehr kommen. Zwei europäische Fachbehörden liegen in der Bewertung um den Faktor 1.000 auseinander, die USA halten BPA in Dosen für sicher. Ein Kommentar über Verhältnismäßigkeit.
Von Andreas W. Herb, Gründer und CEO MBG Group, Paderborn
7 Minuten Lesezeit31 Quellen1 KorrekturOffenlegung
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Inhalt
0,2 ng
tolerierbar je Kilogramm Körpergewicht und Tag laut EFSA
2023, zuvor 4.000 Nanogramm[4]
200 ng
derselbe Wert laut BfR und britischem COT
20.07.2026
letzter Tag für neue BPA-Dosen in der EU
Seit dem 20. Juli 2026 dürfen in der Europäischen Union keine neuen Getränkedosen mehr in Verkehr gebracht werden, deren Innenlack mit Bisphenol A hergestellt wurde. Was davor ausgeliefert wurde, darf noch bis zum 20. Juli 2027 befüllt werden.[1][2] Danach darf in der EU keine Getränkedose mit BPA-Innenlack mehr befüllt werden.
Man könnte das für eine Detailfrage der Lebensmittelchemie halten. Ich halte es für ein Lehrstück darüber, wie Regulierung in Europa entsteht: aus dem strengsten verfügbaren Wert, ohne Rücksicht darauf, dass andere Fachbehörden zu einem völlig anderen Ergebnis kommen, und mit Folgen weit über den Binnenmarkt hinaus.
Faktor 1.000, unter Fachleuten
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA hat 2023 festgelegt, dass ein Mensch täglich 0,2 Nanogramm BPA je Kilogramm Körpergewicht aufnehmen kann, ohne dass ein Gesundheitsrisiko zu erwarten ist. Vorher lag der Wert bei 4 Mikrogramm, also 20.000-mal höher.[4] Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung hält 200 Nanogramm für angemessen und widerspricht der Herleitung des EFSA-Werts in mehreren Punkten.[5] Der britische Fachausschuss COT hat sich dem deutschen Wert angeschlossen.[6] Die EU-Kommission hat ihr Verbot auf die Bewertung der EFSA gestützt, BPA könne dem Immunsystem schaden.[3]
0,2 Nanogramm: Den Wert, auf den Brüssel das Verbot stützt, sieht man kaum
Tolerierbare tägliche Aufnahme von BPA in Nanogramm je Kilogramm Körpergewicht
EFSA[4], BfR[5], COT[6]. Grafik aus den Zahlen des Textes neu gezeichnet.
Grenzen der Daten: Die Achse beginnt bei null. Der Balken für 0,2 Nanogramm ist da, aber schmaler als ein Bildpunkt. Ein Faktor 1.000 trennt BfR und EFSA, ein Faktor 20.000 die alte und die neue Bewertung der EFSA.
Grafik als Bild herunterladen (PNG)
Datentabelle anzeigen3 Zeilen
| Tolerierbare tägliche Aufnahme (ng) | |
|---|---|
| EFSA 2015 | 4.000 |
| BfR 2023, vom britischen COT übernommen | 200 |
| EFSA 2023, Grundlage des EU-Verbots | 0,2 |
Der Streit ist keine Petitesse. Das BfR hält schon den Endpunkt für ungeeignet, auf den die EFSA ihren Wert stützt: eine Veränderung bestimmter Immunzellen bei Mäusen. Daraus lasse sich keine Gesundheitsgefahr für Menschen vorhersagen.[5] Der COT sieht das genauso und hält Wirkungen bis zum deutschen Wert beim Menschen für unwahrscheinlich.[6] Die US-Lebensmittelbehörde FDA schreibt, BPA sei in den Mengen, die heute in Lebensmitteln vorkommen, sicher; BPA-haltige Beschichtungen in Metalldosen sind dort weiter erlaubt.[7]
Wohlgemerkt: Der Faktor 1.000 bedeutet nicht, dass in Großbritannien 1.000-mal mehr BPA in einer Dose stecken darf. Er beschreibt, wie unterschiedlich Fachbehörden dieselbe Studienlage bewerten. Genau deshalb ist er politisch so brisant.
Das Risiko ist nicht erfunden
Wer BPA für harmlos erklärt, macht es sich zu einfach. Die Endocrine Society, der weltweit größte Fachverband der Hormonforschung, hat das EU-Verbot ausdrücklich unterstützt.[11] Eine 2026 veröffentlichte Studie fand bei 40 jungen Erwachsenen nach fünf Tagen gezielter BPA-Gabe eine um rund 9 Prozent verminderte Insulinempfindlichkeit.[12] Die Dosis lag dabei allerdings bei 50 Mikrogramm je Kilogramm Körpergewicht, dem 250-Fachen des deutschen und dem 250.000-Fachen des europäischen Werts. Langfristige Erkrankungen oder normalen Dosenkonsum hat die Studie nicht untersucht.[12]
Weder „alles unbedenklich“ noch „jede Dose macht krank“ ist also eine ehrliche Zusammenfassung. Ehrlich ist: Die Wissenschaft streitet über die maßgebliche Dosis. Und wenn die Wissenschaft streitet, muss die Politik begründen, warum sie sich für die strengste Lesart entscheidet und was das kostet.
Außerhalb Europas zieht kaum jemand mit
| Markt | Regel |
|---|---|
| Europäische Union | Verboten. Neue Dosen mit BPA nur bis 20. Juli 2026, Befüllen bis 20. Juli 2027; Obst-, Gemüse- und Fischkonserven bis 20. Januar 2028.[1][2] |
| Norwegen | Verboten wie in der EU, mit denselben Fristen. Übernommen über das EWR-Abkommen, in Kraft seit 14. Juni 2025.[15] |
| Island | Verboten wie in der EU, mit denselben Fristen. Übernommen über das EWR-Abkommen, in Kraft seit 14. Juni 2025.[15] |
| Schweiz | Verboten seit der Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung vom 2. Juni 2025, mit denselben Fristen wie in der EU.[16] |
| Nordirland | Verboten. Das EU-Recht gilt dort über das Windsor-Abkommen.[9] |
| USA, Bundesstaat Washington | Getränkedosen mit Innenlack auf Bisphenolbasis verboten seit 1. Januar 2025. Für Lebensmitteldosen gilt nur eine Meldepflicht.[17] |
| Großbritannien ohne Nordirland | Erlaubt. Die Lebensmittelbehörde hat Beschränkungen angekündigt.[9] |
| USA, Bundesrecht | Erlaubt; die FDA hält die heutigen Mengen für sicher.[7] Einzelne Bundesstaaten verbieten BPA in Dosen und Gläsern für Säuglingsnahrung, etwa Connecticut und Minnesota.[18][19] In Kalifornien steht BPA auf der Liste nach Proposition 65, die Warnhinweise auslösen kann.[20] |
| China | Erlaubt mit einem Migrationsgrenzwert von 0,05 Milligramm je Kilogramm Lebensmittel; neue Norm ab 2. September 2026.[8] |
| Indonesien | Erlaubt mit einem Migrationsgrenzwert von 0,05 Milligramm je Kilogramm für innen beschichtete Dosen, nach der Verpackungsverordnung vom 23. Juni 2026. In Flaschen und Polycarbonat für Kinder unter drei Jahren verboten.[21] |
| Brasilien | Erlaubt mit einem Migrationsgrenzwert von 0,05 Milligramm je Kilogramm. In Babyflaschen und ähnlichen Artikeln für Kinder bis drei Jahre nicht zugelassen.[22] |
| Südkorea | Erlaubt mit einem Migrationsgrenzwert von 0,6 Milligramm je Liter für Epoxidharze. In allen Gegenständen für Kinder unter 36 Monaten verboten.[23] |
| Japan | Erlaubt. Ein gesetzlicher Grenzwert für Dosenlacke war nicht zu finden; die Industrie hat sich 2008 freiwillig niedrige Migrationswerte gesetzt.[24] |
| Kanada | Erlaubt. Verboten sind nur Babyflaschen aus Polycarbonat mit BPA, seit 2010. Health Canada erwartet aus Verpackungen kein Gesundheitsrisiko.[25][26] |
| Australien | Erlaubt, eine eigene Regel für BPA gibt es nicht. Die Behörde FSANZ hält die Belastung für unbedenklich; bei Babyflaschen aus Polycarbonat gab es 2010 einen freiwilligen Ausstieg.[27] |
| Neuseeland | Erlaubt, eine eigene Regel für BPA gibt es nicht. Zuständig ist dieselbe Behörde FSANZ wie für Australien.[27] |
| Malaysia | Erlaubt. Verboten sind nur Babyflaschen mit BPA, seit 2012.[28] |
| Philippinen | Erlaubt. Verboten sind nur Babyflaschen und Schnabeltassen mit BPA, seit 2019.[29] |
| Mexiko | Erlaubt. Die Norm für Konservendosen nennt Epoxidharze als geeignete Innenbeschichtung, eine Regel für BPA gibt es auf Bundesebene nicht.[30] |
| Südafrika | Erlaubt. Verboten sind nur Babyflaschen aus Polycarbonat mit BPA, seit 2011.[31] |
Mitgezogen sind die Nachbarn, die ihr Lebensmittelrecht ohnehin an der EU ausrichten: Norwegen und Island über den EWR, die Schweiz aus eigenem Beschluss.[15][16] Außerhalb Europas hat kein Staat dieser Liste ein vergleichbares Verbot. Strenger ist nur ein einzelner amerikanischer Bundesstaat, Washington, und auch er nur bei Getränkedosen.[17]
Exportieren können europäische Abfüller weiterhin, in jedes Land der Welt. Aber nur in der Dose, die Brüssel vorschreibt. Die Verordnung verbietet nicht nur den Verkauf, sondern schon die Verwendung von BPA bei der Herstellung, und jede Dose, die ein Abfüller in der EU kauft, wird hier in Verkehr gebracht. Eine Ausnahme für Exportware gibt es nicht.[1][2] Wer Getränke aus Deutschland nach Amerika oder Asien liefert, trägt die Umstellung also auch dort, wo die Konkurrenz vor Ort die zugelassene BPA-Dose weiter nutzen darf.
Diese Sorge ist nicht nur meine. In einer britischen Anhörung zu einem eigenen BPA-Verbot warnten Teilnehmer ausdrücklich vor Nachteilen im Wettbewerb und vor Handelshemmnissen, weil Großbritannien und die EU damit von den USA, China und Japan abwichen.[10]
Wer an der Umstellung verdient
Jede Umstellung hat Gewinner. AkzoNobel hat 32 Millionen Euro in ein neues Werk im spanischen Vilafranca gesteckt, das bisphenolfreie Beschichtungen für die Dosenindustrie herstellt.[13] Der europäische Lackverband CEPE hat eine eigene BPA-Arbeitsgruppe; im Vorstand saßen im März 2025 unter anderem Vertreter von PPG, Sherwin-Williams und AkzoNobel.[14]
Der Verband schreibt selbst, seine Gespräche mit den Behörden hätten zu einem „workable outcome“ für Dosen- und Schwerlastbeschichtungen geführt.[14] Tatsächlich enthält die Verordnung genau eine dauerhafte Ausnahme für Beschichtungen: für Behälter mit mehr als 1.000 Litern.[1] Derselbe Bericht zeigt aber auch, dass CEPE der EFSA-Bewertung widersprochen und um ausreichende Übergangsfristen gerungen hat, nicht um ein Verbot.[14] Dass die Lacklobby das Verbot herbeigeführt hätte, geben die Unterlagen nicht her. Dass Lobbyarbeit stattgefunden hat und wer sie gemacht hat, schon.
Was ich erwarte
Gesundheitsschutz braucht belastbare Wissenschaft, und Regulierung braucht Verhältnismäßigkeit. Wer eine ganze Lieferkette zur Umstellung zwingt, muss drei Dinge offenlegen: welchen zusätzlichen Schutz das Verbot bringt, was es Unternehmen und Verbraucher kostet und warum die abweichende Bewertung zweier Fachbehörden verworfen wurde. Eine solche Rechnung für die BPA-Dose haben wir nicht gefunden.
Für mich ist das ein Beispiel einer Regulierung, die Europas Getränkeindustrie belastet, ohne dass jemand die Rechnung aufmacht. Mehr zur europäischen Verpackungsregulierung steht in meinem offenen Brief an den Bundeskanzler und im Hintergrund Verpackungsverordnung aussetzen.
Andreas W. HerbGründer und CEO MBG Group, Paderborn
Was ich ausdrücklich nicht behaupte
Ich behaupte nicht, dass BPA harmlos ist, und nicht, dass der Export in Länder außerhalb der EU unmöglich wäre; Getränke in BPA-freien Dosen dürfen überall verkauft werden. Wie viel die Umstellung je Dose kostet, hat niemand veröffentlicht; dass sie die Branche belastet, ist meine Einschätzung. Ich behaupte nicht, dass die Lackindustrie das Verbot gekauft hat. Der Faktor 1.000 beschreibt unterschiedliche Bewertungen der Behörden, nicht unterschiedliche Grenzwerte für eine Dose.
METHODIK
Methodik
Faktoren: 200 ÷ 0,2 = 1.000 (BfR gegenüber EFSA 2023). 4.000 ÷ 0,2 = 20.000 (EFSA 2015 gegenüber 2023; 4 Mikrogramm sind 4.000 Nanogramm). Die Dosis der Studie von 2026: 50 Mikrogramm = 50.000 Nanogramm je Kilogramm; 50.000 ÷ 200 = 250 und 50.000 ÷ 0,2 = 250.000.
Fristen nach Artikel 11 der Verordnung (EU) 2024/3190 in der Fassung der Berichtigung (EU) 2026/250: Einweg-Gegenstände mit BPA bis 20. Juli 2026 erstmals in Verkehr bringen, danach 12 Monate befüllen; für Obst-, Gemüse- und Fischkonserven und für reine Außenbeschichtungen bis 20. Januar 2028. Die Ausnahmen in Anhang II betreffen Epoxidharze für Behälter über 1.000 Liter und Filter mit Polysulfonmembranen.
PRÜFUNG
Was vor der Veröffentlichung geprüft wurde
- Die Verordnung (EU) 2024/3190 und ihre Berichtigung (EU) 2026/250 sind am 26. Oktober 2026 im Wortlaut des Amtsblatts gelesen worden, ebenso die Bewertungen von EFSA, BfR und dem britischen Ausschuss COT, die Seite der US-Behörde FDA, die Information der britischen Regierung vom 25. Juni 2026 und der Jahresbericht des Lackverbands CEPE.
- Die Vorlage des Autors sagte, der Export in die Welt sei unmöglich, weil Dosen mit BPA verboten und nicht mehr erhältlich seien. Unmöglich ist der Export nicht: Getränke in BPA-freien Dosen dürfen überall verkauft werden. Belegt ist, dass auch Dosen für Exportware in der EU BPA-frei sein müssen. Der Text sagt es so.
- Dass das Verbot auch Dosen für den Export erfasst, folgt aus dem Wortlaut: Verboten ist schon die Verwendung von BPA bei der Herstellung, und jede Dose, die ein Abfüller in der EU bezieht, wird hier in Verkehr gebracht. Eine Ausnahme für Exportware enthält die Verordnung nicht. Eine Auslegung der Kommission zu dieser Frage haben wir nicht gefunden.
- Für China stützt sich der Text auf die inoffizielle Übersetzung der Norm GB 4806.10-2025 durch das US-Landwirtschaftsministerium. Die Norm gilt ab dem 2. September 2026.
- Die Ländertabelle ist am 26. Oktober 2026 um die Liste ergänzt worden, die der Autor nachgereicht hat. Jede Zeile ist an einer amtlichen Quelle geprüft: Gesetz, Amtsblatt, Norm oder Behördenseite. Für Malaysia ist es die vom Gesundheitsministerium konsolidierte Fassung, für Brasilien das Abbild des Amtsblatts. Wo ein Land keine eigene Regel für BPA hat, steht „erlaubt“; das ist aus dem Fehlen einer Regel geschlossen. Für Japan stammt die freiwillige Branchenregel aus einer Behördenauskunft von 2010; ob die seit 2025 geltende Positivliste BPA in Dosenlacken eigens regelt, war nicht zu klären.
- Was die Umstellung je Dose kostet, hat niemand veröffentlicht, weder die Hersteller noch die Behörden. Dass sie die Getränkeindustrie belastet, ist die Einschätzung des Autors. Kommission, Lackhersteller und Dosenhersteller wurden nicht um eine Stellungnahme gebeten.
QUELLEN
Quellen
Jede Nummer im Text führt zu ihrer Quelle. Die Herkunft steht an jedem Eintrag: amtlich, Medienbericht, Verband, Institut oder Datenportal.
[1] Europäische Kommission, 19.12.2024, ABl. L vom 31.12.2024
Verordnung (EU) 2024/3190 über die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen in Lebensmittelkontaktmaterialien (Artikel 1, 3, 11 und Anhang II)Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[2] Europäische Kommission, 02.02.2026, ABl. L vom 03.02.2026
Verordnung (EU) 2026/250 zur Berichtigung der Verordnung (EU) 2024/3190 (neue Fassung von Artikel 3 und 11)Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[3] Europäische Kommission, 19.12.2024
Commission adopts ban of Bisphenol A in food contact materialsAmtliche Quelle↑ zurück zum Text
[4] Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), 19.04.2023
Bisphenol A in food is a health riskAmtliche Quelle↑ zurück zum Text
[5] Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), 13.07.2023
Bisphenol A in everyday products: answers to frequently asked questionsAmtliche Quelle↑ zurück zum Text
[6] Committee on Toxicity (COT), Vereinigtes Königreich
Supplementary statement to the COT's position paper on bisphenol A (BPA), Randnummern 43, 66, 67 und 73Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[7] U.S. Food and Drug Administration (FDA), Stand 20.04.2023
Bisphenol A (BPA): Use in Food Contact ApplicationAmtliche Quelle↑ zurück zum Text
[8] U.S. Department of Agriculture, Foreign Agricultural Service, 19.11.2025
National Food Safety Standards for Food Contact Materials (GAIN-Bericht CH2025-0216 mit inoffizieller Übersetzung von GB 4806.10-2025)Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[9] Britische Regierung, 25.06.2026
BPA in food contact materials: EU rules and UK implicationsAmtliche Quelle↑ zurück zum Text
[10] Britische Regierung
Summary of responses: consultation on the proposal to implement a ban on the use of BPA and its analogues in food contact materialsAmtliche Quelle↑ zurück zum Text
[11] Endocrine Society, 07.03.2024
Submission to the European Commission public consultation on restrictions on bisphenol A (BPA) and other bisphenols in food contact materialsVerband↑ zurück zum Text
[12] The Journal of Clinical Endocrinology & Metabolism, 20.03.2026
Seal, Phelan, Malin u. a.: Bisphenol A decreases peripheral insulin sensitivity in normal weight adults: a double-blind randomized controlled trial (Band 111, Heft 9)Institut oder Körperschaft↑ zurück zum Text
[13] AkzoNobel, 16.11.2023
AkzoNobel invests in coatings technology to support beverage can industry transitionInstitut oder Körperschaft↑ zurück zum Text
[14] CEPE (Europäischer Verband der Lack-, Druckfarben- und Künstlerfarbenhersteller), April 2025
Annual Report 2024 (Vorstand S. 4, BPA-Arbeitsgruppe S. 27, Dosenbeschichtungen S. 36)Verband↑ zurück zum Text
[15] EFTA, EEA-Lex, 13.06.2025
Regulation (EU) 2024/3190: übernommen in das EWR-Abkommen durch Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 127/2025Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[16] Schweizerische Eidgenossenschaft, 02.06.2025, in Kraft 01.07.2025
Verordnung des EDI über Materialien und Gegenstände (Bedarfsgegenständeverordnung), Änderung vom 2. Juni 2025, AS 2025 395 (Anhang 13, Art. 43c)Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[17] Washington State Legislature, in Kraft 01.07.2023
WAC 173-337-114: Bisphenols in drink and food can linings (WSR 23-12-044)Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[18] Connecticut General Assembly, 03.06.2009
Public Act 09-103: An Act Concerning Bisphenol-A in Reusable Food and Beverage Containers, Infant Formula and Baby FoodAmtliche Quelle↑ zurück zum Text
[19] Minnesota Office of the Revisor of Statutes, 2013
Minnesota Statutes § 325F.174: Bisphenol-A in infant formula and baby food containersAmtliche Quelle↑ zurück zum Text
[20] Office of Environmental Health Hazard Assessment, Kalifornien, 31.07.2026
Proposition 65: Chemicals known to the State to cause cancer or reproductive toxicity (Liste mit Bisphenol A)Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[21] Badan Pengawas Obat dan Makanan (BPOM), Indonesien, 23.06.2026
Peraturan BPOM Nr. 11 Tahun 2026 über Lebensmittelverpackungen (Anhang: spezifische Migration bei innen beschichtetem Weißblech, S. 29)Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[22] Agência Nacional de Vigilância Sanitária (ANVISA), Brasilien, 22.12.2021
Resolução RDC Nr. 589/2021 (Positivliste für Kunststoffe und Beschichtungen, Eintrag Bisphenol A), Abbild des Diário Oficial da UniãoAmtliche Quelle↑ zurück zum Text
[23] Ministry of Food and Drug Safety (MFDS), Südkorea, 27.03.2026
Standards und Spezifikationen für Geräte, Behälter und Verpackungen, Bekanntmachung Nr. 2026-24 (Abschnitte III.2, V.1 und V.5)Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[24] Consumer Affairs Agency, Japan, Stand 15.01.2010
Bisphenol A: Fragen und Antworten (mit der freiwilligen Branchenregel von 2008)Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[25] Regierung von Kanada, Stand 2026
Canada Consumer Product Safety Act, Schedule 2, Nr. 15 (Babyflaschen aus Polycarbonat mit BPA)Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[26] Health Canada
Bisphenol A (Lebensmittelverpackungen)Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[27] Food Standards Australia New Zealand (FSANZ), Stand 02.10.2025
Bisphenol A (BPA)Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[28] Gesundheitsministerium Malaysia, August 2026
Food Regulations 1985, Regulation 27A (konsolidierte Fassung, Stand August 2026)Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[29] Food and Drug Administration Philippines, 09.08.2019
FDA Circular No. 2019-004: Ban of Bisphenol A (BPA) from infant feeding bottles and sippy cupsAmtliche Quelle↑ zurück zum Text
[30] Secretaría de Salud, Mexiko, DOF 21.11.1997
NOM-130-SSA1-1995: Alimentos envasados en recipientes de cierre hermético (Nr. 6.2 und Anhang A)Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[31] Department of Health, Südafrika, 21.10.2011
Government Notice R. 879: Regulations relating to the prohibition of bisphenol A in infant feeding bottles, Government Gazette Nr. 34698Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
KORREKTUREN
Korrekturen
Was war falsch: Die Überschrift lautete „Brüssel verbietet, was Washington, Peking und London erlauben“. Gemeint war die amerikanische Bundesregierung. Der US-Bundesstaat Washington verbietet Innenlacke auf Bisphenolbasis in Getränkedosen aber seit dem 1. Januar 2025; die Überschrift war deshalb missverständlich. Die Ländertabelle nannte nur fünf Märkte.
Was wurde geändert: Die Überschrift nennt jetzt die US-Lebensmittelbehörde statt Washington. Die Ländertabelle umfasst 20 Märkte, darunter Norwegen, Island, die Schweiz und den Bundesstaat Washington, die BPA in Dosen ebenfalls verbieten. Dazu ein Absatz, wer dem EU-Verbot gefolgt ist.
Warum: Bei der Prüfung der vollständigen Länderliste, die der Autor nachgereicht hat, fiel das Verbot im Bundesstaat Washington auf.
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