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HINTERGRUNDEU-VERPACKUNGSVERORDNUNG

Verpackungsverordnung aussetzen: Was Brüssel ändern kann und was nicht

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion von CDU und CSU will die EU-Verpackungsverordnung aussetzen. Einen Vorschlag dafür gibt es in Brüssel nicht. Das Europäische Parlament hat am 20. Oktober für eine Entlastung kleiner Betriebe gestimmt, der Rat hat noch keine Position. Dazu die Frage, ob eine kleinere EU-Verwaltung weniger Regeln bedeuten würde.

Grundlage: Beschluss des Bundesvorstands der Mittelstands- und Wirtschaftsunion vom 30. September 2026, Verordnung (EU) 2025/40, Dokumente von Kommission, Europäischem Parlament, Rat und Bundesregierung, Jahresbericht 2026 des Normenkontrollrats, Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs, Draghi-Bericht.

8 Minuten Lesezeit41 Quellen3 Korrekturen

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Inhalt

Der Bundesvorstand der Mittelstands- und Wirtschaftsunion von CDU und CSU, kurz MIT, hat am 30. September 2026 einen Beschluss zur EU-Verpackungsverordnung gefasst. Die MIT fordert die Bundesregierung auf, sich in Brüssel „unverzüglich“ für eine Aussetzung der Anwendung der Verordnung einzusetzen. Weniger Verpackungsabfall und mehr Kreislaufwirtschaft nennt sie richtige Ziele. Die Regeln belasteten aber vor allem kleine und mittlere Betriebe mit Bürokratie und schadeten dem Binnenmarkt.[1]

Der Beschluss enthält neun Forderungen. Die erste: Pflichten, die noch nicht hinreichend konkretisiert sind, sollen vorübergehend ausgesetzt und ihre Fristen neu bestimmt werden. Dazu kommen unter anderem: keine Bußgelder oder anderen Sanktionen, solange Pflichten rechtlich ungeklärt sind; ein verbindlicher Praxistest für kleine und mittlere Betriebe; Bagatellgrenzen; eine zentrale europäische Registrierung statt 27 nationaler Verfahren; und die Abschaffung der Pflicht, in anderen EU-Ländern einen Bevollmächtigten zu benennen. Die Kurzformel der MIT lautet: „Aussetzen, nachbessern, vereinfachen – und erst dann rechtssicher anwenden.“[1]

Wie realistisch ist das? Stimmt das Bild von Hunderten neuen EU-Verordnungen im Monat? Und würde eine kleinere EU-Verwaltung weniger Regeln bringen? Dieser Hintergrund ordnet das ein.

  • 616 : 9

    Stimmen im Plenum des Europaparlaments am 20. Oktober 2026 für eine befristete Entlastung kleiner Betriebe, bei 39 Enthaltungen

    Europäisches Parlament[39]

  • 74 : 0

    Stimmen im Umweltausschuss des Europaparlaments für dieselbe Entlastung, bei 4 Enthaltungen

    Europäisches Parlament[2]

  • rund 96

    EU-Verordnungen im Monat 2025; von Parlament und Rat als Gesetzgeber stammen gut drei, 2019 bis 2024 waren es rund fünf

    EUR-Lex[4], Camera dei deputati[5]

  • über 50 %

    der Belastungen der Wirtschaft in Deutschland durch Vorschriften gehen auf EU-Regeln zurück

    Normenkontrollrat[6]

Was seit dem 12. August gilt

Die Verpackungsverordnung, amtlich Verordnung (EU) 2025/40, gilt seit dem 12. August 2026 in allen Mitgliedstaaten unmittelbar. Ein nationales Umsetzungsgesetz braucht sie dafür nicht.[7][8] Hersteller müssen sich in jedem Mitgliedstaat, in dem sie Verpackungen erstmals bereitstellen, im Herstellerregister eintragen. Wer Verpackungen oder verpackte Ware direkt an Endabnehmer in einem anderen EU-Land abgibt und dort keine Niederlassung hat, muss dort einen Bevollmächtigten benennen.[7] Die MIT schreibt, ein Betrieb ohne Niederlassung müsse „grundsätzlich“ einen Bevollmächtigten benennen. Nach dem Wortlaut der Verordnung gilt die Pflicht nur bei Lieferung direkt an Endabnehmer, etwa beim Versand an Privatkunden.[1][7]

Ein Teil der Regeln fehlt noch. Bis zum 12. Februar 2026 sollte die Kommission festlegen, in welchem Format Hersteller sich registrieren und melden. Einen Entwurf hat sie am 6. August 2026 veröffentlicht, erlassen ist der Rechtsakt nicht.[9] Die einheitlichen Kennzeichen für Verpackungen und Sammelbehälter waren bis zum 12. August 2026 fällig. Die Kommission hat das Vorhaben erst am 14. September 2026 eingetragen, einen Entwurf hat sie noch nicht veröffentlicht.[10] Die Kennzeichnungspflicht selbst gilt ab dem 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der Durchführungsrechtsakte, je nachdem, was später ist.[7]

Die Sanktionen bei Verstößen legen die Mitgliedstaaten fest, spätestens bis zum 12. Februar 2027.[7] Die Kommission hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Bevollmächtigtenpflicht pragmatisch durchzusetzen und auf Sanktionen zu verzichten.[11] Rechtlich bindend ist diese Aufforderung nicht.[8]

Kann die Verordnung noch ausgesetzt werden?

Eine EU-Verordnung kann keine Regierung allein aussetzen. Das geht nur mit einem neuen Rechtsakt der EU. Den Vorschlag dafür macht die Kommission. Das Europäische Parlament entscheidet mit Mehrheit, der Rat mit qualifizierter Mehrheit: mindestens 55 Prozent der Mitgliedstaaten, die zusammen mindestens 65 Prozent der Bevölkerung vertreten.[8]

Dass das schnell gehen kann, zeigen zwei Fälle. Die neuen Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit verschob die EU 2025 in sieben Wochen: Vorschlag am 26. Februar, Veröffentlichung am 16. April.[12][13] Die Entwaldungsverordnung wurde zweimal verschoben, zuletzt mit einem Vorschlag vom 21. Oktober 2025 und einer Verordnung vom 19. Dezember 2025.[14][15] In beiden Fällen waren sich Kommission, Parlament und Rat einig.

Bei der Verpackungsverordnung fehlt diese Einigkeit. Einen Vorschlag, die ganze Verordnung auszusetzen oder zu verschieben, gibt es nicht.[3][16] Die Kommission hat im Dezember 2025 nur vorgeschlagen, die Bevollmächtigtenpflicht für Hersteller mit Sitz in der EU bis zum 1. Januar 2035 auszusetzen. Weitere Änderungen der Verordnung gehören nach dem Vorschlag ausdrücklich nicht zu seinem Zweck.[16]

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat am 5. Oktober 2026 mit 74 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen seinen Bericht zu diesem Vorschlag angenommen. Er fasst die Aussetzung enger. Sie soll nur für Kleinst- und Kleinunternehmen mit Sitz in der EU gelten, also für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme bis 10 Millionen Euro.[2][17] Sie endet am 1. Januar 2035 oder früher, sobald ein neues EU-Gesetz mit allgemeinen Regeln zur Herstellerverantwortung und zu Bevollmächtigten gilt. Registrierung, Meldungen und Beiträge bleiben Pflicht.[17]

Das Plenum des Parlaments hat am 20. Oktober 2026 alle Änderungen des Ausschusses übernommen. Den so geänderten Vorschlag nahm es mit 616 zu 9 Stimmen bei 39 Enthaltungen an.[39][40] Änderungsanträge einzelner Fraktionen fanden keine Mehrheit.[39] Zu den übernommenen Änderungen gehört eine Schutzklausel: Wer seinen Betrieb nur aufteilt oder umbaut, um unter die Aussetzung zu fallen, kann sie nicht nutzen.[40] Ein Gesetz ist das noch nicht. Das Plenum hat die Vorlage an den Ausschuss zurückverwiesen, damit er mit dem Rat verhandelt.[39][41]

Im Rat ist die Lage offener. Im April 2026 stellte die Ratspräsidentschaft die Verhandlungen ein, weil eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten Vorbehalte hatte.[18] Seit dem 30. September prüfen die Mitgliedstaaten wieder eine gezielte Lösung für kleine Hersteller, ohne die Verordnung selbst zu öffnen.[19][20] Eine gemeinsame Position des Rates gab es nach Angaben des Parlaments auch am 20. Oktober noch nicht.[41] In einer Note zum Umweltrat am 12. Oktober verlangte Österreich, unterstützt von Tschechien und Estland, die Bevollmächtigtenpflicht für kleine Mengen auszusetzen und den Rechtsakt zum Registerformat vorerst nicht zu erlassen.[21]

Die Bundesregierung fordert keine Aussetzung der ganzen Verordnung. Sie hat in Brüssel vorgeschlagen, Händler mit weniger als 10 Tonnen Verpackung im Jahr von der Bevollmächtigtenpflicht zu befreien und die Registrierung im neuen System bis Mitte 2028 auszusetzen, bis ein zentrales europäisches Register läuft.[22] Für die Bundesregierung schrieb die Parlamentarische Staatssekretärin Bettina Hagedorn im September, die Bevollmächtigtenregel „widerspricht in dieser Form den Prinzipien des EU-Binnenmarkts“.[23]

Die Wirtschaftsverbände gehen weiter. Die DIHK verlangt, Anwendung oder Vollzug auszusetzen, solange zentrale Anforderungen ungeklärt sind, und schlägt eine Bagatellgrenze von 500 Kilogramm Verpackung je Land und Jahr vor.[24] Der Handelsverband HDE fordert eine Schonfrist ohne Bußgelder bis zum 1. Januar 2028.[25] Umweltverbände halten dagegen: Deutsche Umwelthilfe und NABU haben im Mai einen offenen Brief mitunterzeichnet, der verlangt, am Geltungsbeginn festzuhalten und die Verordnung nicht wieder zu öffnen.[26]

Hunderte Verordnungen im Monat?

Die EU hat 2025 nach der Statistik von EUR-Lex 1.150 Verordnungen erlassen, Änderungsverordnungen eingeschlossen. Das sind knapp 100 im Monat. Zählt man Richtlinien, Beschlüsse und andere Rechtsakte dazu, sind es 2.567 im Jahr, also gut 200 im Monat.[4]

Von Parlament und Rat als Gesetzgeber stammen davon nur 40, gut drei im Monat.[4] In der Wahlperiode 2019 bis 2024 waren es rund fünf im Monat.[5] Der größte Teil sind Durchführungs- und delegierte Verordnungen der Kommission: Zulassungen, Zolltarife, technische Detailregeln.[4][5] Die Kommission darf sie nur erlassen, wenn ein Gesetz von Parlament und Rat sie dazu ermächtigt. Bei Durchführungsrechtsakten stimmen Vertreter der Mitgliedstaaten in Ausschüssen mit.[8][27] Die Menge der Folgeregeln wird also schon im Gesetz angelegt.

Der frühere EZB-Präsident Mario Draghi zählte in seinem Bericht für die Kommission rund 13.000 Rechtsakte der EU von 2019 bis 2024. Gut die Hälfte davon waren delegierte und Durchführungsrechtsakte.[28] Für die Betriebe zählt am Ende der Aufwand. Nach dem Jahresbericht 2026 des Nationalen Normenkontrollrats gehen über 50 Prozent der Belastungen der Wirtschaft durch Vorschriften auf europäische Regeln zurück.[6]

Würde eine kleinere EU-Verwaltung helfen?

Eine Studie oder amtliche Prüfung, die zeigt, dass weniger Personal in Brüssel zu weniger Regeln führt, hat die Redaktion nicht gefunden. Einen Beleg für das Gegenteil auch nicht.

Die vorhandenen Zahlen sprechen gegen einen einfachen Zusammenhang. Die Kommission hatte 2026 18.797 Planstellen, weniger als 2009 mit 20.384.[29] Die Zahl der Rechtsakte ist in dieser Zeit nicht gesunken; laut Draghi-Bericht lag sie 2019 bis 2024 höher als 2014 bis 2019.[28] Der Europäische Rechnungshof stellte 2024 fest, dass die Planstellen von Parlament, Rat, Kommission und Gerichtshof von 2013 bis 2023 um 3,7 Prozent sanken, während ihre Aufgaben wuchsen. Die Organe glichen das unter anderem mit befristeten Kräften und unbezahlter Mehrarbeit aus.[30]

Die Kommission setzt auf weniger Pflichten statt auf weniger Personal. Sie will die wiederkehrenden Verwaltungskosten der Unternehmen bis 2029 um 25 Prozent senken, für kleine und mittlere Unternehmen um 35 Prozent.[31] Seit Februar 2025 hat sie dafür zwölf Sammelvorschläge vorgelegt, sogenannte Omnibus-Pakete, und schätzt die Entlastung auf 14 Milliarden Euro im Jahr.[32] Eine unabhängige Prüfung dieser Zahl gibt es nicht. Der Normenkontrollrat kritisiert, dass die Pakete teils ohne Konsultation und ohne Prüfung der Folgen entstanden.[6]

Über das Personal wird gerade verhandelt. Für den Finanzrahmen 2028 bis 2034 will die Kommission 2.500 zusätzliche Stellen.[33] Die irische Ratspräsidentschaft schlug am 10. Oktober 2026 vor, das Personal aller Organe auf dem heutigen Stand zu halten. Für die Verwaltung stünden dann 95,3 statt 104,4 Milliarden Euro zur Verfügung, in Preisen von 2025.[34][35] Bei einem Treffen von Regierungschefs zum EU-Haushalt am 27. August in Berlin sagte Österreichs Bundeskanzler Christian Stocker: „mehr Europa entsteht auch nicht durch mehr Geld oder mehr Beamte, sondern durch bessere Entscheidungen.“[36]

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in einem Entwurf vom April 2026 vorgeschlagen, über Personalabbau in den EU-Institutionen nachzudenken, dazu eine Obergrenze für Rechtsakte je Bereich und die Regel „One in, two out“. Ob der Fraktionsvorstand das so beschlossen hat, ist nicht bestätigt.[37]

Was offen ist

Das Europäische Parlament hat am 20. Oktober seine Position zur Entlastung kleiner Betriebe festgelegt. Nun muss es sich mit dem Rat einigen. Die Verhandlungen können erst beginnen, wenn auch der Rat seine Position hat.[19][41] Die Kommission will ein Gesetz zur Kreislaufwirtschaft vorlegen, das die Herstellerverantwortung für alle Produkte regeln soll; geplant war das dritte Quartal 2026.[38] Der Rechtsakt zum Registerformat und die einheitlichen Kennzeichen stehen aus.[9][10] Bis zum 12. Februar 2027 müssen die Mitgliedstaaten ihre Sanktionen festlegen.[7]

Eine Aussetzung der ganzen Verordnung, wie die MIT sie fordert, haben bisher weder die Kommission noch die Bundesregierung vorgeschlagen.

Mehr zur Verordnung im offenen Brief des Herausgebers an den Bundeskanzler. Mehr zu Haushalt, Verwaltung und Rechtsakten der EU in der Analyse zum EU-Haushalt.

METHODIK


Methodik

Rechtsakte im Monat: 1.150 Verordnungen und 2.567 Rechtsakte im Jahr 2025, jeweils geteilt durch 12, ergeben rund 96 und rund 214.

Verordnungen von Parlament und Rat: 40 im Jahr 2025 (16 neue, 24 ändernde, nach Datum der Annahme) geteilt durch 12 ergibt 3,3 im Monat. 289 in der Wahlperiode vom 2. Juli 2019 bis 15. Juli 2024, rund 60 Monate, ergeben 4,8 im Monat.

Anteil delegierter und Durchführungsrechtsakte im Draghi-Bericht: 954 delegierte und 5.713 Durchführungsrechtsakte von rund 13.000 Rechtsakten sind rund 51 Prozent.

Dauer beim Aufschub der Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit: vom Vorschlag am 26. Februar 2025 bis zur Veröffentlichung am 16. April 2025 sind es 49 Tage, also sieben Wochen.

PRÜFUNG


Was vor der Veröffentlichung geprüft wurde

  • Alle Angaben wurden am 16. Oktober 2026 an den genannten Quellen geprüft. Rechtstexte wurden, wo EUR-Lex automatische Abrufe sperrte, über das Amt für Veröffentlichungen der EU gelesen; in der Quellenliste steht die amtliche Adresse.
  • Der Beschluss der MIT liegt der Redaktion als PDF vor. Auf der Internetseite der MIT war er am 16. Oktober 2026 nicht veröffentlicht; die Liste der Vorstandsbeschlüsse vom 30. September nennt ihn nicht. Reaktionen von Bundesregierung, Parteien oder Verbänden auf den Beschluss hat die Redaktion nicht gefunden.
  • Der Beschluss schreibt, ein Betrieb ohne Niederlassung müsse „grundsätzlich“ einen Bevollmächtigten benennen. Nach Art. 45 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 Nr. 15 der Verordnung gilt das nur bei Lieferung direkt an Endabnehmer. Der Text weist darauf hin.
  • Der Stand im Rat stützt sich auf Ratsdokumente vom Juni und September 2026. Der Kompromisstext der Ratspräsidentschaft vom Oktober ist nicht öffentlich; eine gemeinsame Position des Rates war bis 16. Oktober nicht belegt.
  • Eine Studie oder amtliche Prüfung, die einen Zusammenhang zwischen der Größe der EU-Verwaltung und der Zahl der Regeln nachweist oder widerlegt, wurde nicht gefunden. Ebenso keine unabhängige Prüfung der Entlastungszahlen der Kommission durch den Europäischen Rechnungshof.
  • Nicht übernommen, weil nur über Medien belegt: Briefe mehrerer Regierungschefs zum EU-Finanzrahmen vom Februar und September 2026, der von einem Fachdienst genannte Termin 11. November 2026 für das Gesetz zur Kreislaufwirtschaft, die Position des Zentralverbands des Handwerks.
  • Das Papier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Bürokratierückbau auf EU-Ebene liegt nur als Entwurf vom 26. April 2026 vor, veröffentlicht von Table.Media. Ob der Vorstand es so beschlossen hat, ist nicht bestätigt; der Text sagt das.
  • Nachtrag vom 20. Oktober 2026: Das Ergebnis der Abstimmung im Plenum ist am Protokoll der Sitzung, an den angenommenen Texten und an der Pressemitteilung des Parlaments geprüft. Das Legislative Observatory führte es am selben Tag noch nicht. Das öffentliche Register des Rates war für die Redaktion nicht abrufbar; dass der Rat noch keine Position hat, stützt sich auf die Pressemitteilung des Parlaments. Ebenfalls am 20. Oktober nachgesehen: Der Rechtsakt zum Registerformat ist weiter nicht erlassen, ein Entwurf für die einheitlichen Kennzeichen weiter nicht veröffentlicht.

QUELLEN


Quellen

Jede Nummer im Text führt zu ihrer Quelle. Die Herkunft steht an jedem Eintrag: amtlich, Medienbericht, Verband, Institut oder Datenportal.

  1. [1] Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), 30.09.2026

    PPWR aussetzen – EU-Verpackungsverordnung mittelstandsfreundlich nachbessern. Beschluss des MIT-Bundesvorstands vom 30. September 2026 (PDF, 5 Seiten; liegt der Redaktion vor, am 16.10.2026 nicht auf der verlinkten Seite der Vorstandsbeschlüsse)

    Verband↑ zurück zum Text

  2. [2] Europäisches Parlament, 05.10.2026

    MEPs back simpler rules for small companies on packaging, textiles and batteries (Pressemitteilung 20261002IPR47884)

    Amtliche Quelle↑ zurück zum Text

  3. [3] Europäisches Parlament, Legislative Observatory, abgerufen 16.10.2026

    Verfahrensakte 2025/0395(COD): Aussetzung der Vorschriften über Bevollmächtigte für die erweiterte Herstellerverantwortung

    Amtliche Quelle↑ zurück zum Text

  4. [4] EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der EU, Stand 10.06.2026

    Statistiken zu Rechtsakten, Jahr 2025 (ordentliches Gesetzgebungsverfahren: 16 neue und 24 ändernde Verordnungen von Parlament und Rat)

    Datenportal↑ zurück zum Text

  5. [5] Camera dei deputati, 10.04.2025

    La legislazione dell'Unione europea, in: La legislazione tra Stato, regioni e Unione europea – Rapporto 2024-2025 (Tabelle 1)

    Amtliche Quelle↑ zurück zum Text

  6. [6] Nationaler Normenkontrollrat, 08.10.2026

    Jahresbericht 2026 (S. 13 und 63)

    Amtliche Quelle↑ zurück zum Text

  7. [7] Europäisches Parlament und Rat, 19.12.2024

    Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Art. 12, 44, 45, 68, 71)

    Amtliche Quelle↑ zurück zum Text

  8. [8] Europäische Union, ABl. C 202 vom 07.06.2016

    Vertrag über die Europäische Union und Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, konsolidierte Fassungen (Art. 16, 17 EUV; Art. 288, 290, 291, 294 AEUV)

    Amtliche Quelle↑ zurück zum Text

  9. [9] Europäische Kommission, Entwurf 06.08.2026, Stand 16.10.2026

    Initiative 15352: Implementing rules on registering in and reporting to the register of producers (Entwurf Ares(2026)7688068)

    Amtliche Quelle↑ zurück zum Text

  10. [10] Europäische Kommission, eingetragen 14.09.2026

    Initiative 19243: Commission Implementing Decision on harmonised packaging and packaging waste labels under Regulation (EU) 2025/40

    Amtliche Quelle↑ zurück zum Text

  11. [11] Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt, abgerufen 16.10.2026

    Extended producer responsibility for packaging for Small Businesses

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  12. [12] Europäisches Parlament, Legislative Observatory, abgerufen 16.10.2026

    Verfahrensakte 2025/0044(COD): „Stop the clock“ für Nachhaltigkeitsberichte und Sorgfaltspflichten

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  13. [13] Europäisches Parlament und Rat, 14.04.2025, ABl. L vom 16.04.2025

    Richtlinie (EU) 2025/794 zur Änderung der Richtlinien (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 bezüglich der Daten, ab denen die Mitgliedstaaten bestimmte Anforderungen anwenden müssen

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  14. [14] Europäisches Parlament, Legislative Observatory, abgerufen 16.10.2026

    Verfahrensakte 2025/0329(COD): Änderung der Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115

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  15. [15] Europäisches Parlament und Rat, 19.12.2025, ABl. L vom 23.12.2025

    Verordnung (EU) 2025/2650 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 hinsichtlich bestimmter Pflichten von Marktteilnehmern und Händlern

    Amtliche Quelle↑ zurück zum Text

  16. [16] Europäische Kommission, 10.12.2025

    Proposal for a Regulation suspending the application of the rules on the appointment of an authorised representative for extended producer responsibility for batteries and packaging, COM(2025) 982 final

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  17. [17] Europäisches Parlament, Ausschuss für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, angenommen 05.10.2026, eingereicht 09.10.2026

    Bericht über den Vorschlag zur Aussetzung der Vorschriften über Bevollmächtigte, A10-0266/2026, Berichterstatterin Ingeborg Ter Laak

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  18. [18] Rat der Europäischen Union, 19.06.2026

    Simplification of administrative burdens in environmental legislation (Omnibus VIII) – Mandate for negotiations with the European Parliament, ST 10777/26

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  19. [19] Rat der Europäischen Union, 28.09.2026

    Vorschlag zur Aussetzung der Vorschriften über Bevollmächtigte – State of play and guidance for further work, ST 13583/26

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  20. [20] Rat der Europäischen Union, 30.09.2026

    Simplification: Council agrees negotiating stance to fast track environmental assessments (Pressemitteilung)

    Amtliche Quelle↑ zurück zum Text

  21. [21] Rat der Europäischen Union, 09.10.2026

    PPWR – A proportionate EPR framework for small producers and the Single Market. Information from Austria supported by Czechia and Estonia, ST 14126/26

    Amtliche Quelle↑ zurück zum Text

  22. [22] Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, 08.09.2026

    Kritik an der EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Bundesregierung setzt sich für Entlastungen ein

    Amtliche Quelle↑ zurück zum Text

  23. [23] Deutscher Bundestag, Antwort 09.09.2026, Drucksache 11.09.2026

    Drucksache 21/7980, Schriftliche Fragen, Frage 205 mit Antwort der Bundesregierung

    Amtliche Quelle↑ zurück zum Text

  24. [24] Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), 13.10.2026

    Maßnahmenpapier PPWR – Fünf Maßnahmen für eine praxistaugliche Reform der EU-Verpackungsverordnung

    Verband↑ zurück zum Text

  25. [25] Handelsverband Deutschland (HDE), 16.09.2026

    Europäische Verpackungsverordnung: Handelsverband fordert Schonfrist bis 2028

    Verband↑ zurück zum Text

  26. [26] Rethink Plastic alliance, Zero Waste Europe u. a., Mitunterzeichner u. a. Deutsche Umwelthilfe und NABU, 13.05.2026

    PPWR: Keep the August 2026 application date and uphold the Regulation's key requirements (offener Brief)

    Verband↑ zurück zum Text

  27. [27] Europäisches Parlament und Rat, 16.02.2011

    Verordnung (EU) Nr. 182/2011 über die Kontrolle der Durchführungsbefugnisse der Kommission durch die Mitgliedstaaten (Art. 3)

    Amtliche Quelle↑ zurück zum Text

  28. [28] Europäische Kommission (Bericht von Mario Draghi), September 2024

    The future of European competitiveness, Part B: In-depth analysis and recommendations (S. 318, Fußnote 18)

    Amtliche Quelle↑ zurück zum Text

  29. [29] Europäische Kommission, Juni 2026

    Draft General Budget 2027 – Working Document Part II: Human Resources of the EU institutions and Executive Agencies

    Amtliche Quelle↑ zurück zum Text

  30. [30] Europäischer Rechnungshof, 01.10.2024

    Sonderbericht 24/2024: EU civil service – A flexible employment framework, insufficiently used to improve workforce management (Ziffern 19 bis 22, 28)

    Amtliche Quelle↑ zurück zum Text

  31. [31] Europäische Kommission, 11.02.2025

    A simpler and faster Europe: Communication on implementation and simplification, COM(2025) 47 final (S. 5 f.)

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  32. [32] Europäische Kommission, abgerufen 16.10.2026

    Simplification: Ziele, Einsparungen und Omnibus-Pakete I bis XII

    Amtliche Quelle↑ zurück zum Text

  33. [33] Europäische Kommission, 16.07.2025

    A dynamic EU budget for the priorities of the future – The Multiannual Financial Framework 2028-2034, COM(2025) 570 final (Abschnitt VIII)

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  34. [34] Rat der Europäischen Union, 10.10.2026

    Multiannual Financial Framework (MFF) 2028-2034 – Negotiating Box, Dok. 13922/26 (S. 45 f., Ziffer 125)

    Amtliche Quelle↑ zurück zum Text

  35. [35] Europäische Kommission, 16.07.2025

    Proposal for a Council Regulation laying down the multiannual financial framework for the years 2028 to 2034, COM(2025) 571 final (Anhang, Rubrik 4)

    Amtliche Quelle↑ zurück zum Text

  36. [36] Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 27.08.2026

    Pressestatements nach dem Treffen des Kanzlers mit Staats- und Regierungschefs der EU zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (Mitschrift)

    Amtliche Quelle↑ zurück zum Text

  37. [37] CDU/CSU-Bundestagsfraktion, veröffentlicht von Table.Media, Stand 26.04.2026

    Agenda für einen nachhaltigen Bürokratierückbau auf EU-Ebene, Beschlusspapier der Klausurtagung des Vorstands, Entwurf (Zeilen 31 bis 98)

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  38. [38] Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments (EPRS), Januar 2026

    Circular economy act (Briefing, PE 782.628)

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  39. [39] Europäisches Parlament, 20.10.2026

    Protokoll der Sitzung vom 20. Oktober 2026, Ergebnisse der Abstimmungen, Punkt 4: Bericht Ingeborg Ter Laak, A10-0266/2026 (Abänderungen des Ausschusses angenommen; Vorschlag der Kommission in geänderter Fassung 616 dafür, 9 dagegen, 39 Enthaltungen; Rücküberweisung an den Ausschuss angenommen)

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  40. [40] Europäisches Parlament, 20.10.2026

    Angenommene Texte P10_TA(2026)0345: Abänderungen des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2026 zum Vorschlag COM(2025)0982, Verfahren 2025/0395(COD) (Abänderung 12 zu Art. 2, Abänderung 14 mit neuem Art. 2a)

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  41. [41] Europäisches Parlament, 20.10.2026

    Weniger Bürokratie beim Recycling von Batterien, Verpackungen und Textilien (Pressemitteilung 20261018IPR48256)

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KORREKTUREN


Korrekturen

  • Was war falsch: In der Kennzahl oben und im Abschnitt „Hunderte Verordnungen im Monat?“ stand, von den Verordnungen des Jahres 2025 stammten rund fünf im Monat von Parlament und Rat. Dieser Wert gilt für die Wahlperiode 2019 bis 2024.

    Was wurde geändert: 2025 haben Parlament und Rat 40 Verordnungen erlassen, gut drei im Monat. Beide Stellen nennen jetzt diesen Wert und daneben die rund fünf im Monat für 2019 bis 2024.

    Warum: Die Statistik von EUR-Lex für 2025 weist im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 16 neue und 24 ändernde Verordnungen von Parlament und Rat aus. Die Zahl der italienischen Abgeordnetenkammer, 289 Verordnungen, betrifft die Wahlperiode 2019 bis 2024.

  • Was war falsch: Der Anreißer sagte, in Brüssel liege ein Vorschlag „für kleine Betriebe“ vor, und die Schlagzeile schrieb die Entlastung „Brüssel“ zu. Der Vorschlag der Kommission gilt für alle Hersteller mit Sitz in der EU; erst der Umweltausschuss des Parlaments will ihn auf kleine Betriebe beschränken. Außerdem waren Begriffe ungenau: „Endnutzer“ statt „Endabnehmer“, „Bußgelder“ statt „Sanktionen“, die Kommission habe die Mitgliedstaaten „gebeten“, die MIT fordere die Aussetzung „der Verordnung“.

    Was wurde geändert: Anreißer und Schlagzeile trennen jetzt den Vorschlag der Kommission und die Beschränkung durch den Ausschuss. Im Text stehen die Begriffe der Quellen: „Endabnehmer“ und „Sanktionen“ wie in der Verordnung, „aufgefordert“ wie auf der Seite der Kommission, „Aussetzung der Anwendung“ wie im Beschluss der MIT. Die Forderungen der MIT sind genauer wiedergegeben, ebenso die Fristen im Vorschlag der Kommission und im Bericht des Ausschusses.

    Warum: Nachprüfung am 20. Oktober 2026 am deutschen Text der Verordnung, am Vorschlag COM(2025) 982, am Ausschussbericht A10-0266/2026, an der Seite der Kommission für kleine Unternehmen und am Beschluss der MIT.

  • Was war falsch: Falsch war nichts, aber der Stand war überholt. Untertitel, Anreißer, die Kennzahl „20.10.2026“ und die Abschnitte zum Umweltausschuss und „Was offen ist“ beschrieben die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober als bevorstehend.

    Was wurde geändert: Nachgetragen ist das Ergebnis: Das Plenum hat alle Änderungen des Umweltausschusses übernommen, den geänderten Vorschlag mit 616 zu 9 Stimmen bei 39 Enthaltungen angenommen und die Vorlage für die Verhandlungen mit dem Rat an den Ausschuss zurückverwiesen. Untertitel, Anreißer, Schlagzeile, Kennzahlen, die Abschnitte zum Ausschuss und zum Rat und der Abschnitt „Was offen ist“ nennen jetzt dieses Ergebnis. Der Stand des Berichts ist der 20. Oktober 2026.

    Warum: Aktualisierung nach der Abstimmung. Geprüft am Protokoll der Sitzung mit den Abstimmungsergebnissen, an den angenommenen Texten P10_TA(2026)0345 und an der Pressemitteilung des Parlaments vom 20. Oktober 2026.