MEINUNGKOMMENTARÖFFENTLICH-RECHTLICHER RUNDFUNK
Öffentlich-rechtlich heißt nicht: öffentlich belehren
Die öffentlich-rechtliche Idee ist zu wichtig, um sie ihren Funktionären zu überlassen. Deutschland braucht Journalismus, der Macht kontrolliert und Bürger informiert. Es braucht keinen Rundfunk, der seine eigene Weltsicht mit dem demokratischen Mindeststandard verwechselt.
Von Andreas W. Herb, Herausgeber der Aufrechten Lupe, Paderborn
8 Minuten Lesezeit14 Quellen0 KorrekturenOffenlegung
Teilen
Inhalt
61 %
Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
2024, niedrigster Wert seit Beginn der Messreihe; 2019 waren es 67 Prozent[3]
20 %
halten die Bevölkerung für systematisch belogen
zwei Jahre zuvor waren es 14 Prozent[3]
1,5 Mio. €
geplanter Bußgeldhöchstbetrag der Medienaufsicht
jede fünfte
Empfehlung als Mindestquote im Diskussionsentwurf
Anhörung läuft bis 13. November 2026[9]
Die öffentlich-rechtliche Idee ist zu wichtig, um sie ihren Funktionären zu überlassen. Deutschland braucht Journalismus, der Macht kontrolliert und Bürger informiert. Es braucht keinen Rundfunk, der seine eigene Weltsicht mit dem demokratischen Mindeststandard verwechselt. Gefährlich wird es, wenn Medienordnung nicht mehr vor allem offene Debatten schützt, sondern institutionelle Macht und bevorzugte Sichtbarkeit absichert.
Eine gute Idee ist kein Freibrief
Nach der nationalsozialistischen Vereinnahmung des Rundfunks sollte ein staatsfernes Gegenmodell entstehen. Die britische Verordnung, die am 1. Januar 1948 den Nordwestdeutschen Rundfunk als erste öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt errichtete, verlangte Programme „in voller Unabhängigkeit von Einflüssen des Staates und parteipolitischen Richtungen“.[1] Die Lehre daraus ist nicht, Bürger mit der vermeintlich richtigen Gesinnung zu versorgen. Sie lautet: unabhängige Urteilsbildung ermöglichen.
Auch heute verpflichtet der Medienstaatsvertrag die Anstalten auf journalistische Standards, „insbesondere zur Gewährleistung einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung“. Objektivität und Unparteilichkeit stehen eine Stufe darunter: Die Anstalten „sollen“ diese Grundsätze achten und eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen.[2] Unparteilichkeit bedeutet keine Gleichgültigkeit gegenüber Menschenwürde und Demokratie. Sie bedeutet aber, demokratischen Widerspruch nicht mit moralischer Minderwertigkeit zu verwechseln.
Vertrauen ist kein Besitzstand
Die Kritik ist messbar. In der Mainzer Langzeitstudie sank das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von 67 Prozent im Vorpandemiejahr 2019 auf 61 Prozent im Jahr 2024. Das ist der niedrigste Wert seit Beginn der Erhebung; während der Pandemie lagen die Werte bei 70 Prozent.[3]
Der tiefste Wert der Messreihe
Anteil der Deutschen, die das öffentlich-rechtliche Fernsehen für eher oder sehr vertrauenswürdig halten, in Prozent
Mainzer Langzeitstudie Medienvertrauen 2024[3]. Grafik aus den Zahlen des Textes neu gezeichnet.
Grenzen der Daten: Nur die Jahre, für die diese Veröffentlichung einen eigenen Wert nennt. Für die Pandemiejahre nennt sie 70 Prozent, ohne die einzelnen Jahre auszuweisen; sie stehen deshalb nicht in der Grafik. Befragt wurden im November und Dezember 2024 telefonisch 1.203 Personen ab 18 Jahren.
Grafik als Bild herunterladen (PNG)
Datentabelle anzeigen3 Zeilen
| Vertrauen (%) | |
|---|---|
| 2019 | 67 |
| 2023 | 64 |
| 2024 | 61 |
Trotzdem blieb der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Mediengattung, der am meisten vertraut wird, vor der überregionalen und der regionalen Presse. Einen allgemeinen Einbruch des Medienvertrauens stellen die Forscher ausdrücklich nicht fest; sie sprechen von Kontinuität statt Wandel, und auch der Anteil derer, die den Medien wenig oder gar nicht vertrauen, ist stabil geblieben.[3]
An der Spitze – und das bei sinkendem Wert
Anteil der Deutschen, die der jeweiligen Mediengattung vertrauen, 2024, in Prozent
Mainzer Langzeitstudie Medienvertrauen 2024[3]. Grafik aus den Zahlen des Textes neu gezeichnet.
Grenzen der Daten: Der private Rundfunk ist die einzige Gattung mit einer merklichen Veränderung gegenüber 2023: von 22 auf 17 Prozent. Die Werte für Lokalzeitungen und überregionale Tageszeitungen haben sich um je drei Punkte verändert, das liegt innerhalb der Fehlertoleranz.
Grafik als Bild herunterladen (PNG)
Datentabelle anzeigen6 Zeilen
| Vertrauen (%) | |
|---|---|
| Öffentlich-rechtliches Fernsehen | 61 |
| Lokalzeitungen | 56 |
| Überregionale Tageszeitungen | 55 |
| Privates Fernsehen | 17 |
| Boulevardzeitungen | 3 |
| Soziale Netzwerke | 3 |
Gleichzeitig wächst die fundamentale Ablehnung. Der Aussage, die Bevölkerung werde von den Medien systematisch belogen, stimmte 2024 jeder fünfte Deutsche zu; zwei Jahre zuvor lag dieser Wert bei 14 Prozent. Auch die Aussage, die Medien untergrüben die Meinungsfreiheit, erreichte mit 20 Prozent einen Höchststand.[3] Das beweist nicht den Vorwurf. Es zeigt, wie dringend Vertrauen zurückgewonnen werden muss.
In einer Umfrage des Instituts INSA für die Nachrichtenagentur IDEA vom September 2025 empfanden 38 Prozent der 2.002 Befragten die öffentlich-rechtliche Berichterstattung als linkslastig, 36 Prozent widersprachen, 20 Prozent antworteten mit „weiß nicht“.[4] Das ist keine Mehrheit, auch keine knappe. Es ist aber auch keine vernachlässigbare Randgruppe.
Eine Inhaltsanalyse der Universität Mainz untersuchte für April bis Juni 2023 neun öffentlich-rechtliche Nachrichtenformate und 38 reichweitenstarke private Vergleichsmedien, zusammen knapp 10.000 Beiträge. Die Vielfalt an Themen und Akteuren war hoch, bei beiden Gruppen. Alle neun öffentlich-rechtlichen Formate nahmen eher eine sozialstaatliche als eine marktliberale Perspektive ein, in sieben von neun überwogen liberal-progressive gegenüber konservativen Positionen. Besonders einseitig im Vergleich zu den privaten Medien waren sie damit allerdings nicht.[5] Das rechtfertigt keinen pauschalen Übernahmevorwurf. Es rechtfertigt die Frage, ob ein gemeinsam finanzierter Rundfunk wirklich die ganze Gesellschaft ernst nimmt.
Ein Fall, der die Grenze zeigt
Die Moderation des „heute journal“ vom 11. September 2025 zum Attentat auf den amerikanischen Aktivisten Charlie Kirk zeigt, wie sensibel diese Grenze ist. Dunja Hayali erklärte zu Beginn ausdrücklich, es sei „mit nichts zu rechtfertigen“, wenn Menschen Kirks Tod feierten, und beschrieb anschließend seine politische Arbeit.[6]
Das ZDF antwortete den Beschwerdeführern am 23. Oktober 2025: Die Darstellung sei „inhaltlich nicht fehlerhaft“ gewesen, habe jedoch „einen relativierenden Eindruck zum Satzbeginn erwecken“ können und sei von einigen Zuschauern als unangebracht empfunden worden. Die Redaktion habe das kritisch reflektiert und mit der Moderatorin nachbesprochen. Sender und Moderatorin bedauerten, dass die zugespitzte Moderation einen missverständlichen Eindruck erweckt habe.[6]
Der Fernsehrat befasste sich am 12. Dezember 2025 mit der Sendung, wählte wegen der Vielzahl der Eingaben eine Leitbeschwerde aus und wies sie als unbegründet zurück. Er stellte keinen Verstoß gegen die für das ZDF geltenden Rechtsvorschriften fest.[7] Das gehört zur Wahrheit. Es beendet aber nicht die journalistische Debatte: „Kein Rechtsverstoß“ ist kein Gütesiegel für gelungene Moderation.
Positionen dürfen kritisch eingeordnet werden, aber nicht so, dass die Verurteilung der Tat sprachlich abgeschwächt erscheint. Wer öffentlich-rechtlich moderiert, schuldet dem Publikum gerade hier Präzision statt moralischer Zuspitzung. Dass die Redaktion genau das intern nachbesprochen hat, spricht für sie. Dass es öffentlich erst nach Tausenden Beschwerden gesagt wurde, spricht dagegen.
Kontrolldruck und bevorzugte Reichweite
Parallel bauen die Länder die Aufsicht aus. Der Regierungsentwurf zum Digitale Medien-Staatsvertrag, dem die Regierungschefs im Juni 2026 zugestimmt haben, erlaubt den Landesmedienanstalten technische Mittel, die Text-, Bild-, Audio- und Bewegtbildinhalte aus Rundfunk und Telemedien automatisiert auf mögliche Verstöße abgleichen, einschließlich zugangsbeschränkter Inhalte. Zugleich steigt der allgemeine Bußgeldhöchstbetrag von 500.000 auf 1,5 Millionen Euro, und die Verjährungsfrist wächst von sechs auf 24 Monate.[2][8]
Der Entwurf enthält Schutzvorkehrungen, und sie sind nicht nebensächlich: Meldet die Technik einen möglichen Verstoß, muss unverzüglich eine natürliche Person prüfen, ob er sich bestätigen lässt; andernfalls sind die Daten sofort zu löschen, spätestens aber nach 30 Tagen. Ein automatisierter Abgleich anhand bestimmter Personen ist ausdrücklich unzulässig. Nachträglich muss nachvollziehbar sein, wer welche Daten eingegeben, verändert oder entfernt hat.[8] Diese Aufsicht gilt dem privaten Rundfunk und den Telemedien, nicht den öffentlich-rechtlichen Anstalten.
Der zweite Teil des Vorhabens geht weiter. Die Rundfunkkommission hat ihn am 16. September 2026 zur Diskussion gestellt, die Anhörung läuft bis zum 13. November 2026. Er schlägt für algorithmische Empfehlungssysteme eine Mindestquote vor: jede fünfte Empfehlung soll aus gekennzeichneten Public-Value-Inhalten stammen. Der Entwurf begründet die Größenordnung mit den heute üblichen Werbeanteilen in Feeds und nennt als Beispiele ausdrücklich auch private Angebote, von einem Nachrichtenbeitrag über einen Podcast bis zum Presseartikel.[9] Es ist also weder beschlossen noch eine Quote für ARD und ZDF. Trotzdem bleibt die Frage: Warum soll ein zuerkannter Status Aufmerksamkeit sichern? Vertrauen muss verdient werden, nicht durch bevorzugte Platzierung ersetzt.
Hier liegt das demokratische Risiko. Treffen automatisierte Kontrolle, hoher Sanktionsdruck und institutionelle Reichweitenprivilegien zusammen, kann der Raum für unabhängige Gegenöffentlichkeit enger werden. Nicht erst ein Verbot gefährdet Debattenfreiheit. Schon die Sorge vor teuren Verfahren kann kleinere Anbieter zur Selbstzensur verleiten. Fehlerhafte automatisierte Bewertungen können legitime Beiträge treffen. Bevorzugte Empfehlungen können etablierte Angebote stärken und neue Stimmen relativ zurückdrängen.
Das ist keine Feststellung bereits beschlossener Zensur. Es ist eine Warnung vor einer Machtkonzentration, die auch ohne entsprechende Absicht schädlich wirken könnte. Deshalb müssen Fehlerraten, Auswahlkriterien, Beschwerdewege und tatsächliche Vielfalt überprüfbar sein. Der Schutz der Demokratie darf kein Etikett sein, das kritische Prüfung ersetzt.
Auch die Kontrolleure sind nicht über jeden Zweifel erhaben
Dabei sind die Landesmedienanstalten nicht mit den Aufsichtsgremien von ARD und ZDF gleichzusetzen. Sie sind staatsferne Anstalten der Länder und beaufsichtigen den privaten Rundfunk und Teile der Telemedien.[13] Rundfunk- und Fernsehräte sind etwas anderes: Gremien der jeweiligen Anstalt, besetzt aus gesellschaftlichen Gruppen, die ihr eigenes Haus kontrollieren.[14] Unangenehme Fragen müssen sich beide gefallen lassen.
Für die besonderen Aufgaben der Landesmedienanstalten sieht der Medienstaatsvertrag einen Anteil am Rundfunkbeitrag vor, der Zulassung und Aufsicht, offene Kanäle, technische Infrastruktur, nichtkommerziellen lokalen Rundfunk und Medienkompetenz finanzieren kann.[2] Für 2025 weist der Beitragsservice dafür rund 164,5 Millionen Euro aus, von insgesamt 8,72 Milliarden Euro Beitragsertrag.[10] Das sind keine reinen Verwaltungskosten.
Dass dieses Geld überall gut angelegt ist, darf man bezweifeln. Der Bayerische Oberste Rechnungshof nannte die Bayerische Landeszentrale für neue Medien im November 2024 „seit vielen Jahren strukturell überfinanziert“: Sie erhält als einzige Landesmedienanstalt die vollen 1,89 Prozent des Beitragsanteils, rund 26 Millionen Euro im Jahr, bei einer Eigenkapitalquote von knapp 70 Prozent. Die Gehälter lägen deutlich über denen des öffentlichen Dienstes in Bayern.[11] Die BLM hält dagegen, der Gehaltsvergleich sei sachlich falsch, weil er Angestelltengehälter mit der Beamtenbesoldung gleichsetze und die Pensionslasten ausblende; und sie sei nicht die einzige Anstalt, die den vollen Anteil bekomme.[12] Gerade deshalb gehören Bedarf und Kosten unabhängig geprüft, bevor diese Aufsicht neue Befugnisse erhält.
Zurück zum Auftrag
Die Antwort ist weder Abschaffung noch politischer Farbwechsel. Sie heißt: Nachricht und Kommentar sauber trennen, demokratische Gegenpositionen ernst nehmen, Fehler sichtbar korrigieren, Qualität unabhängig prüfen und Doppelstrukturen abbauen. Neue Aufsichtsmacht braucht unabhängige Kontrolle und wirksamen Rechtsschutz, bevor sie ausgeweitet wird.
Konservative Argumente müssen nicht gefallen, um fair dargestellt zu werden. Progressive Argumente verdienen keinen Rabatt bei der Faktenprüfung. Für beide gilt derselbe Maßstab.
Die öffentlich-rechtliche Idee verdient Schutz. Der Apparat verdient keinen Freibrief. Öffentlich-rechtlich heißt: der Öffentlichkeit verpflichtet. Nicht einer Partei, nicht einer Regierung und nicht dem Lieblingsmilieu einer Redaktion.
Andreas W. HerbHerausgeber der Aufrechten Lupe, Paderborn
Was ich ausdrücklich nicht behaupte
Ich behaupte nicht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Bevölkerung belügt, dass seine Berichterstattung gesteuert wird oder dass die untersuchten Inhaltsanalysen eine Einseitigkeit belegen, die über die privaten Vergleichsmedien hinausgeht. Die Daten tragen das nicht. Ich behaupte auch nicht, dass eine Zensur beschlossen ist: Die automatisierte Prüfung steht im Regierungsentwurf mit menschlicher Nachprüfung und Löschfristen, die Empfehlungsquote ist ein Diskussionsvorschlag in der Anhörung. Dass 20 Prozent der Deutschen den Medien systematisches Belügen unterstellen, ist ein Befund über die Befragten, kein Befund über die Medien. Die politischen Forderungen in diesem Text sind meine Position, nicht die Aussage der Quellen.
PRÜFUNG
Was vor der Veröffentlichung geprüft wurde
- Alle Angaben sind am 30. Oktober 2026 an den Primärquellen geprüft: die Vertrauenswerte an der Mainzer Langzeitstudie Medienvertrauen 2024, die Umfragewerte am Bericht der Nachrichtenagentur IDEA, die Inhaltsanalyse an der Pressemitteilung der Universität Mainz, die Äußerungen zur Sendung vom 11. September 2025 an der veröffentlichten Stellungnahme des ZDF und am Beschluss des Fernsehrats, die geplanten Befugnisse am Regierungsentwurf des Digitale Medien-Staatsvertrags und am Diskussionsentwurf für dessen zweiten Teil, die Beträge am geltenden Medienstaatsvertrag, am Beitragsservice und am Bayerischen Obersten Rechnungshof.
- Eine Stelle der Vorlage hat die Prüfung nicht bestanden: Sie schrieb dem Medienrat der BLM eine Gegenposition zum Rechnungshof zu und nannte als Argumente gesetzliche Aufgaben und notwendige Rücklagen. Belegt ist eine Gegenposition der BLM selbst, vorgetragen von ihrem Präsidenten, und zwar mit anderen Argumenten: Der Gehaltsvergleich sei sachlich falsch, und sie sei nicht die einzige Anstalt mit dem vollen Beitragsanteil. Der Absatz steht jetzt so, wie die Quellen es hergeben. Eine eigene Äußerung des Medienrats ließ sich nicht finden.
- Genauer gefasst als in der Vorlage: Der Medienstaatsvertrag verpflichtet die Anstalten zu unabhängiger, sachlicher, wahrheitsgemäßer und umfassender Information. Objektivität und Unparteilichkeit stehen dagegen als Soll-Vorschrift im Gesetz. Das ist ein Unterschied, der in der Debatte oft verschwindet.
- Zur Überschrift der Quelle 4: Die Nachrichtenagentur IDEA nennt 38 Prozent eine „knappe Mehrheit“. Das sind sie nicht. 36 Prozent widersprechen, 20 Prozent antworten mit „weiß nicht“, 5 Prozent machen keine Angabe. Dieser Kommentar bezeichnet die 38 Prozent deshalb nicht als Mehrheit.
- Zur Moderation vom 11. September 2025: Dieser Kommentar schreibt, die Moderatorin habe die politischen Positionen des Getöteten beschrieben. ZDF und Fernsehrat beschreiben dieselbe Passage schärfer, nämlich als Darstellung belegbarer rassistischer, rechtsextremer, sexistischer und antisemitischer Überzeugungen. Diese Einordnung ist die des Senders und seines Aufsichtsgremiums, nicht die dieser Redaktion; eine eigene Prüfung des Gesendeten hat nicht stattgefunden, die Sendung liegt uns nicht vor.
- Nicht geprüft und deshalb nicht behauptet: ob die beschriebenen Befugnisse in der Praxis zu Fehlurteilen führen, wie hoch die Fehlerrate der eingesetzten Technik ist und wie viele Beiträge kleiner Anbieter davon betroffen wären. Der zweite Teil des Staatsvertrags ist ein Diskussionsentwurf in der Anhörung; er ist nicht beschlossen. Das ZDF, die Rundfunkkommission der Länder und die BLM wurden nicht um eine Stellungnahme gebeten.
QUELLEN
Quellen
Jede Nummer im Text führt zu ihrer Quelle. Die Herkunft steht an jedem Eintrag: amtlich, Medienbericht, Verband, Institut oder Datenportal.
[1] Bundeszentrale für politische Bildung, 19.06.2023
Konrad Dussel: Vom Monopol zu komplizierter Konkurrenz. Aus Politik und Zeitgeschichte 25/2023 (mit dem Wortlaut der britischen Verordnung zur Errichtung des NWDR vom 1. Januar 1948)Institut oder Körperschaft↑ zurück zum Text
[2] die medienanstalten, Stand 30.10.2026
Medienstaatsvertrag, geltende Fassung (§ 26 Abs. 2 Auftrag, § 112 Finanzierung besonderer Aufgaben, § 115 Abs. 2 Ordnungswidrigkeiten mit 500.000 Euro)Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[3] Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Mai 2025
Fawzi u. a.: Stabiles Medienvertrauen auch in Zeiten politischer Umbrüche. Mainzer Langzeitstudie Medienvertrauen 2024, Media Perspektiven 13/2025Institut oder Körperschaft↑ zurück zum Text
[4] IDEA, 24.09.2025
Knappe Mehrheit findet öffentlich-rechtlichen Rundfunk linkslastig (INSA-Umfrage, 2.002 Befragte, 19. bis 22. September 2025)Medienbericht↑ zurück zum Text
[5] Johannes Gutenberg-Universität Mainz / Stiftung Mercator, 26.01.2024
Maurer, Kruschinski, Jost: „Fehlt da was? Perspektivenvielfalt in den öffentlich-rechtlichen Nachrichtenformaten“, Pressemitteilung zur StudieInstitut oder Körperschaft↑ zurück zum Text
[6] ZDF, 23.10.2025
Programmkritik zur Sendung „heute journal“ vom 11.09.2025, Stellungnahme in Vertretung des IntendantenAmtliche Quelle↑ zurück zum Text
[7] ZDF-Fernsehrat, 12.12.2025
Mitteilung über den Ausgang des Beschwerdeverfahrens zur Programmbeschwerde vom 14.09.2025 (Beschluss der Sitzung vom 12.12.2025)Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[8] Schleswig-Holsteinischer Landtag, 02.10.2026
Entwurf eines Gesetzes zum Neunten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Digitale Medien-Staatsvertrag, Regierungsentwurf (Unterrichtung 20/379, § 109a neu, § 115 Abs. 2 neu)Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[9] Rundfunkkommission der Länder, 28.09.2026
Digitale Medien-Staatsvertrag Teil 2, Diskussionsentwurf in der Anhörungsfassung (Mindestquote „jede fünfte Empfehlung“ für Public-Value-Inhalte), Anhörung bis 13.11.2026Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[10] ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 30.06.2026
Beitragsservice stellt Jahresbericht 2025 vor (Erträge 8,72 Milliarden Euro, davon 164,5 Millionen Euro für die Landesmedienanstalten)Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[11] Bayerischer Oberster Rechnungshof, 12.11.2024
Finanzierung überprüfen und Einsparmöglichkeiten nutzen. Beratende Äußerung zur Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM)Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[12] DWDL.de, 13.11.2024
Rechnungshof kritisiert BLM als „seit Jahren überfinanziert“ (mit der Gegenposition von BLM-Präsident Thorsten Schmiege)Medienbericht↑ zurück zum Text
[13] die medienanstalten, Stand 30.10.2026
Über uns: Aufgaben und Zuständigkeit der LandesmedienanstaltenInstitut oder Körperschaft↑ zurück zum Text
[14] Westdeutscher Rundfunk, Stand 30.10.2026
Der WDR-Rundfunkrat: Zusammensetzung und AufgabenAmtliche Quelle↑ zurück zum Text
KORREKTUREN
Korrekturen
Keine Korrekturen seit der Veröffentlichung am 30.10.2026. Jede wesentliche Änderung erscheint hier mit Datum, Grund und altem Wortlaut.
Diese Seite ist Meinung. Unsere Faktenchecks sind es nicht.