HINTERGRUNDDOKUMENTATIONZUCKERGETRÄNKESTEUER
Neun Unions-Minister gegen Klingbeils Zuckersteuer: der Brief an Merz im Wortlaut
Die Agrarministerinnen und -minister berufen sich auf Koalitionsvertrag und Parteitag. Im Wahlprogramm hatte die Union Lenkungssteuern bei der Ernährung ausgeschlossen. Im Bundestag rechnet sie trotzdem schon mit den Einnahmen.
Grundlage: Brief der Ministerinnen und Minister vom 11. Oktober 2026, liegt der Redaktion vor
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Inhalt
Neun Ministerinnen und Minister der Union haben sich am 11. Oktober 2026 in einem Brief gegen die geplante Zuckersteuer gestellt. Adressaten sind Bundeskanzler Friedrich Merz, Kanzleramtschefin Nina Warken und Unionsfraktionschef Thorsten Frei. Die Unterzeichner führen die Agrar- oder Verbraucherressorts in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Über den Brief berichteten zuerst BILD und WELT.[1][2] Er liegt der Redaktion vor. Wir dokumentieren ihn am Ende im Wortlaut.
Der Kernsatz lautet: „Wir als Ministerinnen und Minister der unionsgeführten Agrarressorts sprechen uns gegen eine Verbrauchssteuer auf zuckerhaltige Produkte aus.“ Die Steuer setze auf staatliche Lenkung und passe „nicht zur in der Koalition vereinbarten Linie“. Statt einer Steuer wollen die Unterzeichner auf Ernährungsbildung, Eigenverantwortung, Aufklärung und Innovation setzen. Sie verlangen, die für Ende 2026 geplante Gesamtbilanz der Reduktionsstrategie des Bundes abzuwarten.
Was die Union versprochen hat
Im Wahlprogramm 2025 haben CDU und CSU eine solche Steuer der Sache nach ausgeschlossen: „Wir setzen auf Ernährungsbildung und gute Information, aber nicht auf unwirksame Werbeverbote oder Lenkungssteuern.“[3] Friedrich Merz sagte im Februar 2025: „Ich schließe Steuererhöhungen aus. Sie wären Gift für unsere Konjunktur.“[4]
Der Koalitionsvertrag erwähnt eine Zuckersteuer nicht. Im Abschnitt „Umwelt und Ernährung“ steht der Satz, auf den sich die Minister berufen: „Wir setzen vor allem auf Freiwilligkeit, Anreize und Eigenverantwortung.“[5] Auf dem CDU-Parteitag im Februar 2026 fand ein Antrag aus Schleswig-Holstein keine Mehrheit, der eine Zuckersteuer forderte.[6][7]
Was die Koalition beschlossen hat
Geplant ist die Steuer trotzdem, und zwar nicht nur vom Finanzminister. Das Bundeskabinett unter Merz hat am 29. April 2026 Eckwerte für den Haushalt beschlossen, die eine Zuckerabgabe ab 2028 als Konsolidierungsmaßnahme vorsehen.[8] Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das Gesetz zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge beschlossen. Sein Bundeszuschuss rechnet mit Einnahmen aus einer „Lenkungssteuer auf zuckergesüßte Getränke“: 650 Millionen Euro im Jahr 2027, ab 2028 dann 450 Millionen Euro.[9] Von 208 Abgeordneten der Unionsfraktion stimmten 207 zu.[10]
Stimmen der Unionsfraktion für das Gesetz, das mit Zuckersteuer-Einnahmen rechnet
207 von 208
Namentliche Abstimmung im Bundestag am 10. Juli 2026. Das Gesetz führt die Steuer nicht selbst ein; sein Bundeszuschuss an die Krankenkassen setzt ihre Einnahmen aber voraus.[9][10]
Den Entwurf für das Steuergesetz hat Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) vorgelegt. Anfang Oktober hielt das Kanzleramt ihn an. Aus Regierungskreisen hieß es, er weiche von der Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit ab und sei „in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig“.[11] Das Finanzministerium sagte am 2. Oktober: „Es gibt eine Einigung in dieser Koalition, dass eine Zuckergetränkesteuer eingeführt wird.“ Der stellvertretende Regierungssprecher ergänzte, die Steuer selbst stehe nicht in Frage, es gebe „Diskussionsbedarf hinsichtlich der Ausgestaltung“.[12]
Nach einem Bericht der Bild vom 9. Oktober soll sich die Koalition auf einen Kompromiss geeinigt haben: Start am 1. Juli 2027, keine dritte Steuerstufe, eine Freigrenze von 70.000 Litern im Jahr. Offiziell bestätigt ist das nicht.[13] Das Kabinett soll am 14. Oktober beraten.[14]
Was an den Aussagen stimmt
| Aussage im Brief | Befund |
|---|---|
| Der CDU-Parteitag im Februar 2026 hat die Einführung einer Zuckersteuer abgelehnt. | Teilweise. Der Parteitag lehnte einen Antrag ab, der eine Zuckersteuer forderte. Einen eigenen Beschluss gegen die Steuer gibt es nicht.[6][7] |
| Koalitionsvertrag: „Wir setzen vor allem auf Freiwilligkeit, Anreize und Eigenverantwortung.“ | Stimmt wörtlich, im Abschnitt „Umwelt und Ernährung“. Eine Zuckersteuer erwähnt der Vertrag nicht.[5] |
| Verbraucherinnen und Verbraucher sollen laut Koalitionsvertrag selbstbestimmt entscheiden können. | Stimmt wörtlich, im Abschnitt „Verbraucherinnen und Verbraucher“.[5] |
| Bei Fruchtsäften wie Johannisbeere, Quitte oder Rhabarber ist Zuckerzusatz nötig. | Ungenau. Fruchtsaft darf keinen Zucker enthalten. Solche Getränke werden als Fruchtnektar verkauft; zugesetzter Zucker darf bei Johannisbeere und Quitte bis zu 20 Prozent des Gewichts ausmachen. Rhabarber gilt rechtlich als Gemüse.[15][16] |
| Im Vereinigten Königreich zeigen sich keine bevölkerungsweiten gesundheitlichen Verbesserungen. | Zu pauschal. Für Erwachsene sind keine Effekte gemessen. Bei Kindern fanden Studien seit der Abgabe 8 Prozent weniger Adipositas bei Mädchen von 10 bis 11 Jahren und 12 Prozent weniger Krankenhausaufnahmen wegen kariesbedingter Zahnextraktionen.[17][18] |
| Erfrischungsgetränke enthalten knapp 15 Prozent weniger Zucker als 2018. | Stimmt, gewichtet nach Absatz: 6,2 auf 5,3 Gramm je 100 Milliliter. Das Max Rubner-Institut hält einen Teil des Unterschieds für methodisch bedingt.[19][20] |
| Das entspricht der Zielvereinbarung mit den Getränkeherstellern. | Teilweise. Vereinbart war ein anderes Maß: 15 Prozent weniger Kalorien. Die Bundesregierung sieht die selbst gesteckten Ziele der Wirtschaft bei Erfrischungsgetränken als erreicht an.[21][22] |
| Für Ende 2026 ist eine Gesamtbilanz der Reduktionsstrategie geplant. | Stimmt. Das Landwirtschaftsministerium will Ende 2026 einen Abschlussbericht vorlegen.[22] |
Die britischen Studien vergleichen den Verlauf nach Einführung der Abgabe mit einer berechneten Entwicklung ohne Abgabe. Sie zeigen Zusammenhänge, keinen Beweis einer Ursache.[17][18]
Der Brief im Wortlaut
Der Brief liegt der Redaktion als PDF vor. WELT und BILD haben aus ihm zitiert; alle dort zitierten Stellen stimmen wörtlich mit dieser Fassung überein.[1][2] Eine Bestätigung der Ministerien lag bei Veröffentlichung nicht vor. Wir geben den Text unverändert wieder; nur einen doppelten Punkt haben wir entfernt.
Absender: Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg, Die Ministerin. An: Bundeskanzler Friedrich Merz; Chefin des Bundeskanzleramts, Bundesministerin Nina Warken; Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei. Datum: 11. Oktober 2026. Betreff: Zuckersteuer.
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, sehr geehrte Frau Bundesministerin, sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender,
die Frage der Besteuerung zuckerhaltiger Lebensmittel wird aktuell unter verschiedenen Aspekten kritisch diskutiert. Wir als Ministerinnen und Minister der unionsgeführten Agrarressorts sprechen uns gegen eine Verbrauchssteuer auf zuckerhaltige Produkte aus.
Dabei befinden wir uns nicht nur im Einklang mit der Beschlusslage des CDU-Bundesparteitags in Stuttgart vom Februar 2026, wo die Einführung einer Zuckersteuer abgelehnt wurde.
Der Koalitionsvertrag ist im Kapitel Ernährung eindeutig: „Wir setzen vor allem auf Freiwilligkeit, Anreize und Eigenverantwortung.“ Zugleich ist es ebenda zum Ziel gesetzt worden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher selbstbestimmt entscheiden können. Ernährungsbildung spielt hierfür eine besondere Rolle. Eine Zuckersteuer setzt dagegen auf staatliche Lenkung und belastet den Kauf bestimmter Lebensmittel unnötigerweise zusätzlich. Das passt nicht zur in der Koalition vereinbarten Linie.
Ebenso möchten wir noch einmal eindringlich auf die aktuelle Situation der Landwirtschaftsbetriebe hinweisen. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Situation der landwirtschaftlichen Betriebe mit steigenden Kosten für Dünger und Diesel ist ein Eingriff in den Zuckermarkt mit der Folge von sinkenden Erlösen nicht vermittelbar. Die vorgesehene Steuer lässt außerdem außer Acht, dass bei der Herstellung von Fruchtsäften in vielen Fällen (z.B. Johannisbeere, Quitte, Rhabarber) der Zusatz von Zucker notwendig ist, um ein vertriebsfähiges Produkt zu erhalten. Die Einführung der Steuer bedingt zum einen, dass die Getränkehersteller ihre Rezepturen anpassen müssen, was ein zu berücksichtigender wirtschaftlicher Aufwand ist. Zum anderen ist damit aber nicht gewährleistet, dass das Ziel der Adipositasbekämpfung wirksam erreicht wird, was durch Erfahrungen in anderen Nationen belegt ist. Selbst im oft als Vorbild genannten Vereinigten Königreich zeigen sich bislang keine bevölkerungsweiten gesundheitlichen Verbesserungen, weder bei der Adipositasentwicklung generell noch der den zuckergesüßten Getränken zugeschriebenen Krankheitslast.
Eine ausgewogene Ernährung mit moderatem Zuckerkonsum ist entscheidend, um verschiedene Gesundheitsprobleme zu vermeiden. Um mehr Zuckerreduktion zu erreichen, gibt es verschiedene Wege und nicht nur den einen Weg, der über das Ordnungsrecht führt. Eine zusätzliche Steuer auf Zucker oder Softdrinks halten wir nicht für den richtigen Weg. Wir setzen, nochmal mit dem Verweis auf den Koalitionsvertrag, auf Ernährungsbildung, Eigenverantwortung, Aufklärung und Innovation.
Das Ernährungsverhalten wird nicht durch zusätzliche Abgaben gesteuert. Im Rahmen der nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten (NRI) verpflichtete sich die Lebensmittelwirtschaft bis zum Jahr 2025, Zucker, Fette, Salz und Energie in ihren Produkten zu reduzieren. Erste Ergebnisse zeigen, dass z.B. Erfrischungsgetränke im Vergleich zum Basisjahr 2018 durchschnittlich knapp 15 Prozent weniger Zucker enthalten.
Dies entspricht der Zielvereinbarung mit den Getränkeherstellern. Es gilt daher, die für Ende 2026 geplante Gesamtbilanz der nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie und die Schlussfolgerungen des BMLEH abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Marion Gentges MdLMinisterin für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg
gez. Michaela Kaniber MdLBayerische Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
gez. Felor BadenbergBerliner Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz
gez. Ingmar JungHessischer Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
gez. Silke GorißenMinisterin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
gez. Christine SchneiderMinisterin für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz
gez. Georg-Ludwig von Breitenbuch MdLSächsischer Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
gez. Michael RichterMinister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
gez. Colette Boos-JohnMinisterin für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum Thüringen
Offenlegung: Der Herausgeber der Aufrechten Lupe, Andreas W. Herb, ist CEO der MBG Group. Nach seiner Darstellung stellt die Unternehmensgruppe Getränkerezepturen um und ist von der geplanten Steuer selbst betroffen. Seine Meinung dazu steht im Essay „Die Steuer, die sich selbst widerlegt“.
METHODIK
Methodik
Der Brief ist mit allen Stellen abgeglichen, die WELT und BILD am 11. Oktober 2026 wörtlich zitieren. Teile, die dort nicht zitiert werden, sind nur durch unsere Vorlage belegt.
Die Ämter sind am 11. Oktober 2026 geprüft. Seit dem 29. Juli 2026 ist Nina Warken Chefin des Bundeskanzleramts. Thorsten Frei führt die Unionsfraktion.
Rechtsstand: Die Steuer ist geplant, der Entwurf des Finanzministeriums ist nicht amtlich veröffentlicht. Der gemeldete Kompromiss vom 9. Oktober ist nicht bestätigt. Einzelheiten können sich ändern.
PRÜFUNG
Was vor der Veröffentlichung geprüft wurde
- Der Brief liegt der Redaktion als PDF vor. WELT und BILD haben am 11. Oktober 2026 aus ihm zitiert; alle dort zitierten Stellen stimmen wörtlich mit unserer Fassung überein (Quellen 1 und 2). Eine Bestätigung der Ministerien lag bei Veröffentlichung nicht vor.
- Die Ämter der Unterzeichner und der Adressaten sind an den Seiten der Länder, der Bundesregierung und der Unionsfraktion geprüft.
- Jede nachprüfbare Aussage des Briefs ist an einer Primärquelle geprüft; das Ergebnis steht in der Tabelle „Was an den Aussagen stimmt“.
QUELLEN
Quellen
Jede Nummer im Text führt zu ihrer Quelle. Die Herkunft steht an jedem Eintrag: amtlich, Medienbericht, Verband, Institut oder Datenportal.
[1] WELT, 11.10.2026
Aufstand gegen Zuckersteuer – Neun Unions-Minister schreiben Protestbrief an Kanzler MerzMedienbericht↑ zurück zum Text
[2] BILD, 11.10.2026
Brandbrief an Merz: CDU-Minister proben Aufstand gegen Klingbeils ZuckersteuerMedienbericht↑ zurück zum Text
[3] CDU und CSU, 2025
Politikwechsel für Deutschland. Wahlprogramm von CDU und CSU (S. 35)Institut oder Körperschaft↑ zurück zum Text
[4] WELT, 21.02.2025
Bundestagswahl 2025: „Ich schließe Steuererhöhungen aus“, verspricht Merz (Liveticker, Eintrag zum ZDF-Morgenmagazin)Medienbericht↑ zurück zum Text
[5] CDU, CSU und SPD, 2025
Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag, 21. Legislaturperiode (Z. 1180 f. und 1286 f.)Institut oder Körperschaft↑ zurück zum Text
[6] CDU Deutschlands, Februar 2026
38. Parteitag: Sammlung der Anträge und Empfehlungen der Antragskommission, Antrag H08 (S. 247–249)Institut oder Körperschaft↑ zurück zum Text
[7] CDU Deutschlands, Februar 2026
Protokoll Ablehnungen des 38. ParteitagesInstitut oder Körperschaft↑ zurück zum Text
[8] Deutscher Bundestag, hib, 16.06.2026
Bundesregierung nennt Details zu Plänen einer ZuckersteuerAmtliche Quelle↑ zurück zum Text
[9] Deutscher Bundestag, 08.07.2026
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit, Drucksache 21/7016 (S. 209)Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[10] Deutscher Bundestag, 10.07.2026
Namentliche Abstimmung zum GKV-BeitragssatzstabilisierungsgesetzAmtliche Quelle↑ zurück zum Text
[11] Deutsches Ärzteblatt, 01.10.2026
Kanzleramt stoppt vorerst Klingbeils ZuckersteuerMedienbericht↑ zurück zum Text
[12] Bundesregierung, 02.10.2026
Regierungspressekonferenz vom 2. Oktober 2026Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[13] Tagesspiegel (AFP), 09.10.2026
Freigrenze für Kleinproduzenten: Koalition einigt sich offenbar im Streit über ZuckersteuerMedienbericht↑ zurück zum Text
[14] frischeingeschenkt.de, 08.10.2026
Kabinett vertagt Zuckersteuer erneut: Beratung nun am 14. OktoberMedienbericht↑ zurück zum Text
[15] Bundesministerium der Justiz
Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung, Anlage 1 Nr. 5, Anlage 3 und Anlage 5Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[16] Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission
Leitsätze für Gemüsesaft und Gemüsenektar, Abschnitt I.AAmtliche Quelle↑ zurück zum Text
[17] Rogers u. a., PLOS Medicine, 26.01.2023
Associations between trajectories of obesity prevalence in English primary school children and the UK soft drinks industry levyInstitut oder Körperschaft↑ zurück zum Text
[18] Rogers u. a., BMJ Nutrition, Prevention & Health, 14.11.2023
Estimated impact of the UK soft drinks industry levy on childhood hospital admissions for carious tooth extractionsInstitut oder Körperschaft↑ zurück zum Text
[19] Max Rubner-Institut, 02.07.2025
Ergebnisbericht Produktmonitoring 2024, Tabelle 18Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[20] Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, 02.07.2025
Zwischenbilanz: Weniger Zucker, Fette und Salz in verarbeiteten LebensmittelnAmtliche Quelle↑ zurück zum Text
[21] Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, April 2024
Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie, Zweiter Zwischenbericht (S. 12 f.)Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[22] Deutscher Bundestag, 01.06.2026
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, Drucksache 21/6239 (S. 2 und 4)Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
KORREKTUREN
Korrekturen
Keine Korrekturen seit der Veröffentlichung am 11.10.2026. Jede wesentliche Änderung erscheint hier mit Datum, Grund und altem Wortlaut.