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Nicht weniger Europa. Weniger deutsche Sonderbürokratie.
Ein Positionspapier in 28 Bildern: Datenschutz, Energiemanagement, Gastronomie, Pauschalreisen und Stromtarife. Wo Deutschland über das EU-Mindestmaß hinausgeht, wie Dänemark und Schweden es halten und welchen Test jede deutsche Zusatzlast bestehen soll.
Von Andreas W. Herb, Gründer und CEO MBG Group, Paderborn
3 Minuten Lesezeit22 Quellen0 KorrekturenOffenlegung
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Inhalt
Viele Pflichten, die Betriebe Brüssel zuschreiben, kommen aus Berlin: Deutschland setzt EU-Regeln an manchen Stellen strenger um, als die EU es verlangt. Das Video zeigt fünf solche Fälle und vergleicht sie mit Dänemark und Schweden. Die Forderung: das EU-Mindestmaß als Regelfall, deutsche Zusatzlasten nur mit nachvollziehbarem Nutzen, bezifferten Kosten und verbindlicher Überprüfung.
Die fünf Beispiele und ihre Belege
| Bereich | Deutschland | EU-Mindestmaß | Nachbarland |
|---|---|---|---|
| Datenschutzbeauftragter | Pflicht, sobald in der Regel mindestens 20 Personen ständig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten[3] | Pflicht nur, wenn die Kerntätigkeit eine umfangreiche Überwachung erfordert oder besondere Daten umfangreich verarbeitet werden[2] | Dänemark: keine zusätzliche Personalschwelle[4] |
| Energiemanagement | Energie- oder Umweltmanagementsystem ab mehr als 7,5 Gigawattstunden Verbrauch im Jahr[5] | Energiemanagementsystem ab mehr als 85 Terajoule, rund 23,6 Gigawattstunden[6] | Dänemark: 85 Terajoule[7] |
| Arbeitsbedingungen digital | Nachweis in Textform erlaubt, aber nicht für Beschäftigte in Gaststätten, Hotels und weiteren Branchen nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz[8][9] | Elektronisch erlaubt, wenn zugänglich, speicherbar, ausdruckbar und die Übermittlung belegt ist[10] | Dänemark: elektronisch, ohne Branchenausnahme[11] |
| Tagesreisen | Ausnahme vom Pauschalreiserecht nur bis 500 Euro Reisepreis[12] | Ausnahme für Reisen unter 24 Stunden ohne Übernachtung, ohne Preisgrenze[13] | – |
| Dynamische Stromtarife | Seit 2025 Angebotspflicht für alle Lieferanten gegenüber Kunden mit intelligentem Messsystem[14] | In der Fassung von 2019: Pflicht für Versorger mit mehr als 200.000 Endkunden[15] | Schweden: ab mehr als 200.000 Kunden[16] |
Bei zwei Beispielen bewegt sich die Bundesregierung schon. Ihr Gesetzentwurf hebt die Schwelle für das Energiemanagement auf 23,6 Gigawattstunden an; laut Begründung sind dann rund 7.868 Unternehmen nicht mehr verpflichtet, die Entlastung beträgt rund 444 Millionen Euro im Jahr. Der Bundestag hat den Entwurf am 5. Oktober 2026 angehört, beschlossen ist er nicht.[17][18] Die Pflicht zum Datenschutzbeauftragten ab 20 Personen will der Bund laut Modernisierungsagenda bis Ende 2026 aufheben; einen Gesetzentwurf dazu gibt es noch nicht.[19]
Wie Dänemark und Schweden es halten
Dänemark hat sich Grundsätze für die Umsetzung von EU-Recht gegeben: Nationale Regeln sollen grundsätzlich nicht über die Mindestanforderungen der EU hinausgehen, Spielräume und Ausnahmen sollen genutzt werden, und dänische Betriebe sollen im Wettbewerb nicht schlechter dastehen als in vergleichbaren EU-Ländern. Abweichen darf die Regierung, wenn wesentliche Belange dafür sprechen.[20] Schweden verlangt von Ministerien und Behörden eine Begründung, wenn ein Umsetzungsvorschlag über das Mindestmaß einer Richtlinie hinausgeht.[21]
Was auf dem Spiel steht
Das ifo Institut hat 2024 berechnet, dass Deutschland von 2015 bis 2022 im Durchschnitt 146 Milliarden Euro Wirtschaftsleistung pro Jahr entgangen sind, gemessen an einem Szenario, in dem Bürokratie 2015 umfassend abgebaut worden wäre.[1][22] Das Video sagt selbst, was die Zahl nicht ist: kein Versprechen für jedes Jahr und keine Summe der fünf Beispiele.
Der Vorschlag am Ende: Jede deutsche Zusatzlast soll einen Test bestehen. Ausgangspunkt ist das EU-Mindestmaß, jede zusätzliche Pflicht wird gesondert ausgewiesen. Nutzen und Kosten werden offengelegt, die Regeln der Nachbarn vorher verglichen, und jede Ausnahme wird begründet und regelmäßig überprüft.
Das Video lädt erst, wenn Sie es starten. Es läuft nicht von selbst, und es misst nicht, wer zusieht.
PRÜFUNG
Was vor der Veröffentlichung geprüft wurde
- Alle 28 Bilder des Videos sind im fertigen Zustand angesehen und an den Primärquellen geprüft, Stand 21. Oktober 2026. Der Ton wurde nicht abgehört. Ein schriftliches Positionspapier lag der Redaktion nicht vor; Grundlage ist das Video.
- Bestätigt: die deutschen Schwellen und Ausnahmen in allen fünf Beispielen, die EU-Mindestmaße, die Regeln in Dänemark und Schweden, die Folgenabschätzung von 444 Millionen Euro für 7.868 Unternehmen und die Anhörung am 5. Oktober 2026.
- Abweichend vom Video: Die 146 Milliarden Euro des ifo Instituts sind eine Rückschau auf 2015 bis 2022, kein „langfristiges Wertschöpfungspotenzial“; die Studie nennt 4,6 statt 4,8 Prozent mehr reales Bruttoinlandsprodukt je Kopf. Die DSGVO knüpft den Datenschutzbeauftragten an Kerntätigkeit und Umfang der Verarbeitung, ein Risiko nennt sie nicht als Kriterium. Die Bildunterschrift nennt beides.
- Die EU-Strommarktrichtlinie wurde 2024 geändert. Ob die Schwelle von 200.000 Kunden seitdem für dynamische Tarife oder für Festpreisverträge gilt, lässt der deutsche Wortlaut offen; Schweden wendet sie auf dynamische Tarife an.
QUELLEN
Quellen
Jede Nummer im Text führt zu ihrer Quelle. Die Herkunft steht an jedem Eintrag: amtlich, Medienbericht, Verband, Institut oder Datenportal.
[1] ifo Institut im Auftrag der IHK für München und Oberbayern, Oktober 2024
Entgangene Wirtschaftsleistung durch hohen Bürokratieaufwand (Falck, Guo, Pfaffl)Institut oder Körperschaft↑ zurück zum Text
[2] Europäisches Parlament und Rat, ABl. L 119 vom 04.05.2016
Verordnung (EU) 2016/679, Datenschutz-Grundverordnung, Art. 37Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[3] Bundesministerium der Justiz
Bundesdatenschutzgesetz, § 38 Abs. 1Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[4] Datatilsynet (dänische Datenschutzbehörde), abgerufen 21.10.2026
Databeskyttelsesrådgivere (DPO'er)Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[5] Bundesministerium der Justiz
Energieeffizienzgesetz, § 8 Abs. 1Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[6] Europäisches Parlament und Rat, ABl. L 231 vom 20.09.2023
Richtlinie (EU) 2023/1791 zur Energieeffizienz, Art. 11 Abs. 1 und 2Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[7] Retsinformation (Dänemark), 18.09.2025
Bekendtgørelse nr. 1138 om energisyn og energiledelse, § 3Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[8] Bundesministerium der Justiz
Nachweisgesetz, § 2 Abs. 1 Sätze 2 und 6Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[9] Bundesministerium der Justiz
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 2a Abs. 1 Nr. 2 (Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe)Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[10] Europäisches Parlament und Rat, ABl. L 186 vom 11.07.2019
Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen, Art. 3Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[11] Retsinformation (Dänemark), 16.05.2023
Lov nr. 501 om ansættelsesbeviser og visse arbejdsvilkår, § 3 Stk. 3Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[12] Bundesministerium der Justiz
Bürgerliches Gesetzbuch, § 651a Abs. 5 Nr. 2Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[13] Europäisches Parlament und Rat, ABl. L 326 vom 11.12.2015
Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen, Art. 2 Abs. 2 Buchst. aAmtliche Quelle↑ zurück zum Text
[14] Bundesministerium der Justiz
Energiewirtschaftsgesetz, § 41a Abs. 2Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[15] Europäisches Parlament und Rat, ABl. L 158 vom 14.06.2019
Richtlinie (EU) 2019/944 über den Elektrizitätsbinnenmarkt, Art. 11 Abs. 1 (Fassung 2019; geändert durch Richtlinie (EU) 2024/1711)Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[16] Sveriges riksdag, Stand SFS 2026:1298
Ellag (1997:857), 9 kap. 21 §Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[17] Deutscher Bundestag, 16.09.2026
Drucksache 21/8027: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (Art. 1 Nr. 6, Erfüllungsaufwand S. 44)Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[18] Deutscher Bundestag, 05.10.2026
Anhörung zur Energieeffizienzrichtlinie im Ausschuss für Wirtschaft und Energie (Textarchiv)Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[19] Bundesregierung, 04.12.2025
Föderale Modernisierungsagenda (Maßnahme 160: Aufhebung des § 38 Abs. 1 BDSG bis 31.12.2026)Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[20] Erhvervsstyrelsen (dänische Wirtschaftsbehörde), aktualisiert 27.11.2019
Vejledning om principper for implementering af erhvervsrettet EU-reguleringAmtliche Quelle↑ zurück zum Text
[21] Sveriges riksdag, 27.03.2024
Förordning (2024:183) om konsekvensutredningar, §§ 9 und 10Amtliche Quelle↑ zurück zum Text
[22] ifo Institut, 14.11.2024
Bürokratie in Deutschland kostet jährlich bis zu 146 Milliarden Euro (Pressemitteilung)Institut oder Körperschaft↑ zurück zum Text
KORREKTUREN
Korrekturen
Keine Korrekturen seit der Veröffentlichung am 21.10.2026. Jede wesentliche Änderung erscheint hier mit Datum, Grund und altem Wortlaut.
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