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HINTERGRUNDBÜRGERGELD

Was kostet das Bürgergeld – und wohin fließt das Geld?

Wer über die Kosten des Bürgergelds spricht, muss zuerst klären, was mitgezählt wird. Zum Lebensunterhalt kommen Wohnen, Versicherungsbeiträge, Arbeitsförderung und Verwaltung. Die vorliegende Rechnung macht diese Posten sichtbar – und zeigt, warum sich nicht jede Zahl zu einer Gesamtsumme addieren lässt.

Grundlage: bereitgestellter Recherchebericht

2 Minuten Lesezeit5 Quellen0 Korrekturen

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Inhalt und Unterlagen

Die Größenordnung

Rund 71,1 Mrd. Euro

Rund 59,13 Milliarden Euro rekonstruierte SGB-II-Kosten für 2024 plus rund 12 Milliarden Euro geschätzte jährliche GKV-Unterdeckung, veröffentlicht 2026.

Eine Orientierung mit gemischtem Datenstand. Kein amtlicher Jahresabschluss und keine Summe der Auszahlungen an Haushalte.

Die Verwaltung ist in den 59,13 Milliarden Euro bereits enthalten. Die zusätzliche Gesundheitslücke bezeichnet laut Bericht Kosten, die durch die Beiträge für Bürgergeldbeziehende nicht gedeckt sind. Sie ist kein zusätzlicher Geldtransfer an die Empfänger.

Der Bericht in gut zwei Minuten (MP4, 18 MB). Das Video zeigt dieselben Zahlen wie der Text, Stand 23.09.2026.
Zwei getrennte Perspektiven: Kostenbasis 2024 mit GKV-Schätzung und Zahlungsansprüche 2025 nach Staatsangehörigkeit. Die Zahlen werden im Artikel erläutert.
Bereitgestellte Infografik, Stand 23.09.2026. Anklicken zum Vergrößern. Kosten und Empfängergruppen haben unterschiedliche Bezugsjahre.

Was in der Kostenrechnung steckt

Der Bericht rekonstruiert die Kosten aus der Ausgabenstatistik der Bundesagentur für Arbeit, der Verwaltungsrechnung des BIAJ und Angaben der Bertelsmann Stiftung zu Bildung und Teilhabe. Er ersetzt dabei den engeren Verwaltungswert durch eine breitere Abgrenzung; er addiert die Verwaltung nicht zweimal.

Kostenbasis 2024 laut Recherchebericht; Beträge in Milliarden Euro
VerwendungMrd. €
Lebensunterhalt und weitere Leistungen22,06
Unterkunft und Heizung17,47
Sozialversicherungsbeiträge und Zuschüsse7,17
Arbeitsförderung3,68
Gesonderte Bedarfe0,26
Bildung und Teilhabe (unvollständig erfasst)0,81
Verwaltung einschließlich Beratung und Vermittlung7,68
Rekonstruierte Summe59,13

Die Summe beruht auf ungerundeten Ausgangswerten. Bildung und Teilhabe ist nicht vollständig erfasst; kommunale Eingliederungsleistungen fehlen. Die Rechnung ist deshalb auch keine vollständige Aufstellung aller Folgekosten.

Eine zweite Perspektive: Wer hat Zahlungsansprüche?

Für 2025 weist die Bundesregierung personenbezogene Zahlungsansprüche von insgesamt 46,65 Milliarden Euro aus. Davon entfallen 24,90 Milliarden auf deutsche Staatsangehörige, 5,99 Milliarden auf ukrainische Staatsangehörige, 7,23 Milliarden auf Staatsangehörige der acht nichteuropäischen Asylherkunftsländer und rechnerisch 8,53 Milliarden auf die übrige nichtdeutsche Gruppe. Grundlage ist Tabelle 1 der Bundestagsdrucksache 21/6855.

Ukraine und die acht Asylherkunftsländer kommen zusammen auf 13,22 Milliarden Euro, also 28,34 Prozent dieser Zahlungsansprüche. Dieser Betrag ist bereits enthalten. Er darf weder zusätzlich addiert noch als Aufteilung der 71,1 Milliarden Euro verstanden werden: Datenjahr und Kostenumfang unterscheiden sich.

Was die Zahlen nicht aussagen

Staatsangehörigkeit ist weder Migrationshintergrund noch individueller Schutzstatus. Zur deutschen Gruppe gehören Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Eine belastbare vollständige Euro-Aufteilung dieser Gruppe liegt im bereitgestellten Bericht nicht vor. Die acht Länder sind Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien.

Zahlungsansprüche sind zudem nicht mit kassenmäßigen Ausgaben gleichzusetzen. Ein rechnerischer Zuordnungsrest von 387.481 Euro bleibt zwischen der Gesamtsumme und den ausgewiesenen Staatsangehörigkeitsgruppen. Auch Verwaltung und Gesundheitskosten lassen sich daraus nicht einfach nach Kopfzahlen verteilen.

Die Einordnung

Die Unterlagen zeigen eine breite Kostenbasis von rund 59,1 Milliarden Euro für 2024. Mit der im Bericht genannten GKV-Schätzung ergibt sich eine erweiterte Orientierung von rund 71,1 Milliarden Euro. Daraus folgt weder eine amtlich abgerechnete Jahressumme noch ein entsprechend hohes Einsparpotenzial. Verwaltung umfasst auch Beratung und Vermittlung; medizinische Versorgung entfällt durch eine andere Finanzierung nicht.

PRÜFUNG


Was vor der Veröffentlichung geprüft wurde

  • Fassung auf Basis der eingereichten Unterlagen.
  • Die Empfängerbeträge wurden mit Tabelle 1 der Bundestagsdrucksache abgeglichen.
  • Die Kostenrekonstruktion wird dem Bericht zugeschrieben; eine vollständige redaktionelle Quellenprüfung steht aus.

QUELLEN


Quellen

Jede Nummer im Text führt zu ihrer Quelle. Die Herkunft steht an jedem Eintrag: amtlich, Medienbericht, Verband, Institut oder Datenportal.

  1. [1] Bundesregierung

    Zahlungsansprüche 2025, Tabelle 1 (Bundestagsdrucksache 21/6855)

    Amtliche Quelle

  2. [2] Bundesagentur für Arbeit

    Einnahmen und Ausgaben

    Amtliche Quelle

  3. [3] BIAJ

    Verwaltungskosten 2005 bis 2025

    Institut oder Körperschaft

  4. [4] Bertelsmann Stiftung

    Bildung und Teilhabe 2026

    Institut oder Körperschaft

  5. [5] Techniker Krankenkasse

    Finanzierung der Krankenversicherung

    Institut oder Körperschaft

KORREKTUREN


Korrekturen

Keine Korrekturen seit der Veröffentlichung am 24.09.2026. Jede wesentliche Änderung erscheint hier mit Datum, Grund und altem Wortlaut.