DEUTSCHLAND ENTSCHEIDETTHEMA 03: INNERE SICHERHEIT UND RECHTSSTAAT
Frage 12Abstimmung läuft
Sollten für bestimmte schwere Wiederholungsstraftaten strengere gesetzliche Sanktionen vorgesehen werden?
Wortlaut aus dem Fragenkatalog, Version 1.0.
Hintergrund
Wer wiederholt schwere Straftaten begeht, kann schon heute härter bestraft, vor dem Urteil in Haft genommen oder in Sicherungsverwahrung untergebracht werden. Was heute gilt, was die Rückfallzahlen zeigen und was geplant ist.
Fakten mit Quellen, Pro und Contra stehen bei der Abstimmung.
ABSTIMMEN