ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 12
Sollten für bestimmte schwere Wiederholungsstraftaten strengere gesetzliche Sanktionen vorgesehen werden?
Wer wiederholt schwere Straftaten begeht, kann schon heute härter bestraft, vor dem Urteil in Haft genommen oder in Sicherungsverwahrung untergebracht werden. Was heute gilt, was die Rückfallzahlen zeigen und was geplant ist.
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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 3: Innere Sicherheit und Rechtsstaat · Ergebnisse ansehen
VOR DER STIMME
Die Fakten
Grundlage jeder Strafe ist die Schuld des Täters. Bei der Strafzumessung berücksichtigt das Gericht unter anderem sein Vorleben, also auch frühere Taten. [1] Eine allgemeine Regel, nach der Rückfalltäter schärfer bestraft werden, gibt es seit 1986 nicht mehr. [2][3] Gegen gefährliche Wiederholungstäter kann das Gericht zusätzlich zur Strafe Sicherungsverwahrung anordnen, wenn unter anderem frühere Verurteilungen vorliegen und ein Hang zu erheblichen Straftaten besteht. [4] Schon vor dem Urteil ist bei bestimmten Delikten Untersuchungshaft möglich, wenn die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte weitere erhebliche Straftaten gleicher Art begeht. [5]
Von den 837.530 Menschen, die 2016 verurteilt oder aus der Haft entlassen wurden, wurde rund jeder Dritte innerhalb von drei Jahren erneut straffällig. Über neun Jahre betrachtet waren es für das Bezugsjahr 2010 insgesamt 48 Prozent. Wer schon wegen Körperverletzung vorbestraft war, wurde zu 32 Prozent erneut wegen Körperverletzung verurteilt, wer nicht vorbestraft war, zu 14 Prozent. [6] Die Unterschiede zwischen verschiedenen Strafen dürfen nicht als Ursache und Wirkung gelesen werden, weil schwerere Strafen gerade Menschen mit erheblichen Vorstrafen treffen. [6][7]
In der Polizeilichen Kriminalstatistik 2025 wurden 519.737 von 2.054.855 Tatverdächtigen mehrfach erfasst, also mindestens zweimal im selben Jahr und Deliktsbereich; das ist rund ein Viertel. 7.976 Tatverdächtige wurden mehr als zwanzigmal erfasst. Bei der Gewaltkriminalität waren 23.370 von 192.239 Tatverdächtigen mehrfach registriert. [8][9]
Die Bundesregierung hat am 30.09.2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem tätliche Angriffe auf Polizei- und Rettungskräfte mit mindestens sechs statt drei Monaten Freiheitsstrafe bestraft werden; das gilt für alle Täter, nicht nur für Wiederholungstäter. [10][11] Ihr Plan gegen islamistischen Terrorismus vom 16.09.2026 sieht für gefährliche Körperverletzung mit Messern eine Mindeststrafe von einem Jahr vor; bei Entscheidungen über eine Bewährung soll das Sicherheitsinteresse stärker zählen. [12] Die AfD-Fraktion hat im Juli 2026 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine allgemeine Strafschärfung bei Rückfall wieder einführen soll: Nach zwei Vorverurteilungen und verbüßter Haft soll grundsätzlich mindestens die Hälfte des Strafrahmens gelten. [13]
Was dafür spricht
- Die Bundesregierung hält Strafverschärfungen in angemessenem Umfang für sinnvoll, weil sie „eine Signalwirkung nicht nur an die Gesellschaft, sondern auch an potenzielle Täter“ entfalten (zum Schutz von Einsatzkräften). [14]
- Die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert, dass auf Angriffe auf Polizisten hohe Strafen folgen und Mindeststrafen klar im Gesetz stehen. [15]
Was dagegen spricht
- Der Deutsche Richterbund hält einen besseren Schutz mit „überwiegend kosmetischen“ Verschärfungen des Strafrechts für nicht erreichbar, sondern nur durch eine Stärkung von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten. [16]
- Die Bundesrechtsanwaltskammer sieht im geltenden Recht bereits umfassenden Schutz; die geplanten Änderungen verlören sich „in wesentlichen Teilen in reiner Symbolpolitik“. [17]
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METHODE
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Dies ist ein Stimmungsbild unserer Leserinnen und Leser, keine repräsentative Umfrage. Wer abstimmt, entscheidet selbst, ob er teilnimmt. Das Ergebnis sagt deshalb nicht, was alle Menschen in Deutschland denken.
Abstimmen können Sie einmal am Tag, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Dafür merkt sich Ihr Browser den Tag Ihrer Stimme, und je Internetanschluss zählen wir am Tag höchstens 20 Stimmen. Gespeichert wird nur, wie viele Stimmen jede Antwort hat. Wer wie abgestimmt hat, speichern wir nicht.
Während die Abstimmung läuft, zeigen wir nur die Anteile, und zwar ab 50 Stimmen; vorher wäre ein Zwischenstand Zufall. Die Zahl der Stimmen geben wir am Ende der Abstimmung bekannt.
Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.
BELEGE
Quellen
[1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 46 Strafgesetzbuch: Grundsätze der StrafzumessungAmtliche Quelle
[2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 48 Strafgesetzbuch (weggefallen)Amtliche Quelle
[3] Bundesgerichtshof, 13.09.2001
Urteil 3 StR 269/01 (Aufhebung der Rückfallvorschrift 1986)Amtliche Quelle
[4] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 66 Strafgesetzbuch: Unterbringung in der SicherungsverwahrungAmtliche Quelle
[5] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 112a Strafprozessordnung: Haftgrund der WiederholungsgefahrAmtliche Quelle
[6] Bundesministerium der Justiz, 2023
Strafrechtspflege in Deutschland: Fakten und Zahlen, 8. AuflageAmtliche Quelle
[7] Bundesministerium des Innern und Bundesministerium der Justiz, 2021
Dritter Periodischer SicherheitsberichtAmtliche Quelle
[8] Bundeskriminalamt, 02.03.2026
Polizeiliche Kriminalstatistik 2025, Tabelle 20: MehrfachtatverdächtigeDatenportal
[9] Bundesregierung, 03.08.2026
Antwort zu jugendlichen Intensiv- und Mehrfachtätern, Bundestagsdrucksache 21/7459Amtliche Quelle
[10] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 30.09.2026
Gesetzgebungsverfahren: Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des GemeinwesensAmtliche Quelle
[11] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, September 2026
Gesetzentwurf zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens: Häufige FragenAmtliche Quelle
[12] Bundesregierung, 16.09.2026
Sicherheit stärken, Freiheit bewahren, Radikalisierung verhindern: 10-Punkte-PlanAmtliche Quelle
[13] Deutscher Bundestag, Gesetzentwurf der Fraktion der AfD, 27.07.2026
Entwurf eines Gesetzes zur Strafverschärfung bei Wiederholungstätern, Drucksache 21/7347Amtliche Quelle
[14] Bundesregierung, 28.01.2026
Antwort zu Gewalt gegen Einsatzkräfte, Bundestagsdrucksache 21/3919Amtliche Quelle
[15] Deutsche Polizeigewerkschaft, Mai 2026
Polizeispiegel, Leitartikel Mai 2026Verband
[16] Deutscher Richterbund, 30.01.2026
Stellungnahme 3/2026 zum Entwurf zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des GemeinwesensVerband
[17] Bundesrechtsanwaltskammer, Januar 2026
Stellungnahme 9/2026 zum Entwurf zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des GemeinwesensVerband