ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 49
Sollen zusätzliche staatliche Investitionen in Infrastruktur und Bildung auch durch höhere Schulden finanziert werden können?
Seit 2025 darf der Bund bis zu 500 Milliarden Euro Kredite für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität aufnehmen, ohne dass die Schuldenbremse greift. Die Kommunen schätzen ihren Investitionsrückstand auf 231,2 Milliarden Euro, davon 69 Milliarden Euro bei Schulen. Nach dem Finanzplan steigen die Zinsausgaben des Bundes bis 2030 auf rund 80,7 Milliarden Euro.
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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 10: Staatshaushalt und Verschuldung · Ergebnisse ansehen
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Die Fakten
Bund und Länder müssen ihre Haushalte grundsätzlich ohne Kredite ausgleichen. Bei normaler Wirtschaftslage darf der Bund neue Kredite von höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen. Das Bruttoinlandsprodukt, kurz BIP, ist der Wert aller in einem Jahr erzeugten Waren und Dienstleistungen. Für die Länder zusammen gilt dieselbe Grenze. Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit oberhalb von 1 Prozent des BIP zählen nicht mit. [1] Die EU-Verträge nennen zusätzlich Referenzwerte für den Staat insgesamt: 3 Prozent des BIP für das jährliche Defizit und 60 Prozent für den Schuldenstand. [3] Ende 2025 hatte der Staat in Deutschland 2,84 Billionen Euro Schulden. Das sind 63,5 Prozent des BIP. [18]
Im März 2025 wurde das Grundgesetz geändert. Die Änderung brachte die Ausnahme für Verteidigung und einen eigenen Weg für Investitionen. Im Bundestag stimmten 512 Abgeordnete dafür, 206 dagegen. Den Entwurf hatten CDU/CSU und SPD eingebracht. Im Haushaltsausschuss stimmten auch die Grünen zu, AfD, FDP, Linke und BSW stimmten dagegen. [4] Seitdem darf der Bund ein Sondervermögen mit eigenen Krediten von bis zu 500 Milliarden Euro bilden. Ein Sondervermögen ist ein Topf neben dem regulären Haushalt. Die Schuldenbremse ist auf diese Kredite nicht anzuwenden. Das Geld ist für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und in die Klimaneutralität bis 2045 bestimmt. 100 Milliarden Euro gehen an die Länder, 100 Milliarden Euro an den Klima- und Transformationsfonds. [2] Das Gesetz zum Sondervermögen nennt unter anderem Verkehr, Krankenhäuser, Energie, Digitalisierung sowie Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur. Bewilligt werden kann bis Ende 2036. Die Kredite müssen spätestens ab 2044 zurückgezahlt werden. Die Zinsen trägt der reguläre Haushalt. [5] Die Länder können ihren Anteil auch für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen ihrer Kommunen einsetzen. [6] Als Investition zählen im Haushaltsrecht etwa Bauten, Ausstattung, Grundstücke und Darlehen. Personalausgaben, etwa für Lehrkräfte, sind eine eigene Ausgabenart. [7]
Als zusätzlich gelten die Investitionen, wenn der Bund im regulären Haushalt mehr als 10 Prozent der geplanten Ausgaben für Investitionen vorsieht. Darlehen, Beteiligungen und die ausgenommenen Verteidigungsausgaben werden dabei herausgerechnet. [5][10] Die Quote betrifft nur die Planung. Bei den tatsächlichen Ausgaben 2025 lag sie nach Angaben des Präsidenten des Bundesrechnungshofes deutlich unter 10 Prozent. Folgen hatte das nicht. [10] 2025 flossen aus dem Sondervermögen 24,0 Milliarden Euro ab, geplant waren 37,2 Milliarden Euro. An die Länder floss 2025 noch nichts. [8] 2026 zahlte der Bund aus seinem eigenen Anteil bis Ende September 21,8 von geplanten 39,7 Milliarden Euro aus. Diese Zahlen sind vorläufig. [9]
Für das KfW-Kommunalpanel 2026 wurden Anfang 2026 die Finanzverwaltungen der Kommunen befragt. Hochgerechnet auf alle Kommunen ab 2.000 Einwohnern schätzen sie ihren Investitionsrückstand auf 231,2 Milliarden Euro. Das sind 7,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Am größten ist der Rückstand bei Schulen mit 69 Milliarden Euro und bei Straßen und Verkehr mit 54 Milliarden Euro. [13] Im Digitalpakt 2.0 gibt der Bund ab 2026 über fünf Jahre 2,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für die digitale Bildung an Schulen. Die Länder geben weitere 2,5 Milliarden Euro. [14] Für 2027 sind nach Angaben des Finanzministers 1,4 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Kitas, Schulen und Hochschulen vorgesehen. [19]
Im Haushalt 2026 sind für den Schuldendienst, also vor allem für Zinsen, rund 30,2 Milliarden Euro eingeplant. Nach dem Finanzplan steigen die Zinsausgaben des Bundes von rund 41,9 Milliarden Euro 2027 auf rund 80,7 Milliarden Euro 2030. Darin sind die Zinsen für das Sondervermögen enthalten, 2027 rund 2,3 Milliarden Euro. [15] Der Entwurf für 2027 sieht im regulären Haushalt neue Kredite von 118,7 Milliarden Euro vor. Davon entfallen 85,4 Milliarden Euro auf die Ausnahme für Verteidigung und Sicherheit. Hinzu kommen rund 54,9 Milliarden Euro Kredite im Sondervermögen. Der Bundestag hat den Entwurf im September 2026 in erster Lesung beraten. [16] Die letzte Sitzung des Haushaltsausschusses dazu ist für den 12.11.2026 angesetzt. Rund zwei Wochen später soll der Bundestag abschließend abstimmen. [17]
Was dafür spricht
- Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, SPD, sagte im Bundestag: „Und ja, um den Investitionsstau in unserem Land hinter uns zu lassen, nehmen wir Schulden auf.“ [19] Sein Ministerium hält nach eigener Rechnung rund 95 Prozent der Mittel aus dem Sondervermögen für zusätzlich. Bezugsgröße sind rund 177 Milliarden Euro, die 2025 bis 2028 für Investitionen des Bundes und für den Klima- und Transformationsfonds vorgesehen sind. Verglichen wird mit einer vom Ministerium angepassten Planung der Vorgängerregierung. Darin nimmt es an, dass nötige Einsparungen zum Teil über weniger Investitionen erreicht worden wären. [11]
- Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung und das Institut der deutschen Wirtschaft bezifferten 2024 den zusätzlichen Investitionsbedarf des Staates auf rund 600 Milliarden Euro in zehn Jahren. Ihr Schluss: „Weil künftige Generationen von diesen Investitionen profitieren, ist es sinnvoll, diese auch über Kredite zu finanzieren.“ [20]
- Die Grünen trugen das Sondervermögen 2025 mit. [4] Ihr Abgeordneter Tarek Al-Wazir nennt die Bedingung: „Wir Grüne fanden das Sondervermögen ja richtig, aber eben nur, wenn dieses Geld zusätzlich investiert wird.“ Der Entwurf für 2027 erfülle dieses Versprechen nicht. [19]
Was dagegen spricht
- Der AfD-Abgeordnete Georg Schroeter verweist auf knapp 42 Milliarden Euro Zinsen im Jahr 2027: „Mit diesen 42 Milliarden Euro an Zinszahlungen wird keine Brücke gebaut, keine Schule digitalisiert, keine Steuer gesenkt und kein Forschungsprojekt finanziert.“ Sein Fraktionskollege Michael Espendiller kündigte einen eigenen Haushaltsentwurf „mit der alten Schuldenbremse“ an. [19]
- Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes, zählt Investitionen in die Infrastruktur zu den Kernaufgaben des Bundes: „Es muss regelmäßig möglich sein, diese Staatsaufgaben aus Steuereinnahmen zu finanzieren.“ Eine Ausnahme für Investitionen in der Schuldenregel wäre nach seiner Stellungnahme „keine dauerhaft tragfähige Lösung“. [10]
- Der Sachverständigenrat Wirtschaft verlangt, dass das Geld aus dem Sondervermögen nur für zusätzliche Investitionen ausgegeben wird. Ausgaben für Infrastruktur sollten wieder aus dem regulären Haushalt bezahlt werden, sobald das Sondervermögen verbraucht ist. [12] Nach seiner Schätzung vom November 2025 sind von rund 226 Milliarden Euro, die bis 2030 aus dem Sondervermögen abfließen, nur 98 Milliarden Euro zusätzlich. Das ist weniger als die Hälfte. Die Rechnung umfasst Bund, Länder und den Klima- und Transformationsfonds in Preisen von 2025. Für 2025 und 2026 vergleicht er mit der Finanzplanung der Vorgängerregierung. Ab 2027 nimmt er an, dass die Hälfte der Mittel zusätzlich ist. [21] Mit den geplanten Ausgaben steigt der Schuldenstand nach seiner Rechnung bis 2035 auf über 85 Prozent des BIP. [12]
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BELEGE
Quellen
[1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Artikel 109 GrundgesetzAmtliche Quelle
[2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Artikel 143h GrundgesetzAmtliche Quelle
[3] Europäische Union, 07.06.2016
Protokoll (Nr. 12) über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit, Artikel 1Amtliche Quelle
[4] Deutscher Bundestag, 18.03.2025
Mehrheit für Reform der Schuldenbremse: 512 Abgeordnete stimmen mit JaAmtliche Quelle
[5] Bundesgesetzblatt, 02.10.2025
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG), BGBl. 2025 I Nr. 230, § 4, § 9 und § 11Amtliche Quelle
[6] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG), § 1 und § 3Amtliche Quelle
[7] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 13 BundeshaushaltsordnungAmtliche Quelle
[8] Bundesministerium der Finanzen, 23.01.2026
Mittelabfluss Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität 2025Amtliche Quelle
[9] Bundesministerium der Finanzen (bundeshaushalt.de), Stand 30.09.2026
Monitoring des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität: Dashboard BundessäuleDatenportal
[10] Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (Bundesrechnungshof), 20.04.2026
Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027 und die Finanzplanung 2028 bis 2030: Verschuldungsdynamik eindämmen und Bundeshaushalt endlich strukturell konsolidieren, S. 19, 21 f.Amtliche Quelle
[11] Bundesministerium der Finanzen, 21.04.2026
Monatsbericht April 2026: Zusätzlichkeit der Investitionen des Bundes aus dem SVIK aus finanzpolitischer SichtAmtliche Quelle
[12] Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 12.11.2025
Zusätzlichkeit und Transparenz im Sondervermögen verankern, um Wachstumsaussichten zu verbessern (Pressemitteilung zum Jahresgutachten 2025/26, Kapitel 2)Institut oder Körperschaft
[13] KfW Research, Juni 2026
KfW-Kommunalpanel 2026, S. 3Institut oder Körperschaft
[14] Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 19.08.2026
Digitalpakt 2.0 startet am 1. SeptemberAmtliche Quelle
[15] Deutscher Bundestag, 21.08.2026
Haushalt 2027: Zinsausgaben des Bundes steigen deutlich (hib 656/2026)Amtliche Quelle
[16] Deutscher Bundestag, 08.09.2026
Finanzminister Klingbeil stellt Haushaltsentwurf für 2027 vorAmtliche Quelle
[17] Bundesrechnungshof, 2026
Bundeshaushalt 2027: Entwicklung, Chancen und RisikenAmtliche Quelle
[18] Deutsche Bundesbank, 31.03.2026
Deutsche Staatsschulden wachsen 2025 um 144 Milliarden Euro auf 2,8 Billionen Euro, Schuldenquote steigt von 62,2 auf 63,5 ProzentAmtliche Quelle
[19] Deutscher Bundestag, 08.09.2026
Plenarprotokoll 21/91, S. 11254, 11256, 11262, 11270 und 11284Amtliche Quelle
[20] Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (Hans-Böckler-Stiftung) und Institut der deutschen Wirtschaft, 14.05.2024
600 Milliarden Euro staatliche Extra-Investitionen über 10 Jahre können öffentliche Infrastruktur und Wirtschaft zukunftsfähig machen (Pressemitteilung)Institut oder Körperschaft
[21] Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 12.11.2025
Jahresgutachten 2025/26, Kapitel 2: Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern, Ziffern 95 und 112 (S. 104 und 111)Institut oder Körperschaft