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ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 48

Soll Deutschland staatliche Subventionen regelmäßig auf ihre nachgewiesene Wirksamkeit überprüfen und gegebenenfalls beenden?

Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes summieren sich 2026 nach Plan auf 77,8 Milliarden Euro, fast dreimal so viel wie 2019. Von 107 Steuervergünstigungen hat die Bundesregierung 51 bisher nicht evaluiert, also nicht auf ihre Wirkung untersucht.

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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 10: Staatshaushalt und Verschuldung · Ergebnisse ansehen

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Die Fakten

Nach dem Stabilitäts- und Wachstumsgesetz berichtet die Bundesregierung dem Bundestag und dem Bundesrat alle zwei Jahre über ihre Subventionen. Gemeint sind Finanzhilfen, also Geld des Bundes für Unternehmen und Wirtschaftszweige, und Steuervergünstigungen. Der Bericht muss angeben, wann jede Subvention nach geltendem Recht voraussichtlich endet. Die Regierung muss auch vorschlagen, wie Subventionen früher enden oder schrittweise abgebaut werden können. [1] Die Bundeshaushaltsordnung verlangt für alle Maßnahmen, die Geld kosten, angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. [2] Dazu gehören Erfolgskontrollen: Wurde das Ziel erreicht, lag das an der Maßnahme, und war sie wirtschaftlich? Zusätzlich gelten Subventionspolitische Leitlinien in der Fassung eines Kabinettsbeschlusses vom 28.01.2015. Danach werden neue Finanzhilfen nur befristet und grundsätzlich degressiv gewährt, also mit sinkenden Beträgen. Alle Subventionen sollen grundsätzlich regelmäßig evaluiert werden, also auf Zielerreichung und Effizienz untersucht. Die Leitlinien binden nur die Regierung selbst. Steuervergünstigungen stehen in Gesetzen. Sie zu streichen, braucht den Bundestag und bei Steuern, die Bund und Länder teilen, auch den Bundesrat. Die Länder vergeben eigene Finanzhilfen, 2024 nach vorläufigen Zahlen 13,9 Milliarden Euro. Nach EU-Recht sind Beihilfen an Unternehmen grundsätzlich verboten. Ausnahmen muss die EU-Kommission genehmigen. [3]

Laut dem 30. Subventionsbericht vom 15.09.2025 steigen Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes von 45 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf veranschlagte 77,8 Milliarden Euro im Jahr 2026. Größte Finanzhilfe sind seit 2024 Zuschüsse, die den Strompreis senken. [3] Im Jahr 2019 lag das Volumen bei 26,8 Milliarden Euro. [5] Der Bericht zählt 139 Finanzhilfen und 107 Steuervergünstigungen. 42 Finanzhilfen wurden nicht evaluiert, 20 davon sind neu. Von den Steuervergünstigungen wurden 51 bisher nicht evaluiert. Befristet sind 123 Finanzhilfen, aber nur 17 Steuervergünstigungen. [3][5] 65 der 246 Subventionen bestehen seit mehr als 30 Jahren. [5] Zur Abschaffung schlagen die Ministerien im Bericht eine einzige Steuervergünstigung vor. [3]

Der Bundesrechnungshof stellte 2026 fest: Die Regierung führt 29 Steuervergünstigungen unverändert fort, die externe Gutachter 2009 und 2019 negativ bewertet hatten. Sie kosten den Bund 11 Milliarden Euro im Jahr. Zum 01.01.2026 wurden die Steuervergünstigung für Agrardiesel und der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie unbefristet wieder eingeführt. Den Agrardiesel hatten Gutachter 2019 mit „ausreichend“ bewertet. Die Gastronomie-Regel wurde noch nie evaluiert. [4] Im Juli 2026 schrieb der Rechnungshof, der Bund könne das Volumen der Subventionen schrittweise halbieren. Belegt unwirksame oder klimaschädliche Steuervergünstigungen kosten nach seiner Rechnung rund 17 Milliarden Euro im Jahr. Bei den Finanzhilfen ließen sich mehr als 35 Milliarden Euro im Jahr sparen. Dabei rechnet er mit doppelt so hohen Finanzhilfen wie 2019, dem Jahr vor der Corona-Pandemie. Das Finanzministerium antwortete, jedes Ministerium verantworte seine Fachpolitik selbst. Weisungen könne es nicht erteilen. Es sagte zu, die Leitlinien zu überprüfen. [5]

CDU, CSU und SPD vereinbarten 2025 im Koalitionsvertrag: „Alle Subventionen werden wir einer eingehenden Prüfung unterziehen.“ Auch alle Förderprogramme sollen auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. [6] Bis 2029 sollen bei den Förderprogrammen im Bundeshaushalt schrittweise eine Milliarde Euro eingespart werden. [3] Im Haushaltsentwurf 2027, den das Kabinett am 06.07.2026 beschloss, werden Finanzhilfen anteilig gekürzt. Gekürzt wird jeweils ein Teil der Mittel, die noch nicht durch Zusagen gebunden sind. Vor allem betroffen ist der Klima- und Transformationsfonds, aus dem der Bund Klimaschutz fördert. Zugesagte Förderungen bleiben unberührt. [7][8] Nach dem Finanzplan liegen die Finanzhilfen 2030 mit geplanten 59,9 Milliarden Euro etwa doppelt so hoch wie 2024 mit 29,3 Milliarden Euro. [8] Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kostete 2024 rund 2,4 Milliarden Euro. Der Rechnungshof empfahl im Dezember 2025, sie abzuschaffen, weil sie ihre Ziele deutlich verfehle. [9] Die Regierung will sie ab 2027 von 20 auf 15 Prozent der begünstigten Kosten senken, höchstens 900 statt 1.200 Euro im Jahr. [10] Über den Haushalt 2027 will der Bundestag am 27.11.2026 abstimmen. [11]

Was dafür spricht

  • Der Bundesrechnungshof hält viele Subventionen für nicht notwendig, unwirksam oder sogar schädlich. Bei vielen weiteren sei die Wirkung unklar. Ohne ausreichende Erfolgskontrolle fördere der Bund über Jahre „im Blindflug“. Sein Fazit: „Der von der Bundesregierung wiederholt angekündigte Subventionsabbau scheitert nicht an mangelnden Erkenntnissen, sondern primär am Willen zur Umsetzung.“ [5]
  • Der Bund der Steuerzahler kritisiert, die Leitlinien der Regierung mit Befristung, sinkenden Beträgen und Erfolgskontrollen liefen in der Praxis ins Leere. Präsident Reiner Holznagel: „Es ist Zeit für eine verbindliche Subventionsbremse, an die die Regierung strikt gebunden ist.“ [12]
  • Die Grünen im Bundestag wollen klimaschädliche Subventionen abbauen, etwa die Förderung großer Dienstwagen: „Die Förderung überdimensionierter Dienstwagen und andere klimaschädliche Subventionen kosten den Staat Geld, das bei Familien fehlt.“ Die Kürzungen im Klima- und Transformationsfonds lehnen sie ab. [13]

Was dagegen spricht

  • Laut Subventionsbericht halten es die zuständigen Bundesministerien für richtig, die meisten Steuervergünstigungen, die Gutachter schwach bewertet haben, zunächst beizubehalten. Für tiefere Wirkungsanalysen fehlten oft die Daten. Die Bundesregierung hält es für nötig, vor einer Abschaffung die Wirtschaftslage zu beachten. Subventionen könnten vorübergehende Nachteile im Wettbewerb überbrücken, etwa durch hohe Energiepreise. Ein Ende solle so geplant werden, dass vor allem kleine und mittlere Unternehmen nicht zu stark belastet werden. [3]
  • Der Deutsche Bauernverband begrüßte 2025 die Wiedereinführung der Vergünstigung für Agrardiesel. Präsident Joachim Rukwied: „Unsere Branche braucht Entlastungen statt Kürzungen. Wer hochwertige Lebensmittel aus Deutschland haben will, muss die Landwirtschaft in ihrer Wettbewerbsfähigkeit stärken.“ [14]
  • Der Zentralverband des Deutschen Handwerks lehnte im Dezember 2025 ab, die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen abzuschaffen. Präsident Jörg Dittrich: „Dieses Instrument ist keine Subvention, vielmehr ein Investitionsbonus für Verbraucher, der qualifizierte Aufträge an legale Handwerksbetriebe lenkt und Schwarzarbeit wirksam eindämmt.“ Er will die Regelung verbessern statt abschaffen. [15]

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Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.

BELEGE


Quellen

  1. [1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft, § 12

    Amtliche Quelle

  2. [2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Bundeshaushaltsordnung, § 7 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Kosten- und Leistungsrechnung

    Amtliche Quelle

  3. [3] Bundesregierung, 15.09.2025

    Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2023 bis 2026 (30. Subventionsbericht), Drucksache 21/1600

    Amtliche Quelle

  4. [4] Bundesrechnungshof, 16.06.2026

    Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an den Rechnungsprüfungsausschuss: 30. Subventionsbericht der Bundesregierung – Steuervergünstigungen

    Amtliche Quelle

  5. [5] Bundesrechnungshof, 15.07.2026

    Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an die Bundesregierung: Subventionen verdreifacht – enormes Einsparpotenzial noch nicht genutzt

    Amtliche Quelle

  6. [6] CDU, CSU und SPD, 05.05.2025

    Verantwortung für Deutschland: Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode (Z. 1637 bis 1645)

    Institut oder Körperschaft

  7. [7] Bundesministerium der Finanzen, 06.07.2026

    Bundeshaushalt 2027: Für ein starkes und krisenfestes Deutschland (Pressemitteilung)

    Amtliche Quelle

  8. [8] Bundesregierung, 14.08.2026

    Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030, Drucksache 21/7301

    Amtliche Quelle

  9. [9] Bundesrechnungshof, 10.12.2025

    Bemerkungen 2025, Nr. 22: Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen – unwirksame Subvention endlich abschaffen

    Amtliche Quelle

  10. [10] Bundesregierung, 28.09.2026

    Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027, Drucksache 21/8235

    Amtliche Quelle

  11. [11] Deutscher Bundestag, 20.08.2026

    Der Weg zum Bundeshaushalt 2027 vom Entwurf zum Beschluss

    Amtliche Quelle

  12. [12] Bund der Steuerzahler Deutschland, 10.09.2025

    Wir brauchen eine verbindliche Subventionsbremse! (Presseinformation)

    Verband

  13. [13] Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, 2026

    Haushalt 2027: Kein Zufall, wer die Rechnung zahlt

    Institut oder Körperschaft

  14. [14] Deutscher Bauernverband, 10.09.2025

    Bauernverband begrüßt Wiedereinführung der Agrardieselrückerstattung (Pressemitteilung)

    Verband

  15. [15] Zentralverband des Deutschen Handwerks, 11.12.2025

    Steuerbonusabschaffung für Handwerksleistung wäre falsches Signal

    Verband