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ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 47

Sollen neue dauerhafte Staatsausgaben grundsätzlich durch entsprechende Einnahmen oder Einsparungen gegenfinanziert werden?

Der Bund will 2027 rund 555 Milliarden Euro ausgeben, 118,7 Milliarden Euro davon auf Kredit. Für 2028 bis 2030 weist sein Finanzplan noch Lücken von 22 bis 48 Milliarden Euro im Jahr aus. CDU, CSU und SPD haben vereinbart, zusätzliche Vorhaben außerhalb des beschlossenen Finanzrahmens grundsätzlich vollständig und dauerhaft gegenzufinanzieren.

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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 10: Staatshaushalt und Verschuldung · Ergebnisse ansehen

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Die Fakten

Bund und Länder führen ihre Haushalte selbständig und unabhängig voneinander. [1] Der Haushalt des Bundes muss in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein. [2] Grundsätzlich dienen alle Einnahmen zur Deckung aller Ausgaben. An einen Zweck gebunden sind sie nur, wenn ein Gesetz oder der Haushaltsplan das vorsieht. [3] Kredite darf der Bund nur begrenzt aufnehmen. In wirtschaftlich normalen Jahren sind es bis 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung, in schwachen Jahren mehr, in starken weniger. [4] Seit einer Änderung des Grundgesetzes im März 2025 zählen Ausgaben für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, IT-Sicherheit und Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten dabei nicht mit, soweit sie 1 Prozent der Wirtschaftsleistung übersteigen. Die Länder dürfen seitdem zusammen Kredite bis 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung aufnehmen. [1][5]

Gesetze, die neue Ausgaben oder geringere Einnahmen mit sich bringen, brauchen die Zustimmung der Bundesregierung. [6] Im Bundestag prüft der Haushaltsausschuss Vorlagen, die die öffentlichen Finanzen erheblich berühren. Belasten sie den laufenden Haushalt, muss er vorschlagen, wie die Mehrausgaben gedeckt werden. Für künftige Jahre muss er keinen Vorschlag machen, sondern äußert sich zu den Möglichkeiten einer Deckung. [7] Im Koalitionsvertrag von 2025 vereinbarten CDU, CSU und SPD: „Bei zusätzlichen Maßnahmen außerhalb des beschlossenen Finanzrahmens soll grundsätzlich eine vollständige und dauerhafte Gegenfinanzierung im jeweiligen Etat des Bundeshaushalts sichergestellt werden.“ Alle Vorhaben des Vertrags stehen zudem unter Finanzierungsvorbehalt. Sie kommen also nur, wenn das Geld dafür da ist. [8]

Für 2027 hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben eine Lücke von rund 34 Milliarden Euro geschlossen. Dazu kürzt sie unter anderem Subventionen, die noch nicht zugesagt sind, und andere Ausgaben. Zudem will sie Steuern erhöhen, etwa auf Alkohol, und eine Steuer auf Plastikverpackungen einführen. [9] Die Alkoholsteuer und die Steuern auf Schaumwein und Alkopops sollen ab 2027 um jeweils 20 Prozent steigen. Das sieht der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 vor. [10] Der Regierungsentwurf sieht Ausgaben von 555,4 Milliarden Euro vor. 118,7 Milliarden Euro davon sollen über Kredite kommen, darunter 85,4 Milliarden Euro über die Ausnahme für Verteidigung und Sicherheit. Die Zinsausgaben steigen nach dem Finanzplan von rund 41,9 Milliarden Euro 2027 auf rund 80,7 Milliarden Euro 2030. Für 2028 bis 2030 weist der Plan weiter Lücken aus: rund 22, 39 und 48 Milliarden Euro. Er verbucht sie als globale Minderausgabe, also als Kürzung, die noch keinem Posten zugeordnet ist. [9] Der Bundestag will den Haushalt 2027 am 27.11.2026 beschließen. [11]

Nach Angaben des damaligen Präsidenten des Bundesrechnungshofs stiegen die Ausgaben im Bundeshaushalt von 2019 bis 2026 um fast die Hälfte, von 357,1 auf 524,5 Milliarden Euro. Die Einnahmen ohne Kredite wuchsen nur um rund 20 Prozent. 2026 kann der Bund demnach nur 70 Prozent seiner Ausgaben im Haushalt und in den Sondertöpfen für Bundeswehr sowie Infrastruktur und Klimaneutralität aus laufenden Einnahmen bezahlen. Allein zwei Teile des Rentenpakets 2025, die Stabilisierung des Rentenniveaus und die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten, kosten den Bund nach dieser Rechnung von 2028 bis 2030 rund 30 Milliarden Euro zusätzlich. [12]

In den USA gilt seit 2010 ein Gesetz nach dem Grundsatz „pay as you go“. Neue Gesetze, die Steuern oder gesetzlich festgelegte Leistungen ändern, dürfen das Defizit zusammengenommen nicht erhöhen. Sonst muss der Präsident nicht ausgenommene Leistungen dieser Art pauschal kürzen. Ausgaben, die der Kongress jedes Jahr neu bewilligt, erfasst die Regel nicht. [13][14] Der Kongress hat Gesetze aber immer wieder ausgenommen oder die Konten der Regel auf null gesetzt. Eine Kürzung wurde deshalb nie angeordnet. [14] Die 2025 beschlossenen Gesetze erhöhten das Defizit nach den Konten des Haushaltsamts der US-Regierung im Schnitt um 444 bis 529 Milliarden Dollar im Jahr. Ein weiteres Gesetz setzte die Konten wieder auf null. [13] In der EU legt der Rat nach einer Verordnung von 2024 für jeden Staat einen Pfad für seine Nettoausgaben fest. Zinsen zählen dabei nicht mit. Neu beschlossene Steuererhöhungen werden von den Ausgaben abgezogen. [15]

Was dafür spricht

  • Der damalige Präsident des Bundesrechnungshofs, Kay Scheller, schrieb im April 2026: „Staatliche Aufgaben nicht dauerhaft aus laufenden Einnahmen zu finanzieren bedeutet, über seine Verhältnisse zu leben.“ Er rät zu Zurückhaltung bei neuen und freiwilligen Ausgaben und zu höheren Einnahmen, etwa durch weniger Steuervergünstigungen. [12]
  • Der Bund der Steuerzahler verlangt einen Deckel für die Ausgaben und deutliche Einsparungen. Sein Präsident Reiner Holznagel: Die Landesverteidigung „muss künftig wieder stärker über Steuern statt Schulden finanziert werden“. [16]
  • Der AfD-Abgeordnete Georg Schroeter: „Wer heute jeden politischen Wunsch auf Pump finanziert, nimmt dem Staat morgen die Freiheit, zu handeln.“ Seine Fraktion kündigte einen eigenen Haushaltsentwurf an, mit der Schuldenbremse in ihrer Fassung vor März 2025, einem kleineren Staatsapparat und Entlastungen für die Steuerzahler. [17]

Was dagegen spricht

  • Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) verteidigt neue Kredite für die Verteidigung: „Ohne neue Schulden sich zu verteidigen, ist wie ohne Rakete zum Mond zu fliegen.“ Zugleich will er die laufenden Ausgaben wieder unter Kontrolle bringen. [17]
  • Der Deutsche Gewerkschaftsbund will Zukunftsinvestitionen dauerhaft über Kredite bezahlen können. Die höheren Verteidigungsausgaben will er nicht durch Kürzungen ausgleichen: „Eine Gegenfinanzierung durch Kürzungen an anderer Stelle lehnen die Gewerkschaften ab.“ Zugleich verlangt er höhere Steuereinnahmen und kritisiert, dass hohe Einkommen und Vermögen verschont bleiben. [18]
  • Der Grünen-Abgeordnete Leon Eckert sagt, die Ausnahme für Verteidigung und Sicherheit in der Schuldenbremse erlaube Kredite, „und zwar so, dass wir eben nicht bei sozialen Ausgaben kürzen müssen“. Der Koalition wirft er vor, die Zinsen dafür nicht über höhere Einnahmen zu bezahlen. Sie lege die Zinsen stattdessen über Kürzungen auf die Breite der Gesellschaft um. [19]

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Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.

BELEGE


Quellen

  1. [1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Artikel 109 Grundgesetz

    Amtliche Quelle

  2. [2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Artikel 110 Grundgesetz

    Amtliche Quelle

  3. [3] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 8 Bundeshaushaltsordnung (Grundsatz der Gesamtdeckung)

    Amtliche Quelle

  4. [4] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Artikel 115 Grundgesetz

    Amtliche Quelle

  5. [5] Bundesgesetzblatt, 24.03.2025

    Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h), BGBl. 2025 I Nr. 94

    Amtliche Quelle

  6. [6] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Artikel 113 Grundgesetz

    Amtliche Quelle

  7. [7] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 96 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Finanzvorlagen)

    Amtliche Quelle

  8. [8] CDU, CSU und SPD, 2025

    Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode (Z. 1627 und 1631 bis 1633)

    Institut oder Körperschaft

  9. [9] Bundesregierung, 14.08.2026

    Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030, Drucksache 21/7301, S. 8 f., 19 bis 21, 23 und 40

    Amtliche Quelle

  10. [10] Bundesregierung, 07.09.2026

    Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027, Drucksache 21/7860, Artikel 1 bis 3 und 10

    Amtliche Quelle

  11. [11] Deutscher Bundestag, 20.08.2026

    Der Weg zum Bundeshaushalt 2027 vom Entwurf zum Beschluss

    Amtliche Quelle

  12. [12] Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (Bundesrechnungshof), 20.04.2026

    Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027 und die Finanzplanung 2028 bis 2030: Verschuldungsdynamik eindämmen und Bundeshaushalt endlich strukturell konsolidieren, S. 8 f., 24, 26 f.

    Amtliche Quelle

  13. [13] Office of Management and Budget (Federal Register), 28.01.2026

    Notice; 2025 Statutory Pay-As-You-Go Act Annual Report

    Amtliche Quelle

  14. [14] Congressional Research Service, 09.09.2026

    Budgetary Effects Excluded or Eliminated from the Statutory Pay-As-You-Go Scorecards, R49340

    Amtliche Quelle

  15. [15] Europäische Union, 29.04.2024

    Verordnung (EU) 2024/1263 über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung, Art. 2 und 17

    Amtliche Quelle

  16. [16] Bund der Steuerzahler Deutschland, 06.07.2026

    210 Milliarden neue Schulden – und das im Eiltempo!

    Verband

  17. [17] Deutscher Bundestag, 08.09.2026

    Plenarprotokoll 21/91, S. 11258, 11262 und 11270

    Amtliche Quelle

  18. [18] Deutscher Gewerkschaftsbund, 31.08.2026

    Stellungnahme zum Entwurf des Bundeshaushalts 2027 und zum Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030, S. 4 und 18

    Verband

  19. [19] Deutscher Bundestag, 11.09.2026

    Plenarprotokoll 21/94, S. 11612

    Amtliche Quelle