ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 46
Soll die Schuldenbremse in ihrer heutigen Grundstruktur bestehen bleiben, weiter gelockert oder verschärft werden?
Seit März 2025 nimmt das Grundgesetz Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit über 1 Prozent der Wirtschaftsleistung und ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro von der Schuldenbremse aus. Nach dem Regierungsentwurf für 2027 soll der Bund im Bundeshaushalt 118,7 Milliarden Euro neue Kredite aufnehmen, 85,4 Milliarden Euro davon über die Ausnahme für Verteidigung und Sicherheit. Soll die Schuldenbremse so bleiben, gelockert oder verschärft werden?
Läuft
Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 10: Staatshaushalt und Verschuldung · Ergebnisse ansehen
VOR DER STIMME
Die Fakten
Die Schuldenbremse steht in den Artikeln 109 und 115 des Grundgesetzes. Bund und Länder müssen ihre Haushalte grundsätzlich ohne Kredite ausgleichen. Der Bund darf trotzdem Kredite bis 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung aufnehmen, die Länder zusammen ebenso viel. [1][2] Ausgaben für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, IT-Sicherheit und Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten zählen nicht mit, soweit sie 1 Prozent der Wirtschaftsleistung übersteigen. [2] Diese Ausnahme ist weder befristet noch der Höhe nach begrenzt. [3] Zusätzlich erlaubt das Grundgesetz ein Sondervermögen mit Krediten von bis zu 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaneutralität. Ein Sondervermögen ist ein eigener Topf neben dem Haushalt. [4]
Diese Änderungen beschloss der 20. Bundestag am 18.03.2025 mit 512 Ja- und 206 Nein-Stimmen. Jede Änderung des Grundgesetzes braucht eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. [5] Nach den EU-Regeln soll das Staatsdefizit 3 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten, für den Schuldenstand gilt ein Referenzwert von 60 Prozent. Für höhere Verteidigungsausgaben gewährte der Rat der EU Deutschland im Oktober 2025 eine Ausnahme bis einschließlich 2028. [6]
Der Regierungsentwurf für 2027 sieht im Bundeshaushalt 118,7 Milliarden Euro neue Kredite vor. Davon sind 33,4 Milliarden Euro nach der regulären Grenze erlaubt, 85,4 Milliarden Euro laufen über die Ausnahme. [7] Bis 2030 sollen die Kredite im Bundeshaushalt auf 167,3 Milliarden Euro steigen, die Zinsausgaben von 41,9 Milliarden Euro 2027 auf 80,7 Milliarden Euro. [8] Für den Gesamtstaat lag der Schuldenstand 2025 bei 62,8 Prozent der Wirtschaftsleistung, das Defizit bei 2,9 Prozent. Nach der Projektion, die der Stabilitätsrat am 12.10.2026 beriet, steigt das Defizit 2027 auf gut 5 Prozent und der Schuldenstand bis 2030 auf gut 78 Prozent. Die Grenze von 3 Prozent würde danach auch mit der EU-Ausnahme jedes Jahr deutlich überschritten. [6]
Im Juli 2025 setzte die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Expertenkommission ein. Sie sollte vorschlagen, wie die Schuldenbremse dauerhaft zusätzliche Investitionen erlaubt und zugleich tragfähige Staatsfinanzen sichert. [9] Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sagte am 15.07.2026, die Kommission werde mindestens zwei unterschiedliche Vorschläge vorlegen, und in der Koalition gebe es keinen geeinten Vorschlag. Er fügte hinzu: „Wenn es in dieser Wahlperiode keine Grundgesetzänderung gibt, dann ist das nichts, was mich beunruhigt.“ [10] Nach einem Medienbericht über einen Zwischenstand bleibt das Modell der Unionsseite bei 0,35 Prozent, solange der Schuldenstand über 60 Prozent liegt, und lässt die Ausnahme für Verteidigung bis 2035 auslaufen. Das Modell der SPD-Seite erlaubt 0,7 Prozent und weitere 0,8 Prozent für Investitionen und führt Verteidigung erst bis 2040 unter die Regeln zurück. [11] Einen Bericht der Kommission oder einen Gesetzentwurf der Bundesregierung fand die Redaktion bis zum 14.10.2026 nicht.
Ein Papier aus der Grünen-Bundestagsfraktion vom Juli 2026 will Zukunftsinvestitionen von der Schuldenbremse ausnehmen, die Ausnahme für Verteidigung aber begrenzen. [12] Die Linke verlangte im März 2025, die Schuldenbremse ganz aus dem Grundgesetz zu streichen. [5] Für die AfD-Fraktion kündigte Michael Espendiller im September 2026 im Bundestag einen eigenen Haushaltsentwurf „mit der alten Schuldenbremse“ an. [13] Die Bundesbank schlägt vor, die Ausnahme für Verteidigung bis 2035 abzubauen. Danach soll der Bund 0,8 Prozent der Wirtschaftsleistung für zusätzliche Investitionen aufnehmen dürfen, sonst nur 0,1 Prozent, solange der Schuldenstand über 60 Prozent liegt. [14] Die Mehrheit des Sachverständigenrats Wirtschaft will die Ausnahme mittel- bis langfristig zurücknehmen und Verteidigung grundsätzlich aus laufenden Einnahmen bezahlen. Ratsmitglied Veronika Grimm warnt davor, die Schuldenbremse weiter aufzuweichen, etwa durch eine Ausnahme für Investitionen. [15] Der unabhängige Beirat des Stabilitätsrats hält eine Ausnahme ohne Frist und Obergrenze für unvereinbar mit den EU-Vorgaben und fordert eine Reform. [16]
ABSTIMMEN
Ihre Stimme
LIVE
Das Ergebnis
Noch kein Zwischenstand. Stand
Aktualisiert sich alle 15 Sekunden.
METHODE
So zählen wir
Dies ist ein Stimmungsbild unserer Leserinnen und Leser, keine repräsentative Umfrage. Wer abstimmt, entscheidet selbst, ob er teilnimmt. Das Ergebnis sagt deshalb nicht, was alle Menschen in Deutschland denken.
Abstimmen können Sie einmal am Tag, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Dafür merkt sich Ihr Browser den Tag Ihrer Stimme, und je Internetanschluss zählen wir am Tag höchstens 20 Stimmen. Gespeichert wird nur, wie viele Stimmen jede Antwort hat. Wer wie abgestimmt hat, speichern wir nicht.
Während die Abstimmung läuft, zeigen wir nur die Anteile, und zwar ab 50 Stimmen; vorher wäre ein Zwischenstand Zufall. Die Zahl der Stimmen geben wir am Ende der Abstimmung bekannt.
Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.
BELEGE
Quellen
[1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Artikel 109 GrundgesetzAmtliche Quelle
[2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Artikel 115 GrundgesetzAmtliche Quelle
[3] Bundesrechnungshof, 07.09.2026
Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an den Haushaltsausschuss: Information über die Entwicklung des Einzelplans 14 (Bundesministerium der Verteidigung) für die Beratungen zum Bundeshaushalt 2027, S. 10Amtliche Quelle
[4] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Artikel 143h GrundgesetzAmtliche Quelle
[5] Deutscher Bundestag, 18.03.2025
Mehrheit für Reform der Schuldenbremse: 512 Abgeordnete stimmen mit JaAmtliche Quelle
[6] Bundesministerium der Finanzen, 12.10.2026
36. Sitzung des Stabilitätsrates am 12. Oktober 2026Amtliche Quelle
[7] Deutscher Bundestag, 14.08.2026
Haushaltsentwurf 2027 zugeleitet (hib 641/2026)Amtliche Quelle
[8] Deutscher Bundestag, 14.08.2026
Finanzplan der Bundes liegt als Unterrichtung vor (hib 641/2026)Amtliche Quelle
[9] Bundesministerium der Finanzen, 25.07.2025
Expertenkommission für die Modernisierung der Schuldenregel kann ihre Arbeit aufnehmen (Pressemitteilung 09/2025)Amtliche Quelle
[10] Bundesregierung, 15.07.2026
Pressekonferenz von Bundeskanzler Merz zu aktuellen Themen der Innen- und Außenpolitik am 15. Juli 2026 (Mitschrift)Amtliche Quelle
[11] t-online, 17.07.2026
Schuldenbremse: Merz dämpft Reform-Hoffnung – SPD hält dagegen (Modelle nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung)Medienbericht
[12] Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, 06.07.2026
Autor*innenpapier: Schuldenbremsenreformkommission droht zu scheitern – die Union blockiert verlässliche RegelnInstitut oder Körperschaft
[13] Deutscher Bundestag, 08.09.2026
Plenarprotokoll 21/91, Rede Dr. Michael Espendiller (AfD), S. 11262Amtliche Quelle
[14] Deutsche Bundesbank, 11.11.2025
Wie die Schuldenbremse weiterentwickelt werden könnteAmtliche Quelle
[15] Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 12.11.2025
Jahresgutachten 2025/26, Kapitel 2: Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern, Ziffern 136 f. und 149Institut oder Körperschaft
[16] Unabhängiger Beirat des Stabilitätsrates, 12.10.2026
Pressemitteilung zur 26. Stellungnahme: Beirat fordert Maßnahmen zur Einhaltung der europäischen FiskalregelnAmtliche Quelle