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ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 24

Sollen staatliche Großprojekte hinsichtlich Kosten, Zeitplan und Zielerreichung standardisiert öffentlich überprüft werden?

Laut Rüstungsbericht von 2024 waren für 13 bereits vergebene Rüstungsprojekte zusammen 14,0 Milliarden Euro mehr eingeplant als bei der ersten Befassung des Bundestages. Für das Sondervermögen Infrastruktur legte das Finanzministerium im Juni 2026 erstmals einen Jahresbericht über Fortschritt und Wirkung vor. Ob alle Großprojekte nach festem Muster öffentlich geprüft werden sollen, ist umstritten.

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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 5: Politische Transparenz und Verantwortung · Ergebnisse ansehen

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Die Fakten

Für alle Maßnahmen, die sich auf den Haushalt auswirken, muss der Bund nach der Bundeshaushaltsordnung angemessen prüfen, ob sie wirtschaftlich sind. [1] Geld für eine Baumaßnahme darf grundsätzlich erst in den Haushalt eingestellt werden, wenn Pläne, Kostenermittlungen und ein Zeitplan vorliegen. [2] Beschaffungs- und Entwicklungsverträge im Bereich des Verteidigungsministeriums über mehr als 25 Millionen Euro brauchen die Billigung des Haushaltsausschusses des Bundestages. [3] Der Bundesrechnungshof prüft die Haushaltsführung des Bundes einschließlich der Sondervermögen. [4] Seine jährlichen Bemerkungen veröffentlicht er im Internet, außer zu geheim zu haltenden Angelegenheiten. [5] Diese Regeln gelten für den Bund. Bund und Länder sind in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig. [6]

Im April 2013 setzte das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine Reformkommission Bau von Großprojekten ein. Gemeint waren vor allem Bauprojekte des Bundes mit Investitionskosten über 100 Millionen Euro. Die Kommission legte ihre Empfehlungen am 29.06.2015 vor. [7] Im Aktionsplan Großprojekte, den das Bundeskabinett im Dezember 2015 beschloss, heißt es: „Es fehlt zudem an Transparenz von Projektstand, Kosten, Risiken und Terminen gegenüber der Öffentlichkeit.“ [7][8] Nach Ansicht der Kommission werden Kosten oft öffentlich beziffert, bevor belastbare Planungen vorliegen, und zunächst eher zu niedrig angesetzt. Die Bundesregierung kündigte an zu prüfen, wie Großprojekte laufend und objektiv kontrolliert werden können. Bei Projekten mit großer öffentlicher Wirkung wollte sie sich dafür einsetzen, dass die Öffentlichkeit Informationen zu Sachstand, Kosten, Risiken und Terminen erhält. Nach ihrer Ansicht fehlte es häufig eher an der Anwendung der Regeln als an Regeln. [7]

Regelmäßige Berichte gibt es für einzelne Bereiche. Das Verteidigungsministerium legt dem Bundestag Rüstungsberichte vor. Ein Teil ist öffentlich. Ein zweiter Teil ist als Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch eingestuft. [9] Im jüngsten veröffentlichten, dem 19. Bericht mit Redaktionsschluss 30.04.2024, waren für 13 bereits vergebene Projekte zusammen 14,0 Milliarden Euro oder 18 Prozent mehr im Haushalt eingeplant als bei der ersten Befassung des Parlaments. Ein Teil davon geht auf geänderte oder verbesserte Leistungen zurück. Im Schnitt lagen die Projekte 26 Monate hinter dem Zeitplan der ersten Befassung. Wie hoch eine Verteuerung ausfällt, hängt vom Ausgangswert ab. [9][10] Für Schiene, Straße und Wasserstraße legt das Verkehrsministerium jährlich einen Verkehrsinvestitionsbericht vor. Er nennt unter anderem den Sach- und Kostenstand von Autobahnprojekten. [11] Für den Erweiterungsbau des Bundeskanzleramts ist eine Kostenobergrenze von 636,8 Millionen Euro anerkannt. Die Bundesregierung rechnet inzwischen mit 777 Millionen Euro. Fertig sein soll der Bau 2028. [12]

Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität umfasst bis zu 500 Milliarden Euro. Das Gesetz vom 30.09.2025 schreibt für alle Maßnahmen des Bundes, die aus dem Sondervermögen bezahlt werden, Erfolgskontrollen vor, während der Umsetzung und danach. Die Ergebnisse sind dem Finanzministerium auf Verlangen vorzulegen. Für die Maßnahmen des Bundes wird das Sondervermögen als Ganzes nach vier und nach acht Jahren sowie nach Ende der Laufzeit überprüft. [13] Für ihren Anteil von 100 Milliarden Euro unterrichten die Länder den Bund jährlich zusammenfassend über geplante, begonnene und abgeschlossene Maßnahmen. [14] Der Haushaltsausschuss verlangte am 04.09.2025 zusätzlich ein Monitoring der Investitionen und darauf gestützt einen jährlichen Bericht. Den ersten legte das Finanzministerium am 01.06.2026 vor. Für ein solches Monitoring gab es im Haushaltswesen des Bundes nach seinen Angaben bislang keine Vergleichsmaßstäbe. [15] Eine öffentliche Übersicht im Internet zeigt die Mittelabflüsse je Haushaltstitel. Ende 2025 waren rund zwei Drittel der Titel noch in der Planung. 2025 flossen 13,3 Milliarden Euro weniger ab als geplant. Im Juni 2026 entwickelte das Ministerium nach eigenen Angaben ein Bonus-Malus-System, das Anreize für eine schnelle und wirksame Umsetzung setzen soll. [16]

Was dafür spricht

  • Der Bundesrechnungshof verlangte konkrete Ziele im Gesetz zum Sondervermögen: „Nur konkrete Ziele können überwacht werden. Droht der Bund sie zu verfehlen, kann er gegensteuern.“ Mit einheitlichen Kennzahlen sollten sich die Erfolgskontrollen der einzelnen Maßnahmen zusammenführen lassen. [17]
  • Die Mehrheit des Sachverständigenrats Wirtschaft schlug 2025 ein öffentliches Register für die Vorhaben des Sondervermögens vor. Es soll für jedes Vorhaben Meilensteine, Budgets und Abweichungen von den ursprünglichen Kostenansätzen zeigen. Ein unabhängiges Gremium soll Bundestag und Bundesrat jährlich berichten. [18]
  • Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag zu einem Neubaustopp für Regierungsbauten, Kostensteigerungen bei bereits begonnenen Bauprojekten dem Haushaltsausschuss unverzüglich offenzulegen. Für jedes noch nicht begonnene Neubauprojekt soll die Regierung eine Prüfung von Wirtschaftlichkeit, Bedarf und Alternativen vorlegen. [19]

Was dagegen spricht

  • Der Bundesrat kritisierte 2025 den Gesetzentwurf zu den Mitteln der Länder aus dem Sondervermögen: „Die Berichtspflichten und Bewirtschaftungsvorgaben führen zu hohem Verwaltungsaufwand wie schon in früheren Programmen.“ [20]
  • Veronika Grimm, Mitglied des Sachverständigenrats, hält ein neues Prüfgremium für einen tiefen Eingriff in bestehende Zuständigkeiten: „Die hohe Berichtsdichte birgt das Risiko zusätzlicher Verwaltungslasten, ohne die Wirksamkeit notwendigerweise zu erhöhen.“ [18]
  • Das Bundesfinanzministerium hielt dem Rechnungshof 2025 entgegen, kleinteiligere Ziele für das Sondervermögen als Ganzes ließen sich nicht abschließend festlegen und würden den Bedarf vermutlich teils verfehlen. Ziele für einzelne Maßnahmen sollten die Fachministerien bestimmen. [17]

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BELEGE


Quellen

  1. [1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 7 Bundeshaushaltsordnung: Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Kosten- und Leistungsrechnung

    Amtliche Quelle

  2. [2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 24 Bundeshaushaltsordnung: Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben

    Amtliche Quelle

  3. [3] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 54 Bundeshaushaltsordnung: Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben

    Amtliche Quelle

  4. [4] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 88 Bundeshaushaltsordnung: Aufgaben des Bundesrechnungshofes

    Amtliche Quelle

  5. [5] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 97 Bundeshaushaltsordnung: Bemerkungen

    Amtliche Quelle

  6. [6] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Grundgesetz, Artikel 109

    Amtliche Quelle

  7. [7] Bundesregierung (Bundesministerium für Verkehr), Dezember 2015

    Aktionsplan Großprojekte

    Amtliche Quelle

  8. [8] Bundesministerium für Verkehr

    Reformkommission Bau von Großprojekten

    Amtliche Quelle

  9. [9] Bundesministerium der Verteidigung

    Rüstungsberichte

    Amtliche Quelle

  10. [10] Bundesministerium der Verteidigung, Redaktionsschluss 30.04.2024

    19. Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zu Rüstungsangelegenheiten, Teil 1

    Amtliche Quelle

  11. [11] Bundesregierung, 29.04.2026

    Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2024, Drucksache 21/5910

    Amtliche Quelle

  12. [12] Bundesregierung, 01.06.2026

    Antwort „Geplante und sich in Ausführung befindende Neubau- und Sanierungsprojekte der Bundesregierung“, Drucksache 21/6249

    Amtliche Quelle

  13. [13] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 30.09.2025

    Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG), BGBl. 2025 I Nr. 230

    Amtliche Quelle

  14. [14] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 20.10.2025

    Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG), BGBl. 2025 I Nr. 246

    Amtliche Quelle

  15. [15] Bundesministerium der Finanzen, 01.06.2026

    Bericht zum Monitoring des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität für den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages (Monitoringbericht zum SVIK 2025)

    Amtliche Quelle

  16. [16] Bundesministerium der Finanzen, 01.06.2026

    Transparenz beim Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität: erster Monitoringbericht und Dashboard mit aktuellen Zahlen veröffentlicht

    Amtliche Quelle

  17. [17] Bundesrechnungshof, 21.08.2025

    Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an den Haushaltsausschuss: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)

    Amtliche Quelle

  18. [18] Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 12.11.2025

    Jahresgutachten 2025/26, Kapitel 2: Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern

    Institut oder Körperschaft

  19. [19] Deutscher Bundestag, 22.09.2026

    Antrag der Fraktion der AfD „Neubaumoratorium für Regierungsbauten – Bundeshaushalt entlasten und Flächenbedarf kritisch überprüfen“, Drucksache 21/8132

    Amtliche Quelle

  20. [20] Bundesrat, 11.07.2025

    Stellungnahme zum Entwurf eines Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes, Drucksache 314/25 (Beschluss) (neu)

    Amtliche Quelle