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ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 22

Sollen Treffen von Regierungsmitgliedern mit Interessenvertretern umfassender dokumentiert werden?

Im Lobbyregister des Bundestages stehen über 6.300 Interessenvertreter, ihre Treffen mit Ministern aber nicht. Eine vollständige Liste solcher Treffen führt die Bundesregierung nicht; Auskunft gibt sie auf Anfragen aus dem Bundestag. Die EU-Kommission veröffentlichte 2025 mehr als 14.000 Treffen mit Interessenvertretern.

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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 5: Politische Transparenz und Verantwortung · Ergebnisse ansehen

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Die Fakten

Seit dem 01.01.2022 führt der Bundestag ein Lobbyregister. Eintragen muss sich, wer regelmäßig, dauerhaft, im Auftrag Dritter oder mit mehr als 30 Kontakten in drei Monaten auf Bundestag oder Bundesregierung einwirken will. Ausgenommen sind etwa Kirchen sowie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, soweit es um Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen geht. Seit dem 01.03.2024 genügen 30 statt 50 Kontakte, und es zählen auch Kontakte in die Ministerien bis hinunter zu den Referatsleitungen. [1][2] Eingetragen werden unter anderem Finanzierung, Ausgaben, die betroffenen Gesetzesvorhaben und grundlegende Stellungnahmen. Einzelne Treffen gehören nicht dazu. [1] Für die Gesprächspartner in der Regierung enthält das Gesetz nach Angaben der Bundesregierung keine Pflichten; Kontakte müssen danach nicht registriert werden. [3] Am 13.10.2026 waren 6.333 Interessenvertreter aktiv eingetragen, am 01.01.2025 waren es 5.973. [4][2] Mehrere Länder führen eigene Lobbyregister. [2]

Seit dem 01.06.2024 muss die Bundesregierung in der Begründung ihrer Gesetz- und Verordnungsentwürfe angeben, wie weit Interessenvertreter oder beauftragte Dritte wesentlich zum Inhalt beigetragen haben. Diese Angabe heißt exekutiver Fußabdruck. Sie steht in der Geschäftsordnung der Bundesministerien, die die Bundesregierung selbst beschließt. Ob ein Einfluss wesentlich war, entscheidet das zuständige Ministerium. Gespräche ohne Folgen für den Entwurf werden nicht aufgeführt. In der Begründung heißt es: „Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche besteht nicht.“ [5] Die Allianz für Lobbytransparenz hat das erste Jahr ausgewertet. Von 120 Gesetzentwürfen, die die Bundesregierung vom 01.06.2024 bis zum 15.05.2025 in den Bundestag einbrachte, fehlte der Fußabdruck in mehr als 70 Prozent. Konkrete Interessenvertreter nannten 4. [6]

Ein vollständiges Verzeichnis der Treffen von Regierungsmitgliedern mit Interessenvertretern gibt es nicht. Nach Angaben der Bundesregierung besteht keine Pflicht, alle Kontakte einschließlich Telefonaten zu erfassen. Gesprächsinhalte werden nicht protokolliert. [7][8] Auskunft gibt sie auf Anfragen aus dem Bundestag, mit dem Hinweis, die Angaben seien möglicherweise nicht vollständig. Zum Gebäudemodernisierungsgesetz nannte sie im September 2026 zwei Treffen der Wirtschaftsministerin mit dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Eine Aufstellung der Kontakte unterhalb der Leitungsebene gebe es nicht. [7] Die Fraktion Die Linke fragte in einer Großen Anfrage, also einem schriftlichen Fragenkatalog an die Regierung, nach allen Gesprächen mit Interessenvertretern bestimmter Branchen und gesellschaftlicher Gruppen seit dem 06.05.2025. Die Bundesregierung nannte im August 2026 für jedes Regierungsmitglied bis zu zehn erste Kontakte. Die Fragen nach allen Gesprächen beantwortete sie nicht, weil der Aufwand unzumutbar sei. Allein im Bundesinnenministerium müssten rund 3.900 Kalendereinträge geprüft werden, nach ihrer Schätzung mindestens rund 1.300 Arbeitsstunden. [8]

Die EU-Kommission veröffentlicht seit 2014 Treffen ihrer Mitglieder, ihrer persönlichen Mitarbeiterstäbe und ihrer Generaldirektoren mit Interessenvertretern. [9] Seit dem 01.01.2025 dürfen sich Kommissionsmitglieder, ihre Stäbe und alle Führungskräfte bis hinunter zu den Referatsleitungen nur mit Interessenvertretern treffen, die im EU-Transparenzregister stehen. Datum, Ort, Thema, die beteiligten Kommissionsvertreter und Organisationen sowie ein Protokoll jedes Treffens werden innerhalb von zwei Wochen veröffentlicht. [9][10] 2025 waren das 7.226 Treffen mit Kommissionsmitgliedern oder ihren Stäben und 7.057 Treffen mit Führungskräften. [9]

Die Bundesregierung wollte den exekutiven Fußabdruck bis Ende 2025 überprüfen. [5] Im Januar 2026 war der Bericht nach ihren Angaben noch in Arbeit. Über Änderungen will sie erst nach den Ergebnissen entscheiden. [11] Das Lobbyregistergesetz soll 2027 überprüft werden, fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten. [1][8] Eine Pflicht, Treffen von Regierungsmitgliedern und Leitungsebene der Ministerien mit Interessenvertretern zu veröffentlichen, plant die Bundesregierung nach ihrer Antwort vom 26.08.2026 nicht. [8]

Was dafür spricht

  • LobbyControl fordert: „Lobbytermine von Bundesminister:innen, Parlamentarischen Staatssekretär:innen und politischen Beamt:innen sollten proaktiv durch die Bundesregierung veröffentlicht werden.“ Vorbild könne die EU-Kommission sein. [12]
  • Die Bundestagsfraktion der Grünen schrieb im Dezember 2025: „Einflussnahme darf nicht hinter verschlossenen Türen stattfinden.“ Wenn erkennbar sei, wer auf welche Gesetzentwürfe Einfluss nehme, stärke das die Akzeptanz politischer Entscheidungen. [13]
  • Die AfD-Fraktion wollte 2022 Ministerien und Behörden verpflichten, „sämtliche Kontakte zu Interessenvertretern“ zu dokumentieren. Das sollte eine zusätzliche Kontrolle gegen unzulässige Beeinflussung zum Nachteil des Gemeinwohls schaffen. Die übrigen Fraktionen lehnten den Entwurf 2023 ab. [14][15]

Was dagegen spricht

  • Die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD hält Lobbyregister und exekutiven Fußabdruck für ausreichend. Alle Termine, Gespräche und Teilnehmer vollständig zu erfassen, sei „weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar“. [8]
  • Die damalige Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP beschränkte den Fußabdruck 2024 auf wesentliche Einflüsse. Eine Liste aller versuchten Einflussnahmen, etwa von Gesprächen ohne Folgen für den Entwurf, „würde die Nachvollziehbarkeit über erfolgreiche Einflussnahmen für die Öffentlichkeit erschweren“. [5][6]
  • Der Rechtswissenschaftler Philipp Austermann bezweifelte 2023 in einer Anhörung des Bundestages den Nutzen der AfD-Vorschläge, die an Gesetzentwürfen Beteiligten aufzulisten und alle Kontakte zu dokumentieren. Dass jemand mitgewirkt habe, sage „noch nichts darüber aus, wie intensiv und wie erfolgreich die Einflussnahme gewesen ist“. Eine solche Auflistung könne die von der Bundesregierung benötigte Expertise Dritter sogar „in ein falsches (schlechtes) Licht“ rücken. [16]

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Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.

BELEGE


Quellen

  1. [1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Lobbyregistergesetz (LobbyRG) vom 16.04.2021, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12.06.2024

    Amtliche Quelle

  2. [2] Deutscher Bundestag, 24.03.2025

    Unterrichtung durch die Präsidentin: Bericht der registerführenden Stelle nach § 9 Absatz 1 des Lobbyregistergesetzes, Drucksache 20/15100

    Amtliche Quelle

  3. [3] Bundesregierung, 13.01.2026

    Antwort „Transparenz- und Compliance-Praxis bei der Teilnahme der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche an dem ‚Moving MountAIns‘-Gipfel in Tirol im Oktober 2025“, Drucksache 21/3682

    Amtliche Quelle

  4. [4] Deutscher Bundestag, 13.10.2026

    Lobbyregister, Startseite mit Register-Statistik

    Datenportal

  5. [5] Bundesministerium des Innern, 06.03.2024

    Entwurf einer Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) zur Umsetzung der Vorhaben „Exekutiver Fußabdruck“ und „Synopse“, mit Begründung

    Amtliche Quelle

  6. [6] Allianz für Lobbytransparenz (veröffentlicht von Transparency International Deutschland), 01.06.2025

    Auswertung – Ein Jahr exekutiver Fußabdruck

    Verband

  7. [7] Bundesregierung, 10.09.2026

    Antwort „Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudemodernisierungsgesetz“, Drucksache 21/7982

    Amtliche Quelle

  8. [8] Bundesregierung, 26.08.2026

    Antwort auf die Große Anfrage „Politischer Einfluss von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden“, Drucksache 21/7744

    Amtliche Quelle

  9. [9] Verwaltungsrat des EU-Transparenzregisters (Europäisches Parlament, Rat, Europäische Kommission), 2026

    Annual report on the functioning of the Transparency Register 2025

    Amtliche Quelle

  10. [10] Europäische Kommission, 04.12.2024

    Beschluss (EU) 2024/3081 über Transparenzmaßnahmen in Bezug auf Treffen zwischen Mitgliedern der Kommission und Interessenvertretern

    Amtliche Quelle

  11. [11] Bundesregierung, 26.01.2026

    Antwort „Exekutiver Fußabdruck – konsequente Offenlegung der Einflussnahme auf Gesetzes- und Verordnungsentwürfe durch die Bundesregierung“, Drucksache 21/3824

    Amtliche Quelle

  12. [12] LobbyControl (Eintrag im Lobbyregister des Bundestages), 04.07.2026

    Regelungsvorhaben „Offenlegung von Terminen von hochrangigen Entscheidungsträger:innen in den Bundesministerien mit Interessenvertretungen“ (RV0004176)

    Verband

  13. [13] Deutscher Bundestag, 23.12.2025

    Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Exekutiver Fußabdruck – konsequente Offenlegung der Einflussnahme auf Gesetzes- und Verordnungsentwürfe durch die Bundesregierung“, Drucksache 21/3421

    Amtliche Quelle

  14. [14] Deutscher Bundestag, 07.04.2022

    Gesetzentwurf der Fraktion der AfD zur Änderung des Lobbyregistergesetzes, Drucksache 20/1322

    Amtliche Quelle

  15. [15] Deutscher Bundestag, 19.10.2023

    Plenarprotokoll 20/131

    Amtliche Quelle

  16. [16] Prof. Dr. Philipp Austermann (Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung), Ausschussdrucksache 20-G-53, 18.09.2023

    Stellungnahme zur Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages am 19.09.2023, S. 13

    Institut oder Körperschaft