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ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 15

Sollen Strafverfahren durch verbindliche organisatorische Fristen und zusätzliche Justizkapazitäten beschleunigt werden?

Strafverfahren dauern im Schnitt länger als vor zehn Jahren, und bei den Staatsanwaltschaften waren Ende 2025 mehr als eine Million Ermittlungsverfahren offen. Bund und Länder planen 2.000 neue Stellen und eine Reform der Strafprozessordnung.

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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 3: Innere Sicherheit und Rechtsstaat · Ergebnisse ansehen

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Die Fakten

Wer angeklagt ist, hat nach der Europäischen Menschenrechtskonvention Anspruch darauf, dass innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. [1] Feste Fristen gibt es für einzelne Schritte: Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus nur aus besonderen Gründen, und eine Hauptverhandlung darf in der Regel höchstens drei Wochen unterbrochen werden. [2][3] Was eine angemessene Dauer des ganzen Verfahrens ist, legt das Gesetz nicht in Monaten fest, sondern nach den Umständen des Einzelfalls. Wer unter einer unangemessen langen Dauer leidet, kann entschädigt werden. [4] Das gerichtliche Verfahren regelt der Bund. [5]

Ein Strafverfahren erster Instanz am Amtsgericht dauerte 2025 im Schnitt 5,3 Monate ab Eingang bei Gericht, 2015 waren es 4,0 Monate. Am Landgericht waren es 8,1 Monate, 2015 waren es 7,3 Monate. Gerechnet ab Eingang bei der Staatsanwaltschaft dauerten Verfahren erster Instanz am Landgericht 2025 im Schnitt 22,3 Monate. [6][7]

Bei den Staatsanwaltschaften waren Ende 2025 insgesamt 1.091.233 Ermittlungsverfahren offen, Ende 2020 waren es 709.367. Es ist der höchste Stand seit Beginn der Zeitreihe 2014. Für Thüringen fehlen 2025 Fälle, die bei der Umstellung auf die elektronische Akte nicht erfasst wurden. [8]

Bund und Länder haben am 25.06.2026 einen neuen Pakt für den Rechtsstaat beschlossen. Der Bund gibt den Ländern bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro: 240 Millionen als Anschub für neue Stellen und 210 Millionen für Digitalprojekte. Die Länder verpflichten sich zu 2.000 neuen Stellen in der Justiz; bis zu 10 Prozent davon dürfen auf anderes Personal entfallen, etwa für die IT. Die dauerhafte Finanzierung der Stellen liegt bei den Ländern. [9] Eine Expertenkommission des Bundesjustizministeriums soll bis zum Herbst 2026 Vorschläge machen, wie Hauptverhandlungen zügiger ablaufen können. [10]

Was dafür spricht

  • Der Deutsche Richterbund führt die längere Dauer von Strafverfahren darauf zurück, dass bundesweit rund 2.000 Staatsanwälte und Strafrichter fehlen. [11]
  • Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder halten eine grundlegende Überarbeitung der Strafprozessordnung für „unumgänglich“, um Verfahren zügig zu führen, ohne grundrechtlich geschützte Rechte der Beteiligten zu beschränken. [12]

Was dagegen spricht

  • Die Strafverteidigervereinigungen warnen: Eine Verkürzung der Hauptverhandlung verschiebe die Wahrheitsfindung faktisch in das Ermittlungsverfahren. [13]
  • Gegen missbräuchliche Verzögerungen biete die geltende Strafprozessordnung nach ihrer Auffassung bereits geeignete Mittel. [13]

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Dies ist ein Stimmungsbild unserer Leserinnen und Leser, keine repräsentative Umfrage. Wer abstimmt, entscheidet selbst, ob er teilnimmt. Das Ergebnis sagt deshalb nicht, was alle Menschen in Deutschland denken.

Abstimmen können Sie einmal am Tag, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Dafür merkt sich Ihr Browser den Tag Ihrer Stimme, und je Internetanschluss zählen wir am Tag höchstens 20 Stimmen. Gespeichert wird nur, wie viele Stimmen jede Antwort hat. Wer wie abgestimmt hat, speichern wir nicht.

Während die Abstimmung läuft, zeigen wir nur die Anteile, und zwar ab 50 Stimmen; vorher wäre ein Zwischenstand Zufall. Die Zahl der Stimmen geben wir am Ende der Abstimmung bekannt.

Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.

BELEGE


Quellen

  1. [1] Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    Europäische Menschenrechtskonvention, Artikel 6 (deutsche Übersetzung)

    Amtliche Quelle

  2. [2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 121 Strafprozessordnung: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate

    Amtliche Quelle

  3. [3] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 229 Strafprozessordnung: Höchstdauer einer Unterbrechung

    Amtliche Quelle

  4. [4] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 198 Gerichtsverfassungsgesetz: Entschädigung bei überlanger Verfahrensdauer

    Amtliche Quelle

  5. [5] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Grundgesetz, Artikel 74

    Amtliche Quelle

  6. [6] Statistisches Bundesamt, 07.08.2026

    Statistischer Bericht Strafgerichte 2025, Tabellen 24221-08 und 24221-18

    Datenportal

  7. [7] Bundesregierung, 04.05.2026

    Antwort auf die Kleine Anfrage „Justiz unter strukturellem Überlastungsdruck“, Bundestagsdrucksache 21/5730, Anlage 3

    Amtliche Quelle

  8. [8] Statistisches Bundesamt, 28.08.2026

    Statistischer Bericht Staatsanwaltschaften 2025, Tabelle 24211-01

    Datenportal

  9. [9] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 25.06.2026

    Pressemitteilung 45/2026: Bund und Länder beschließen neuen „Pakt für den Rechtsstaat“

    Amtliche Quelle

  10. [10] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 25.09.2025

    Pressemitteilung 56/2025: Expertenkommission zur Strafprozessordnung nimmt Arbeit auf

    Amtliche Quelle

  11. [11] Deutscher Richterbund, 20.04.2026

    Flaschenhals Strafjustiz

    Verband

  12. [12] Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister, 12.06.2026

    Beschluss TOP II.31: Effiziente Strafverfahren als Leitbild der StPO-Reformkommission

    Amtliche Quelle

  13. [13] Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen, März 2026

    Ergebnisse der Arbeitsgruppen des 47. Strafverteidiger:innentages

    Verband