ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 14
Unter welchen Bedingungen soll Videoüberwachung an öffentlichen Orten ausgeweitet werden?
Mehr Kameras an Bahnhöfen und Plätzen, Software, die Gewalt erkennen soll, Gesichtsabgleich nur im Ausnahmefall: Was das Recht erlaubt, was Studien zur Wirkung zeigen und wo Sie die Grenze ziehen.
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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 3: Innere Sicherheit und Rechtsstaat · Ergebnisse ansehen
VOR DER STIMME
Die Fakten
Ein einheitliches Gesetz zur Videoüberwachung gibt es in Deutschland nicht, sondern Regeln von Bund und Ländern. Fast alle Polizeigesetze der Länder erlauben Kameras an gefährlichen oder kriminalitätsbelasteten Orten. [1] Die Bundespolizei darf unter anderem auf Bahnanlagen des Bundes und an Flughäfen erkennbar filmen. Aufzeichnungen muss sie spätestens nach 30 Tagen vernichten, wenn sie nicht zur Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung gebraucht werden. [2]
Seit dem 2. Februar 2025 verbietet die KI-Verordnung der EU der Polizei grundsätzlich, Menschen in öffentlich zugänglichen Räumen in Echtzeit biometrisch zu identifizieren, etwa per Gesichtserkennung. Ausnahmen gibt es nur für die gezielte Suche nach Opfern und Vermissten, die Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für Leben oder eines Terroranschlags und die Suche nach Verdächtigen bestimmter schwerer Straftaten, jeweils mit Genehmigung eines Gerichts oder einer unabhängigen Behörde. [3] Ein neues Bundespolizeigesetz sieht vor, dass die Bundespolizei Videobilder automatisch auf Gefahren auswerten darf, ohne Menschen dabei zu identifizieren. Auf Anordnung eines Gerichts soll sie die Bilder außerdem in Echtzeit mit einer eng begrenzten Datei abgleichen dürfen, etwa von Personen, von denen eine dringende Gefahr für Leben oder die Sicherheit des Staates ausgeht. Beides soll wissenschaftlich überprüft werden. [4] Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz am 25.09.2026 beschlossen; verkündet und in Kraft ist es noch nicht (Stand 09.10.2026). [5][6]
Mit Hilfe der Kameras an Bahnhöfen klärte die Bundespolizei 2025 nach Angaben der Bundesregierung 12.124 Straftaten auf und ermittelte 9.968 Täter. Künstliche Intelligenz setzte sie dort Anfang 2026 nicht ein. [7] In Mannheim erkennt eine Software seit Dezember 2018 auf Kamerabildern Bewegungen wie Schlagen oder Treten und meldet sie der Polizei, ohne Gesichtserkennung; im Februar 2025 waren 40 Kameras angeschlossen. [8][9] Bei einem Test am Bahnhof Berlin Südkreuz 2017 und 2018 erkannten Gesichtserkennungssysteme zusammengeschaltet mindestens 76,7 Prozent der freiwilligen Testpersonen, bei 0,67 Prozent Falschtreffern. [10] In den ausgewerteten Wochen des ersten Halbjahrs waren das 4.397 falsche Treffer bei rund 930.000 erfassten Personen. [11]
Eine Auswertung von 41 Studien, überwiegend aus Großbritannien, fand 2008 einen Rückgang der Kriminalität um durchschnittlich 16 Prozent, am deutlichsten auf Parkplätzen, aber keinen Effekt auf Gewalttaten. [12] Eine erweiterte Auswertung mit 76 Studien kam 2018 auf etwa 13 Prozent, ebenfalls ohne gesicherten Effekt auf Gewalttaten. [13] In Nordrhein-Westfalen ging die Straßenkriminalität an polizeilich videobeobachteten Orten um 12,5 Prozent zurück, im übrigen Stadtgebiet um 8,5 Prozent. [14]
Was dafür spricht
- Die Landesregierung Baden-Württemberg sieht in Kameras an Kriminalitätsbrennpunkten einen Dreiklang: weniger Gelegenheiten für Taten, frühes Eingreifen der Polizei und Hilfe bei der Aufklärung. [15]
- Die Bundesregierung bewertet intelligente Videotechnik aus polizeifachlicher Sicht als wichtiges Instrument zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. [7]
Was dagegen spricht
- Der Landesdatenschutzbeauftragte Baden-Württemberg betont, dass Videoüberwachung öffentlicher Bereiche regelmäßig viele unbeteiligte Menschen erfasst; ein allgemeines Sicherheitsgefühl reicht als Begründung nicht aus. [16]
- Die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern warnt, Gesichtserkennung im öffentlichen Raum erfasse viele Menschen, „die dafür keinerlei Anlass gegeben haben“. [17]
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So zählen wir
Dies ist ein Stimmungsbild unserer Leserinnen und Leser, keine repräsentative Umfrage. Wer abstimmt, entscheidet selbst, ob er teilnimmt. Das Ergebnis sagt deshalb nicht, was alle Menschen in Deutschland denken.
Abstimmen können Sie einmal am Tag, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Dafür merkt sich Ihr Browser den Tag Ihrer Stimme, und je Internetanschluss zählen wir am Tag höchstens 20 Stimmen. Gespeichert wird nur, wie viele Stimmen jede Antwort hat. Wer wie abgestimmt hat, speichern wir nicht.
Während die Abstimmung läuft, zeigen wir nur die Anteile, und zwar ab 50 Stimmen; vorher wäre ein Zwischenstand Zufall. Die Zahl der Stimmen geben wir am Ende der Abstimmung bekannt.
Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.
BELEGE
Quellen
[1] Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, 17.01.2025
Zur Videoüberwachung öffentlicher Räume durch staatliche Stellen zum Zweck der Gefahrenabwehr (WD 3 - 3000 - 131/24)Amtliche Quelle
[2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 27 Bundespolizeigesetz: Selbsttätige Bildaufnahme- und BildaufzeichnungsgeräteAmtliche Quelle
[3] Europäische Union, 13.06.2024
Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz, Artikel 5Amtliche Quelle
[4] Deutscher Bundestag, Innenausschuss, 08.07.2026
Beschlussempfehlung und Bericht zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes, Drucksache 21/6990Amtliche Quelle
[5] Deutscher Bundestag, 25.09.2026
Modernisierung des Bundespolizeigesetzes in dritter Beratung beschlossenAmtliche Quelle
[6] Deutscher Bundestag, Dokumentations- und Informationssystem, abgerufen 09.10.2026
Vorgang Gesetz zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes, Beratungsstand „Bundesrat hat zugestimmt“Amtliche Quelle
[7] Bundesregierung, 02.02.2026
Antwort zu Rechtsgrundlagen, Einsatzpraxis und Kontrollmechanismen polizeilicher Überwachungstechnologien, Drucksache 21/3960Amtliche Quelle
[8] Innenministerium Baden-Württemberg, 03.12.2018
Startschuss für die algorithmenbasierte Videoüberwachung beim Polizeipräsidium MannheimAmtliche Quelle
[9] Landtag Baden-Württemberg, 10.04.2025
Stand der Umsetzung des intelligenten Videoschutzes, Drucksache 17/8545Amtliche Quelle
[10] Bundespolizeipräsidium, 18.09.2018
Abschlussbericht zum Teilprojekt 1 „Biometrische Gesichtserkennung“ am Bahnhof Berlin Südkreuz (Archivkopie)Amtliche Quelle
[11] Bundesregierung, 28.11.2018
Ergebnisse des Pilotprojekts zur biometrischen Gesichtserkennung am Bahnhof Berlin Südkreuz, Drucksache 19/6076Amtliche Quelle
[12] Campbell Collaboration (Welsh, Farrington), 2008
Effects of Closed Circuit Television Surveillance on CrimeInstitut oder Körperschaft
[13] Brottsförebyggande rådet (Piza, Welsh, Farrington, Thomas), 12.06.2018
CCTV and Crime Prevention: A New Systematic Review and Meta-AnalysisInstitut oder Körperschaft
[14] Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen, 2018
Evaluation der polizeilichen Videobeobachtung in Nordrhein-Westfalen (Forschungsbericht 143)Institut oder Körperschaft
[15] Landtag Baden-Württemberg, 2025
Rechtsgrundlagen und möglicher Reformbedarf der Videoüberwachung, Drucksache 17/8854Amtliche Quelle
[16] Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, 26.02.2026
Videoüberwachung: Was Verantwortliche jetzt beachten müssenAmtliche Quelle
[17] Datenschutzkonferenz, 20.09.2024
Entschließung zum Einsatz von Gesichtserkennungssystemen durch SicherheitsbehördenAmtliche Quelle