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ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 14

Unter welchen Bedingungen soll Videoüberwachung an öffentlichen Orten ausgeweitet werden?

Mehr Kameras an Bahnhöfen und Plätzen, Software, die Gewalt erkennen soll, Gesichtsabgleich nur im Ausnahmefall: Was das Recht erlaubt, was Studien zur Wirkung zeigen und wo Sie die Grenze ziehen.

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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 3: Innere Sicherheit und Rechtsstaat · Ergebnisse ansehen

VOR DER STIMME


Die Fakten

Ein einheitliches Gesetz zur Videoüberwachung gibt es in Deutschland nicht, sondern Regeln von Bund und Ländern. Fast alle Polizeigesetze der Länder erlauben Kameras an gefährlichen oder kriminalitätsbelasteten Orten. [1] Die Bundespolizei darf unter anderem auf Bahnanlagen des Bundes und an Flughäfen erkennbar filmen. Aufzeichnungen muss sie spätestens nach 30 Tagen vernichten, wenn sie nicht zur Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung gebraucht werden. [2]

Seit dem 2. Februar 2025 verbietet die KI-Verordnung der EU der Polizei grundsätzlich, Menschen in öffentlich zugänglichen Räumen in Echtzeit biometrisch zu identifizieren, etwa per Gesichtserkennung. Ausnahmen gibt es nur für die gezielte Suche nach Opfern und Vermissten, die Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für Leben oder eines Terroranschlags und die Suche nach Verdächtigen bestimmter schwerer Straftaten, jeweils mit Genehmigung eines Gerichts oder einer unabhängigen Behörde. [3] Ein neues Bundespolizeigesetz sieht vor, dass die Bundespolizei Videobilder automatisch auf Gefahren auswerten darf, ohne Menschen dabei zu identifizieren. Auf Anordnung eines Gerichts soll sie die Bilder außerdem in Echtzeit mit einer eng begrenzten Datei abgleichen dürfen, etwa von Personen, von denen eine dringende Gefahr für Leben oder die Sicherheit des Staates ausgeht. Beides soll wissenschaftlich überprüft werden. [4] Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz am 25.09.2026 beschlossen; verkündet und in Kraft ist es noch nicht (Stand 09.10.2026). [5][6]

Mit Hilfe der Kameras an Bahnhöfen klärte die Bundespolizei 2025 nach Angaben der Bundesregierung 12.124 Straftaten auf und ermittelte 9.968 Täter. Künstliche Intelligenz setzte sie dort Anfang 2026 nicht ein. [7] In Mannheim erkennt eine Software seit Dezember 2018 auf Kamerabildern Bewegungen wie Schlagen oder Treten und meldet sie der Polizei, ohne Gesichtserkennung; im Februar 2025 waren 40 Kameras angeschlossen. [8][9] Bei einem Test am Bahnhof Berlin Südkreuz 2017 und 2018 erkannten Gesichtserkennungssysteme zusammengeschaltet mindestens 76,7 Prozent der freiwilligen Testpersonen, bei 0,67 Prozent Falschtreffern. [10] In den ausgewerteten Wochen des ersten Halbjahrs waren das 4.397 falsche Treffer bei rund 930.000 erfassten Personen. [11]

Eine Auswertung von 41 Studien, überwiegend aus Großbritannien, fand 2008 einen Rückgang der Kriminalität um durchschnittlich 16 Prozent, am deutlichsten auf Parkplätzen, aber keinen Effekt auf Gewalttaten. [12] Eine erweiterte Auswertung mit 76 Studien kam 2018 auf etwa 13 Prozent, ebenfalls ohne gesicherten Effekt auf Gewalttaten. [13] In Nordrhein-Westfalen ging die Straßenkriminalität an polizeilich videobeobachteten Orten um 12,5 Prozent zurück, im übrigen Stadtgebiet um 8,5 Prozent. [14]

Was dafür spricht

  • Die Landesregierung Baden-Württemberg sieht in Kameras an Kriminalitätsbrennpunkten einen Dreiklang: weniger Gelegenheiten für Taten, frühes Eingreifen der Polizei und Hilfe bei der Aufklärung. [15]
  • Die Bundesregierung bewertet intelligente Videotechnik aus polizeifachlicher Sicht als wichtiges Instrument zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. [7]

Was dagegen spricht

  • Der Landesdatenschutzbeauftragte Baden-Württemberg betont, dass Videoüberwachung öffentlicher Bereiche regelmäßig viele unbeteiligte Menschen erfasst; ein allgemeines Sicherheitsgefühl reicht als Begründung nicht aus. [16]
  • Die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern warnt, Gesichtserkennung im öffentlichen Raum erfasse viele Menschen, „die dafür keinerlei Anlass gegeben haben“. [17]

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Dies ist ein Stimmungsbild unserer Leserinnen und Leser, keine repräsentative Umfrage. Wer abstimmt, entscheidet selbst, ob er teilnimmt. Das Ergebnis sagt deshalb nicht, was alle Menschen in Deutschland denken.

Abstimmen können Sie einmal am Tag, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Dafür merkt sich Ihr Browser den Tag Ihrer Stimme, und je Internetanschluss zählen wir am Tag höchstens 20 Stimmen. Gespeichert wird nur, wie viele Stimmen jede Antwort hat. Wer wie abgestimmt hat, speichern wir nicht.

Während die Abstimmung läuft, zeigen wir nur die Anteile, und zwar ab 50 Stimmen; vorher wäre ein Zwischenstand Zufall. Die Zahl der Stimmen geben wir am Ende der Abstimmung bekannt.

Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.

BELEGE


Quellen

  1. [1] Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, 17.01.2025

    Zur Videoüberwachung öffentlicher Räume durch staatliche Stellen zum Zweck der Gefahrenabwehr (WD 3 - 3000 - 131/24)

    Amtliche Quelle

  2. [2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 27 Bundespolizeigesetz: Selbsttätige Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräte

    Amtliche Quelle

  3. [3] Europäische Union, 13.06.2024

    Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz, Artikel 5

    Amtliche Quelle

  4. [4] Deutscher Bundestag, Innenausschuss, 08.07.2026

    Beschlussempfehlung und Bericht zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes, Drucksache 21/6990

    Amtliche Quelle

  5. [5] Deutscher Bundestag, 25.09.2026

    Modernisierung des Bundespolizeigesetzes in dritter Beratung beschlossen

    Amtliche Quelle

  6. [6] Deutscher Bundestag, Dokumentations- und Informationssystem, abgerufen 09.10.2026

    Vorgang Gesetz zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes, Beratungsstand „Bundesrat hat zugestimmt“

    Amtliche Quelle

  7. [7] Bundesregierung, 02.02.2026

    Antwort zu Rechtsgrundlagen, Einsatzpraxis und Kontrollmechanismen polizeilicher Überwachungstechnologien, Drucksache 21/3960

    Amtliche Quelle

  8. [8] Innenministerium Baden-Württemberg, 03.12.2018

    Startschuss für die algorithmenbasierte Videoüberwachung beim Polizeipräsidium Mannheim

    Amtliche Quelle

  9. [9] Landtag Baden-Württemberg, 10.04.2025

    Stand der Umsetzung des intelligenten Videoschutzes, Drucksache 17/8545

    Amtliche Quelle

  10. [10] Bundespolizeipräsidium, 18.09.2018

    Abschlussbericht zum Teilprojekt 1 „Biometrische Gesichtserkennung“ am Bahnhof Berlin Südkreuz (Archivkopie)

    Amtliche Quelle

  11. [11] Bundesregierung, 28.11.2018

    Ergebnisse des Pilotprojekts zur biometrischen Gesichtserkennung am Bahnhof Berlin Südkreuz, Drucksache 19/6076

    Amtliche Quelle

  12. [12] Campbell Collaboration (Welsh, Farrington), 2008

    Effects of Closed Circuit Television Surveillance on Crime

    Institut oder Körperschaft

  13. [13] Brottsförebyggande rådet (Piza, Welsh, Farrington, Thomas), 12.06.2018

    CCTV and Crime Prevention: A New Systematic Review and Meta-Analysis

    Institut oder Körperschaft

  14. [14] Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen, 2018

    Evaluation der polizeilichen Videobeobachtung in Nordrhein-Westfalen (Forschungsbericht 143)

    Institut oder Körperschaft

  15. [15] Landtag Baden-Württemberg, 2025

    Rechtsgrundlagen und möglicher Reformbedarf der Videoüberwachung, Drucksache 17/8854

    Amtliche Quelle

  16. [16] Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, 26.02.2026

    Videoüberwachung: Was Verantwortliche jetzt beachten müssen

    Amtliche Quelle

  17. [17] Datenschutzkonferenz, 20.09.2024

    Entschließung zum Einsatz von Gesichtserkennungssystemen durch Sicherheitsbehörden

    Amtliche Quelle