ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 11
Soll die Polizei unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen zusätzliche digitale Ermittlungsbefugnisse erhalten?
Die Polizei darf schon heute Telefone überwachen und Geräte durchsuchen, aber nur unter strengen Voraussetzungen. Im Bundestag liegen Entwürfe für mehr: IP-Adressen drei Monate speichern, Fotos mit Bildern aus dem Internet abgleichen, Polizeidaten automatisiert auswerten.
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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 3: Innere Sicherheit und Rechtsstaat · Ergebnisse ansehen
VOR DER STIMME
Die Fakten
Bei Verdacht auf bestimmte schwere Straftaten darf die Polizei heimlich Telefonate und Nachrichten überwachen, auch indem sie Software auf ein Gerät aufspielt (Quellen-Telekommunikationsüberwachung). Bei besonders schweren Straftaten darf sie ein ganzes Gerät durchsuchen (Online-Durchsuchung). [1][2] Das Bundesverfassungsgericht hat 2025 die Quellen-Telekommunikationsüberwachung für Straftaten mit einer Höchststrafe von drei Jahren oder weniger für nichtig erklärt. [3]
2024 wurde in 5.538 Strafverfahren eine Überwachung der Telekommunikation angeordnet, am häufigsten wegen des Verdachts auf Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz. Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung wurde 97-mal angeordnet und 64-mal durchgeführt, die Online-Durchsuchung in 16 Verfahren. [4]
Bei Straftaten im Internet ist die IP-Adresse oft der einzige Ermittlungsansatz. Die Polizei kann beim Anbieter abfragen, welchem Anschluss sie zugeordnet war, aber nur, solange der Anbieter das noch gespeichert hat. Laut Bundesregierung ist das, wenn überhaupt, nur wenige Tage der Fall. [5] Das Bundeskriminalamt hat Hinweise einer US-Meldestelle zu Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs ausgewertet: In 41 Prozent der Fälle ließ sich die IP-Adresse einem Anschluss zuordnen, in rund 34 Prozent war sie beim Anbieter nicht mehr gespeichert. Auf andere Deliktsbereiche lassen sich diese Werte laut BKA nicht übertragen. [6] Bei Cybercrime, die aus dem Ausland oder von unbekanntem Ort begangen wurde, lag die Aufklärungsquote 2025 bei 2,0 Prozent, bei Taten aus dem Inland bei 31,4 Prozent. [7]
Im Bundestag liegen Entwürfe der Bundesregierung für weitere Befugnisse. Anbieter sollen IP-Adressen drei Monate lang speichern, Standortdaten und aufgerufene Internetseiten nicht. [8] Ermittler sollen Fotos von Verdächtigen automatisiert mit öffentlich zugänglichen Bildern aus dem Internet abgleichen und bereits gespeicherte Polizeidaten verfahrensübergreifend mit Software auswerten dürfen, beides nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung. Ein Abgleich mit Echtzeitbildern, etwa von Webcams, bleibt ausgeschlossen. [9] Die Anhörungen der Fachausschüsse fanden am 21.09. und am 07.10.2026 statt. [10][11] Für die Bundespolizei haben Bundestag und Bundesrat am 25.09.2026 ein neues Bundespolizeigesetz mit erweiterten Befugnissen beschlossen. [12][13]
Was dafür spricht
- Das Bundeskriminalamt erwartet von der Speicherung der IP-Adressen, dass in vielen Fällen vermieden wird, „dass Täter anonym bleiben und schwere Straftaten nicht aufgeklärt werden können“. [11]
- Die Gewerkschaft der Polizei unterstützt die Entwürfe zu Bildabgleich und Datenanalyse. Bisher gebe es „eine gewisse digitale Blindheit“. [10]
Was dagegen spricht
- Die Datenschutzaufsicht des Bundes (BfDI) hält die Speicherdauer von drei Monaten für „bislang nicht nachvollziehbar begründet“. Täter könnten die Zuordnung zudem mit Software wie VPN oder TOR umgehen. [14]
- Der Deutsche Anwaltverein lehnt die Entwürfe zum Bildabgleich ab: Die Befugnisse gingen deutlich über eine gezielte Personenfahndung hinaus und beträfen auch Zeugen. [10]
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Dies ist ein Stimmungsbild unserer Leserinnen und Leser, keine repräsentative Umfrage. Wer abstimmt, entscheidet selbst, ob er teilnimmt. Das Ergebnis sagt deshalb nicht, was alle Menschen in Deutschland denken.
Abstimmen können Sie einmal am Tag, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Dafür merkt sich Ihr Browser den Tag Ihrer Stimme, und je Internetanschluss zählen wir am Tag höchstens 20 Stimmen. Gespeichert wird nur, wie viele Stimmen jede Antwort hat. Wer wie abgestimmt hat, speichern wir nicht.
Während die Abstimmung läuft, zeigen wir nur die Anteile, und zwar ab 50 Stimmen; vorher wäre ein Zwischenstand Zufall. Die Zahl der Stimmen geben wir am Ende der Abstimmung bekannt.
Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.
BELEGE
Quellen
[1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 100a Strafprozessordnung: TelekommunikationsüberwachungAmtliche Quelle
[2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 100b Strafprozessordnung: Online-DurchsuchungAmtliche Quelle
[3] Bundesverfassungsgericht, 07.08.2025
Pressemitteilung 69/2025 zur (Quellen-)Telekommunikationsüberwachung und Online-DurchsuchungAmtliche Quelle
[4] Bundesamt für Justiz, 26.06.2026
Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung für das Jahr 2024Amtliche Quelle
[5] Bundesregierung, 19.06.2026
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung, Bundestagsdrucksache 21/6581Amtliche Quelle
[6] Bundeskriminalamt, 18.01.2024
Erforderliche Speicherfristen für IP-Adressen (Positionspapier)Amtliche Quelle
[7] Bundeskriminalamt, 12.05.2026
Bundeslagebild Cybercrime 2025Amtliche Quelle
[8] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 22.04.2026
Pressemitteilung 29/2026: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur vorsorglichen Sicherung von IP-AdressenAmtliche Quelle
[9] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 29.04.2026
Pressemitteilung 33/2026: Online-Bildabgleich und automatisierte DatenanalyseAmtliche Quelle
[10] Deutscher Bundestag, heute im bundestag 725/2026, 21.09.2026
Geteiltes Echo zur Stärkung digitaler ErmittlungsbefugnisseAmtliche Quelle
[11] Deutscher Bundestag, Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, 07.10.2026
Anhörung zur Einführung einer IP-Adressspeicherung im StrafverfahrenAmtliche Quelle
[12] Deutscher Bundestag, 25.09.2026
Modernisierung des Bundespolizeigesetzes in dritter Beratung beschlossenAmtliche Quelle
[13] Bundesrat, 25.09.2026
BundesratKOMPAKT, 1068. SitzungAmtliche Quelle
[14] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 06.10.2026
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung (Drucksache 21/6581)Amtliche Quelle