Jede wesentliche Änderung an einem Beitrag oder an einer unserer Regeln, datiert und begründet. Tippfehler und Formatierung erscheinen hier nicht; was das heißt, steht in der Korrekturpolitik.
Als Hosting-Anbieter stand Vercel Inc. mit Auslieferung aus der Region Frankfurt. Die Seite läuft seit dem 7. Oktober 2026 aber auf einem Server bei Hostinger; das Vercel-Projekt ist seit dem 8. Oktober 2026 abgeschaltet.
Was wurde geändert
Hosting-Anbieter ist die Hostinger International Ltd., Larnaca, Zypern, mit einem Server in einem Rechenzentrum in Frankreich. Genannt sind der Vertrag zur Auftragsverarbeitung und die EU-Standardvertragsklauseln für Unterauftragnehmer außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Die Speicherfrist der Server-Protokolle bleibt offen.
Warum
Die Datenschutzerklärung muss den Dienstleister nennen, der die Daten tatsächlich verarbeitet (Art. 13 DSGVO).
Abstimmungen gab es nicht, und zum Newsletter stand dort, dass es keinen gibt.
Was wurde geändert
Neuer Abschnitt Abstimmungen: ausdrückliche Einwilligung, Bestätigung per E-Mail, gespeichert werden nur Zähler und je Abstimmung ein Fingerabdruck der Adresse, nicht wer wie abgestimmt hat; Mengenbegrenzung mit Hashwerten für höchstens zwei Tage; keine Cookies. Der Abschnitt Newsletter beschreibt die freiwillige Anmeldung bei einer Abstimmung mit Double-Opt-in. Die Übersicht der Verarbeitungen hat vier neue Zeilen.
Warum
Mit den Abstimmungen verarbeiten wir politische Meinungen und E-Mail-Adressen. Das muss vor der ersten Abstimmung vollständig beschrieben sein.
Bei Abstimmungen waren eine E-Mail-Adresse und die Bestätigung eines Links in einer Mail nötig; gegen Doppelstimmen stand ein Fingerabdruck der Adresse, und bei der Abstimmung ließ sich ein Newsletter bestellen. Cookies setzten die öffentlichen Seiten keine. Der Mailversand-Dienstleister war als offene Angabe gekennzeichnet.
Was wurde geändert
Abgestimmt wird ohne E-Mail-Adresse. Höchstens eine Stimme am Tag sichert ein Cookie, das nur den Tag der Stimme enthält; je Internetanschluss zählen höchstens 20 Stimmen am Tag, gespeichert als Hashwert für höchstens zwei Tage. Fingerabdrücke und Newsletter entfallen. Neuer Abschnitt Mailversand: Resend der Plus Five Five, Inc., San Francisco, USA, mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung, Versand über Irland, Übermittlung in die USA über EU-Standardvertragsklauseln, keine Auswertung von Öffnungen und Klicks. Die Übersicht der Verarbeitungen ist angepasst.
Warum
Abstimmen soll ohne Hürde gehen; die Erklärung muss genau beschreiben, was dabei gespeichert wird und welches Cookie gesetzt wird (Art. 13 DSGVO, § 25 TDDDG). Wer künftig Mails in unserem Auftrag versendet, muss genannt sein (Art. 28 DSGVO).
Als Betreiberin stand die HERB Ventures GmbH; Hinweise gingen an tellus@herbventures.de.
Was wurde geändert
Betreiberin ist die MBG International Premium Brands GmbH, ein Unternehmen der MBG Group. Neu steht hier, dass der Herausgeber Andreas W. Herb einer der beiden Vertreter der Betreiberin ist. Hinweise gehen an info@mbgglobal.com.
Warum
Die Betreiberin gehört zu derselben Unternehmensgruppe, deren Betroffenheit die Beiträge des Herausgebers offenlegen. Diese Verbindung gehört auf diese Seite.
Anbieter, Kontakt, Verantwortlicher nach § 18 Abs. 2 MStV und Datenschutzaufsicht standen als offene Angabe.
Was wurde geändert
Eingetragen: die HERB Ventures GmbH als Anbieterin mit Anschrift, Vertretung, Registereintrag und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Telefon und E-Mail; Andreas W. Herb als Herausgeber und Verantwortlicher; die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen als Aufsicht. Landesmedienanstalt, Presserat und Lizenz bleiben offen.
Warum
Die Angaben sind Pflicht nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz und § 18 Medienstaatsvertrag und liegen jetzt vom Betreiber vor.
Die Regel für Betreiber und Eigentümer sagte, sie hätten keinen Zugriff auf Beiträge vor der Veröffentlichung und kein Weisungsrecht in redaktionellen Fragen. Angaben zum Betreiber fehlten.
Was wurde geändert
Die Regel nennt jetzt Betreiberin und Herausgeber, seine Verantwortung für die Inhalte nach § 18 Abs. 2 MStV, seine namentlich gekennzeichneten Meinungsbeiträge und deren Offenlegung. Die E-Mail-Adresse für Hinweise ist eingetragen.
Warum
Der Herausgeber verantwortet die Inhalte und schreibt selbst. Die bisherige Regel hätte das Gegenteil behauptet.
Betreiber, Sitz und Verantwortlicher standen als offene Angabe.
Was wurde geändert
Eingetragen: die HERB Ventures GmbH mit Sitz in Paderborn als Betreiberin, Andreas W. Herb als Herausgeber und Verantwortlicher. Eigentümer, Gründung, Leitung und Redaktion bleiben offen.
Warum
Wer Aussagen prüft, muss sagen, wer er ist. Diese Angaben liegen jetzt vor.
E-Mail-Adressen und Postanschrift standen als offene Angabe.
Was wurde geändert
Eingetragen: die E-Mail-Adresse für Redaktion, Fehlerhinweise, Presse und Datenschutz sowie die Postanschrift der HERB Ventures GmbH. Der sichere Kanal für Hinweisgeber bleibt offen.
Warum
Ohne Adresse lassen sich weder Fehler melden noch Gegendarstellungen verlangen.
Verantwortlicher, Kontakt und zuständige Aufsichtsbehörde standen als offene Angabe.
Was wurde geändert
Eingetragen: die HERB Ventures GmbH als Verantwortliche mit Anschrift und Vertretung, die E-Mail-Adresse für Datenschutzanfragen und die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen als Aufsichtsbehörde. Speicherfristen und Mailversand-Dienstleister bleiben offen.
Warum
Diese Angaben verlangt Art. 13 DSGVO; sie liegen jetzt vom Betreiber vor.
Wer Aussagen prüft, muss zuerst sagen, wer er ist. Die Seite nennt Rechtsträger, Leitung, Redaktion und den Verantwortlichen nach § 18 Abs. 2 MStV; die Angaben des Betreibers stehen bis zu ihrer Lieferung als offene Angabe.