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ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 94

Soll Deutschland für eine stärkere Vereinheitlichung bestimmter Unternehmens- und Wirtschaftsregeln innerhalb der EU eintreten?

Für Kapitalgesellschaften gelten in der EU 27 nationale Rechtsordnungen. Die EU-Kommission schlägt deshalb eine freiwillige, EU-weit einheitliche Rechtsform vor, die sich in 48 Stunden für höchstens 100 Euro online gründen lassen soll. Wirtschaftsverbände begrüßen das, Gewerkschaften und Handwerk fürchten niedrigere Schutzstandards.

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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 19: Europäische Union und europäische Zusammenarbeit · Ergebnisse ansehen

VOR DER STIMME


Die Fakten

Der EU-Binnenmarkt ist ein Raum ohne Binnengrenzen. Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital sollen frei verkehren. Dafür gleichen Europäisches Parlament und Rat die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten an. Für Steuern und die Rechte der Arbeitnehmer gilt diese Befugnis nicht. Steuerregeln kann der Rat nur einstimmig angleichen. [1] Eine Verordnung gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Eine Richtlinie legt nur das Ziel fest; Form und Mittel wählt jeder Staat selbst. [1] Richtlinien können voll oder nur mindestens harmonisieren. Bei Vollharmonisierung darf kein Staat strengere oder mildere Regeln haben, so etwa beim Widerrufsrecht für Online-Käufe. [2] Bei Mindestharmonisierung darf er mehr verlangen. So dürfen die Staaten nach der neuen Insolvenzrichtlinie die Gläubiger in Teilen besser schützen als vorgeschrieben. [3]

Im April 2024 legte Italiens früherer Ministerpräsident Enrico Letta einen Bericht zum Binnenmarkt vor. Er empfahl, verbindliche Binnenmarktregeln vorrangig als Verordnungen zu erlassen. Mindestharmonisierung erlaube strengere nationale Regeln und könne den Markt zersplittern. Für Unternehmen schlug er ein europäisches Wirtschaftsgesetzbuch vor, als freiwillige 28. Rechtsordnung neben den nationalen. [4] Im September 2024 folgte Mario Draghis Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit: „Der Binnenmarkt der EU ist zudem seit Jahrzehnten fragmentiert, was sich kaskadenartig auf ihre Wettbewerbsfähigkeit auswirkt.“ In anderen Bereichen solle sich die EU zurücknehmen und die Regulierungslast für Unternehmen verringern. [5] Im Mai 2025 benannte die EU-Kommission die zehn schlimmsten Hindernisse im Binnenmarkt. Sie kritisiert auch die Mitgliedstaaten: Diese schüfen Hindernisse, wenn sie EU-Recht unnötig unterschiedlich oder zu aufwendig umsetzten. [6] Der Europäische Rat hielt im März 2026 fest, EU-weit einheitliche Vorschriften statt 27 nationaler Regelwerke bewirkten „an sich bereits eine Vereinfachung“. [8]

Am 18.03.2026 schlug die Kommission die „EU Inc.“ vor. Das ist eine einheitliche Rechtsform für Kapitalgesellschaften, die jeder Mitgliedstaat in sein Recht aufnehmen soll. Unternehmen können sie wählen, müssen es aber nicht. Die Regeln sollen als Verordnung unmittelbar gelten. Die Rechtsform soll allen Gründern und Unternehmen offenstehen. Mit einer Mustersatzung soll die Gründung über eine zentrale EU-Schnittstelle binnen 48 Stunden für höchstens 100 Euro möglich sein, ohne Mindestkapital. Bei neu gegründeten Gesellschaften soll für die Mitbestimmung der Arbeitnehmer das Recht des Staates gelten, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat. [7] Der Europäische Rat will, dass Parlament und Rat die EU Inc. bis Ende 2026 billigen. [8] Im Parlament steht die Abstimmung im Rechtsausschuss noch aus. [9] Bereits am 30.03.2026 beschloss die EU eine Richtlinie, die Teile des Insolvenzrechts angleicht, etwa die Pflicht der Geschäftsleiter, Insolvenz zu beantragen. Die Mitgliedstaaten müssen sie bis 22.01.2029 umsetzen. [3]

Auch die Kapitalmärkte sind laut Rat noch national zersplittert. Rund 10 Billionen Euro an Ersparnissen privater Haushalte liegen als niedrig verzinste Bankeinlagen. Die geplante Spar- und Investitionsunion soll mehr davon in Investitionen lenken. Am 09.10.2026 einigten sich die Mitgliedstaaten im Rat auf die Kernpunkte ihrer Verhandlungsposition zu einem Paket für Marktintegration und Aufsicht. Danach soll die europäische Wertpapieraufsicht ESMA die wichtigsten grenzüberschreitenden Handelsplätze, Zentralverwahrer und zentralen Gegenparteien direkt beaufsichtigen. [10] Nach dem Letta-Bericht fließen jährlich rund 300 Milliarden Euro an Ersparnissen europäischer Familien ins Ausland, vor allem in die USA. [4] Seit Februar 2025 hat die Kommission zudem zwölf Vereinfachungspakete vorgelegt, sogenannte Omnibus-Pakete. Um den Abbau von Berichtspflichten geht es in Frage 18. [11]

Die Bundesregierung begrüßt, dass die Kommission die EU Inc. vorgeschlagen hat, und teilt das Ziel. Die Rechtsgrundlage hält sie für tragfähig. Sie will verhindern, dass Unternehmen damit nationale Mitbestimmungsrechte unterlaufen. Das Insolvenzrecht will sie in dieser Verordnung nicht vereinheitlichen. [12] Die Koalition aus CDU, CSU und SPD tritt für eine einheitliche europäische Finanzregulierung ein. Dabei will sie auf Goldplating verzichten, also auf nationale Regeln, die über EU-Vorgaben hinausgehen. Für die Körperschaftsteuer will sie eine einheitliche Bemessungsgrundlage in der EU. [13] Die Linke will die Mitbestimmung im Aufsichtsrat gesetzlich auch auf Unternehmen in europäischer Rechtsform mit Verwaltungssitz in Deutschland erstrecken. [14]

Was dafür spricht

  • Der DIHK-Chefjustitiar Stephan Wernicke: „Das 28. Regime ist ein Leuchtturmprojekt und kann Signalwirkung für den europäischen Binnenmarkt entfalten.“ Eine einheitliche, schnell und digital gegründete Gesellschaft verspreche spürbare Vereinfachungen. [15]
  • Der Bundesverband der Deutschen Industrie unterstützt die EU Inc., weil sie Gründungen erleichtern und wachstumsstarke Unternehmen in Europa halten könne. Kritisch sieht er „Rückgriffe auf nationales Recht, die neue Fragmentierung erzeugen könnten“. [16]
  • Die Grünen schreiben in ihrem Regierungsprogramm 2025: „Die uneinheitliche Regulierung hemmt Investitionen aus dem Ausland“. Sie wollen das Vertrags- und Insolvenzrecht für Finanzmarktakteure europaweit angleichen. [17]

Was dagegen spricht

  • Der Deutsche Gewerkschaftsbund lehnt den Kommissionsentwurf zur EU Inc. ab. Die neue Rechtsform eröffne einen Wettbewerb mit den nationalen Rechtsformen, „mit der realen Gefahr eines Unterbietungswettbewerbs bei Mitbestimmungsrechten und sozialen Standards“. Werde sie dennoch weiterverfolgt, müsse die Mitbestimmung auf europäischer Ebene verbindlich geschützt werden. [18]
  • Der Zentralverband des Deutschen Handwerks lehnt die EU Inc. ab, weil sie die in der EU bisher angeglichenen Schutzstandards unterschreite: „Es ist ein Irrglaube, dass ein möglichst laxes Kapitalgesellschaftsrecht für mehr Wirtschaftswachstum und eine bessere Versorgung von Unternehmen mit Fremdkapital führt.“ Schutzregeln will er weiter angleichen, wo im Einzelfall Bedarf nachgewiesen ist. [19]
  • Die AfD-Fraktion warnt, über einen vermeintlich freiwilligen Rechtsrahmen drohe „ein supranationales Schattenrecht zu entstehen, das die nationalen Gesetzgeber in sensiblen Bereichen umgeht“. [20]

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Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.

BELEGE


Quellen

  1. [1] Europäische Union

    Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), konsolidierte Fassung, Art. 26, 113 bis 115 und 288

    Amtliche Quelle

  2. [2] Europäische Union, 25.10.2011

    Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher, Art. 4 (Grad der Harmonisierung) und Art. 9 (Widerrufsrecht)

    Amtliche Quelle

  3. [3] Europäische Union, 30.03.2026

    Richtlinie (EU) 2026/799 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts, Art. 1, 4 und 55

    Amtliche Quelle

  4. [4] Rat der Europäischen Union, April 2024

    Enrico Letta: Much more than a market. Speed, Security, Solidarity (Bericht zur Zukunft des Binnenmarkts), S. 10 f. und 108 f.

    Amtliche Quelle

  5. [5] Europäische Kommission, September 2024

    Mario Draghi: Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, Teil A: Eine Strategie für die Wettbewerbsfähigkeit Europas, Vorwort S. 8 f.

    Amtliche Quelle

  6. [6] Europäische Kommission, 21.05.2025

    Der Binnenmarkt: unser europäischer Heimatmarkt in einer unsicheren Welt. Eine Strategie für einen einfachen, nahtlosen und starken Binnenmarkt, COM(2025) 500

    Amtliche Quelle

  7. [7] Europäische Kommission, 18.03.2026

    Vorschlag für eine Verordnung über den gesellschaftsrechtlichen Rahmen des 28. Regimes – „EU Inc.“, COM(2026) 321

    Amtliche Quelle

  8. [8] Europäischer Rat, 19.03.2026

    Tagung des Europäischen Rates (19. März 2026) – Schlussfolgerungen, EUCO 1/26, Rn. 30 und 32

    Amtliche Quelle

  9. [9] Europäisches Parlament, Legislative Observatory, Stand 14.10.2026

    Verfahren 2026/0074(COD): 28th regime corporate legal framework – EU Inc.

    Amtliche Quelle

  10. [10] Rat der Europäischen Union, 09.10.2026

    Savings and investments union: Council agrees key elements of crucial measures to deepen EU capital markets (Pressemitteilung)

    Amtliche Quelle

  11. [11] Rat der Europäischen Union, Stand 09.10.2026

    Simplification of EU rules

    Amtliche Quelle

  12. [12] Bundesregierung, 31.08.2026

    Antwort „Auswirkungen der Einführung des sogenannten 28. Regimes für EU-Unternehmen auf die deutsche Souveränität, das nationale Gesellschaftsrecht und den Mittelstand“, Drucksache 21/7810

    Amtliche Quelle

  13. [13] CDU, CSU und SPD, 2025

    Verantwortung für Deutschland: Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode (Z. 1560 bis 1564 und 4330 bis 4337)

    Amtliche Quelle

  14. [14] Die Linke, 2025

    Alle wollen regieren. Wir wollen verändern. Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025, S. 27 f.

    Institut oder Körperschaft

  15. [15] Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), 18.03.2026

    Großes Interesse bei deutscher Wirtschaft: Stephan Wernicke zum EU-Kommissionsvorschlag 28. Regime/EU Inc.

    Verband

  16. [16] Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), 06.07.2026

    EU Inc. – Neue Dynamik für den europäischen Binnenmarkt?

    Verband

  17. [17] Bündnis 90/Die Grünen, 2025

    Zusammen wachsen. Regierungsprogramm 2025, S. 21 f.

    Institut oder Körperschaft

  18. [18] Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), 08.05.2026

    Initiativ-Stellungnahme zum Kommissionsentwurf „Proposal for a Regulation … on the 28th Regime Corporate Legal Framework – ‚EU Inc.‘“, S. 2

    Verband

  19. [19] Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), 28.05.2026

    Stellungnahme: Verordnungsentwurf für ein 28. Regime im Gesellschaftsrecht – „EU INC.“, S. 2

    Verband

  20. [20] Deutscher Bundestag, 17.08.2026

    Kleine Anfrage der Fraktion AfD „Auswirkungen der Einführung des sogenannten 28. Regimes für EU-Unternehmen auf die deutsche Souveränität, das nationale Gesellschaftsrecht und den Mittelstand“, Drucksache 21/7602, S. 2

    Amtliche Quelle