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ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 92

Soll die EU in ausgewählten außenpolitischen Fragen häufiger mit qualifizierter Mehrheit statt einstimmig entscheiden?

In der Außenpolitik der EU muss in der Regel jeder Staat zustimmen. Über das 20. Sanktionspaket gegen Russland gab es am 23.02.2026 keine Einigung, beschlossen wurde es erst am 23.04.2026. Deutschland und elf weitere Staaten werben in einer Freundesgruppe dafür, öfter mit qualifizierter Mehrheit zu entscheiden.

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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 19: Europäische Union und europäische Zusammenarbeit · Ergebnisse ansehen

VOR DER STIMME


Die Fakten

In der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU beschließen der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs und der Ministerrat in der Regel einstimmig. Gesetze kann die EU in diesem Bereich nicht erlassen. [1] Ein Staat kann sich förmlich enthalten, statt einen Beschluss zu blockieren. Das heißt konstruktive Enthaltung. Der Staat muss den Beschluss dann nicht selbst umsetzen, für die EU gilt er trotzdem. Enthalten sich auf diese Weise mindestens ein Drittel der Staaten, die zusammen ein Drittel der EU-Bevölkerung stellen, kommt der Beschluss nicht zustande. [1]

In einigen Fällen entscheidet der Rat schon heute mit qualifizierter Mehrheit. Das gilt etwa, wenn er auf Grundlage eines Beschlusses des Europäischen Rates über die strategischen Interessen und Ziele der EU eine Aktion oder einen Standpunkt der EU festlegt, solche Beschlüsse umsetzt oder Sonderbeauftragte ernennt. Lehnt ein Staat einen solchen Beschluss aus wesentlichen Gründen seiner nationalen Politik ab, wird nicht abgestimmt. Findet sich keine Lösung, kann der Rat die Frage an den Europäischen Rat verweisen, der einstimmig entscheidet. [1] Der Europäische Rat kann zudem einstimmig festlegen, dass der Rat in weiteren Fällen mit qualifizierter Mehrheit entscheidet. Diese Brückenklausel gilt nicht für Beschlüsse mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen. [1] Der deutsche Vertreter im Europäischen Rat darf einem Beschluss nach der Brückenklausel nur zustimmen oder sich enthalten, wenn der Bundestag vorher dazu einen Beschluss gefasst hat. [2] Genutzt wurde die Brückenklausel bisher nie. [3]

Eine qualifizierte Mehrheit ist erreicht, wenn mindestens 55 Prozent der Staaten zustimmen, mindestens aber 15, und diese zusammen mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Eine Sperrminorität braucht mindestens vier Staaten. [1] Beschließt der Rat nicht auf Vorschlag der Kommission oder des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik, müssen mindestens 72 Prozent der Staaten zustimmen, die ebenfalls mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. [4] Rechnerisch sind das bei 27 Staaten 19,44. Nötig sind also mindestens 20 Staaten. Die Stiftung Wissenschaft und Politik, kurz SWP, wertete über 1.300 öffentliche Abstimmungen im Rat seit dem Vertrag von Lissabon bis September 2023 aus. In knapp 83 Prozent gab es keine Gegenstimme, obwohl eine Mehrheit gereicht hätte. [5]

Am 04.05.2023 gründeten Deutschland und acht weitere Staaten eine Freundesgruppe für Mehrheitsentscheidungen in der EU-Außenpolitik. [6] Sieben Außenminister, darunter Annalena Baerbock, schlugen im Juni 2023 vor, sich öfter konstruktiv zu enthalten, die bestehenden Mehrheitsregeln zu erproben und die Brückenklausel für genau bestimmte Bereiche zu prüfen. [7] Im Juli 2025 hatte die Gruppe zwölf Mitglieder. [8] Nach Berichten von Euronews und des Forschungsinstituts CIDOB schrieben am 01.09.2026 elf Staaten an die Hohe Vertreterin Kaja Kallas, darunter Deutschland und Österreich. Danach wollen die Staaten Außenpolitik nicht mit sachfremden Streitfragen verknüpfen und sich öfter enthalten, statt ein Veto einzulegen. Zudem sollen Wege in den geltenden Verträgen geprüft werden, um von Einstimmigkeit zu qualifizierter Mehrheit überzugehen. [18][3] Über das 20. Sanktionspaket gegen Russland gab es am 23.02.2026 keine Einigung. Die Hohe Vertreterin sagte, man gehe auf Ungarn und die Slowakei zu. Ungarn hielt zugleich einen schon vereinbarten Kredit von 90 Milliarden Euro für die Ukraine auf. [9][3] Am 23.04.2026 beschloss der Rat das Sanktionspaket und gab den Kredit endgültig frei. [10][11]

CDU, CSU und SPD wollen laut Koalitionsvertrag in der Außen- und Sicherheitspolitik „mehr qualifizierte Mehrheitsentscheidungen im Rat der EU ermöglichen“. Allgemein wollen sie die Brückenklauseln nutzen, um Entscheidungen in der EU effizienter zu machen. [12] Die Europäische Kommission warb am 06.10.2026 erneut dafür, die Brückenklauseln unter anderem für Sanktionen, Menschenrechtsfragen und zivile Missionen zu nutzen. [14] Eine Gruppe vor allem kleinerer und mittelgroßer Staaten lehnt weitere Mehrheitsentscheidungen nach der Analyse der SWP von 2024 nicht grundsätzlich ab. Diese Staaten wollen aber in Kernfragen nicht überstimmt werden, etwa die baltischen Staaten bei der Russland-Politik oder Griechenland und Zypern bei der Politik gegenüber der Türkei. [5]

Was dafür spricht

  • Außenminister Johann Wadephul von der CDU: „Bei Fragen der Sicherheit kann uns das Einstimmigkeitsprinzip in eine existentielle Gefahr bringen.“ Die Suche nach Konsens werde mit Mehrheitsentscheidungen nicht aufgegeben, aber erleichtert. [13]
  • Die Grünen wollen das „Prinzip der Einstimmigkeit in allen Politikbereichen – auch in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik – durch Mehrheitsentscheidungen“ ersetzen. Wo das nicht mit allen Staaten geht, wollen sie mit einer Gruppe von Staaten vorangehen. [15]
  • Die Europäische Kommission nennt die Brückenklauseln den direktesten Weg zu wirksameren Entscheidungen innerhalb der geltenden Verträge. Mehr Mehrheitsentscheidungen könnten mit Schutzregeln für wesentliche nationale Interessen verbunden werden, etwa mit einer Notbremse. [14]

Was dagegen spricht

  • Der AfD-Abgeordnete Gerold Otten: „Das Veto-Recht ist die Versicherung der Mitgliedstaaten gegen Bevormundung.“ Stabilität entstehe durch Konsens und Dialog, nicht durch Mehrheitsbeschlüsse gegen nationale Interessen. [16]
  • Die slowakische Regierung lehnt es in ihrem Programm für 2023 bis 2027 ab, das Vetorecht bei Beschlüssen abzuschaffen, die die Zustimmung aller EU-Staaten erfordern. Das schwäche die Stellung der einzelnen Staaten. Vorschläge, die Einstimmigkeit bei grundlegenden Entscheidungen durch Mehrheitsabstimmungen zu ersetzen, passen danach nicht zu ihrer Vorstellung von einer souveränen Mitgliedschaft in der EU und zum Schutz nationaler Interessen. Jeder Staat soll unabhängig von seiner wirtschaftlichen Stärke und Größe geachtet werden. [17]
  • Nach der Analyse der SWP fürchten vor allem kleinere und mittelgroße Staaten, dass Deutschland und Frankreich die Entscheidungen bestimmen. Die beiden brauchen wegen ihrer Bevölkerungszahl nur wenige Partner, um einen Beschluss zu verhindern. Bei Einstimmigkeit hat jede Regierung das gleiche Gewicht. [5]

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Dies ist ein Stimmungsbild unserer Leserinnen und Leser, keine repräsentative Umfrage. Wer abstimmt, entscheidet selbst, ob er teilnimmt. Das Ergebnis sagt deshalb nicht, was alle Menschen in Deutschland denken.

Abstimmen können Sie einmal am Tag, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Dafür merkt sich Ihr Browser den Tag Ihrer Stimme, und je Internetanschluss zählen wir am Tag höchstens 20 Stimmen. Gespeichert wird nur, wie viele Stimmen jede Antwort hat. Wer wie abgestimmt hat, speichern wir nicht.

Während die Abstimmung läuft, zeigen wir nur die Anteile, und zwar ab 50 Stimmen; vorher wäre ein Zwischenstand Zufall. Die Zahl der Stimmen geben wir am Ende der Abstimmung bekannt.

Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.

BELEGE


Quellen

  1. [1] Europäische Union, 07.06.2016

    Vertrag über die Europäische Union, konsolidierte Fassung, Art. 16, 24 und 31

    Amtliche Quelle

  2. [2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Integrationsverantwortungsgesetz (IntVG), § 5

    Amtliche Quelle

  3. [3] CIDOB (Barcelona Centre for International Affairs), September 2026

    The Letter of the Eleven and unanimity in foreign policy: the right diagnosis, an aspirational prescription

    Institut oder Körperschaft

  4. [4] Europäische Union, 07.06.2016

    Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, konsolidierte Fassung, Art. 238

    Amtliche Quelle

  5. [5] Stiftung Wissenschaft und Politik, 19.04.2024

    Zum Stand der Konsensfähigkeit der EU, SWP-Aktuell 2024/A 24

    Institut oder Körperschaft

  6. [6] Auswärtiges Amt, 04.05.2023

    Gemeinsame Mitteilung der Außenministerien zum Start der Freundesgruppe für Qualifizierte Mehrheitsentscheidungen in der Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union

    Amtliche Quelle

  7. [7] Auswärtiges Amt, 12.06.2023

    „Es ist Zeit für mehr Mehrheitsentscheidungen in der EU-Außenpolitik“, gemeinsamer Namensbeitrag von sieben Außenministerinnen und Außenministern

    Amtliche Quelle

  8. [8] Rat der Europäischen Union, 10.07.2025

    QMV in CFSP: Explanatory note from Germany, Belgium, Finland, Romania, Slovenia, Spain and Sweden, Dokument 11491/25

    Amtliche Quelle

  9. [9] Europäischer Auswärtiger Dienst, 23.02.2026

    Foreign Affairs Council: Press conference by High Representative Kaja Kallas

    Amtliche Quelle

  10. [10] Rat der Europäischen Union, 23.04.2026

    Russia's war of aggression against Ukraine: 20th round of stern EU sanctions hits energy revenues, military-industrial complex, trade and financial services, including crypto

    Amtliche Quelle

  11. [11] Rat der Europäischen Union, 23.04.2026

    Council finalises €90 billion support loan to Ukraine

    Amtliche Quelle

  12. [12] CDU, CSU und SPD, 05.05.2025

    Verantwortung für Deutschland: Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode (Z. 4008 ff. und 4405 ff.)

    Institut oder Körperschaft

  13. [13] Konrad-Adenauer-Stiftung, 06.05.2026

    Rede von Außenminister Johann Wadephul auf der XIII. Adenauer-Konferenz „Mutig die Zukunft Europas gestalten“

    Institut oder Körperschaft

  14. [14] Europäische Kommission, 06.10.2026

    Mitteilung „Preparing for a wider Union“, COM(2026) 705

    Amtliche Quelle

  15. [15] Bündnis 90/Die Grünen, 2025

    Zusammen wachsen: Regierungsprogramm 2025 (S. 143 f.)

    Institut oder Körperschaft

  16. [16] AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, 25.04.2026

    Wadephuls Vorstoß gegen das Vetorecht ist ein Angriff auf die Souveränität der EU-Staaten

    Institut oder Körperschaft

  17. [17] Regierung der Slowakischen Republik, November 2023

    Programové vyhlásenie vlády Slovenskej republiky 2023–2027 (Regierungsprogramm, S. 4 und 81 f., slowakisch)

    Amtliche Quelle

  18. [18] Euronews, 01.09.2026

    11 EU countries demand end to 'obstructive' vetoes on foreign policy

    Medienbericht