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ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 91

Sollen mehr oder weniger politische Zuständigkeiten auf Ebene der Europäischen Union liegen?

Was die EU regeln darf, legen die Verträge fest, alles andere bleibt bei den Staaten. Im Frühjahr 2026 fanden 53 Prozent der Befragten in Deutschland, dass mehr auf EU-Ebene entschieden werden sollte, 42 Prozent fanden das nicht. Soll die EU mehr oder weniger Zuständigkeiten haben?

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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 19: Europäische Union und europäische Zusammenarbeit · Ergebnisse ansehen

VOR DER STIMME


Die Fakten

Die EU darf nur dort handeln, wo die Mitgliedstaaten ihr in den Verträgen Zuständigkeiten übertragen haben. Alle anderen bleiben bei den Staaten. [1] Allein zuständig ist die EU etwa für die Zollunion, die Wettbewerbsregeln des Binnenmarkts, die Geldpolitik im Euroraum und die Handelspolitik. Mit den Staaten teilt sie sich unter anderem Binnenmarkt, Landwirtschaft, Umwelt, Verbraucherschutz, Verkehr und Energie. Dort regeln die Staaten, was die EU nicht geregelt hat. Bei Industrie, Kultur, Bildung und Katastrophenschutz darf die EU die Staaten nur unterstützen und keine Gesetze angleichen. [2] Außerhalb ihrer alleinigen Zuständigkeit darf die EU nur handeln, wenn die Staaten ein Ziel nicht ausreichend erreichen können und die EU es besser erreicht. Das ist der Grundsatz der Subsidiarität. [1] Eine Vertragsänderung kann Zuständigkeiten der EU ausdehnen oder verringern. Alle Mitgliedstaaten müssen sie ratifizieren. [3]

Nach Art. 23 Grundgesetz kann der Bund Hoheitsrechte durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates übertragen. [4] Das Bundesverfassungsgericht entschied 2009 zum Vertrag von Lissabon: „Für den Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat wäre in Deutschland eine Verfassungsneuschöpfung notwendig“. In Bereichen wie Strafrecht, Polizei und Militär, Staatsfinanzen, Sozialpolitik und Bildung sind Übertragungen eng auszulegen. [5] 2020 entschied es, die Europäische Zentralbank habe mit ihren Beschlüssen zum Kauf von Staatsanleihen ihre Zuständigkeit überschritten, entgegen einem Urteil des Gerichtshofs der EU. [6] Bundestag und Bundesrat können Gesetzentwürfe der EU rügen, wenn diese die Subsidiarität verletzen. Gegen beschlossene EU-Gesetze können sie aus demselben Grund vor dem Gerichtshof der EU klagen. [1][4][7]

Das Europäische Parlament beschloss am 22.11.2023 Vorschläge zur Änderung der Verträge. Danach soll die EU allein für Umwelt und Artenvielfalt zuständig werden. Bei Gesundheit, Katastrophenschutz, Industrie und Bildung soll sie die Zuständigkeit mit den Staaten teilen, bei Energie, Außen- und Verteidigungspolitik und Außengrenzen mehr Befugnisse bekommen. [8] Laut Parlament prüft der Europäische Rat die Vorschläge, Stand Dezember 2024. Einen Konvent zur Änderung der Verträge hat er bisher nicht einberufen. [9] Die Kommission schlug am 06.10.2026 vor, für künftige Beitritte die Möglichkeiten der geltenden Verträge voll zu nutzen. Vertragsänderungen unterstütze sie, wo nötig. [10]

In der Eurobarometer-Umfrage der EU-Kommission vom Frühjahr 2026 stimmten 53 Prozent der Befragten in Deutschland der Aussage zu, dass mehr Entscheidungen auf EU-Ebene fallen sollten. 42 Prozent lehnten das ab. EU-weit waren es 61 und 34 Prozent. [11] Über die Hälfte des Aufwands, den Vorschriften der Wirtschaft in Deutschland verursachen, geht nach Angaben des Nationalen Normenkontrollrats auf europäische Regeln zurück. [12] Von Januar 2025 bis Juni 2026 schlug die Kommission zwölf Sammelgesetze zur Vereinfachung vor, sogenannte Omnibus-Pakete. Sie sollen wiederkehrende Verwaltungskosten um 14 Milliarden Euro senken. [13]

CDU, CSU und SPD wollen laut Koalitionsvertrag eine Europäische Verteidigungsunion, zugleich einen „substanziellen Rückbau von Bürokratie in der EU“ und mehr Gewicht für die Subsidiarität. Reformen ohne Vertragsänderung sollen ausgereizt werden, für Vertragsänderungen sind sie offen, wo nötig. [14] Die Grünen wollen Einstimmigkeit überall durch Mehrheitsentscheidungen ersetzen und einen Verfassungskonvent: „Unsere Vision ist eine Föderale Europäische Republik mit eigener Verfassung.“ [15] Die Linke strebt „neue Verträge an, die die Logik des Neoliberalismus hinter sich lassen“. Weitere Aufrüstung der EU und eine Bündelung der Regionalfördermittel bei der Kommission lehnt sie ab. [16] Die AfD will die EU durch einen „Bund europäischer Nationen“ ersetzen, der nur bei gemeinsamen Interessen zusammenarbeitet: gemeinsamer Markt, Schutz der Außengrenzen, Sicherheitspolitik, Bewahrung der Kulturen. „Alle anderen Bereiche gehen zurück in die Zuständigkeit der Nationalstaaten.“ [17] Der Bundesrat verlangt, dass sich EU-Gesetze auf große grenzüberschreitende Aufgaben mit erkennbarem Mehrwert konzentrieren. [7] Der Sachverständigenrat Wirtschaft empfiehlt, Binnenmarkt und Kapitalmärkte zu vertiefen und Rüstungskäufe stärker europäisch zu koordinieren. [18] Die Deutsche Industrie- und Handelskammer sieht in den Omnibus-Paketen „keine Vereinfachung, sondern Schadensbegrenzung“ und will EU-Bürokratie gar nicht erst entstehen lassen. [19] Der Gewerkschaftsbund DGB kritisierte 2025, die Abschwächung der EU-Lieferkettenrichtlinie durch das erste Omnibus-Paket schränke den Schutz von Beschäftigten erheblich ein. [20]

ABSTIMMEN


Ihre Stimme

Sollen mehr oder weniger politische Zuständigkeiten auf Ebene der Europäischen Union liegen?

Heute entscheidet die EU allein etwa über Zölle, Handelspolitik und die Geldpolitik im Euroraum. Umwelt, Energie oder Verbraucherschutz teilt sie sich mit den Staaten, bei Bildung und Kultur darf sie nur unterstützen. „Mehr“ heißt: Die EU bekommt zusätzliche Befugnisse, etwa bei Verteidigung, Gesundheit oder Energie. „Weniger“ heißt: Aufgaben gehen an die Staaten zurück, oder die EU regelt weniger. Manche Vorschläge verbinden beides, etwa mehr gemeinsame Verteidigung und zugleich weniger EU-Vorschriften. Wählen Sie die Richtung, die Ihrer Meinung insgesamt am nächsten kommt.

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Das Ergebnis

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METHODE


So zählen wir

Dies ist ein Stimmungsbild unserer Leserinnen und Leser, keine repräsentative Umfrage. Wer abstimmt, entscheidet selbst, ob er teilnimmt. Das Ergebnis sagt deshalb nicht, was alle Menschen in Deutschland denken.

Abstimmen können Sie einmal am Tag, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Dafür merkt sich Ihr Browser den Tag Ihrer Stimme, und je Internetanschluss zählen wir am Tag höchstens 20 Stimmen. Gespeichert wird nur, wie viele Stimmen jede Antwort hat. Wer wie abgestimmt hat, speichern wir nicht.

Während die Abstimmung läuft, zeigen wir nur die Anteile, und zwar ab 50 Stimmen; vorher wäre ein Zwischenstand Zufall. Die Zahl der Stimmen geben wir am Ende der Abstimmung bekannt.

Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.

BELEGE


Quellen

  1. [1] Europäische Union, 07.06.2016

    Vertrag über die Europäische Union (konsolidierte Fassung), Artikel 5

    Amtliche Quelle

  2. [2] Europäische Union, 07.06.2016

    Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (konsolidierte Fassung), Artikel 2 bis 6

    Amtliche Quelle

  3. [3] Europäische Union, 07.06.2016

    Vertrag über die Europäische Union (konsolidierte Fassung), Artikel 48

    Amtliche Quelle

  4. [4] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Art. 23 Grundgesetz

    Amtliche Quelle

  5. [5] Bundesverfassungsgericht, 30.06.2009

    Pressemitteilung Nr. 72/2009: Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar (Urteil vom 30.06.2009, 2 BvE 2/08)

    Amtliche Quelle

  6. [6] Bundesverfassungsgericht, 05.05.2020

    Pressemitteilung Nr. 32/2020: Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig (Urteil vom 05.05.2020, 2 BvR 859/15 u. a.)

    Amtliche Quelle

  7. [7] Bundesrat, 12.06.2026

    Beschluss zur Mitteilung der Kommission „Ein einfacheres, klareres und besser durchsetzbares EU-Regelwerk“, Drucksache 280/26 (Beschluss)

    Amtliche Quelle

  8. [8] Rat der Europäischen Union, Generalsekretariat, 18.12.2023

    European Parliament proposals for the amendment of the Treaties – Notification to national Parliaments, CM 5781/23, mit Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22.11.2023, Ziffern 13 bis 16

    Amtliche Quelle

  9. [9] Europäisches Parlament, Legislative Train, Stand 15.12.2024

    Shaping the Conference on the Future of Europe

    Amtliche Quelle

  10. [10] Europäische Kommission, 06.10.2026

    Preparing for a wider Union, COM(2026) 705 final

    Amtliche Quelle

  11. [11] Europäische Kommission, Feldzeit 12.03. bis 05.04.2026

    Standard-Eurobarometer 105, Frühjahr 2026, Datenanhang, Frage QA13.3 „More decisions should be taken at EU level“

    Datenportal

  12. [12] Nationaler Normenkontrollrat, 08.10.2026

    Jahresbericht 2026: Update für Staat und Verwaltung

    Amtliche Quelle

  13. [13] Europäische Kommission, abgerufen 14.10.2026

    Simplification (Übersicht der Omnibus-Pakete)

    Amtliche Quelle

  14. [14] CDU, CSU und SPD, 05.05.2025

    Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode (Z. 4347 f., 4398 f., 4410 bis 4412, 4420 f.)

    Institut oder Körperschaft

  15. [15] Bündnis 90/Die Grünen, 2025

    Zusammen wachsen. Regierungsprogramm 2025, S. 143 f.

    Institut oder Körperschaft

  16. [16] Die Linke, 2025

    Alle wollen regieren. Wir wollen verändern. Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025, S. 24

    Institut oder Körperschaft

  17. [17] Alternative für Deutschland, Januar 2025

    Programm zur Bundestagswahl 2025, S. 139 f.

    Institut oder Körperschaft

  18. [18] Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 12.11.2025

    Jahresgutachten 2025/26, Kurzfassung, Kapitel „Europas Zukunft gemeinsam sichern“

    Institut oder Körperschaft

  19. [19] Deutsche Industrie- und Handelskammer, 09.03.2026

    Bessere Rechtsetzung – die unterschätzte Säule der EU-Vereinfachungsagenda

    Verband

  20. [20] Deutscher Gewerkschaftsbund, 14.10.2025

    DGB kritisiert massiven Rückschritt bei EU-Lieferkettenrichtlinie

    Verband