ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 91
Sollen mehr oder weniger politische Zuständigkeiten auf Ebene der Europäischen Union liegen?
Was die EU regeln darf, legen die Verträge fest, alles andere bleibt bei den Staaten. Im Frühjahr 2026 fanden 53 Prozent der Befragten in Deutschland, dass mehr auf EU-Ebene entschieden werden sollte, 42 Prozent fanden das nicht. Soll die EU mehr oder weniger Zuständigkeiten haben?
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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 19: Europäische Union und europäische Zusammenarbeit · Ergebnisse ansehen
VOR DER STIMME
Die Fakten
Die EU darf nur dort handeln, wo die Mitgliedstaaten ihr in den Verträgen Zuständigkeiten übertragen haben. Alle anderen bleiben bei den Staaten. [1] Allein zuständig ist die EU etwa für die Zollunion, die Wettbewerbsregeln des Binnenmarkts, die Geldpolitik im Euroraum und die Handelspolitik. Mit den Staaten teilt sie sich unter anderem Binnenmarkt, Landwirtschaft, Umwelt, Verbraucherschutz, Verkehr und Energie. Dort regeln die Staaten, was die EU nicht geregelt hat. Bei Industrie, Kultur, Bildung und Katastrophenschutz darf die EU die Staaten nur unterstützen und keine Gesetze angleichen. [2] Außerhalb ihrer alleinigen Zuständigkeit darf die EU nur handeln, wenn die Staaten ein Ziel nicht ausreichend erreichen können und die EU es besser erreicht. Das ist der Grundsatz der Subsidiarität. [1] Eine Vertragsänderung kann Zuständigkeiten der EU ausdehnen oder verringern. Alle Mitgliedstaaten müssen sie ratifizieren. [3]
Nach Art. 23 Grundgesetz kann der Bund Hoheitsrechte durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates übertragen. [4] Das Bundesverfassungsgericht entschied 2009 zum Vertrag von Lissabon: „Für den Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat wäre in Deutschland eine Verfassungsneuschöpfung notwendig“. In Bereichen wie Strafrecht, Polizei und Militär, Staatsfinanzen, Sozialpolitik und Bildung sind Übertragungen eng auszulegen. [5] 2020 entschied es, die Europäische Zentralbank habe mit ihren Beschlüssen zum Kauf von Staatsanleihen ihre Zuständigkeit überschritten, entgegen einem Urteil des Gerichtshofs der EU. [6] Bundestag und Bundesrat können Gesetzentwürfe der EU rügen, wenn diese die Subsidiarität verletzen. Gegen beschlossene EU-Gesetze können sie aus demselben Grund vor dem Gerichtshof der EU klagen. [1][4][7]
Das Europäische Parlament beschloss am 22.11.2023 Vorschläge zur Änderung der Verträge. Danach soll die EU allein für Umwelt und Artenvielfalt zuständig werden. Bei Gesundheit, Katastrophenschutz, Industrie und Bildung soll sie die Zuständigkeit mit den Staaten teilen, bei Energie, Außen- und Verteidigungspolitik und Außengrenzen mehr Befugnisse bekommen. [8] Laut Parlament prüft der Europäische Rat die Vorschläge, Stand Dezember 2024. Einen Konvent zur Änderung der Verträge hat er bisher nicht einberufen. [9] Die Kommission schlug am 06.10.2026 vor, für künftige Beitritte die Möglichkeiten der geltenden Verträge voll zu nutzen. Vertragsänderungen unterstütze sie, wo nötig. [10]
In der Eurobarometer-Umfrage der EU-Kommission vom Frühjahr 2026 stimmten 53 Prozent der Befragten in Deutschland der Aussage zu, dass mehr Entscheidungen auf EU-Ebene fallen sollten. 42 Prozent lehnten das ab. EU-weit waren es 61 und 34 Prozent. [11] Über die Hälfte des Aufwands, den Vorschriften der Wirtschaft in Deutschland verursachen, geht nach Angaben des Nationalen Normenkontrollrats auf europäische Regeln zurück. [12] Von Januar 2025 bis Juni 2026 schlug die Kommission zwölf Sammelgesetze zur Vereinfachung vor, sogenannte Omnibus-Pakete. Sie sollen wiederkehrende Verwaltungskosten um 14 Milliarden Euro senken. [13]
CDU, CSU und SPD wollen laut Koalitionsvertrag eine Europäische Verteidigungsunion, zugleich einen „substanziellen Rückbau von Bürokratie in der EU“ und mehr Gewicht für die Subsidiarität. Reformen ohne Vertragsänderung sollen ausgereizt werden, für Vertragsänderungen sind sie offen, wo nötig. [14] Die Grünen wollen Einstimmigkeit überall durch Mehrheitsentscheidungen ersetzen und einen Verfassungskonvent: „Unsere Vision ist eine Föderale Europäische Republik mit eigener Verfassung.“ [15] Die Linke strebt „neue Verträge an, die die Logik des Neoliberalismus hinter sich lassen“. Weitere Aufrüstung der EU und eine Bündelung der Regionalfördermittel bei der Kommission lehnt sie ab. [16] Die AfD will die EU durch einen „Bund europäischer Nationen“ ersetzen, der nur bei gemeinsamen Interessen zusammenarbeitet: gemeinsamer Markt, Schutz der Außengrenzen, Sicherheitspolitik, Bewahrung der Kulturen. „Alle anderen Bereiche gehen zurück in die Zuständigkeit der Nationalstaaten.“ [17] Der Bundesrat verlangt, dass sich EU-Gesetze auf große grenzüberschreitende Aufgaben mit erkennbarem Mehrwert konzentrieren. [7] Der Sachverständigenrat Wirtschaft empfiehlt, Binnenmarkt und Kapitalmärkte zu vertiefen und Rüstungskäufe stärker europäisch zu koordinieren. [18] Die Deutsche Industrie- und Handelskammer sieht in den Omnibus-Paketen „keine Vereinfachung, sondern Schadensbegrenzung“ und will EU-Bürokratie gar nicht erst entstehen lassen. [19] Der Gewerkschaftsbund DGB kritisierte 2025, die Abschwächung der EU-Lieferkettenrichtlinie durch das erste Omnibus-Paket schränke den Schutz von Beschäftigten erheblich ein. [20]
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BELEGE
Quellen
[1] Europäische Union, 07.06.2016
Vertrag über die Europäische Union (konsolidierte Fassung), Artikel 5Amtliche Quelle
[2] Europäische Union, 07.06.2016
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (konsolidierte Fassung), Artikel 2 bis 6Amtliche Quelle
[3] Europäische Union, 07.06.2016
Vertrag über die Europäische Union (konsolidierte Fassung), Artikel 48Amtliche Quelle
[4] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Art. 23 GrundgesetzAmtliche Quelle
[5] Bundesverfassungsgericht, 30.06.2009
Pressemitteilung Nr. 72/2009: Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar (Urteil vom 30.06.2009, 2 BvE 2/08)Amtliche Quelle
[6] Bundesverfassungsgericht, 05.05.2020
Pressemitteilung Nr. 32/2020: Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig (Urteil vom 05.05.2020, 2 BvR 859/15 u. a.)Amtliche Quelle
[7] Bundesrat, 12.06.2026
Beschluss zur Mitteilung der Kommission „Ein einfacheres, klareres und besser durchsetzbares EU-Regelwerk“, Drucksache 280/26 (Beschluss)Amtliche Quelle
[8] Rat der Europäischen Union, Generalsekretariat, 18.12.2023
European Parliament proposals for the amendment of the Treaties – Notification to national Parliaments, CM 5781/23, mit Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22.11.2023, Ziffern 13 bis 16Amtliche Quelle
[9] Europäisches Parlament, Legislative Train, Stand 15.12.2024
Shaping the Conference on the Future of EuropeAmtliche Quelle
[10] Europäische Kommission, 06.10.2026
Preparing for a wider Union, COM(2026) 705 finalAmtliche Quelle
[11] Europäische Kommission, Feldzeit 12.03. bis 05.04.2026
Standard-Eurobarometer 105, Frühjahr 2026, Datenanhang, Frage QA13.3 „More decisions should be taken at EU level“Datenportal
[12] Nationaler Normenkontrollrat, 08.10.2026
Jahresbericht 2026: Update für Staat und VerwaltungAmtliche Quelle
[13] Europäische Kommission, abgerufen 14.10.2026
Simplification (Übersicht der Omnibus-Pakete)Amtliche Quelle
[14] CDU, CSU und SPD, 05.05.2025
Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode (Z. 4347 f., 4398 f., 4410 bis 4412, 4420 f.)Institut oder Körperschaft
[15] Bündnis 90/Die Grünen, 2025
Zusammen wachsen. Regierungsprogramm 2025, S. 143 f.Institut oder Körperschaft
[16] Die Linke, 2025
Alle wollen regieren. Wir wollen verändern. Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025, S. 24Institut oder Körperschaft
[17] Alternative für Deutschland, Januar 2025
Programm zur Bundestagswahl 2025, S. 139 f.Institut oder Körperschaft
[18] Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 12.11.2025
Jahresgutachten 2025/26, Kurzfassung, Kapitel „Europas Zukunft gemeinsam sichern“Institut oder Körperschaft
[19] Deutsche Industrie- und Handelskammer, 09.03.2026
Bessere Rechtsetzung – die unterschätzte Säule der EU-VereinfachungsagendaVerband
[20] Deutscher Gewerkschaftsbund, 14.10.2025
DGB kritisiert massiven Rückschritt bei EU-LieferkettenrichtlinieVerband