ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 89
Soll die Verwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel stärker eingeschränkt werden?
2025 gingen in Deutschland 34.732 Tonnen Pflanzenschutz-Wirkstoffe an den Handel, Gase zum Schutz gelagerter Vorräte nicht mitgezählt. Das ist gut ein Fünftel mehr als 2024. Umweltverbände fordern weniger Pestizide, der Bauernverband und der Bundesrat warnen vor fehlenden Mitteln gegen Schädlinge.
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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 18: Landwirtschaft, Ernährung und Naturschutz · Ergebnisse ansehen
VOR DER STIMME
Die Fakten
Welche Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln stecken dürfen, entscheidet die EU. Sie genehmigt einen Wirkstoff nur, wenn bei sachgerechter Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Die erste Genehmigung gilt höchstens zehn Jahre, jede Erneuerung höchstens 15 Jahre. [1] Die fertigen Mittel lässt jeder Mitgliedstaat selbst zu. In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zuständig. Geht es um Schäden für den Naturhaushalt, muss das Umweltbundesamt zustimmen. [2] Am 01.12.2025 waren 1.130 Mittel mit 278 Wirkstoffen zugelassen. 2025 waren zehn Wirkstoffe nicht mehr in zugelassenen Mitteln enthalten, acht kamen erstmals hinzu. [3] Wie die Mittel angewendet werden dürfen, regelt die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung. In Naturschutzgebieten und Nationalparks sind etwa Unkrautvernichtungsmittel und für Bienen gefährliche Insektenmittel verboten. An Gewässern ist grundsätzlich ein Abstand von zehn Metern einzuhalten, bei ganzjährig begrüntem Randstreifen von fünf Metern. [4]
Wer Pflanzenschutzmittel herstellt oder vertreibt, meldet dem Bundesamt jedes Jahr die abgegebenen Mengen. Die Zahlen zeigen Verkäufe, nicht die Anwendung auf dem Feld. 2025 waren es 34.732 Tonnen Wirkstoff, Gase zum Schutz gelagerter Vorräte nicht mitgerechnet. 2024 waren es 28.639 Tonnen, 2023 waren es 25.295 Tonnen. Knapp 150 Tonnen des Anstiegs gehen auf eine neue Zählweise für Mittel mit Mikroorganismen zurück. 18.295 Tonnen entfielen 2025 auf Unkrautvernichtungsmittel. [3] In einer Studie im Auftrag des Umweltbundesamts lagen die gemessenen Pflanzenschutzmittel 2018 und 2019 in 80 Prozent der untersuchten Bäche der Agrarlandschaft über den Grenzwerten für Tiere und Pflanzen. [5] Die Bundesregierung hält es bisher nicht für möglich, die Folgen von Pflanzenschutzmitteln für die Artenvielfalt belastbar zu beziffern. [6]
Die EU hat den Unkrautvernichter Glyphosat im November 2023 bis zum 15.12.2033 erneut genehmigt. Die Kommission entschied, weil die Ausschüsse der Mitgliedstaaten keine Stellungnahme abgaben. [7] Ein vollständiges deutsches Verbot ab 2024 wäre damit nicht mit EU-Recht vereinbar gewesen. Es trat deshalb nicht in Kraft. Die bisherigen Einschränkungen blieben bestehen. [8] Glyphosat darf nur eingesetzt werden, wenn vorbeugende Maßnahmen wie eine geeignete Fruchtfolge oder das Pflügen nicht möglich sind. Kurz vor der Ernte, in Wasserschutzgebieten und in Naturschutzgebieten ist es verboten. [4] Beim Absatz an berufliche Anwender lag Glyphosat 2025 auf Platz zwei, hinter Kohlendioxid zum Schutz gelagerter Vorräte. [3]
2022 schlug die EU-Kommission vor, Einsatz und Risiko chemischer Pflanzenschutzmittel bis 2030 verbindlich um die Hälfte zu senken. [9] Das Europäische Parlament lehnte den Vorschlag am 22.11.2023 ab. Die Kommission zog ihn 2024 zurück. [10] Am 16.12.2025 schlug sie vor, Wirkstoffe grundsätzlich unbefristet zu genehmigen. Ausgenommen wären etwa Stoffe, die wegen bedenklicher Eigenschaften möglichst ersetzt werden sollen. Restbestände von Mitteln, deren Zulassung endet, dürften bis zu drei Jahre statt 18 Monate verkauft und verbraucht werden, wenn es keine Alternative gibt. [11] Am 30.09.2026 legten die Botschafter der Mitgliedstaaten die Verhandlungsposition des Rates fest. Danach sollen nur Wirkstoffe mit geringem Risiko unbefristet genehmigt werden. Für die übrigen soll die erste Genehmigung bis zu 15 Jahre gelten, eine Erneuerung bis zu 25 Jahre. Bestehende Genehmigungen sollen sich um fünf Jahre verlängern, bereits erneuerte um zehn Jahre. Ausgenommen sind etwa Stoffe, die ersetzt werden sollen. [12] Das Europäische Parlament hat seine Position noch nicht festgelegt. Die Abstimmung im Plenum ist vorläufig für den 23.11.2026 geplant. [13]
Die Bundesregierung will Umfang und Risiko des Einsatzes verringern. Das soll auf praxistaugliche Weise und zusammen mit der Landwirtschaft geschehen. Ein Mengenziel nennt sie nicht. [6] Die Vereinfachungspläne der EU begrüßt sie. Um den Rückstau bei Zulassungen abzubauen, richtete das Agrarministerium 2025 eine Projektgruppe beim Bundesamt ein. [14] Der Bundesrat sieht wachsende Lücken bei der Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten, weil Wirkstoffe wegfallen und neue Genehmigungen ausbleiben. Er verlangte am 08.05.2026, das Umweltbundesamt bei der Zulassung nur noch anzuhören, statt seine Zustimmung einzuholen. [15] Die Bundesregierung plant eine solche Änderung derzeit nicht. [14]
Was dafür spricht
- Forschende in einem Papier der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina sehen schon in der heutigen Zulassung Defizite beim Schutz von Mensch und Umwelt, etwa bei Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Mitteln. Die Vereinfachungspläne der Kommission „entsprechen nicht dem Vorsorgeprinzip“, schreiben sie. [16]
- BUND-Vorsitzender Olaf Bandt: „Pestizide sind eine Gefahr für Mensch und Umwelt. Sie beschleunigen den Verlust von Artenvielfalt.“ Sechs Umweltverbände fordern vom Agrarminister, sich klar für weniger Pestizideinsatz einzusetzen. [17]
- Die Grünen-Fraktion im Bundestag kritisierte im November 2025, dass das Zukunftsprogramm Pflanzenschutz im Haushalt 2026 gestrichen werden sollte. Sie befürchtete, dass die Bundesregierung die Ziele der EU-Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ verfehlt. Danach sollen Einsatz und Risiko chemischer Pestizide bis 2030 um die Hälfte sinken. [6]
Was dagegen spricht
- Der Deutsche Bauernverband nannte die Lage beim Pflanzenschutz im Juli 2026 angespannt. Die Schilf-Glasflügelzikade bedrohe Kartoffeln, Zuckerrüben und Gemüse, die Betriebe hätten nur eingeschränkte Möglichkeiten. Präsident Joachim Rukwied: „Die für 2026 erteilten Notfallzulassungen verschaffen kurzfristig Luft, sie können aber keine Dauerlösung sein. Wir brauchen Zulassungen für wirksame Pflanzenschutzmittel.“ [18]
- Der Industrieverband Agrar hält die Ratsposition für unzureichend. Hauptgeschäftsführer Frank Gemmer: „Anlassbezogene Überprüfungen hätten das hohe europäische Schutzniveau uneingeschränkt gewährleistet und gleichzeitig erhebliche bürokratische Lasten abgebaut.“ [19]
- Die AfD-Fraktion im Bundestag fordert, alle über das EU-Recht hinausgehenden nationalen Auflagen und Verschärfungen bei der Zulassung abzuschaffen. Zulassungen sollen nur auf einer wissenschaftlichen Abwägung von Nutzen und Risiken beruhen. [20]
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Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.
BELEGE
Quellen
[1] Europäische Union, 21.10.2009
Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, Art. 4, 5 und 14Amtliche Quelle
[2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 34 Pflanzenschutzgesetz: BeteiligungenAmtliche Quelle
[3] Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, 07.09.2026
Absatz an Pflanzenschutzmitteln in der Bundesrepublik Deutschland. Ergebnisse der Meldungen gemäß § 64 Pflanzenschutzgesetz für das Jahr 2025Datenportal
[4] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, §§ 3b, 4 und 4a sowie Anlage 3Amtliche Quelle
[5] Umweltbundesamt, 14.08.2023
Wo gespritzt wird, nehmen Bäche Schaden (Pressemitteilung Nr. 27/2023)Amtliche Quelle
[6] Bundesregierung, 12.12.2025
Antwort „Reduktion der Risiken und des Einsatzes von Pestiziden – Ziele und Initiativen der Bundesregierung zu Pflanzenschutzmitteln“ auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 21/3270Amtliche Quelle
[7] Europäische Kommission, 28.11.2023
Durchführungsverordnung (EU) 2023/2660 zur Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff GlyphosatAmtliche Quelle
[8] Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, 24.04.2024
Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und zur Änderung der Fünften und Sechsten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, Bundesrats-Drucksache 190/24Amtliche Quelle
[9] Europäische Kommission, 22.06.2022
Vorschlag für eine Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, COM(2022) 305, Bundesrats-Drucksache 297/22Amtliche Quelle
[10] Europäisches Parlament, Legislative Train Schedule, Stand 15.12.2024
Proposal for a regulation on the sustainable use of plant protection productsAmtliche Quelle
[11] Europäische Kommission, 16.12.2025
Proposal for a Regulation as regards the simplification and strengthening of food and feed safety requirements, COM(2025) 1030Amtliche Quelle
[12] Rat der Europäischen Union, 30.09.2026
Simplification and strengthening of food and feed safety requirements: Mandate for negotiations with the European Parliament, Dokument 13785/26Amtliche Quelle
[13] Europäisches Parlament, Legislative Observatory, Stand 14.10.2026
Verfahren 2025/0410(COD): Simplification and strengthening of food and feed safety requirementsAmtliche Quelle
[14] Bundesregierung, 28.07.2026
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates „Maßnahmen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln“, zu Drucksache 155/26 (Beschluss)Amtliche Quelle
[15] Bundesrat, 08.05.2026
Entschließung des Bundesrates „Maßnahmen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln“, Drucksache 155/26 (Beschluss)Amtliche Quelle
[16] Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, Juni 2026
Leopoldina FOKUS Nr. 6: Geplante Änderung der Zulassung von Pflanzenschutzwirkstoffen. Vorschläge der EU-Kommission verringern das Schutzniveau für Mensch und UmweltInstitut oder Körperschaft
[17] Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), 06.11.2025
Weniger Pestizide – Mehr Zukunft: Offener Brief an Minister RainerVerband
[18] Deutscher Bauernverband, 02.07.2026
Ernteauftakt 2026: Angespannte wirtschaftliche Situation trotz DurchschnittsernteVerband
[19] Industrieverband Agrar, 30.09.2026
Omnibus X bleibt weit hinter den Erwartungen zurückVerband
[20] Deutscher Bundestag, Antrag der Fraktion der AfD, 04.11.2025
Ideologiefreien, innovativen Pflanzenschutz gewährleisten – Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft sichern, Drucksache 21/2546Amtliche Quelle