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ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 87

Sollen für importierte Lebensmittel vergleichbare Standards bei bestimmten Produktionsanforderungen gelten wie für Erzeugnisse aus Deutschland, soweit internationale Regeln dies zulassen?

Eingeführte Lebensmittel müssen dieselben Höchstgehalte für Rückstände einhalten wie heimische. Überschritten wurden sie 2024 bei 6,7 Prozent der Proben aus Drittländern und bei 1,0 Prozent der Proben aus Deutschland. Wie Lebensmittel erzeugt werden, etwa mit welchen Pestiziden oder in welcher Tierhaltung, schreibt die EU für Einfuhren nur in Einzelfällen vor.

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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 18: Landwirtschaft, Ernährung und Naturschutz · Ergebnisse ansehen

VOR DER STIMME


Die Fakten

Regeln für den Handel mit Staaten außerhalb der EU, sogenannten Drittstaaten, setzt allein die EU. Die Mitgliedstaaten dürfen dort nur tätig werden, wenn die EU sie dazu ermächtigt. Deutschland wirkt über den Rat der EU mit. Zwischen den EU-Staaten sind Einfuhrbeschränkungen grundsätzlich verboten. Ausnahmen zum Schutz der Gesundheit sind erlaubt, dürfen den Handel aber nicht verschleiert beschränken. [1] Eingeführte Lebensmittel müssen das Lebensmittelrecht der EU erfüllen, etwa die Höchstgehalte für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Überschreiten sie diese, dürfen sie nicht verkauft werden. [2] Vorgaben dazu, wie ein Erzeugnis hergestellt wird, gelten für Einfuhren dagegen meist nicht. Eine Ausnahme ist die Schlachtung: Fleisch aus Drittstaaten muss nach mindestens gleichwertigen Tierschutzregeln gewonnen sein. [3]

2024 untersuchten die Länder 16.423 Lebensmittelproben auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Rund zwei Drittel davon zogen sie gezielt bei Waren mit erfahrungsgemäß höherem Risiko. Über dem Höchstgehalt lagen 1,0 Prozent der Proben aus Deutschland, 1,5 Prozent der Proben aus anderen EU-Staaten und 6,7 Prozent der Proben aus Drittländern. [4] Informationen der Lebensmittelüberwachung der Länder über besondere Auffälligkeiten bei Lebensmitteln aus den Mercosur-Staaten lagen der Bundesregierung im April 2026 nicht vor. [2]

Für Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen gilt das SPS-Abkommen der Welthandelsorganisation WTO. Solche Maßnahmen müssen wissenschaftlich begründet sein und dürfen Länder nicht willkürlich ungleich behandeln. Das Abkommen erfasst nur Gefahren im Gebiet des Einfuhrlandes. [5] Für Herstellungsregeln, die im Produkt keine Spur hinterlassen, etwa zur Tierhaltung, gelten die allgemeinen Regeln des Welthandels. [3] Ob sie Einfuhrbeschränkungen rechtfertigen, ist umstritten und Gegenstand zahlreicher WTO-Streitfälle. [6] Die EU-Kommission hält solche Regeln unter Bedingungen für zulässig, etwa wenn sie Länder nicht ungerechtfertigt ungleich behandeln. Jeder Fall müsse einzeln geprüft werden. Handelspartner könnten klagen. Gälte eine Regel als unzulässig, drohten der EU Gegenmaßnahmen. [3] Spiegelklauseln sollen Vorgaben für Landwirte in der EU auch auf Einfuhren übertragen. [6] CDU, CSU und SPD wollen sich laut Koalitionsvertrag bei neuen WTO-Verhandlungen für „gleichwertige Spiegelklauseln bei Lebensmittelimporten“ einsetzen. [7]

Seit 07.03.2026 gelten für Clothianidin und Thiamethoxam, zwei für Bienen schädliche Insektenmittel, auch bei Einfuhren Höchstgehalte auf der kleinsten zuverlässig messbaren Menge. Die EU begründet das mit dem weltweiten Schutz von Bestäubern. [8] Seit 03.09.2026 gelten Beschränkungen der EU für Antibiotika auch für Erzeuger in Drittstaaten. Tiere, deren Fleisch, Milch oder Eier in die EU gehen, dürfen ihr Leben lang keine Antibiotika zur Förderung von Wachstum oder Ertrag erhalten. Auch für Menschen reservierte Antibiotika sind ausgeschlossen. So verlangt es Artikel 118 der Tierarzneimittelverordnung. [9] Die Kommission will außerdem Rückstände der gefährlichsten in der EU verbotenen Pestizide aus Einfuhren fernhalten. Dafür sollen deren Höchstgehalte auf null sinken können, jeweils nach einer Folgenabschätzung. [10] Der Rat der EU sprach sich am 30.09.2026 dafür aus und nahm auch Stoffe auf, deren Anwendung Bienen oder das Grundwasser gefährdet. Mit dem Europäischen Parlament verhandelt er, sobald dieses seine Position beschlossen hat. [11] Gleichwertige Tierschutzregeln für Einfuhren will die Kommission bis Ende 2026 für Legehennen und Masthühner vorschlagen und bis zum zweiten Quartal 2027 für Schweine. [12]

Das Handelsabkommen der EU mit Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay wird seit 01.05.2026 vorläufig angewandt. Spiegelklauseln enthält es nicht. Eingeführte Waren bleiben aber den EU-Regeln zu Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Pflanzenschutz und Umwelt unterworfen. Das hielt der Vizepräsident des Gerichtshofs der EU am 29.09.2026 fest, als er Polens Eilantrag gegen die Anwendung ablehnte. Über Polens Klage und ein vom Europäischen Parlament beantragtes Gutachten des Gerichtshofs ist noch nicht entschieden. Das Handelsabkommen soll später durch ein umfassenderes Partnerschaftsabkommen ersetzt werden. [13] Für dessen vollständiges Inkrafttreten fehlen die Zustimmung des Europäischen Parlaments und die Ratifizierung durch alle EU-Staaten. [14] In Deutschland müssen Bundestag und Bundesrat dem Partnerschaftsabkommen zustimmen. [15] Der Bundestag beriet den Gesetzentwurf am 07.10.2026 erstmals und überwies ihn an die Ausschüsse. [14]

Was dafür spricht

  • Der Präsident des Deutschen Bauernverbands, Joachim Rukwied, warnte im Januar 2026 vor Folgen des Mercosur-Abkommens: „Damit würden wir zukünftig Lebensmittel importieren, die mit deutlich niedrigeren Tierwohl-, Umwelt- und Sozialstandards erzeugt wurden.“ Er forderte Verbesserungen im Agrarteil oder weitere wirksame Schutzklauseln. [16]
  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte 2025 Spiegelklauseln bei Lebensmittelimporten: „Sie können zu gleichen Standards für alle Produkte auf dem europäischen Lebensmittelmarkt beitragen.“ [17] Die Verbraucherorganisation foodwatch verlangt, die Höchstgehalte für alle in der EU nicht zugelassenen Pestizide automatisch auf technisch null zu senken. Eine Einzelprüfung jedes Stoffs, die auch Handel und Wirtschaft abwägt, hält sie für nicht hinnehmbar. [18]
  • Im Bundestag kritisierten AfD und Linke ungleiche Bedingungen. Tobias Teich (AfD): „Importware muss das EU-Lebensmittelrecht erfüllen; Haltungs-, Umwelt- und Erzeugungsstandards werden aber nicht eins zu eins gespiegelt.“ Gökay Akbulut (Linke) warnte vor in der EU verbotenen Mitteln, die „als Rückstände wieder auf unseren Tellern landen werden“. [14]

Was dagegen spricht

  • Die Bundesregierung hält eine „pauschale Verknüpfung von Marktzugangsfragen mit der Einhaltung von EU-Produktionsstandards“ für „sehr problematisch“. Gemeint sind Spiegelklauseln. Sie will, dass die EU mit vielen Staaten gemeinsam einheitlichere Produktionsstandards anstrebt. [19]
  • Der Industrieverband Agrar, der Hersteller von Pflanzenschutz- und Düngemitteln vertritt, kritisiert die geplanten Nullwerte für Einfuhren. Hauptgeschäftsführer Frank Gemmer: „Rückstandshöchstgehalte sollten auf wissenschaftlich bewerteten Risiken beruhen und nicht auf einer rein gefahrenbasierten Betrachtung von Wirkstoffeigenschaften.“ Er befürchtet zusätzliche Handelshemmnisse. [20]
  • Bettina Rudloff von der Stiftung Wissenschaft und Politik sieht Risiken in einseitigen Regeln der EU. Sie könnten Warenströme umlenken und so ihr Umweltziel verfehlen. Handelspartner könnten mit Gegenmaßnahmen reagieren oder bei der WTO klagen. Spiegelklauseln etwa zur Tierhaltung ließen sich vor der WTO schwer rechtfertigen. [6]

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Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.

BELEGE


Quellen

  1. [1] Europäische Union, 07.06.2016

    Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (konsolidierte Fassung), Artikel 2, 3, 34, 36 und 207

    Amtliche Quelle

  2. [2] Bundesregierung, 27.04.2026

    Antwort „Sicherstellung der EU-Standards bei Einfuhren landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus den Mercosur-Staaten“, Drucksache 21/5644

    Amtliche Quelle

  3. [3] Europäische Kommission, 03.06.2022

    Report from the Commission: Application of EU health and environmental standards to imported agricultural and agri-food products, COM(2022) 226 final

    Amtliche Quelle

  4. [4] Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, 15.01.2026

    Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln. Nationale Berichterstattung 2024 – Kurzfassung

    Amtliche Quelle

  5. [5] Welthandelsorganisation (WTO), 15.04.1994

    Agreement on the Application of Sanitary and Phytosanitary Measures (SPS-Übereinkommen), Artikel 2 und 3, Anhang A

    Amtliche Quelle

  6. [6] Stiftung Wissenschaft und Politik, 17.01.2025

    Die EU zwischen unilateralen Nachhaltigkeitsansätzen und Handelsabkommen. Wege zu besseren Partnerschaften, SWP-Studie 2025/S 02

    Institut oder Körperschaft

  7. [7] CDU, CSU und SPD, 2025

    Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode (Z. 1395 bis 1397)

    Institut oder Körperschaft

  8. [8] Europäische Union, 02.02.2023

    Verordnung (EU) 2023/334 der Kommission hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Clothianidin und Thiamethoxam in oder auf bestimmten Erzeugnissen

    Amtliche Quelle

  9. [9] Europäische Kommission

    EU antimicrobial rules for imports of animals and animal products (Artikel 118 der Verordnung (EU) 2019/6)

    Amtliche Quelle

  10. [10] Europäisches Parlament, 10.02.2026

    Angenommene Texte P10_TA(2026)0030, Anlage: Erklärung der Europäischen Kommission zu den Produktionsstandards für eingeführte Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse

    Amtliche Quelle

  11. [11] Rat der Europäischen Union, 30.09.2026

    Council agrees negotiating stance to simplify and streamline food and feed safety requirements

    Amtliche Quelle

  12. [12] Europäische Kommission

    Revision of EU animal-welfare legislation (Nutztierstrategie vom 07.07.2026)

    Amtliche Quelle

  13. [13] Gerichtshof der Europäischen Union, 29.09.2026

    Pressemitteilung Nr. 135/26 zum Beschluss des Vizepräsidenten in der Rechtssache C-460/26 R, Polen/Rat

    Amtliche Quelle

  14. [14] Deutscher Bundestag, 07.10.2026

    Plenarprotokoll 21/98, S. 12214, 12218 und 12219

    Amtliche Quelle

  15. [15] Bundesregierung, 28.09.2026

    Entwurf eines Gesetzes zu dem Partnerschaftsabkommen vom 17. Januar 2026 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Gemeinsamen Markt des Südens, der Argentinischen Republik, der Föderativen Republik Brasilien, der Republik Paraguay und der Republik Östlich des Uruguay andererseits, Drucksache 21/8240

    Amtliche Quelle

  16. [16] Deutscher Bauernverband, 06.01.2026

    Letzte Chance für Korrektur an Mercosur-Abkommen nutzen!

    Verband

  17. [17] Verbraucherzentrale Bundesverband, 17.04.2025

    Der Koalitionsvertrag im Verbrauchercheck. Verbraucherpolitische Bewertung des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD, Abschnitt Lebensmittelimporte

    Verband

  18. [18] foodwatch, 30.09.2026

    Council greenlights dangerous omnibus proposal on food safety

    Verband

  19. [19] Bundesregierung, 17.06.2026

    Antwort „Zur bisherigen Bilanz des Bundesministers für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat“, Drucksache 21/6568, Antwort zu Frage 15

    Amtliche Quelle

  20. [20] Industrieverband Agrar, 30.09.2026

    Omnibus X bleibt weit hinter den Erwartungen zurück

    Verband