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ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 85

Soll Deutschland bei staatlicher IT unabhängiger von außereuropäischen Technologieanbietern werden, auch wenn damit zusätzliche Kosten verbunden sind?

Die Bundesverwaltung und vom Bund geförderte Einrichtungen bezogen 2025 über einen Rahmenvertrag Microsoft-Produkte für netto 481,4 Millionen Euro, 2023 waren es 274,1 Millionen Euro. Bund und Länder wollen bei der gemeinsamen Verwaltungs-IT künftig Anbieter aus der EU bevorzugen. Ob mehr Unabhängigkeit auch höhere Kosten rechtfertigt, ist umstritten.

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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 17: Digitalisierung und künstliche Intelligenz · Ergebnisse ansehen

VOR DER STIMME


Die Fakten

Für die IT der Bundesverwaltung ist seit Mai 2025 das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung zuständig. Es steuert die IT des Bundes und den allgemeinen IT-Einkauf. Wesentlichen IT-Ausgaben der Bundesbehörden muss es zustimmen. Ausgenommen sind unter anderem der Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums, der Bundesnachrichtendienst und die Steuerverwaltung. [1] Bund und Länder betreiben ihre IT-Systeme jeweils selbst. Sie können dabei zusammenarbeiten und gemeinsame Standards festlegen. [2] In ihrem gemeinsamen Gremium, dem IT-Planungsrat, beschlossen sie am 18.03.2026 Grundsätze für den technischen Aufbau der digitalen Verwaltung. Danach sollen Produkte aus EU-Ländern vorrangig berücksichtigt werden. Anbieter von außerhalb der EU sollen nur zum Einsatz kommen, wenn es keine gleichwertige europäische Lösung gibt. Bei gleicher Eignung soll Open-Source-Software stets bevorzugt werden. Das ist Software, deren Quelltext offenliegt und die jeder nutzen und verändern darf. [3] Die Bundesregierung versteht digitale Souveränität nach eigenen Angaben nicht als Abschottung. Die Anforderungen sollen sich danach richten, wie kritisch ein Einsatzbereich ist. [4]

Cloud-Dienste sind Rechenleistung, Speicher und Programme, die ein Anbieter über das Internet bereitstellt. Ein US-Gesetz von 2018, der CLOUD Act, verpflichtet Anbieter von Kommunikations- und Cloud-Diensten, die dem US-Recht unterliegen, auf Anordnung Daten herauszugeben. Das gilt für alle Daten in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle, auch wenn sie außerhalb der USA gespeichert sind. [5] Die Europäische Kommission schlug am 03.06.2026 vor, Cloud-Dienste für Behörden in vier Vertrauensstufen einzuteilen. Höhere Stufen stellen strengere Anforderungen, damit Behörden die Kontrolle behalten. Behörden, die Cloud-Dienste kaufen, sollen mindestens Dienste der Stufe 1 nutzen. Behörden, deren Aufgaben nach einer Risikobewertung für die öffentliche Ordnung wichtig sind, etwa in Sicherheit, Verteidigung oder Justiz, sollen nur Dienste der Stufen 2 bis 4 kaufen. Ausnahmen sind unter anderem vorgesehen, wenn sonst unverhältnismäßig hohe Kosten entstünden. [6] Beschlossen ist der Vorschlag noch nicht. Im Europäischen Parlament liegt er bei den Ausschüssen. [7]

Die Bundesverwaltung und vom Bund geförderte Einrichtungen bezogen über einen gemeinsamen Rahmenvertrag 2023 Microsoft-Produkte für 274,1 Millionen Euro netto. 2024 waren es 347,7 Millionen Euro, 2025 dann 481,4 Millionen Euro. Für Länder und Kommunen hat die Bundesregierung keine Zahlen. [8] Die Gründe für den Anstieg lassen sich nach ihren Angaben aus den vorhandenen Daten nicht genau auswerten. Die bestehenden Verträge führten aber dazu, dass mehr Arbeit mit künstlicher Intelligenz mehr Abrufe von Microsofts Cloud-Dienst Azure auslöse. Das Digitalministerium will künftig Rahmenverträge für Cloud und künstliche Intelligenz vor allem mit europäischen Anbietern schließen. [9] Wegen höherer Preise für Office-Lizenzen ab Juli 2026 erwarten einzelne Bundesbehörden Mehrkosten zwischen 5 und 41,7 Prozent. Bis 2032 soll der einheitliche Arbeitsplatz der Bundesverwaltung, der Bundesclient, an 240.000 Arbeitsplätzen laufen. Er beruht nach Angaben der Bundesregierung nicht auf Cloud-Diensten wie Microsoft Azure. Windows-Konten könnten dort deshalb nicht gesperrt werden. [10]

Im Dezember 2022 gründete die Bundesregierung das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS). Es soll Open-Source-Lösungen für die Verwaltung verfügbar machen. [11] Im Auftrag des Bundes entwickelt es openDesk weiter, eine offene Software für den Büroarbeitsplatz. Im April 2026 waren in der Bundesverwaltung 8.475 openDesk-Lizenzen im laufenden Betrieb. Als alleiniger Ersatz für herstellergebundene Software wird openDesk dort noch nicht genutzt. Bis zum 31.03.2027 soll eine besonders abgesicherte Fassung als erster souveräner Arbeitsplatz bereitstehen. [12] Mit dem Deutschland-Stack baut das Digitalministerium eine gemeinsame technische Grundlage für die digitale Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen auf. Konkrete Angebote sollen schrittweise bis 2028 entstehen. [13]

Schleswig-Holstein hat seine Landesverwaltung weitgehend umgestellt. Nach Angaben der Landesregierung vom Dezember 2025 arbeiten außerhalb der Steuerverwaltung nahezu 80 Prozent der Arbeitsplätze mit der freien Bürosoftware LibreOffice. Fast 44.000 E-Mail-Postfächer sind auf die E-Mail-Lösung Open-Xchange umgezogen. Das Land spart danach schon jetzt mehr als 15 Millionen Euro an Lizenzkosten. Dem stehen 2026 einmalige Investitionen von 9 Millionen Euro gegenüber. Etwa 20 Prozent der Arbeitsplätze brauchen noch teilweise Microsoft Office. Grund sind technische Abhängigkeiten in Fachverfahren, also in Programmen für bestimmte Verwaltungsaufgaben. [14] Für Fehler beim neuen E-Mail-System, vor allem in der Justiz, setzte die Landesregierung eine Arbeitsgruppe ein. Bis November 2025 waren die vorrangigen Anforderungen der Justiz nach ihren Angaben nahezu vollständig abgearbeitet. [15]

Was dafür spricht

  • CDU, CSU und SPD schreiben im Koalitionsvertrag: „Digitalpolitik ist Machtpolitik. Wir wollen ein digital souveränes Deutschland.“ Nicht vertrauenswürdige Anbieter wollen sie künftig rechtssicher ausschließen. Der Staat soll zum Ankerkunden für die digitale Wirtschaft werden, also zu einem großen, verlässlichen Abnehmer. [16]
  • Die Linken-Abgeordnete Donata Vogtschmidt: „Digitale Souveränität bedeutet Unabhängigkeit ganz ohne Abstriche.“ Die Abhängigkeiten seien seit Jahren bekannt. Es fehle an der Umsetzung. [17]
  • Peter Ganten, Vorstandsvorsitzender des Verbands Open Source Business Alliance: „Statt immer höhere Lizenzkosten für Software zu bezahlen, die praktisch nicht kontrollierbar ist, sollte der Bund konsequent in offene und souveräne Lösungen investieren.“ [18]

Was dagegen spricht

  • Die Präsidentin des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, Claudia Plattner, will den europäischen Markt stärken. Zugleich müssten außereuropäische Produkte „überall dort, wo wir diese weiterhin verwenden wollen“, so abgesichert werden, dass eine selbstbestimmte Nutzung möglich werde. Dafür veröffentlichte das Bundesamt im April 2026 Kriterien für Cloud-Dienste. Nutzer können damit je nach Risiko entscheiden, ob sie einen Standort in Deutschland oder in der EU verlangen. [19]
  • Die AfD will keine dauerhafte, totale Abhängigkeit vom Ausland. Die Vorschläge der Grünen dazu lehnt sie als teure Planwirtschaft ab, die die Bürger über höhere Steuern und Abgaben bezahlen müssten. Ihr Abgeordneter Ruben Rupp: „Ohne günstige Energie keine konkurrenzfähige Digitalwirtschaft.“ [17]
  • Die Amerikanische Handelskammer in Deutschland (AmCham Germany), ein Verband transatlantisch tätiger Unternehmen, lehnt es ab, dass beim Einkauf der öffentlichen Hand die Herkunft eines Anbieters entscheidet. Der Ausschluss globaler Anbieter schwäche den Wettbewerb und führe „zu höheren Kosten für die Industrie und Steuerzahler“. Abgeschottete Märkte könnten neue Abhängigkeiten schaffen, mit weniger Neuerungen und höheren Kosten. [20]

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So zählen wir

Dies ist ein Stimmungsbild unserer Leserinnen und Leser, keine repräsentative Umfrage. Wer abstimmt, entscheidet selbst, ob er teilnimmt. Das Ergebnis sagt deshalb nicht, was alle Menschen in Deutschland denken.

Abstimmen können Sie einmal am Tag, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Dafür merkt sich Ihr Browser den Tag Ihrer Stimme, und je Internetanschluss zählen wir am Tag höchstens 20 Stimmen. Gespeichert wird nur, wie viele Stimmen jede Antwort hat. Wer wie abgestimmt hat, speichern wir nicht.

Während die Abstimmung läuft, zeigen wir nur die Anteile, und zwar ab 50 Stimmen; vorher wäre ein Zwischenstand Zufall. Die Zahl der Stimmen geben wir am Ende der Abstimmung bekannt.

Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.

BELEGE


Quellen

  1. [1] Bundesgesetzblatt, 06.05.2025

    Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025, BGBl. 2025 I Nr. 131, Abschnitte XII und XIII

    Amtliche Quelle

  2. [2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 91c

    Amtliche Quelle

  3. [3] IT-Planungsrat, 18.03.2026

    Beschluss B-2026/04-IT „Deutschland-Architektur“, Anlage 1: Zusammenfassung (Architekturprinzipien „Made in EU first“ und „Prefer Reuse over Buy over Make“)

    Amtliche Quelle

  4. [4] Bundesregierung, 10.07.2026

    Antwort auf die Schriftliche Frage 180, Drucksache 21/7052

    Amtliche Quelle

  5. [5] U.S. Government Publishing Office, 23.03.2018

    18 U.S.C. § 2713: Required preservation and disclosure of communications and records (CLOUD Act)

    Amtliche Quelle

  6. [6] Europäische Kommission, 03.06.2026

    Vorschlag für eine Verordnung zur Stärkung des europäischen Cloud- und KI-Ökosystems (Cloud and AI Development Act), COM(2026) 502, Art. 30

    Amtliche Quelle

  7. [7] Europäisches Parlament (Legislative Observatory), Stand 14.10.2026

    Verfahren 2026/0138(COD): Cloud and AI Development Act

    Amtliche Quelle

  8. [8] Bundesregierung, 06.02.2026

    Antwort auf die Schriftliche Frage 142, Drucksache 21/4006

    Amtliche Quelle

  9. [9] Bundesregierung, 20.02.2026

    Antwort auf die Schriftliche Frage 86, Drucksache 21/4186

    Amtliche Quelle

  10. [10] Bundesregierung, 14.04.2026

    Antwort „Lizenzkosten der Bundesverwaltung für Produkte von Microsoft und anderen US-amerikanischen Techkonzernen“, Drucksache 21/5413

    Amtliche Quelle

  11. [11] Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung

    Digitale Souveränität in der öffentlichen Verwaltung

    Amtliche Quelle

  12. [12] Bundesregierung, 22.04.2026

    Antwort „Entwicklung und Finanzierung des Zentrums für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung“, Drucksache 21/5502

    Amtliche Quelle

  13. [13] Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung

    Deutschland-Stack

    Amtliche Quelle

  14. [14] Landesregierung Schleswig-Holstein, 04.12.2025

    LibreOffice ersetzt Microsoft: Schon fast 80 Prozent der Arbeitsplätze auf quelloffene Office-Lösung umgestellt

    Amtliche Quelle

  15. [15] Staatskanzlei Schleswig-Holstein, 04.11.2025

    Migration der Landesverwaltung auf Open-Xchange, hier: Funktionale Erweiterungen, Arbeit der Taskforce (Schreiben an den Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss, Landtag Schleswig-Holstein, Umdruck 20/5509)

    Amtliche Quelle

  16. [16] CDU, CSU und SPD, 05.05.2025

    Verantwortung für Deutschland: Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode (Z. 2139 ff.)

    Institut oder Körperschaft

  17. [17] Deutscher Bundestag, 14.11.2025

    Plenarprotokoll 21/41, Debatte zur digitalen Souveränität

    Amtliche Quelle

  18. [18] Open Source Business Alliance, 19.02.2026

    Fast eine halbe Milliarde Euro für Microsoft-Lizenzen: Geld fehlt für die Modernisierung des Staates

    Verband

  19. [19] Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, 27.04.2026

    C3A: BSI veröffentlicht Souveränitätskriterien für Cloud-Dienste

    Amtliche Quelle

  20. [20] American Chamber of Commerce in Germany (AmCham Germany), Mai 2026

    Digitale Souveränität durch Offenheit: Positionspapier des Digital Policy Committees

    Verband