ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 81
Sollen staatliche Behörden verpflichtet werden, geeignete digitale und KI-gestützte Verfahren einzusetzen, sofern Datenschutz und Kontrolle gewährleistet sind?
Bund und Länder wollen ihr Verwaltungsrecht bis Ende 2027 so ändern, dass Behörden künstliche Intelligenz leichter einsetzen können. Eine Pflicht einzelner Behörden zum KI-Einsatz sehen ihre Pläne nicht vor. Für neue KI-Systeme, mit denen Behörden Ansprüche auf grundlegende staatliche Unterstützungsleistungen prüfen, gelten ab dem 02.12.2027 besondere Pflichten aus der KI-Verordnung der EU.
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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 17: Digitalisierung und künstliche Intelligenz · Ergebnisse ansehen
VOR DER STIMME
Die Fakten
Nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes darf ein Bescheid nur dann vollständig automatisch ergehen, wenn eine Rechtsvorschrift das zulässt. Außerdem darf die Behörde weder Ermessen noch einen Beurteilungsspielraum haben. Ermessen und Beurteilungsspielraum heißen vereinfacht: Das Gesetz überlässt der Behörde eine eigene Abwägung. [1] Nach der Datenschutz-Grundverordnung hat jeder das Recht, keiner Entscheidung mit rechtlicher Wirkung unterworfen zu werden, die ausschließlich automatisch zustande kommt. Ausnahmen sind unter anderem möglich, wenn ein Gesetz sie zulässt und angemessene Schutzmaßnahmen enthält. [2] Die Bundesregierung setzt KI in ihren Behörden nach eigenen Angaben als reguläres Arbeitswerkzeug ein. Ein Mensch prüft die Ergebnisse und trägt die Verantwortung. Grundlage sind die geltenden Gesetze und Leitlinien für den Einsatz von KI in der Bundesverwaltung. [3]
Die KI-Verordnung der EU erfasst auch Behörden. Als Hochrisiko-Systeme stuft sie unter anderem KI-Systeme ein, mit denen Behörden prüfen, ob jemand Anspruch auf grundlegende staatliche Unterstützungsleistungen hat. Dazu zählt auch die Prüfung, ob solche Leistungen gewährt, eingeschränkt, widerrufen oder zurückgefordert werden. Vor dem Einsatz solcher Systeme müssen Behörden abschätzen, wie sie sich auf die Grundrechte auswirken. Die Aufsicht müssen Menschen mit der nötigen Kompetenz, Ausbildung und Befugnis führen. Betroffene sind über den Einsatz zu informieren. [4] Diese Pflichten gelten nach einer Änderung vom Juli 2026 ab dem 02.12.2027. Für Systeme, die Behörden schon vorher nutzen, müssen die Vorgaben spätestens bis zum 02.08.2030 erfüllt sein. [5] Zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle für die KI-Verordnung ist in Deutschland seit dem 29.07.2026 die Bundesnetzagentur. [6]
CDU, CSU und SPD wollen Verwaltungsprozesse laut Koalitionsvertrag automatisieren, „insbesondere mit Künstlicher Intelligenz“. [7] Die Modernisierungsagenda der Bundesregierung vom Oktober 2025 sieht vor, KI in der gesamten Bundesverwaltung stärker zu nutzen. Eine zentrale KI-Anwendung soll allen Ministerien zur Verfügung stehen. Alle Bundesbehörden sollen ihre KI-Vorhaben verpflichtend in einem gemeinsamen Register eintragen. Die Regel für vollständig automatische Bescheide soll überarbeitet werden. Zugleich soll der Personalbestand des Bundes um acht Prozent sinken. [8] Bund und Länder haben am 04.12.2025 vereinbart, ihre Verwaltungsverfahrensgesetze bis Ende 2027 so weiterzuentwickeln, dass KI leichter eingesetzt werden kann. Der Bund soll dafür eine Grundlage nach dem Grundsatz schaffen: erlaubt, solange kein Gesetz es verbietet. [9] Bei vollständig automatischen Bescheiden ist es bisher umgekehrt. [1] Der IT-Planungsrat von Bund und Ländern hat 16 Verwaltungsleistungen benannt, die sich unter anderem für den Einsatz von KI eignen. [10] Eine Pflicht einzelner Behörden, KI einzusetzen, enthalten die beiden Modernisierungsagenden nicht. [8][9] Für digitale Verfahren planen Bund und Länder dagegen eine Pflicht: Bis Ende 2026 wollen sie Regeln erarbeiten, nach denen öffentliche Stellen vorhandene Daten mit Einverständnis der Betroffenen vorrangig automatisch abrufen müssen, statt sie erneut zu erheben. [9]
Die zentrale KI-Plattform des Bundes heißt KIPITZ. Sie richtet sich nach Angaben des Digitalministeriums an mehr als 120.000 Bundesbeschäftigte. [11] Sie läuft in Rechenzentren des Bundes. Daten gehen dabei nach Angaben der Bundesregierung nicht an externe KI-Anbieter. Einen Überblick über eingesetzte oder geplante KI-Systeme bietet der öffentlich einsehbare Marktplatz der KI-Möglichkeiten. [3] Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung soll Behörden im Asyl- und Aufenthaltsrecht erlauben, mit personenbezogenen Daten KI-Systeme zu entwickeln und zu trainieren. Bei begründeten Zweifeln sollen sie Angaben automatisch mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet abgleichen dürfen. Der Bundestag hat den Entwurf am 08.10.2026 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen. [12]
Im eGovernment MONITOR 2026 erwarteten 62 Prozent der Befragten, dass der Staat neue Technologien gezielt für eine effizientere Verwaltung einsetzt. Beim Einsatz von KI zeigten sich 35 Prozent skeptisch mit Blick auf die Sicherheit ihrer Daten. 38 Prozent glaubten, dass Ausnahmefälle durch KI weniger gut berücksichtigt werden. Befragt wurden Menschen ab 16 Jahren, die das Internet privat nutzen. [13]
Was dafür spricht
- Der dbb beamtenbund und tarifunion sieht in KI eine Chance gegen den Nachwuchsmangel im öffentlichen Dienst. „Wir brauchen die KI dringend“, sagte Volker Geyer 2025 als stellvertretender Vorsitzender. Viele Routine- und Dokumentationsaufgaben ließen sich automatisieren, das könne Freiräume für höherwertige Tätigkeiten schaffen. Über den Entzug eines Kindes etwa dürfe aber keine KI entscheiden. [14]
- Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder: „KI ist die digitale Schlüsseltechnologie unserer Zeit, und Verwaltungen können massiv davon profitieren.“ In einer Umfrage für den Digitalverband wünschten sich 70 Prozent, dass bei der Bearbeitung ihres Antrags KI eingesetzt wird. [15]
- Der CDU-Abgeordnete Detlef Seif hält in der Debatte über KI in der Migrationsverwaltung für entscheidend, „dass die Technik flächendeckend, medienbruchfrei und auf allen staatlichen Ebenen ausgerollt wird“. Neue Befugnisse auf dem Papier nützten sonst nichts. [16]
Was dagegen spricht
- In der Debatte über KI in der Migrationsverwaltung hält der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz es nicht für ausreichend, dass am Ende ein Mensch entscheidet: „Wir wissen, dass Menschen automatisierten Empfehlungen gerade unter Zeitdruck häufig besonderes Vertrauen entgegenbringen.“ Ähnlich erwartet der AfD-Abgeordnete Steffen Janich, dass Mitarbeiter bei Asylentscheidungen aus Zeitdruck übernehmen, was die KI ausgibt. [16]
- Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger warnt mit Blick auf den Gesetzentwurf für die Migrationsverwaltung: „KI-Systeme, deren Funktionsweise und mögliche Fehlerquellen sich kaum überblicken lassen, werden mit hochsensiblen Daten gefüttert.“ Offen sei, wie verhindert werden soll, dass sich diskriminierende Algorithmen ausbilden. [16]
- Nach Ansicht des Nationalen Normenkontrollrats lässt sich KI nur dann sinnvoll einsetzen, wenn die Grundlagen stimmen: klare Prozesse, zusammenpassende Datenstrukturen, moderne Register und digitaltaugliche Gesetze. „Nicht KI beschleunigt Recht, sondern strukturiertes Recht ermöglicht KI.“ [17]
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Dies ist ein Stimmungsbild unserer Leserinnen und Leser, keine repräsentative Umfrage. Wer abstimmt, entscheidet selbst, ob er teilnimmt. Das Ergebnis sagt deshalb nicht, was alle Menschen in Deutschland denken.
Abstimmen können Sie einmal am Tag, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Dafür merkt sich Ihr Browser den Tag Ihrer Stimme, und je Internetanschluss zählen wir am Tag höchstens 20 Stimmen. Gespeichert wird nur, wie viele Stimmen jede Antwort hat. Wer wie abgestimmt hat, speichern wir nicht.
Während die Abstimmung läuft, zeigen wir nur die Anteile, und zwar ab 50 Stimmen; vorher wäre ein Zwischenstand Zufall. Die Zahl der Stimmen geben wir am Ende der Abstimmung bekannt.
Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.
BELEGE
Quellen
[1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Verwaltungsverfahrensgesetz, § 35aAmtliche Quelle
[2] Europäische Union, 27.04.2016
Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), Artikel 22Amtliche Quelle
[3] Bundesregierung, 31.07.2026
Antwort „Nutzung von generativer Künstlicher Intelligenz durch die Bundesregierung“, Drucksache 21/7443 (S. 4 und 5)Amtliche Quelle
[4] Europäische Union, 13.06.2024
Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung), Art. 3 Nr. 4, Art. 26 Abs. 2 und 11, Art. 27 Abs. 1, Anhang III Nr. 5Amtliche Quelle
[5] Europäische Union, 08.07.2026
Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), Art. 1 Nr. 39 und 40Amtliche Quelle
[6] Bundesnetzagentur, 29.07.2026
Bundesnetzagentur übernimmt zentrale Rolle bei der Umsetzung der KI-VerordnungAmtliche Quelle
[7] CDU, CSU und SPD, 2025
Verantwortung für Deutschland: Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode (Z. 1860 bis 1862)Institut oder Körperschaft
[8] Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, Oktober 2025
Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) (S. 10, 15 und 36)Amtliche Quelle
[9] Bundeskanzler und Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, 04.12.2025
Föderale Modernisierungsagenda, Beschluss TOP 2.2 (S. 35 und 36)Amtliche Quelle
[10] Bund und Länder, 25.06.2026
Erster Fortschrittsbericht zur Föderalen Modernisierungsagenda (Maßnahme 216)Amtliche Quelle
[11] Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, abgerufen am 14.10.2026
1 Jahr BMDSAmtliche Quelle
[12] Deutscher Bundestag, 08.10.2026
Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung: KI-Migrationsverwaltungsgesetz, Drucksache 21/8275Amtliche Quelle
[13] Initiative D21 und Technische Universität München, September 2026
eGovernment MONITOR 2026 (S. 2 und 18)Institut oder Körperschaft
[14] dbb beamtenbund und tarifunion, 20.02.2025
Beim Staat gelten besondere Regeln für den Einsatz von KIVerband
[15] Bitkom e. V., 06.10.2026
KI auf dem Amt? – Die große Mehrheit sagt JaVerband
[16] Deutscher Bundestag, 08.10.2026
Plenarprotokoll 21/99, Erste Beratung des KI-Migrationsverwaltungsgesetzes (S. 12451 und Anlage 12, S. 12513 bis 12515)Amtliche Quelle
[17] Nationaler Normenkontrollrat, Oktober 2026
Jahresbericht 2026: Update für Staat und Verwaltung. 20 Jahre NKR – Gute Gesetze, digitale Verwaltung, weniger Bürokratie (S. 51)Amtliche Quelle