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ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 77

Soll Deutschland die Möglichkeit eines erneuten Einsatzes der Kernenergie prüfen?

Am 15.04.2023 gingen die letzten deutschen Kernkraftwerke vom Netz, inzwischen werden alle abgebaut. 2022 kamen noch 6,4 Prozent des eingespeisten Stroms aus Kernenergie. Für eine Rückkehr müsste der Bundestag das Atomgesetz ändern.

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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 16: Energie und Klimaschutz · Ergebnisse ansehen

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Die Fakten

Die Gesetze zur Kernenergie macht allein der Bund. Die Länder führen sie in seinem Auftrag aus. [1] Ihre Behörden genehmigen und überwachen deshalb auch den Abbau der Kraftwerke. [2] Nach dem Atomgesetz soll die Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung geordnet enden. Für Bau und Betrieb von Kraftwerken, die durch Kernspaltung gewerblich Strom erzeugen, werden keine Genehmigungen erteilt. Das betrifft auch kleine modulare Reaktoren, wenn sie gewerblich Strom erzeugen sollen. Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 durften als letzte Anlagen bis zum 15.04.2023 Strom erzeugen. Abgeschaltete Kraftwerke sind unverzüglich stillzulegen und abzubauen. [3] Wer den Abbau beenden will, muss das Atomgesetz ändern. [2] Im Jahr 2022 stammten 6,4 Prozent des eingespeisten Stroms aus Kernenergie. [4]

Nach Angaben der Bundesregierung vom August 2026 haben alle deutschen Kernkraftwerke eine Genehmigung für Stilllegung und Abbau, der Abbau hat begonnen. In Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 ist der Reaktorkern entladen. Der Reaktordruckbehälter steht noch an seinem Platz, seine Einbauten werden demontiert. Die Dampferzeuger sind unterschiedlich weit abgebaut. Frei von Kernbrennstoff sind die drei Anlagen noch nicht. In Grafenrheinfeld, Philippsburg 2 und Gundremmingen sind die Kühltürme abgerissen. Zu Kosten und Dauer einer Wiederinbetriebnahme nennt die Bundesregierung keine Schätzung. Sie hat keine eigene Analyse zur Wiederinbetriebnahme erstellt oder beauftragt. In dieser Wahlperiode hat die Bundesregierung mit den Betreibern weder über einen Stopp des Abbaus noch über eine Wiederinbetriebnahme gesprochen. Ihr ist kein Kraftwerk bekannt, das nach Beginn der Stilllegung im Sinne des deutschen Atomrechts erfolgreich wieder in Betrieb ging. [2]

Die Bundesregierung will die Kernfusion bis 2029 mit mehr als 2 Milliarden Euro fördern. Sie will Fusionsanlagen im Strahlenschutzgesetz regeln, nicht im Atomgesetz. [5] Für hochradioaktive Abfälle gibt es noch kein Endlager. Das Gesetz strebt eine Standortentscheidung für 2031 an. [6] Die Bundesgesellschaft für Endlagerung rechnete in einem Bericht von 2022 mit einer Entscheidung zwischen 2046 und 2068. [7] Die EU-Taxonomie legt fest, welche Investitionen als ökologisch nachhaltig gelten. Danach können bestimmte Tätigkeiten der Kernenergie unter Bedingungen wesentlich zum Klimaschutz beitragen. Das Gericht der EU wies am 10.09.2025 eine Klage Österreichs dagegen ab. [8] Österreich legte gegen das Urteil im November 2025 Rechtsmittel ein. [9]

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD erwähnt die Kernspaltung nicht. Er nennt als Ziel, dass der erste Fusionsreaktor der Welt in Deutschland steht. [10] CDU und CSU hatten im Wahlprogramm 2025 eine fachliche Bestandsaufnahme angestrebt, ob die zuletzt abgeschalteten Kraftwerke mit vertretbarem Aufwand wieder in Betrieb gehen können. [11] Die Bundesregierung erklärte im August 2026, ein Wiedereinstieg sei nicht beschlossen und widerspräche dem Zweck des Atomgesetzes. [2] Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sagte im März 2026, er teile persönlich die Einschätzung von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die Abkehr von der Atomkraft sei ein strategischer Fehler gewesen. Den Beschluss zum Ausstieg nannte er aber „irreversibel“. [12] Im April 2026 regte der damalige Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) nach einem Bericht der dpa an, eine Wiederinbetriebnahme zu prüfen. Die SPD-Fraktion widersprach. [13]

Der Bundestag lehnte am 11.09.2025 einen Antrag der AfD für ein Moratorium beim Abbau abgeschalteter Kernkraftwerke ab, mit 449 zu 131 Stimmen. [14] Im Mai 2026 empfahlen die Ausschüsse, drei weitere Anträge der AfD abzulehnen. Sie betrafen den Wiedereinstieg, eine Expertenkommission zur Prüfung einer Wiederinbetriebnahme und kleine modulare Reaktoren. Für die Ablehnung stimmten jeweils CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke, die AfD dagegen. [15][16][17] Die CDU/CSU-Fraktion begründete ihr Nein unter anderem damit, dass der Abbau schon weit fortgeschritten und ein kurzfristiger Wiedereinstieg nicht möglich sei. [15]

Was dafür spricht

  • Der damalige Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) verwies laut dpa im April 2026 darauf, dass andere Staaten „30, 40, 50 Milliarden Euro“ in ein neues Kernkraftwerk investierten: „Wir könnten mit deutlich weniger, unsere gerade abgeschalteten Kernkraftwerke wieder ans Netz bringen.“ [13]
  • Die AfD-Fraktion fordert eine Expertenkommission, die Maßnahmen und Reihenfolge einer Wiederinbetriebnahme prüft, und einen sofortigen Stopp des Abbaus. Sie beruft sich auf den Branchenverband KernD: Danach könnten die zuletzt abgeschalteten Anlagen in etwa drei Jahren für 1 bis 3 Milliarden Euro je Kraftwerk wieder laufen. [16]
  • Der Verband Kerntechnik Deutschland strebt nach eigenen Angaben die Wiederinbetriebnahme der zuletzt abgeschalteten Kraftwerke an. Als Gründe nennt er wettbewerbsfähige Strompreise, eine sichere Grundlast, die Klimaziele und mehr Unabhängigkeit bei der Energie. [18]

Was dagegen spricht

  • Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) nannte die Kernenergie im März 2026 im Bundestag „unglaublich teuer“. Sie funktioniere „nur mit öffentlichen Subventionen“ und sei gefährlich. Zudem verwies er auf das fehlende Endlager für den Atommüll. [19]
  • Eine Sprecherin des Betreibers PreussenElektra, zuständig für den Abbau von Isar 2 und Brokdorf, teilte laut dpa im April 2026 mit, große Komponenten seien demontiert und viele Systeme stillgesetzt: „Wir bleiben dabei: Aus unserer Sicht sind die Anlagen nicht mehr reaktivierbar.“ [13]
  • Die Grünen halten den Abbau für so weit fortgeschritten, dass eine Wiederinbetriebnahme technisch und wirtschaftlich faktisch ein Neubau wäre. [15][16] Die von der AfD genannten Kostenschätzungen stammten nicht von den Betreibern, sondern von Interessenverbänden. [16]

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BELEGE


Quellen

  1. [1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Grundgesetz, Art. 73 Abs. 1 Nr. 14 und Art. 87c

    Amtliche Quelle

  2. [2] Bundesregierung, 12.08.2026

    Antwort „Aktueller Stand des Rückbaus deutscher Kernkraftwerke und Umfang der für die Reaktivierung der jeweiligen Anlage nötigen Maßnahmen“, Drucksache 21/7609 (S. 1 bis 6, 8 bis 10)

    Amtliche Quelle

  3. [3] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Atomgesetz, § 1 Nr. 1 und § 7 Abs. 1, 1e und 3

    Amtliche Quelle

  4. [4] Statistisches Bundesamt, 07.03.2024

    Stromerzeugung 2023: 56 % aus erneuerbaren Energieträgern, Pressemitteilung Nr. 087

    Datenportal

  5. [5] Bundesregierung, 06.10.2025

    Aktionsplan der Bundesregierung – Deutschland auf dem Weg zum Fusionskraftwerk, Drucksache 21/2500

    Amtliche Quelle

  6. [6] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Standortauswahlgesetz, § 1 Abs. 5

    Amtliche Quelle

  7. [7] Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, 07.02.2025

    Zeitperspektive im Endlagersuchverfahren

    Amtliche Quelle

  8. [8] Gericht der Europäischen Union, 10.09.2025

    Pressemitteilung Nr. 113/25 zum Urteil in der Rechtssache T-625/22, Österreich gegen Kommission

    Amtliche Quelle

  9. [9] Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (Österreich), 20.11.2025

    Österreich legt Rechtsmittel gegen Taxonomie-Urteil ein

    Amtliche Quelle

  10. [10] CDU, CSU und SPD, 05.05.2025

    Verantwortung für Deutschland: Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode (S. 78, Z. 2530)

    Institut oder Körperschaft

  11. [11] CDU und CSU, Dezember 2024

    Politikwechsel für Deutschland: Wahlprogramm von CDU und CSU, Langfassung (S. 20)

    Institut oder Körperschaft

  12. [12] Bundesregierung, 10.03.2026

    Pressekonferenz von Kanzler Merz und Tschechiens Ministerpräsident Babiš (Mitschrift)

    Amtliche Quelle

  13. [13] dpa-AFX (über boerse-online.de), 16.04.2026

    ROUNDUP: „Hüah! auf einem toten Pferd“? Neue AKW-Debatte

    Medienbericht

  14. [14] Deutscher Bundestag, 11.09.2025

    Namentliche Abstimmung: Ablehnung eines Antrags über ein Moratorium zum Rückbau abgeschalteter AKW (Drucksachen 21/220 und 21/386)

    Amtliche Quelle

  15. [15] Deutscher Bundestag, Ausschuss für Wirtschaft und Energie, 11.05.2026

    Beschlussempfehlung und Bericht zum Antrag „Wieder in die Kernkraft einsteigen und strategische Fehler korrigieren“, Drucksache 21/5892 (S. 1, 3 f.)

    Amtliche Quelle

  16. [16] Deutscher Bundestag, Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, 22.05.2026

    Beschlussempfehlung und Bericht zum Antrag „Einsetzung einer Expertenkommission zur Prüfung der Wiederinbetriebnahme abgeschalteter Kernkraftwerke“, Drucksache 21/6126 (S. 1, 4, 5)

    Amtliche Quelle

  17. [17] Deutscher Bundestag, Ausschuss für Wirtschaft und Energie, 27.05.2026

    Beschlussempfehlung und Bericht zum Antrag „Kleine modulare Reaktoren ermöglichen – Rechenzentren fördern und Stromversorgung sichern“, Drucksache 21/6137

    Amtliche Quelle

  18. [18] Kerntechnik Deutschland e. V. (Lobbyregister des Deutschen Bundestages), 05.03.2025

    Regelungsvorhaben „Wiederinbetriebnahme von Kernkraftwerken, Wiedereinstieg in Kernenergienutzung“

    Verband

  19. [19] Deutscher Bundestag, 19.03.2026

    Plenarprotokoll 21/65 (S. 7823 f.)

    Amtliche Quelle