ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 70
Sollen zusätzliche öffentliche Grundstücke bevorzugt für sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden?
Von 2021 bis 2025 sank der Bestand an Sozialmietwohnungen um 96.755, obwohl neue hinzukamen. Bund, Länder und Kommunen können eigene Grundstücke gezielt für Sozialwohnungen vergeben, etwa mit Preisnachlass. Von 12.965 Liegenschaften, die der Bund von 2014 bis Oktober 2024 verkaufte, gingen 95 verbilligt an den sozialen Wohnungsbau.
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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 14: Wohnen und Eigentum · Ergebnisse ansehen
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Die Fakten
Für den sozialen Wohnungsbau sind seit der Föderalismusreform 2006 die Länder zuständig. Sie bestimmen, wer eine Sozialwohnung beziehen darf und wie lange die Bindung gilt. [1] Seit 2019 erlaubt Artikel 104d des Grundgesetzes dem Bund, den Ländern dafür Finanzhilfen zu geben. [2] Für 2026 sind es 4 Milliarden Euro. [1] Nach dem Kabinettsbeschluss vom 06.07.2026 sollen es 2027 5 Milliarden Euro werden, 2028 und 2029 je 5,5 Milliarden Euro. [2] Was auf einer Fläche gebaut werden darf, legen die Gemeinden mit ihrer Planungshoheit fest. [3]
Sozialwohnungen sind nur für eine vereinbarte Zeit an eine begrenzte Miete und an berechtigte Mieter gebunden. Bei rund 82 Prozent der 2025 geförderten Neubau-Mietwohnungen wurden mindestens 30 Jahre vereinbart. [2] Ende 2014 gab es 1.455.813 Sozialmietwohnungen, Ende 2023 noch 1.072.266. [4] Von 2021 bis 2025 fielen 243.261 Wohnungen aus der Bindung. Im selben Zeitraum kamen 146.506 neu gebundene Mietwohnungen hinzu. Der Bestand sank dadurch um 96.755. [2] 2025 bewilligten die Länder Förderungen für 56.331 Wohneinheiten, darunter 27.283 neu gebaute Mietwohnungen. Für eine solche Wohnung waren im Schnitt rund 322.000 Euro veranschlagt. Dass die Kosten zwischen den Ländern deutlich abweichen, dürfte nach Einschätzung der Bundesregierung unter anderem an den Grundstückskosten liegen. [2] Baureifes Land kostete 2025 im Bundesschnitt rund 272 Euro je Quadratmeter, in Städten ab 500.000 Einwohnern 1.339 Euro. [5][6]
Grundstücke, die der Bund nicht mehr braucht, verkauft die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, kurz BImA. Braucht eine Kommune eine solche Fläche für eine öffentliche Aufgabe, darf sie oder ihre Gesellschaft zuerst kaufen, ohne Bieterverfahren zum Verkehrswert. Nach der Richtlinie von 2024 kann die BImA für jede neue Sozialwohnung in einem Mehrfamilienhaus 35.000 Euro vom Preis nachlassen. Seit 2024 geht das auch, wenn sie ein Erbbaurecht vergibt. [3] Dann bleibt das Grundstück Eigentum des Bundes. Der Bauherr erhält das Recht, darauf ein Gebäude zu haben. Dafür kann ein laufendes Entgelt vereinbart werden, der Erbbauzins. [7] Verkäufe unter Wert sind nach Angaben der Bundesregierung wegen des Haushalts- und des EU-Beihilferechts nur unter sehr engen Voraussetzungen erlaubt. Sie gehen nur an Länder, Landkreise, Kommunen und Gesellschaften, die mehrheitlich ihnen gehören. [1] Die BImA selbst darf keine öffentlich geförderten Wohnungen bauen. [3]
Von 2014 bis Oktober 2024 verkaufte die BImA 12.965 Liegenschaften, 95 davon verbilligt für den sozialen Wohnungsbau. Ende 2024 meldete die Bundesregierung auf diesen Flächen zusammen 1.399 fertiggestellte Sozialwohnungen. [4] Nach eigenen Angaben unterstützte die BImA von 2015 bis Februar 2024 mit Preisnachlässen von rund 156 Millionen Euro die Schaffung von knapp 6.600 Sozialwohnungen. [19] Im Koalitionsvertrag erklären CDU, CSU und SPD, Länder und Kommunen weiter mit vergünstigt abgegebenen Bundesgrundstücken für Wohnungsbau und andere öffentliche Zwecke zu unterstützen, soweit möglich. [8] Am 01.07.2026 beschloss der Koalitionsausschuss eine Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen. Mitte Juli 2026 waren ihre Ausgestaltung und ihr Verhältnis zur BImA noch offen. [2]
Kommunen können eigene Flächen nach dem besten Konzept statt zum höchsten Preis vergeben. München sieht 60 Prozent seiner städtischen Wohnbauflächen für geförderte Wohnungen vor und 40 Prozent für preisgedämpfte Mietwohnungen. Diese 40 Prozent vergibt die Stadt ohne Preiswettbewerb zum Festpreis von 1.050 Euro je Quadratmeter Geschossfläche an das überzeugendste Konzept. Die Bindungen gelten mindestens 80 Jahre. [9] Hamburg hat 2023 in seine Verfassung geschrieben, dass städtische Grundstücke für den Wohnungsbau grundsätzlich nicht mehr an andere übertragen werden sollen. Ausnahmen brauchen ein Gesetz oder einen Beschluss der Bürgerschaft. [10] Nach Angaben des Senats stärkte das die Vergabe im Erbbaurecht. [11] Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 22.06.2026 soll Gemeinden in angespannten Wohnungsmärkten zusätzliche Flächen verschaffen. Ordnet eine Gemeinde Grundstücke für ein Baugebiet neu, könnte sie von Eigentümern, deren Grundstücke dadurch mehr wert werden, einen Ausgleich in Fläche statt in Geld verlangen. Diese Fläche dürfte sie nur für sozialen Wohnungsbau nutzen, und der Bau müsste in angemessener Frist gesichert sein. [12] Der zuständige Bundestagsausschuss hörte dazu am 23.09.2026 Sachverständige an. Beschlossen hat der Bundestag den Entwurf noch nicht (Stand 13.10.2026). [13]
Was dafür spricht
- Abhilfe für Menschen mit unteren Einkommen „gelingt auf Grundstücken im Eigentum der öffentlichen Hand besonders effektiv“, schreibt die Bundesregierung zu ihrem Gesetzentwurf. Dort könne die Gemeinde dauerhaft preisgünstigen Wohnraum schaffen, ohne an die Fristen der Mietpreisbindung gebunden zu sein. [12]
- Dem Deutschen Gewerkschaftsbund ging der erste Entwurf des Bauministeriums im April 2026 nicht weit genug. Um Bezahlbarkeit zu sichern, hätte der Entwurf den Kauf von Boden auf Vorrat durch die Kommunen voranbringen müssen. Deutlich weiter reiche es, wenn Gemeinden auch bei Bebauungsplänen für private Vorhaben regelmäßig Flächen für sozialen Wohnungsbau erhielten. [14]
- Die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie, Mitglied im Bündnis „Soziales Wohnen“, fordert: „Der Zugang zu kommunalen Grundstücken muss für Träger von Sozialunternehmen – wie der Caritas – hergestellt werden“. Damit solle genug Wohnraum für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung entstehen. [15]
Was dagegen spricht
- Die AfD hält in ihrem Wahlprogramm 2025 den bisherigen sozialen Wohnungsbau für gescheitert: Er könne „nur einen Bruchteil der Berechtigten erreichen“ und führe zu Fehlbelegungen. Sie will stattdessen mehr Wohngeld. Öffentliche Grundstücke sollen bevorzugt an Wohnungsbaugenossenschaften und Einheimische gehen. [16]
- Der Zentrale Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, schrieb im September 2026 zum Gesetzentwurf: „Der neue soziale Flächenbeitrag in § 58a BauGB ist aus Sicht der Immobilienwirtschaft abzulehnen.“ Er belaste die Wirtschaftlichkeit von Projekten und entziehe privaten Vorhaben möglicherweise wertvolle Flächen. Das treffe gerade Märkte, in denen Bauland ohnehin knapp und teuer sei. Der Verband fordert, die Regelung ersatzlos zu streichen. [17]
- Die FDP Hamburg kritisierte 2023, dass die Stadt ihre Grundstücke für den Wohnungsbau nicht mehr verkauft: „Es ist nicht die Aufgabe des Staates, Grundstücke, insbesondere auf denen eine Wohnbebauung möglich wäre, zu bevorraten.“ Ein knapperes Grundstücksangebot verlangsame den Wohnungsbau zusätzlich. [18]
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BELEGE
Quellen
[1] Bundesregierung, 19.03.2026
Antwort „Förderung des Bundes für gemeinnützigen und sozialen Wohnungsbau“, Drucksache 21/4908Amtliche Quelle
[2] Bundesregierung, 17.07.2026
Antwort „Sozialer und gemeinnütziger Wohnungsbau“, Drucksache 21/7212Amtliche Quelle
[3] Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, März 2025
Gemeinsame Information zu Verfahrens- und Wertermittlungsgrundsätzen zur Mobilisierung bundeseigener GrundstückeAmtliche Quelle
[4] Bundesregierung, 20.12.2024
Antwort „Wohnungspolitische Bilanz der Bundesrepublik Deutschland seit 2014“, Drucksache 20/14409Amtliche Quelle
[5] Statistisches Bundesamt, 2026
Baupreise und Immobilienpreise: Kaufwerte für Bauland, baureifes Land; Tabelle 61511-0010Datenportal
[6] Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, 10.08.2026
Brancheninfo Bau: Bauland: knapp und teuerVerband
[7] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Gesetz über das Erbbaurecht, §§ 1 und 9Amtliche Quelle
[8] CDU, CSU und SPD, 05.05.2025
Verantwortung für Deutschland: Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, S. 55Institut oder Körperschaft
[9] Landeshauptstadt München, 2025
Konzeptioneller MietwohnungsbauAmtliche Quelle
[10] Freie und Hansestadt Hamburg, 20.04.2023
Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, HmbGVBl. 2023 Nr. 18, S. 169Amtliche Quelle
[11] Freie und Hansestadt Hamburg, Senat, 07.07.2026
Längere Erbbaurechtslaufzeiten für denkmalgeschützte Wohngebäude auf städtischen GrundstückenAmtliche Quelle
[12] Bundesregierung, 22.06.2026
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts, Drucksache 21/6588, § 58a und Begründung S. 110Amtliche Quelle
[13] Deutscher Bundestag, 24.09.2026
Unterschiedliche Bewertungen der Baugesetzbuch-Novelle: Anhörung im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am 23.09.2026Amtliche Quelle
[14] Deutscher Gewerkschaftsbund, 29.04.2026
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und RaumordnungsrechtsVerband
[15] Bündnis „Soziales Wohnen“, 15.01.2026
Dem Wohnungsmarkt steht „Sozial-Drama“ bevor: Pressemitteilung mit Statements der BündnispartnerVerband
[16] AfD, Januar 2025
Zeit für Deutschland: Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025, S. 37Institut oder Körperschaft
[17] Zentraler Immobilien Ausschuss, Ausschussdrucksache 21(24)150-D, 14.09.2026
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts, Anhörung am 23.09.2026, S. 25 f.Verband
[18] FDP Hamburg, 30.01.2023
Hamburgs Wohnungsbau beschleunigen: Beschluss des LandesvorstandsInstitut oder Körperschaft
[19] Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, 22.02.2024
Höherer Preisnachlass und größeres BudgetAmtliche Quelle