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ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 69

Sollen Bauvorschriften für Wohngebäude bundesweit stärker vereinheitlicht und vereinfacht werden?

Wie ein Wohnhaus gebaut sein muss, regeln die 16 Länder in eigenen Bauordnungen nach einem gemeinsamen Muster. Die Preise für den Neubau von Wohngebäuden lagen im August 2026 rund 42 Prozent über dem Durchschnitt von 2021. Ein Bundesgesetz für einfacheres Bauen, den Gebäudetyp E, hat die Bundesregierung angekündigt, aber noch nicht vorgelegt.

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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 14: Wohnen und Eigentum · Ergebnisse ansehen

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Die Fakten

Wo und was gebaut werden darf, regelt der Bund im Baugesetzbuch. Wie ein Gebäude selbst beschaffen sein muss, regeln die Länder in ihren Bauordnungen. Für dieses Bauordnungsrecht gibt das Grundgesetz dem Bund keine Zuständigkeit. [1] Die Bauordnungen regeln etwa Abstandsflächen, Standsicherheit, Brand- und Schallschutz, Stellplätze und Barrierefreiheit. Die Länder stimmen dafür in der Bauministerkonferenz eine Musterbauordnung ab. Danach soll die Bauaufsicht Abweichungen von den Anforderungen zulassen, wenn sie mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. [2] Jedes Land beschließt seine Bauordnung selbst. 2018 stellte die Bauministerkonferenz einstimmig fest, dass die Landesbauordnungen beim Wohnungsbau in den wesentlichen Punkten dem Muster folgen. [3] Wie viel Energie ein neues Gebäude höchstens brauchen darf, legt dagegen der Bund einheitlich fest. [4]

Wie die Anforderungen technisch zu erfüllen sind, legen Technische Baubestimmungen fest. Das Deutsche Institut für Bautechnik macht dafür ein Muster bekannt. Die Länder können davon abweichende Vorschriften erlassen. [2] Technische Normen, etwa des DIN, werden über Verweise in Rechtsvorschriften oder durch deren Auslegung verbindlich. [5] Im Bauvertrag schuldet eine Baufirma nach der Rechtsprechung ohne andere Absprache die üblichen Qualitäts- und Komfortstandards und die anerkannten Regeln der Technik. Das sind technische Regeln, die als richtig anerkannt sind und sich in der Praxis bewährt haben. Schon eine einzelne Abweichung gilt als Mangel, außer die Firma weist nach, dass kein Risiko für die dauerhafte Gebrauchstauglichkeit besteht. [6]

2024 und 2025 senkten vor allem Länder mit knappem Wohnraum Anforderungen, etwa an Abstandsflächen, Aufzüge, Raumhöhen und Stellplätze. [8] In Nordrhein-Westfalen sind seit dem 01.09.2026 bauordnungsrechtlich nur noch die Technischen Baubestimmungen zu beachten. Nach Angaben der Landesbauministerin verweisen sie auf die sicherheitsrelevanten 10 Prozent des DIN-Regelwerks. [9] Am 04.12.2025 verpflichteten sich Bund und Länder, bautechnische Bestimmungen zu vereinfachen. Die Länder sagten zu, aus dem Muster die Regel zu übernehmen, dass ein Bauantrag im vereinfachten Verfahren als genehmigt gilt, wenn die Behörde nicht rechtzeitig entscheidet. Bis zum 30.06.2026 wollten Bund und Länder alle Verweise auf technische Normen in ihren Gesetzen prüfen und nur unverzichtbare behalten. [5] Im Juni 2026 hatten 13 Länder die Regel zur Genehmigung übernommen. Die Prüfung der Normverweise hatten 3 Länder abgeschlossen. [10]

CDU, CSU und SPD haben vereinbart, Baustandards zu vereinfachen und den Gebäudetyp E abzusichern. Das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik soll künftig kein Mangel mehr sein. [11] Ein Entwurf der vorigen Bundesregierung von 2024 verfiel mit dem Ende der Wahlperiode. [12] Justiz- und Bauministerium legten am 20.11.2025 Eckpunkte vor. Gemeint ist danach einfaches Bauen, kein bestimmter Gebäudetyp. Bauherren und Baufirmen sollen einen Gebäudetyp-E-Vertrag schließen können. Die Firma schuldet dann nur die Regeln aus den Technischen Baubestimmungen der Länder und im Übrigen einen einfachen Standard mit weniger Ausstattung und Komfort. Private Bauherren muss sie in Textform über Folgen und Risiken aufklären. [6] Im Juni 2026 kündigte das Bauministerium an, das Justizministerium lege den Entwurf noch 2026 vor. [7] Bis zum 14.10.2026 hat das Justizministerium dazu nur die Eckpunkte veröffentlicht. [13]

Die Preise für den Neubau von Wohngebäuden lagen im August 2026 um 5,5 Prozent über dem Vorjahresmonat und um rund 42 Prozent über dem Durchschnitt von 2021. [14] Die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen wertete im Auftrag von Bau- und Wohnungsverbänden, Mieterbund und IG BAU neue Mehrfamilienhäuser in Großstädten aus. Ende 2025 kostete der Bau dort im Median rund 4.630 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Als Kostentreiber nennt die Studie unter anderem Anforderungen an Energieeffizienz, Barrierefreiheit, Brand- und Schallschutz sowie kommunale Auflagen. [8]

Was dafür spricht

  • Wolfgang Schubert-Raab, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, auf dem Wohnungsbau-Tag 2025: „Eine Senkung der Baukosten gelingt, indem wir Landesbauordnungen konsequent entschlacken und vereinheitlichen.“ [15]
  • Die Bauministerkonferenz der Länder verlangt vom Bund, den Gebäudetyp E zügig im Zivilrecht zu ermöglichen. Nach ersten Erfahrungen aus Pilotprojekten ließen sich die Bauwerkskosten damit um mehr als 15 Prozent senken. [16]
  • Im zuständigen Ausschuss des Bundestages verlangten die Grünen mehr Tempo beim Gebäudetyp E, weil hohe Standards Kosten und Zeit trieben und Neuerungen bremsten. Die AfD brachte ins Spiel, den Mindeststandard für Neubauten generell zu senken. [17]

Was dagegen spricht

  • Die TGA-Repräsentanz Berlin vertritt Verbände der Gebäudetechnik. Ihr Geschäftsführer Frank Ernst kritisiert, die Eckpunkte zum Gebäudetyp E ließen offen, welche Anforderungen etwa beim Brandschutz zwingend bleiben. Ohne klare Abgrenzung drohe eine schleichende Absenkung der Sicherheitsstandards. [18]
  • Die Linke befürchtet, dass Gebäudetyp E und Bau-Turbo massenhaft billige Modulbauhäuser am Stadtrand hervorbringen, ohne dass jemand fragt, wie lange diese Häuser halten. [17]
  • Die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen verlangen, Barrierefreiheit in der Musterbauordnung als verbindliches Schutzziel festzuschreiben und rollstuhlgerechte Wohnungen in den Landesbauordnungen zu verankern. Die Berliner Landesbeauftragte hält Barrierefreiheit nicht für einen Kostentreiber, wenn sie von Anfang an mitgeplant wird. [19]

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BELEGE


Quellen

  1. [1] Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, 05.06.2014

    Verfassungsmäßigkeit der Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und anderen baulichen Nutzungen, WD 3 - 3000 - 120/14, S. 4

    Amtliche Quelle

  2. [2] Bauministerkonferenz (veröffentlicht vom Deutschen Institut für Bautechnik), 27.09.2024

    Musterbauordnung, Fassung November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss vom 26./27.09.2024

    Amtliche Quelle

  3. [3] Bauministerkonferenz, 26.10.2018

    Protokoll über die Sitzung der Bauministerkonferenz am 25./26. Oktober 2018 in Kiel, TOP 5

    Amtliche Quelle

  4. [4] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 10 Gebäudemodernisierungsgesetz: Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude

    Amtliche Quelle

  5. [5] Bundesregierung, 04.12.2025

    Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, Beschluss TOP 2.2: Föderale Modernisierungsagenda, Nr. 52, 79 und 82

    Amtliche Quelle

  6. [6] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, 20.11.2025

    Gebäudetyp E: Gemeinsame Eckpunkte

    Amtliche Quelle

  7. [7] Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Juni 2026

    Aktionsplan zur Senkung der Baukosten, Nr. 7

    Amtliche Quelle

  8. [8] Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (im Auftrag des Verbändebündnisses Wohnungsbau), 06.03.2026

    Wohnungsbau in Deutschland 2026: Bedarf und Erleichterung, Bauforschungsbericht Nr. 93, S. 32 und 50

    Institut oder Körperschaft

  9. [9] Landesregierung Nordrhein-Westfalen, 29.07.2026

    BauCode NRW: Drittes Update zur Landesbauordnung macht Bauen einfacher, schneller und digitaler

    Amtliche Quelle

  10. [10] Bundesregierung, 25.06.2026

    Erster Fortschrittsbericht zur Föderalen Modernisierungsagenda, Nr. 52 und 79

    Amtliche Quelle

  11. [11] CDU, CSU und SPD, 2025

    Verantwortung für Deutschland: Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, Zeilen 728 bis 733

    Institut oder Körperschaft

  12. [12] Deutscher Bundestag (DIP), 27.11.2024

    Vorgang 317304: Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)

    Amtliche Quelle

  13. [13] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 20.11.2025

    Gesetzgebungsverfahren: Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)

    Amtliche Quelle

  14. [14] Statistisches Bundesamt, 09.10.2026

    Preisindizes für Bauwerke, Wohngebäude und Nichtwohngebäude (2021 = 100)

    Datenportal

  15. [15] Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, 2025

    DIREKT 2/2025: WohnungsBauTag 2025, S. 6

    Verband

  16. [16] Bayerische Staatsregierung (Vorsitz der Bauministerkonferenz), 21.11.2025

    147. Bauministerkonferenz in Würzburg

    Amtliche Quelle

  17. [17] Deutscher Bundestag (hib 674/2025), 03.12.2025

    Gebäudetyp E soll schnell kommen

    Amtliche Quelle

  18. [18] IKZ (Gastbeitrag von Frank Ernst, TGA-Repräsentanz Berlin), 02.09.2026

    Wird der Brandschutz zur Grauzone?

    Medienbericht

  19. [19] Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Berlin, 11.09.2026

    Beauftragte aus Bund und Ländern: Barrierefreiheit im Wohnungsneubau sichern und Kosten senken

    Amtliche Quelle