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ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 68

Soll der Mieterschutz in angespannten Wohnungsmärkten ausgeweitet, unverändert beibehalten oder reduziert werden?

In 752 Gemeinden, in denen 37 Prozent der Bevölkerung leben, darf die Miete bei einer neuen Vermietung in der Regel höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Bundesregierung will den Schutz bei möblierten Wohnungen, kurzen Mietverträgen und Indexmieten erweitern, der Bundestag berät darüber. Soll der Mieterschutz ausgeweitet, beibehalten oder reduziert werden?

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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 14: Wohnen und Eigentum · Ergebnisse ansehen

VOR DER STIMME


Die Fakten

Welche Gemeinden einen angespannten Wohnungsmarkt haben, bestimmen die Landesregierungen durch Verordnung. Dort gilt die Mietpreisbremse: Bei einer neuen Vermietung darf die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das ist die übliche Miete für vergleichbare Wohnungen am Ort. [1] Ausgenommen sind Wohnungen, die nach dem 01.10.2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, und die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. [2] Auch die Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch ist ausgenommen. [3] In laufenden Verträgen darf der Vermieter die Miete bis zur Vergleichsmiete anheben, in drei Jahren aber um höchstens 20 Prozent. In Gebieten, die das Land bestimmt, sind es höchstens 15 Prozent. [4]

Der Bundestag beschloss am 26.06.2025, die Mietpreisbremse bis Ende 2029 zu verlängern. CDU/CSU, SPD und Grüne stimmten dafür, die AfD dagegen, die Linke enthielt sich. [5] Das Bundesverfassungsgericht sah im Januar 2026 in der Mietpreisbremse erneut keinen Verstoß gegen das Eigentumsrecht. [6] Im Januar 2026 galt sie in 752 Gemeinden mit rund 30,9 Millionen Einwohnern. Das sind 37 Prozent der Bevölkerung. [7]

Wohnungen, die 2025 zur Wiedervermietung inseriert wurden, kosteten im Schnitt 11,11 Euro je Quadratmeter ohne Nebenkosten. Das waren 3,5 Prozent mehr als 2024. In bestehenden Verträgen schätzt das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung rund 7,76 Euro. [8] Ein Gutachten des DIW Berlin für das Bundesjustizministerium fand 2018 eine moderate Bremswirkung, obwohl viele Angebote über der Grenze lagen. Befürchtete Schäden für den Wohnungsbau blieben bis dahin aus. Die Ausnahme für Neubauten solle bleiben. [9]

Am 01.07.2026 legte die Bundesregierung dem Bundestag einen weiteren Gesetzentwurf vor. Die Ausnahme für den vorübergehenden Gebrauch soll nur noch bei besonderem Bedarf des Mieters und für höchstens sechs, ausnahmsweise acht Monate gelten. Bei möblierten Wohnungen soll die Mietpreisbremse einen Möbelzuschlag von höchstens 1 Prozent des Zeitwerts im Monat erlauben. Der Vermieter muss ihn vorher nennen. Indexmieten folgen der allgemeinen Teuerung. In Gebieten, die das Land bestimmt, soll die Teuerung über 3 Prozent im Jahr nur noch zur Hälfte zählen. Wer Mietschulden innerhalb der gesetzlichen Frist nachzahlt, soll einmal auch eine ordentliche Kündigung abwenden können. Für Vermieter soll das vereinfachte Verfahren für Mieterhöhungen nach Modernisierungen bis 20.000 statt 10.000 Euro gelten. Der Bundesrat mahnte einen Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern an. [3] Der Rechtsausschuss hört am 14.10.2026 Sachverständige an. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht. [10] Eine Expertengruppe mit Mieter- und Vermieterverbänden soll bis Ende 2026 Bußgelder bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse vorbereiten. [11]

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte zum Kabinettsbeschluss: „Wohnen zur Miete darf nicht zur Kostenfalle werden.“ [12] Für die Unionsfraktion nannte Günter Krings die Mietpreisbremse 2025 keine Dauerlösung. Das Problem löse man nicht nur mit Preisregeln, sondern durch Neubau. Die Ausnahme für Neubauten zeitlich zu begrenzen, lehnte er ab. [5] Die Grünen wollen die Mietpreisbremse unbefristet machen und Neubauten nur noch im ersten Jahr ausnehmen. [13] Die Linke will keine neuen Indexmietverträge zulassen und die Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch auf drei Monate begrenzen. [14] Der Deutsche Mieterbund nennt den Entwurf einen „absolut wichtigen und längst überfälligen Schritt“. Er will aber neue Indexmietverträge ausschließen und Erhöhungen bestehender auf 2 Prozent im Jahr begrenzen. [15] Haus & Grund lehnt den Entwurf in seiner jetzigen Ausgestaltung ab. Statt Wohnraum zu fördern, setze er „auf zusätzliche Regulierung bestehender Mietverhältnisse“. [16] Der Verband der Wohnungsunternehmen GdW schrieb im März 2026 zum ersten Entwurf des Justizministeriums, gerade wegen der Mietpreisbremse werde es schwieriger, eine Wohnung zu finden. Er forderte: „Notwendig ist ein Abbau der Regulatorik im Mietrecht.“ [17] Die AfD lehnt die Mietpreisbremse als Überregulierung und Hemmnis für Investitionen ab. [18]

ABSTIMMEN


Ihre Stimme

Soll der Mieterschutz in angespannten Wohnungsmärkten ausgeweitet, unverändert beibehalten oder reduziert werden?

Heute gelten in angespannten Wohnungsmärkten vor allem die Mietpreisbremse bei neuen Verträgen und eine niedrigere Grenze für Mieterhöhungen in laufenden Verträgen. „Ausweiten“ heißt mehr Schutz als heute, etwa weniger Ausnahmen, Grenzen für Indexmieten oder Bußgelder bei Verstößen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung würde den Schutz überwiegend ausweiten. „Unverändert beibehalten“ heißt: Es bleibt bei den heutigen Regeln. „Reduzieren“ heißt weniger Schutz als heute, etwa mehr Ausnahmen oder ein Ende der Mietpreisbremse. Wählen Sie die Richtung, die Ihrer Meinung insgesamt am nächsten kommt.

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Das Ergebnis

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METHODE


So zählen wir

Dies ist ein Stimmungsbild unserer Leserinnen und Leser, keine repräsentative Umfrage. Wer abstimmt, entscheidet selbst, ob er teilnimmt. Das Ergebnis sagt deshalb nicht, was alle Menschen in Deutschland denken.

Abstimmen können Sie einmal am Tag, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Dafür merkt sich Ihr Browser den Tag Ihrer Stimme, und je Internetanschluss zählen wir am Tag höchstens 20 Stimmen. Gespeichert wird nur, wie viele Stimmen jede Antwort hat. Wer wie abgestimmt hat, speichern wir nicht.

Während die Abstimmung läuft, zeigen wir nur die Anteile, und zwar ab 50 Stimmen; vorher wäre ein Zwischenstand Zufall. Die Zahl der Stimmen geben wir am Ende der Abstimmung bekannt.

Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.

BELEGE


Quellen

  1. [1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 556d Bürgerliches Gesetzbuch: Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung

    Amtliche Quelle

  2. [2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 556f Bürgerliches Gesetzbuch: Ausnahmen

    Amtliche Quelle

  3. [3] Deutscher Bundestag, 01.07.2026

    Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete, Drucksache 21/6807, mit Stellungnahme des Bundesrates

    Amtliche Quelle

  4. [4] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 558 Bürgerliches Gesetzbuch: Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

    Amtliche Quelle

  5. [5] Deutscher Bundestag, 26.06.2025

    Mietpreisbremse bis 2029 verlängert (Textarchiv mit Berichten zu erster Lesung, Anhörung vom 23.06.2025 und Abstimmung)

    Amtliche Quelle

  6. [6] Bundesverfassungsgericht, 17.02.2026

    Pressemitteilung Nr. 12/2026: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verlängerung der „Mietpreisbremse“ (Beschluss vom 08.01.2026, 1 BvR 183/25)

    Amtliche Quelle

  7. [7] Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, 18.02.2026

    Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze deutlich ausgeweitet

    Amtliche Quelle

  8. [8] Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, 09.06.2026

    Wohnungsmieten

    Amtliche Quelle

  9. [9] Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, 15.12.2018

    Evaluierung der Mietpreisbremse: Endbericht, Zusammenfassung

    Institut oder Körperschaft

  10. [10] Deutscher Bundestag, Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, 14.10.2026

    Anhörung zu Änderungen des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete

    Amtliche Quelle

  11. [11] Deutscher Bundestag, 25.08.2026

    Antwort der Bundesregierung „Halbzeit der Mietrechtskommission – Arbeitsweise, Zielerreichung und Zwischenergebnisse“, Drucksache 21/7718

    Amtliche Quelle

  12. [12] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 29.04.2026

    Pressemitteilung: Mehr Mieterschutz bei möblierten Wohnungen, Indexmieten, Kurzzeitmietverträgen und Schonfristzahlungen: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf

    Amtliche Quelle

  13. [13] Deutscher Bundestag, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 24.02.2026

    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des sozialen Mietrechts, Drucksache 21/4268

    Amtliche Quelle

  14. [14] Deutscher Bundestag, Fraktion Die Linke, 07.07.2026

    Antrag „Mietrechtsnovelle nachschärfen – Mieterinnen und Mieter wirklich schützen“, Drucksache 21/6924

    Amtliche Quelle

  15. [15] Deutscher Mieterbund (Melanie Weber-Moritz), Ausschussdrucksache 21(6)125c, 12.10.2026

    Schriftliche Stellungnahme zur Anhörung über den Gesetzentwurf zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete

    Verband

  16. [16] Haus & Grund Deutschland (Kai H. Warnecke), Ausschussdrucksache 21(6)125e, 13.10.2026

    Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des Rechtes der Wohn- und Geschäftsraummiete

    Verband

  17. [17] GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, 11.03.2026

    Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Verbändeanhörung, Sammlung der Stellungnahmen auf der Verfahrensseite des BMJV), S. 2 f.

    Verband

  18. [18] Alternative für Deutschland, Januar 2025

    Programm zur Bundestagswahl 2025, S. 38

    Institut oder Körperschaft