ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 67
Sollen erstmalige Käufer selbst genutzten Wohneigentums bei der Grunderwerbsteuer stärker entlastet werden?
Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, zahlt je nach Land 3,5 bis 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer, bei 400.000 Euro also 14.000 bis 26.000 Euro. Eine Entlastung für den ersten Kauf sieht das Bundesgesetz nicht vor. 2025 nahmen die Länder mit der Steuer 15,1 Milliarden Euro ein.
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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 14: Wohnen und Eigentum · Ergebnisse ansehen
VOR DER STIMME
Die Fakten
Wer ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung kauft, zahlt einmal Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis. Das Gesetz dazu beschließt der Bund. Es sieht 3,5 Prozent vor. [1] Seit 2006 dürfen die Länder den Steuersatz selbst bestimmen. Das Aufkommen steht ihnen zu. Deshalb muss der Bundesrat jeder Änderung des Gesetzes zustimmen. [2][3] Bayern ist bei 3,5 Prozent geblieben. Die anderen Länder verlangen 5 bis 6,5 Prozent. [4][5] Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro sind das zwischen 14.000 und 26.000 Euro. Steuerfrei ist ein Kauf nur in Ausnahmen, etwa vom Ehepartner, von den Eltern oder bei einem Preis bis 2.500 Euro. Einen Freibetrag für den ersten Kauf kennt das Gesetz nicht. Ein Freibetrag ist ein Teil des Kaufpreises, auf den keine Steuer anfällt. [1] Bis 1983 gab es eine Befreiung für Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Eine Reform strich damals fast alle Ausnahmen und senkte den Steuersatz. [6]
2025 nahmen die Länder 15,1 Milliarden Euro Grunderwerbsteuer ein, 18,4 Prozent mehr als 2024. Das waren rund 44 Prozent der Steuern, die allein den Ländern zustehen. [7] In Deutschland lebten 2025 nach Angaben der EU-Statistikbehörde 47,2 Prozent der Menschen im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung. Das ist der niedrigste Wert in der EU. Im EU-Schnitt waren es 68,5 Prozent. [8] Die Steuer zählt zu den Nebenkosten des Kaufs. Der Förderkredit der KfW für Familien, die ein bestehendes Haus oder eine Wohnung kaufen, finanziert sie nicht mit. [9]
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD von 2025 kündigt eine „Starthilfe Wohneigentum“ für Familien an. Dazu sollen steuerliche Maßnahmen verbessert und Hilfen geschaffen werden, die fehlendes Eigenkapital ersetzen. Die Grunderwerbsteuer nennt der Vertrag nicht. [10] Im Februar 2026 prüfte die Bundesregierung nach eigenen Angaben noch, wie steuerliche Maßnahmen, Ersatz für Eigenkapital und staatliche Bürgschaften für Hypotheken den Erwerb erleichtern können. [3] Auf die Frage nach einem Freibetrag für selbst genutztes Wohneigentum antwortete sie im Mai 2026, der Vertrag enthalte „keine Aussagen zur Grunderwerbsteuer“. Kostenschätzungen lägen nicht vor. [11] Schon 2018 hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, einen Freibetrag für Familien beim ersten Kauf zu prüfen. [6] 2023 wollte die Regierung aus SPD, Grünen und FDP den Ländern mehr Spielraum beim selbst genutzten Wohneigentum geben, nannte aber keinen Zeitplan. [12] Ein Gesetz kam beide Male nicht zustande. [1] Hessen zahlt Erstkäufern für Käufe seit dem 01.03.2024 einen Zuschuss, das Hessengeld: 10.000 Euro je Käufer, der einzieht, für die Käufer zusammen höchstens 20.000 Euro. Dazu kommen 5.000 Euro je Kind unter 18 Jahren. Mehr als die gezahlte Steuer gibt es nicht. [13] Die AfD-Fraktion beantragte im Oktober 2026, die Steuer beim Kauf zum eigenen Wohnen ganz abzuschaffen. Der Bundestag überwies den Antrag am 08.10.2026 an die Ausschüsse. Für die CDU/CSU-Fraktion kündigte Lutz Brinkmann die Ablehnung an, weil der Antrag nicht beziffere, was er kostet. [14][15]
Unternehmen können die Steuer legal vermeiden, wenn sie statt des Grundstücks Anteile an der Gesellschaft kaufen, der es gehört. Man spricht von Share Deals. Steuer fällt dabei erst an, wenn mindestens 90 Prozent der Anteile übergehen oder in einer Hand zusammenkommen. [1][15] Die Grünen wollen jede solche Übertragung anteilig besteuern. Das brächte nach ihrer Schätzung rund 1 Milliarde Euro mehr. [16] Am 08.10.2026 lehnte der Bundestag ihren Antrag ab. 443 Abgeordnete stimmten für die Ablehnung, 132 dagegen. Die SPD hätte nach Worten ihrer Abgeordneten Nadine Heselhaus „gerne mehr erreicht“. [15] 2023 forderten im Bundestag auch Rednerinnen von Grünen und Linken Änderungen der Grunderwerbsteuer zugunsten von selbst genutztem Eigentum. Die Linke wollte Erstkäufer ohne Vermögen entlasten und Konzerne wie Vonovia zahlen lassen. [17]
Was dafür spricht
- Das ifs Institut Wohneigentum und 18 Verbände und Unternehmen, darunter Haus & Grund, der Immobilienverband IVD und mehrere Bausparkassen, fordern: Erstkäufer sollen bis zu einer Wertgrenze keine oder deutlich weniger Grunderwerbsteuer zahlen. Die Nebenkosten ließen sich in der Regel nicht über Kredite bezahlen. „Nicht die laufende Rate, sondern das notwendige Eigenkapital blockiert den Zugang.“ [5]
- Die CSU-Landesgruppe im Bundestag will den Ländern erlauben, beim ersten Kauf einen Freibetrag von 250.000 Euro je Erwachsenem und 150.000 Euro je Kind zu gewähren. Ihre Begründung: „Deutschland steht im europäischen Vergleich bei Wohneigentum an letzter Stelle“. [18]
- Die AfD-Fraktion will die Steuer für selbst genutztes Wohneigentum ganz abschaffen. Ihr Abgeordneter Marc Bernhard sagt, in anderen Ländern kauften Menschen im Lauf des Lebens mehrmals. In Deutschland müssten sie dann „mindestens viermal die Grunderwerbsteuer bezahlen“. [14][15]
Was dagegen spricht
- Die SPD-Abgeordnete Frauke Heiligenstadt wandte sich am 08.10.2026 im Bundestag gegen den Vorschlag der AfD, die Steuer abzuschaffen. Das führe zu „deutlichen Mindereinnahmen“ bei den Ländern. Es gehe um „Einnahmen, die die Länder dringend brauchen“. [15]
- Eine Übersicht des ifo Instituts über internationale Studien kam 2017 zu dem Ergebnis: „Viele Studien zeigen, dass Steuererhöhungen mit deutlichen Preisrückgängen einhergehen und die Traglast überwiegend bei den Verkäufern liegt.“ Bei einem befristet höheren Freibetrag in Großbritannien 2008 und 2009 kamen danach rund 60 Prozent der Entlastung bei den Käufern an. [19]
- Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft hielt 2017 einen Freibetrag für Erstkäufer für besonders wirksam. Es warnte zugleich: „Bei einem Freibetrag für Ersterwerber besteht aber die Gefahr, dass die Bundesländer die Sätze erhöhen“. Deshalb müsse der Bund die Ausfälle ersetzen. [20]
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Dies ist ein Stimmungsbild unserer Leserinnen und Leser, keine repräsentative Umfrage. Wer abstimmt, entscheidet selbst, ob er teilnimmt. Das Ergebnis sagt deshalb nicht, was alle Menschen in Deutschland denken.
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Während die Abstimmung läuft, zeigen wir nur die Anteile, und zwar ab 50 Stimmen; vorher wäre ein Zwischenstand Zufall. Die Zahl der Stimmen geben wir am Ende der Abstimmung bekannt.
Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.
BELEGE
Quellen
[1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Grunderwerbsteuergesetz, §§ 1, 3 und 11Amtliche Quelle
[2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 105Amtliche Quelle
[3] Deutscher Bundestag, 25.02.2026
Plenarprotokoll 21/58, Anlage: Antworten des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol auf die Mündlichen Fragen 28 und 29, S. 7007 f.Amtliche Quelle
[4] Statistisches Bundesamt, 22.02.2024
Pressemitteilung Nr. N009: Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer im 1. Halbjahr 2023 um 33,5 % niedriger als im 1. Halbjahr 2022Datenportal
[5] ifs Institut Wohneigentum und 18 mitzeichnende Organisationen, 18.03.2026
Grunderwerbsteuer für Ersterwerb und Ersatzkauf senken – mehr Eigentumsbildung ermöglichenVerband
[6] Niedersächsisches Finanzministerium, 13.03.2020
Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer“, Landtagsdrucksache 18/6086Amtliche Quelle
[7] Bundesministerium der Finanzen, Januar 2026
Monatsbericht Januar 2026: Steuereinnahmen im Dezember 2025, Tabelle LändersteuernAmtliche Quelle
[8] Eurostat, Stand 17.09.2026
Verteilung der Bevölkerung nach Wohnbesitzverhältnissen (ilc_lvho02), Eigentümer, 2025Datenportal
[9] KfW, 2026
Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (308): Was wir nicht fördernInstitut oder Körperschaft
[10] CDU, CSU und SPD, 2025
Verantwortung für Deutschland: Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, S. 23 (Z. 735 bis 738)Institut oder Körperschaft
[11] Bundesregierung, 06.05.2026
Antwort „Grunderwerbsteuer und steuerliche Ungleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Lebensgemeinschaften“, Drucksache 21/5776, Antwort zu Frage 6Amtliche Quelle
[12] Bundesregierung, 26.05.2023
Schriftliche Fragen, Drucksache 20/6994, Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel auf Frage 29Amtliche Quelle
[13] Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), 2026
Hessengeld: Zuschussprogramm zur Entlastung von Ersterwerbenden einer Immobilie im Bereich der GrunderwerbsteuerAmtliche Quelle
[14] Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag, 06.10.2026
Antrag „Vom Mieter zum Eigentümer – Wohneigentum wieder bezahlbar machen“, Drucksache 21/8382Amtliche Quelle
[15] Deutscher Bundestag, 08.10.2026
Plenarprotokoll 21/99, S. 12271, 12277, 12292, 12402 bis 12404 und 12410Amtliche Quelle
[16] Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag, 23.06.2026
Antrag „Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen – Share Deals reformieren, steuerliche Privilegierung von Immobilienkonzernen abschaffen“, Drucksache 21/6646Amtliche Quelle
[17] Deutscher Bundestag, 21.06.2023
Plenarprotokoll 20/111, Beratung „Den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen“, S. 13581 und 13584Amtliche Quelle
[18] CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Januar 2026
Beschluss der Winterklausur in Kloster Seeon: Kraftvoll aus der Krise. Wir machen Deutschland besser.Institut oder Körperschaft
[19] ifo Institut, Niederlassung Dresden, 2017
Effekte von Änderungen der Grunderwerbsteuer: Ein Überblick über die Ergebnisse internationaler Studien (ifo Dresden berichtet 5/2017, S. 9 bis 14)Institut oder Körperschaft
[20] Institut der deutschen Wirtschaft, 06.02.2017
Reform der Grunderwerbsteuer: Gutachten für die FDP-FraktionsvorsitzendenkonferenzInstitut oder Körperschaft