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ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 65

Soll die Familienförderung stärker an der Zahl der Kinder, am Einkommen oder an den tatsächlichen Betreuungskosten ausgerichtet werden?

Kindergeld gibt es für jedes Kind in gleicher Höhe, 2026 sind es 259 Euro im Monat. Familien mit kleinem Einkommen bekommen zusätzlich Kinderzuschlag, und Betreuungskosten lassen sich zum Teil steuerlich absetzen. Woran soll sich die Familienförderung künftig stärker ausrichten?

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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 13: Familie und Kinder · Ergebnisse ansehen

VOR DER STIMME


Die Fakten

Das Kindergeld beträgt 2026 für jedes Kind 259 Euro im Monat. [1] 2022 waren es für das erste und zweite Kind 219 Euro, für das dritte 225 und ab dem vierten 250 Euro. [2] Seit dem 01.01.2023 ist der Betrag für alle Kinder gleich. [3] Bei der Steuererklärung prüft das Finanzamt für jedes Kind, ob statt des Kindergeldes Freibeträge mehr Steuern sparen. 2026 sind das je Elternteil 3.414 Euro für das Existenzminimum und 1.464 Euro für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung. [4][5] Weil der Steuersatz mit dem Einkommen steigt, sparen Eltern mit höherem Einkommen damit mehr. Die Bundesregierung nennt das die „notwendige Folge eines progressiven Einkommensteuertarifs“. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der Betreuungsbedarf steuerfrei bleiben, gleich ob Eltern selbst betreuen oder eine Kita nutzen. [5]

Familien mit kleinem Einkommen bekommen zusätzlich Kinderzuschlag, bis zu 297 Euro je Kind und Monat. Darin steckt ein Sofortzuschlag von 25 Euro. Was Eltern über ihren eigenen Bedarf hinaus mit Arbeit verdienen, mindert den Kinderzuschlag zu 45 Prozent. [6] Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren können Eltern zu 80 Prozent, höchstens 4.800 Euro je Kind, von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. [5]

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zahlte im Dezember 2025 Kindergeld für rund 17,6 Millionen Kinder, darunter rund 1,9 Millionen dritte oder weitere Kinder, und Kinderzuschlag für rund 1,45 Millionen Kinder. [7] 2021 brachten die Freibeträge 3,0 von 9,6 Millionen Steuerpflichtigen mit Kindern, die eine Steuererklärung abgaben, mehr als das Kindergeld. [5] Nach Rechnung der Redaktion aus diesen Zahlen galt das bei einem zu versteuernden Einkommen ab 40.000 Euro, bei Ehepaaren ab 80.000 Euro, für rund 95 Prozent. Unter 35.000 beziehungsweise 70.000 Euro galt es für rund 4 Prozent. [5] Nach der Erhebung EU-SILC galten 2025 in Deutschland 16,1 Prozent der Menschen als armutsgefährdet, hatten also weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens. In Haushalten mit zwei Erwachsenen und einem oder zwei Kindern waren es 8,8 und 9,5 Prozent, mit drei oder mehr Kindern 23,7 Prozent, bei Alleinerziehenden 28,9 Prozent. [8]

Die frühere Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP wollte das Kindergeld durch eine Kindergrundsicherung ersetzen: einen gleichen Betrag für alle Kinder und einen Zusatzbetrag nach dem Einkommen der Familie. Der Entwurf von 2023 ist mit dem Ende der Wahlperiode erledigt. [9] CDU, CSU und SPD wollen laut Koalitionsvertrag den Abstand zwischen der Wirkung der Freibeträge und dem Kindergeld schrittweise verringern. Den Kinderzuschlag wollen sie vereinfachen, Einkommen günstiger anrechnen und ihn mit dem Wohngeld zusammenführen. [10] Einen Gesetzentwurf dafür gibt es bisher nicht (Stand 14.10.2026). Nach dem Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 soll der Sofortzuschlag im Kinderzuschlag ab dem 01.01.2027 wegfallen. [11]

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland fordert 50 Euro mehr Kindergeld ab dem dritten Kind. [12] Die AfD will ein Familiensplitting. Dabei wird das Einkommen durch die Zahl aller Familienmitglieder geteilt. Das soll auch ein Anreiz für mehr Kinder sein. [13] Die SPD will, dass Familien mit niedrigem Lohn mit Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld ohne Bürgergeld auskommen. [14] Die Linke will eine Kindergrundsicherung mit 350 Euro Kindergeld für alle und bis zu 379 Euro Kinderzuschlag für Kinder in Armut. [15] CDU und CSU wollen den Kinderfreibetrag in Richtung des Grundfreibetrags der Eltern entwickeln, das Kindergeld entsprechend erhöhen und Betreuungskosten besser absetzbar machen. [16] Die Grünen beantragten am 01.10.2026, Betreuungskosten direkt von der Steuerschuld abzuziehen und den Betrag deutlich zu erhöhen, damit alle steuerzahlenden Eltern gleich stark entlastet werden. Bei Kindergeld und Freibeträgen soll die Entlastung je Kind weniger vom Einkommen der Eltern abhängen. [17]

ABSTIMMEN


Ihre Stimme

Soll die Familienförderung stärker an der Zahl der Kinder, am Einkommen oder an den tatsächlichen Betreuungskosten ausgerichtet werden?

Heute zählen alle drei Maßstäbe nebeneinander, aber unterschiedlich stark. Das Kindergeld ist für jedes Kind gleich hoch. Den Kinderzuschlag gibt es nur bei kleinem Einkommen. Die Freibeträge für Kinder sparen dagegen bei höherem Einkommen mehr Steuern. Betreuungskosten können Eltern zu 80 Prozent, höchstens 4.800 Euro je Kind, bei der Steuer abziehen. „Zahl der Kinder“ heißt: Größere Familien bekommen je Kind mehr. „Einkommen“ heißt: Familien mit kleinem Einkommen bekommen mehr als Familien mit großem. „Betreuungskosten“ heißt: Wer mehr für Kita, Hort oder Tagespflege zahlt, wird stärker entlastet. Wählen Sie den Maßstab, der künftig stärker zählen soll.

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Das Ergebnis

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METHODE


So zählen wir

Dies ist ein Stimmungsbild unserer Leserinnen und Leser, keine repräsentative Umfrage. Wer abstimmt, entscheidet selbst, ob er teilnimmt. Das Ergebnis sagt deshalb nicht, was alle Menschen in Deutschland denken.

Abstimmen können Sie einmal am Tag, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Dafür merkt sich Ihr Browser den Tag Ihrer Stimme, und je Internetanschluss zählen wir am Tag höchstens 20 Stimmen. Gespeichert wird nur, wie viele Stimmen jede Antwort hat. Wer wie abgestimmt hat, speichern wir nicht.

Während die Abstimmung läuft, zeigen wir nur die Anteile, und zwar ab 50 Stimmen; vorher wäre ein Zwischenstand Zufall. Die Zahl der Stimmen geben wir am Ende der Abstimmung bekannt.

Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.

BELEGE


Quellen

  1. [1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 66 Einkommensteuergesetz: Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum

    Amtliche Quelle

  2. [2] Deutscher Bundestag, 20.09.2022

    Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP: Inflationsausgleichsgesetz, Drucksache 20/3496, S. 25 f.

    Amtliche Quelle

  3. [3] Bundesministerium der Finanzen, November 2022

    Monatsbericht November 2022: Mehrbelastungen vermeiden – das Inflationsausgleichsgesetz

    Amtliche Quelle

  4. [4] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 32 Einkommensteuergesetz: Kinder, Freibeträge für Kinder (Absatz 6)

    Amtliche Quelle

  5. [5] Deutscher Bundestag, 19.03.2026

    Antwort der Bundesregierung: Steuer- und sozialrechtliche Ausgestaltung kindbezogener Leistungen, Drucksache 21/4852, S. 2 bis 5 und Anlage (Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2021)

    Amtliche Quelle

  6. [6] Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse, Stand Juli 2026

    Merkblatt Kinderzuschlag: Der Zuschlag zum Kindergeld für Familien mit kleinem Einkommen

    Amtliche Quelle

  7. [7] Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse Direktion

    Kindergeld / Kinderzuschlag: Jahreszahlen 2025 (Tabellen 1.1 und 1.4)

    Datenportal

  8. [8] Eurostat, aktualisiert 05.10.2026

    Armutsgefährdungsquote nach Armutsgefährdungsgrenze und Haushaltstyp (ilc_li03), Deutschland, Erhebung 2025

    Datenportal

  9. [9] Deutscher Bundestag, Dokumentations- und Informationssystem, 06.11.2023

    Vorgang „Gesetz zur Einführung einer Kindergrundsicherung“, Drucksache 20/9092, Beratungsstand „Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode“

    Amtliche Quelle

  10. [10] CDU, CSU und SPD, 2025

    Verantwortung für Deutschland: Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, S. 15, 45 und 99 (Z. 443 bis 445, 1443 bis 1445, 3160 bis 3163)

    Institut oder Körperschaft

  11. [11] Deutscher Bundestag, 07.09.2026

    Gesetzentwurf der Bundesregierung: Haushaltsbegleitgesetz 2027, Drucksache 21/7860, Artikel 7 und 10 mit Begründung

    Amtliche Quelle

  12. [12] Verband kinderreicher Familien Deutschland, 2025

    Mehrkindfamilienpolitische Handlungsempfehlungen des KRFD für die 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages

    Verband

  13. [13] Alternative für Deutschland, Januar 2025

    Zeit für Deutschland. Programm der Alternative für Deutschland für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag, S. 58 f.

    Institut oder Körperschaft

  14. [14] SPD, 2025

    Mehr für Dich. Besser für Deutschland. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025, S. 27

    Institut oder Körperschaft

  15. [15] Die Linke, 2025

    Alle wollen regieren. Wir wollen verändern. Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025, S. 16

    Institut oder Körperschaft

  16. [16] CDU und CSU, 2025

    Politikwechsel für Deutschland. Wahlprogramm von CDU und CSU, S. 61

    Institut oder Körperschaft

  17. [17] Deutscher Bundestag, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 01.10.2026

    Antrag „Alleinerziehende entlasten und Kinderarmut bekämpfen“, Drucksache 21/8314 (Vorabfassung), Nr. 12 und 16

    Amtliche Quelle