ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 64
Soll die gesetzliche Freistellung zur Pflege kranker Kinder ausgeweitet werden?
Gesetzlich versicherte Eltern können sich 2026 für jedes kranke Kind bis zu 15 Arbeitstage freistellen lassen und bekommen Kinderkrankengeld, Alleinerziehende 30 Tage. Die Regel ist befristet: Ab 2027 sieht das Gesetz wieder 10 und 20 Tage vor. 2025 dauerte ein Fall im Schnitt 2,3 Tage.
Läuft
Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 13: Familie und Kinder · Ergebnisse ansehen
VOR DER STIMME
Die Fakten
Ist ein Kind krank, dürfen gesetzlich versicherte Eltern der Arbeit fernbleiben, um es zu betreuen. Das Kind muss jünger als zwölf Jahre sein oder behindert und auf Hilfe angewiesen. Niemand sonst im Haushalt darf die Betreuung übernehmen können. Der Arbeitgeber muss den Elternteil dann freistellen. Nach diesem Gesetz ist die Freistellung unbezahlt. Die Krankenkasse zahlt stattdessen Kinderkrankengeld, in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Geregelt ist das bundesweit in § 45 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. [1] Hat der Elternteil Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber, gibt es kein Kinderkrankengeld. [2] Wer keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld hat, kann nur die unbezahlte Freistellung verlangen. Das gilt in der Regel bei einem Minijob. Ist das Kind privat versichert, gibt es kein Kinderkrankengeld. [1][3] Die Betreuung muss ein Arzt bescheinigen. [1] Seit Juli 2024 dürfen Praxen das dauerhaft auch nach einem Telefonat oder per Video tun, meist nur, wenn sie das Kind kennen. Einen Anspruch darauf haben Eltern nicht. [4]
Auf Dauer sieht das Gesetz je Kind und Elternteil höchstens 10 Arbeitstage im Jahr vor, für Alleinerziehende 20. Bei mehreren Kindern sind es zusammen höchstens 25 Tage, für Alleinerziehende 50. [1] In den Pandemiejahren 2021 bis 2023 galten bis zu 30 Tage je Kind, für Alleinerziehende 60. Für 2024 und 2025 setzte der Bundestag 15 und 30 Tage fest, mit Obergrenzen von 35 und 70 Tagen. [2] Mit einem Gesetz vom 22.12.2025 verlängerte er diese Werte nur für 2026. [5] Die Bundesregierung begründete das mit Daten des Robert Koch-Instituts: Kinder erkrankten auch nach der Pandemie deutlich häufiger an akuten Atemwegserkrankungen als vorher. Außerdem wollte sie einer Kommission nicht vorgreifen, die Vorschläge für stabile Beiträge der Krankenkassen erarbeitet. [6] Deren erster Bericht vom 30.03.2026 enthält keine Empfehlung zu den Kinderkrankentagen. [14] Ohne Begrenzung der Tage zahlt die Kasse, solange ein Elternteil aus medizinischen Gründen mit dem Kind im Krankenhaus aufgenommen ist. Ebenso ohne Begrenzung zahlt sie, wenn das Kind unheilbar krank ist und nur noch Wochen oder wenige Monate zu leben hat. [1][2]
2025 zahlten die gesetzlichen Krankenkassen 456 Millionen Euro Kinderkrankengeld. Dazu kamen 103 Millionen Euro Beiträge zur Sozialversicherung aus diesem Krankengeld. [7] 2019, vor der Pandemie und mit 10 Tagen, waren es 272 Millionen Euro Kinderkrankengeld. [8] Die amtliche Statistik zählt für 2025 rund 3,3 Millionen Fälle mit zusammen 7,7 Millionen Tagen. Ein Fall dauerte im Schnitt 2,3 Tage. 73 Prozent der Tage nahmen Frauen. [9] Die Verlängerung für 2026 kostet die Kassen nach Schätzung der Bundesregierung einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag mehr als ein Auslaufen der Regel. [6]
Nach geltendem Recht gelten ab dem 01.01.2027 wieder 10 und 20 Tage. [1] Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) kündigte am 23.09.2026 im Bundestag an, dass es wieder 10 Tage je Elternteil sein werden. [10] In der SPD gibt es Widerspruch. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig sagte, die SPD habe bei der Gesundheitsreform verhandelt, dass es bei den Kinderkrankentagen bleibe. [11] Die Koalition aus CDU, CSU und SPD will außerdem die telefonische Krankschreibung abschaffen. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte warnt, Eltern müssten dann mit leicht erkrankten Kindern wieder in die Praxis kommen. [12]
Was dafür spricht
- Der Grünen-Abgeordnete Johannes Wagner will erreichen, dass Eltern auch 2027 15 bis 30 Kinderkrankentage haben. Ziel der Erhöhung sei gewesen, „die Familien strukturell zu entlasten“. Sein Fraktionskollege Helge Limburg fragte, was Eltern tun sollen, wenn die Kinder nach 10 oder 20 Tagen noch nicht gesund sind. [10]
- Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter fordert, die 15 und 30 Tage auf Dauer festzuschreiben. Alleinerziehende müssten allein eine Lösung finden, wenn ein krankes Kind nicht in Kita oder Schule gehen kann. „Das Sparpotenzial beim Kinderkrankengeld ist mit Blick auf die geringe Inanspruchnahme sehr begrenzt.“ [13]
- Der Familienbund der Katholiken schlägt vor, die Tage nach dem Alter zu staffeln. Kinder bis zum Schuleintritt seien deutlich häufiger krank. Für sie könnte es mehr Kinderkrankentage geben als für ältere Kinder. Eltern dürften nicht gezwungen werden, kranke Kinder in Kita oder Schule zu schicken. [16]
Was dagegen spricht
- Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will die Sonderregel auslaufen lassen: „Ich glaube, wir tun als Politik gut daran, die Sonderregeln, die es während der Coronapandemie gab, wieder zurückzunehmen.“ Mit 10 Tagen je Elternteil hätten zwei Eltern zusammen 20 Tage im Jahr, so wie vor der Pandemie. [10]
- Simone Borchardt, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, rief in der Regierungsbefragung dazwischen, mit 10 Tagen habe es „früher auch funktioniert“. Mit Blick auf noch mehr Tage fragte sie: „Wer soll denn dann noch arbeiten gehen?“ [10]
- Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände verlangte im Oktober 2025, die Ausgaben der Krankenkassen strikt an ihre Einnahmen zu binden. Auf weitere Leistungsausweitungen müsse verzichtet werden, etwa auf eine „Verlängerung der Sonderregelung zum Kinderkrankengeld“. [15]
ABSTIMMEN
Ihre Stimme
LIVE
Das Ergebnis
Noch kein Zwischenstand. Stand
Aktualisiert sich alle 15 Sekunden.
METHODE
So zählen wir
Dies ist ein Stimmungsbild unserer Leserinnen und Leser, keine repräsentative Umfrage. Wer abstimmt, entscheidet selbst, ob er teilnimmt. Das Ergebnis sagt deshalb nicht, was alle Menschen in Deutschland denken.
Abstimmen können Sie einmal am Tag, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Dafür merkt sich Ihr Browser den Tag Ihrer Stimme, und je Internetanschluss zählen wir am Tag höchstens 20 Stimmen. Gespeichert wird nur, wie viele Stimmen jede Antwort hat. Wer wie abgestimmt hat, speichern wir nicht.
Während die Abstimmung läuft, zeigen wir nur die Anteile, und zwar ab 50 Stimmen; vorher wäre ein Zwischenstand Zufall. Die Zahl der Stimmen geben wir am Ende der Abstimmung bekannt.
Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.
BELEGE
Quellen
[1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 45 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch: Krankengeld bei Erkrankung des KindesAmtliche Quelle
[2] Bundesregierung, 10.07.2025
Antwort „Berechnung des Kinderkrankengeldes und mögliche Schlechterstellung betreuender Familien“, Drucksache 21/855Amtliche Quelle
[3] Bundesministerium für Gesundheit, Stand 10.02.2026
Fragen und Antworten zu Kinderkrankentagen und KinderkrankengeldAmtliche Quelle
[4] Kassenärztliche Bundesvereinigung, 11.07.2024
Kinderkrankschreibung dauerhaft auch per Video und Telefon möglich (PraxisNachrichten)Institut oder Körperschaft
[5] Bundesgesetzblatt, 22.12.2025
Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, BGBl. 2025 I Nr. 371, Artikel 3 Nummer 10Amtliche Quelle
[6] Bundesregierung, 08.09.2025
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, Drucksache 21/1511, S. 5 und S. 165 f.Amtliche Quelle
[7] Bundesministerium für Gesundheit, Stand 29.07.2026
Gesetzliche Krankenversicherung: Endgültige Rechnungsergebnisse 2025 (KJ 1), Konten 04710 und 04781Datenportal
[8] Bundesministerium für Gesundheit, Stand 22.07.2020
Gesetzliche Krankenversicherung: Endgültige Rechnungsergebnisse 2019 (KJ 1), Konto 04710Datenportal
[9] Bundesministerium für Gesundheit, Stand 18.09.2026
Gesetzliche Krankenversicherung: Leistungsfälle und -tage 2025 (KG 2), Leistungsfälle bei Erkrankung eines KindesDatenportal
[10] Deutscher Bundestag, 23.09.2026
Plenarprotokoll 21/95, Befragung der Bundesregierung, S. 11703 bis 11705Amtliche Quelle
[11] Deutsches Ärzteblatt, 25.09.2026
Ärger um Reduktion der KinderkrankentageMedienbericht
[12] Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ), 02.07.2026
BVKJ kritisiert Abschaffung der telefonischen Krankschreibung (Pressemitteilung)Verband
[13] Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), 29.09.2026
Weniger Kinderkrankentage treffen Alleinerziehende hart! (Pressemitteilung)Verband
[14] FinanzKommission Gesundheit, 30.03.2026, Fassung 01.06.2026
Erster Bericht der FinanzKommission Gesundheit, Abschnitt 6.9 KrankengeldInstitut oder Körperschaft
[15] Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, 30.10.2025
Kurzfristige Sparmaßnahmen sind richtig, ersetzen aber keine Strukturreformen. Stellungnahme zur Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der PflegeVerband
[16] Familienbund der Katholiken, 24.09.2026
Statement zur angekündigten Kürzung der KinderkrankentageVerband