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ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 64

Soll die gesetzliche Freistellung zur Pflege kranker Kinder ausgeweitet werden?

Gesetzlich versicherte Eltern können sich 2026 für jedes kranke Kind bis zu 15 Arbeitstage freistellen lassen und bekommen Kinderkrankengeld, Alleinerziehende 30 Tage. Die Regel ist befristet: Ab 2027 sieht das Gesetz wieder 10 und 20 Tage vor. 2025 dauerte ein Fall im Schnitt 2,3 Tage.

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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 13: Familie und Kinder · Ergebnisse ansehen

VOR DER STIMME


Die Fakten

Ist ein Kind krank, dürfen gesetzlich versicherte Eltern der Arbeit fernbleiben, um es zu betreuen. Das Kind muss jünger als zwölf Jahre sein oder behindert und auf Hilfe angewiesen. Niemand sonst im Haushalt darf die Betreuung übernehmen können. Der Arbeitgeber muss den Elternteil dann freistellen. Nach diesem Gesetz ist die Freistellung unbezahlt. Die Krankenkasse zahlt stattdessen Kinderkrankengeld, in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Geregelt ist das bundesweit in § 45 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. [1] Hat der Elternteil Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber, gibt es kein Kinderkrankengeld. [2] Wer keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld hat, kann nur die unbezahlte Freistellung verlangen. Das gilt in der Regel bei einem Minijob. Ist das Kind privat versichert, gibt es kein Kinderkrankengeld. [1][3] Die Betreuung muss ein Arzt bescheinigen. [1] Seit Juli 2024 dürfen Praxen das dauerhaft auch nach einem Telefonat oder per Video tun, meist nur, wenn sie das Kind kennen. Einen Anspruch darauf haben Eltern nicht. [4]

Auf Dauer sieht das Gesetz je Kind und Elternteil höchstens 10 Arbeitstage im Jahr vor, für Alleinerziehende 20. Bei mehreren Kindern sind es zusammen höchstens 25 Tage, für Alleinerziehende 50. [1] In den Pandemiejahren 2021 bis 2023 galten bis zu 30 Tage je Kind, für Alleinerziehende 60. Für 2024 und 2025 setzte der Bundestag 15 und 30 Tage fest, mit Obergrenzen von 35 und 70 Tagen. [2] Mit einem Gesetz vom 22.12.2025 verlängerte er diese Werte nur für 2026. [5] Die Bundesregierung begründete das mit Daten des Robert Koch-Instituts: Kinder erkrankten auch nach der Pandemie deutlich häufiger an akuten Atemwegserkrankungen als vorher. Außerdem wollte sie einer Kommission nicht vorgreifen, die Vorschläge für stabile Beiträge der Krankenkassen erarbeitet. [6] Deren erster Bericht vom 30.03.2026 enthält keine Empfehlung zu den Kinderkrankentagen. [14] Ohne Begrenzung der Tage zahlt die Kasse, solange ein Elternteil aus medizinischen Gründen mit dem Kind im Krankenhaus aufgenommen ist. Ebenso ohne Begrenzung zahlt sie, wenn das Kind unheilbar krank ist und nur noch Wochen oder wenige Monate zu leben hat. [1][2]

2025 zahlten die gesetzlichen Krankenkassen 456 Millionen Euro Kinderkrankengeld. Dazu kamen 103 Millionen Euro Beiträge zur Sozialversicherung aus diesem Krankengeld. [7] 2019, vor der Pandemie und mit 10 Tagen, waren es 272 Millionen Euro Kinderkrankengeld. [8] Die amtliche Statistik zählt für 2025 rund 3,3 Millionen Fälle mit zusammen 7,7 Millionen Tagen. Ein Fall dauerte im Schnitt 2,3 Tage. 73 Prozent der Tage nahmen Frauen. [9] Die Verlängerung für 2026 kostet die Kassen nach Schätzung der Bundesregierung einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag mehr als ein Auslaufen der Regel. [6]

Nach geltendem Recht gelten ab dem 01.01.2027 wieder 10 und 20 Tage. [1] Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) kündigte am 23.09.2026 im Bundestag an, dass es wieder 10 Tage je Elternteil sein werden. [10] In der SPD gibt es Widerspruch. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig sagte, die SPD habe bei der Gesundheitsreform verhandelt, dass es bei den Kinderkrankentagen bleibe. [11] Die Koalition aus CDU, CSU und SPD will außerdem die telefonische Krankschreibung abschaffen. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte warnt, Eltern müssten dann mit leicht erkrankten Kindern wieder in die Praxis kommen. [12]

Was dafür spricht

  • Der Grünen-Abgeordnete Johannes Wagner will erreichen, dass Eltern auch 2027 15 bis 30 Kinderkrankentage haben. Ziel der Erhöhung sei gewesen, „die Familien strukturell zu entlasten“. Sein Fraktionskollege Helge Limburg fragte, was Eltern tun sollen, wenn die Kinder nach 10 oder 20 Tagen noch nicht gesund sind. [10]
  • Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter fordert, die 15 und 30 Tage auf Dauer festzuschreiben. Alleinerziehende müssten allein eine Lösung finden, wenn ein krankes Kind nicht in Kita oder Schule gehen kann. „Das Sparpotenzial beim Kinderkrankengeld ist mit Blick auf die geringe Inanspruchnahme sehr begrenzt.“ [13]
  • Der Familienbund der Katholiken schlägt vor, die Tage nach dem Alter zu staffeln. Kinder bis zum Schuleintritt seien deutlich häufiger krank. Für sie könnte es mehr Kinderkrankentage geben als für ältere Kinder. Eltern dürften nicht gezwungen werden, kranke Kinder in Kita oder Schule zu schicken. [16]

Was dagegen spricht

  • Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will die Sonderregel auslaufen lassen: „Ich glaube, wir tun als Politik gut daran, die Sonderregeln, die es während der Coronapandemie gab, wieder zurückzunehmen.“ Mit 10 Tagen je Elternteil hätten zwei Eltern zusammen 20 Tage im Jahr, so wie vor der Pandemie. [10]
  • Simone Borchardt, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, rief in der Regierungsbefragung dazwischen, mit 10 Tagen habe es „früher auch funktioniert“. Mit Blick auf noch mehr Tage fragte sie: „Wer soll denn dann noch arbeiten gehen?“ [10]
  • Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände verlangte im Oktober 2025, die Ausgaben der Krankenkassen strikt an ihre Einnahmen zu binden. Auf weitere Leistungsausweitungen müsse verzichtet werden, etwa auf eine „Verlängerung der Sonderregelung zum Kinderkrankengeld“. [15]

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Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.

BELEGE


Quellen

  1. [1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 45 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch: Krankengeld bei Erkrankung des Kindes

    Amtliche Quelle

  2. [2] Bundesregierung, 10.07.2025

    Antwort „Berechnung des Kinderkrankengeldes und mögliche Schlechterstellung betreuender Familien“, Drucksache 21/855

    Amtliche Quelle

  3. [3] Bundesministerium für Gesundheit, Stand 10.02.2026

    Fragen und Antworten zu Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld

    Amtliche Quelle

  4. [4] Kassenärztliche Bundesvereinigung, 11.07.2024

    Kinderkrankschreibung dauerhaft auch per Video und Telefon möglich (PraxisNachrichten)

    Institut oder Körperschaft

  5. [5] Bundesgesetzblatt, 22.12.2025

    Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, BGBl. 2025 I Nr. 371, Artikel 3 Nummer 10

    Amtliche Quelle

  6. [6] Bundesregierung, 08.09.2025

    Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, Drucksache 21/1511, S. 5 und S. 165 f.

    Amtliche Quelle

  7. [7] Bundesministerium für Gesundheit, Stand 29.07.2026

    Gesetzliche Krankenversicherung: Endgültige Rechnungsergebnisse 2025 (KJ 1), Konten 04710 und 04781

    Datenportal

  8. [8] Bundesministerium für Gesundheit, Stand 22.07.2020

    Gesetzliche Krankenversicherung: Endgültige Rechnungsergebnisse 2019 (KJ 1), Konto 04710

    Datenportal

  9. [9] Bundesministerium für Gesundheit, Stand 18.09.2026

    Gesetzliche Krankenversicherung: Leistungsfälle und -tage 2025 (KG 2), Leistungsfälle bei Erkrankung eines Kindes

    Datenportal

  10. [10] Deutscher Bundestag, 23.09.2026

    Plenarprotokoll 21/95, Befragung der Bundesregierung, S. 11703 bis 11705

    Amtliche Quelle

  11. [11] Deutsches Ärzteblatt, 25.09.2026

    Ärger um Reduktion der Kinderkrankentage

    Medienbericht

  12. [12] Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ), 02.07.2026

    BVKJ kritisiert Abschaffung der telefonischen Krankschreibung (Pressemitteilung)

    Verband

  13. [13] Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), 29.09.2026

    Weniger Kinderkrankentage treffen Alleinerziehende hart! (Pressemitteilung)

    Verband

  14. [14] FinanzKommission Gesundheit, 30.03.2026, Fassung 01.06.2026

    Erster Bericht der FinanzKommission Gesundheit, Abschnitt 6.9 Krankengeld

    Institut oder Körperschaft

  15. [15] Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, 30.10.2025

    Kurzfristige Sparmaßnahmen sind richtig, ersetzen aber keine Strukturreformen. Stellungnahme zur Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege

    Verband

  16. [16] Familienbund der Katholiken, 24.09.2026

    Statement zur angekündigten Kürzung der Kinderkrankentage

    Verband