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ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 63

Soll das Elterngeld stärker auf einkommensschwache Haushalte konzentriert oder möglichst breit gewährt werden?

Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das nach der Geburt wegfällt, mit mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. 2025 bekamen es rund 1,61 Millionen Menschen, rund jeder Fünfte nur den Mindestbetrag. Soll es stärker auf einkommensschwache Haushalte zielen, bleiben wie heute oder möglichst breit gewährt werden?

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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 13: Familie und Kinder · Ergebnisse ansehen

VOR DER STIMME


Die Fakten

Elterngeld bekommt, wer in Deutschland lebt, sein Kind selbst betreut und höchstens 32 Stunden in der Woche arbeitet. Es ersetzt 67 Prozent des Nettoeinkommens, das nach der Geburt wegfällt. Lag das Einkommen über 1.200 Euro, sinkt der Satz schrittweise auf 65 Prozent. Lag es unter 1.000 Euro, steigt er auf bis zu 100 Prozent. Es gibt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat, die 300 Euro auch ohne vorheriges Einkommen. Paare bekommen zusammen bis zu 14 Monate, wenn jeder Elternteil mindestens zwei davon nimmt. [1] Den Höchstbetrag erhält, wer vorher mehr als 2.770 Euro netto im Monat verdiente. Mindest- und Höchstbetrag sind seit 2007 unverändert. [2]

Kein Elterngeld bekommt, wer im letzten abgeschlossenen Steuerjahr vor der Geburt mehr als 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hatte. Lebt der andere Elternteil im selben Haushalt, zählt die Summe beider Einkommen. Diese Grenze gilt für Geburten seit April 2025. [1] Bis März 2024 lag sie für Paare bei 300.000 Euro und für Alleinerziehende bei 250.000 Euro. Der Haushaltsausschuss begründete die Senkung 2023 so: Wer mehr verdient, kann für die Zeit nach der Geburt eher selbst vorsorgen. [3] Wer Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialhilfe bezieht, dem wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet. Frei bleibt nur ein Betrag in Höhe des Erwerbseinkommens vor der Geburt, höchstens 300 Euro im Monat. [1]

2025 bekamen rund 1,61 Millionen Menschen Elterngeld, darunter 417.000 Väter. [4] 20,6 Prozent von ihnen erhielten nur den Mindestbetrag, bei den Müttern 25,5 Prozent, bei den Vätern 6,7 Prozent. [5] Der Bund gab 2025 dafür 7,06 Milliarden Euro aus. Eingeplant sind 7,51 Milliarden Euro für 2026 und 7,07 Milliarden Euro im Entwurf für 2027. [6] Die Verbraucherpreise stiegen von 2007 bis 2025 um 43,9 Prozent. [5]

CDU, CSU und SPD wollen laut Koalitionsvertrag „die Einkommensgrenze sowie den Mindest- und Höchstbetrag spürbar anheben“. [7] Zugleich nennt das Finanzministerium eine Reform des Elterngeldes unter den Maßnahmen, mit denen die Koalition den Haushalt 2027 konsolidieren will. [8] Über einen unveröffentlichten Entwurf des Familienministeriums gibt es nur Medienberichte vom Juli 2026. Danach sollen Paare höchstens zwölf statt 14 Monate bekommen. Mindest- und Höchstbetrag sollen auf 330 und 1.900 Euro steigen. Das Ministerium bestätigte die Berichte. Bundesfamilienministerin Karin Prien hatte zuvor gesagt, sie wolle die Einkommensgrenze nicht antasten. [9] Im September sagte sie im Bundestag über das Elterngeld: „Wir wollen, dass es zielgerichteter hilft, dass es einfacher, dass es digitaler wird.“ [10] Ende September sagte sie, die Koalition habe sich noch auf kein Modell festgelegt. [11] Im Dokumentationssystem des Bundestages fanden wir keinen Gesetzentwurf (Stand 14.10.2026).

Felix Döring, Berichterstatter der SPD-Fraktion, will das Elterngeld „für die reichsten zehn Prozent der Bezieher*innen auf 1.000 Euro“ deckeln. [12] Die Linke will den Mindestbetrag auf 440 Euro anheben und mehr Elterngeld bei der Grundsicherung anrechnungsfrei stellen. [13] Die Grünen wollen Mindest- und Höchstbetrag auf 500 und 2.400 Euro anheben und die Freibeträge für Familien in der Grundsicherung erhöhen. [14] Die AfD-Fraktion verweist auf den Kaufkraftverlust der festen Beträge und fragt, wie die angekündigte Anhebung zum sinkenden Haushaltsansatz passt. [15] Der Bundesrat bat im Dezember 2025, Einkommensgrenze, Mindest- und Höchstbetrag unter Berücksichtigung der Preisentwicklung anzuheben. [16] Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen fordert, beide Beträge mindestens um die Inflation zu erhöhen, vor allem den Mindestbetrag. [17] Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft will die Beträge an die Inflation anpassen und auch Paaren mit höherem Einkommen Elterngeld ermöglichen. [18] Die Sachverständigen des Zehnten Familienberichts empfehlen rund 400 und 2.400 Euro. Das Mindestelterngeld solle nicht mehr auf das Bürgergeld angerechnet werden. [2]

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Ihre Stimme

Soll das Elterngeld stärker auf einkommensschwache Haushalte konzentriert oder möglichst breit gewährt werden?

„Konzentrieren“ heißt: Haushalte mit geringem Einkommen bekommen mehr als heute, etwa durch einen höheren Mindestbetrag. Haushalte mit hohem Einkommen bekommen weniger, etwa durch eine niedrigere Einkommensgrenze oder einen Deckel. „Möglichst breit“ heißt: Mehr Eltern bekommen Elterngeld, oder es steigt auch bei hohem Einkommen, etwa durch eine höhere Einkommensgrenze oder einen höheren Höchstbetrag. Wer beides will, wählt die Richtung, die ihm wichtiger ist.

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Das Ergebnis

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METHODE


So zählen wir

Dies ist ein Stimmungsbild unserer Leserinnen und Leser, keine repräsentative Umfrage. Wer abstimmt, entscheidet selbst, ob er teilnimmt. Das Ergebnis sagt deshalb nicht, was alle Menschen in Deutschland denken.

Abstimmen können Sie einmal am Tag, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Dafür merkt sich Ihr Browser den Tag Ihrer Stimme, und je Internetanschluss zählen wir am Tag höchstens 20 Stimmen. Gespeichert wird nur, wie viele Stimmen jede Antwort hat. Wer wie abgestimmt hat, speichern wir nicht.

Während die Abstimmung läuft, zeigen wir nur die Anteile, und zwar ab 50 Stimmen; vorher wäre ein Zwischenstand Zufall. Die Zahl der Stimmen geben wir am Ende der Abstimmung bekannt.

Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.

BELEGE


Quellen

  1. [1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, §§ 1, 2, 4, 10 und 28

    Amtliche Quelle

  2. [2] Bundesregierung, 16.01.2025

    Unterrichtung: Zehnter Familienbericht mit Stellungnahme der Bundesregierung, Drucksache 20/14510, S. 10 und 225

    Amtliche Quelle

  3. [3] Deutscher Bundestag, Haushaltsausschuss, 13.12.2023

    Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht zum Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes, Drucksache 20/9792

    Amtliche Quelle

  4. [4] Statistisches Bundesamt, 16.04.2026

    Pressemitteilung Nr. 136: Elterngeld 2025: Anteil der Eltern mit Elterngeld Plus auf Höchststand

    Datenportal

  5. [5] Bundesregierung, 12.05.2026

    Antwort „Entwicklungen beim Elterngeld und ElterngeldPlus“, Drucksache 21/5926, Antwort zu Fragen 18 bis 20 und Anlage 1 zu Frage 5

    Amtliche Quelle

  6. [6] Bundesministerium der Finanzen, 2026

    Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2027, Einzelplan 17, Kapitel 1701, Titel 681 02 Elterngeld, S. 9

    Amtliche Quelle

  7. [7] CDU, CSU und SPD, 2025

    Verantwortung für Deutschland: Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, S. 99

    Institut oder Körperschaft

  8. [8] Bundesministerium der Finanzen, Mai 2026

    Monatsbericht Mai 2026: Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027 beschlossen, Abschnitt Konsolidierungsschritte

    Amtliche Quelle

  9. [9] beck-aktuell (dpa), 07.07.2026

    Gesetzentwurf der Bundesregierung: Künftig nur noch zwölf Monate Elterngeld

    Medienbericht

  10. [10] Bundesregierung, 10.09.2026

    Bulletin 83-3: Rede der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien, zum Haushaltsgesetz 2027 vor dem Deutschen Bundestag

    Amtliche Quelle

  11. [11] ZDFheute (AFP), 30.09.2026

    Elterngeld: Prien offen für Festhalten an 14 Monaten Bezugsdauer

    Medienbericht

  12. [12] SPD-Bundestagsfraktion, 08.07.2026

    Pressemitteilung Nr. 117.2026: Elterngeld: Einsparungen dürfen nicht zulasten von Familien gehen

    Institut oder Körperschaft

  13. [13] Deutscher Bundestag, Fraktion Die Linke, 07.10.2025

    Antrag „Mindestbetrag des Elterngelds erhöhen – Familien und ihre Kinder stärken“, Drucksache 21/2038

    Amtliche Quelle

  14. [14] Deutscher Bundestag, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 09.07.2026

    Antrag „Für ein zukunftsfähiges Elterngeld – Familien stärken und Gleichstellung fördern“, Drucksache 21/7034

    Amtliche Quelle

  15. [15] Deutscher Bundestag, Fraktion der AfD, 12.10.2026

    Kleine Anfrage „Elterngeldreform 2027 – Auswirkungen der Haushaltskonsolidierung auf Familien“, Drucksache 21/8495 (Vorabfassung)

    Amtliche Quelle

  16. [16] Bundesrat, 19.12.2025

    Entschließung des Bundesrates „Elterngeld für Pflegeeltern und Beträge an Preisentwicklung anpassen“, Drucksache 671/25 (Beschluss)

    Amtliche Quelle

  17. [17] Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen, 15.05.2026

    Pressemitteilung: Elterngeld an die Lebensrealität von Familien anpassen

    Verband

  18. [18] Institut der deutschen Wirtschaft, 09.01.2025

    iwd: Elterngeld: Fehlende Anpassung an Inflation

    Institut oder Körperschaft