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ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 62

Soll die Finanzierung von Kinderbetreuung bundesweit stärker vereinheitlicht werden?

Für Kitas und Tagespflege gab die öffentliche Hand 2024 netto rund 49,9 Milliarden Euro aus, fast alles über Länder und Gemeinden. Die Regeln für Elternbeiträge unterscheiden sich von Land zu Land. Der Bund plant erstmals bundesweite Mindestvorgaben für die Qualität und will seine Zahlungen an die Länder bis 2030 von 1,993 Milliarden auf 993 Millionen Euro im Jahr senken.

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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 13: Familie und Kinder · Ergebnisse ansehen

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Die Fakten

Kitas und Tagespflege gehören zur Kinder- und Jugendhilfe. Die Bundesregierung ordnet sie im Grundgesetz der öffentlichen Fürsorge zu. Hier darf der Bund Gesetze erlassen, soweit bundesweite Regeln etwa für gleichwertige Lebensverhältnisse erforderlich sind. [1][2][10] Wie die Kitas bezahlt werden, bestimmt aber jedes Land selbst: „Die Finanzierung von Tageseinrichtungen regelt das Landesrecht.“ [3] Von Eltern dürfen Beiträge verlangt werden. Sie müssen gestaffelt sein, etwa nach Einkommen, Zahl der Kinder und Betreuungszeit. Familien, die etwa Grundsicherung, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, werden auf Antrag befreit. [4]

2024 gab die öffentliche Hand für die Kindertagesbetreuung brutto 52,4 Milliarden Euro aus. Nach Abzug von Einnahmen blieben netto rund 49,9 Milliarden Euro. [5] Die Statistik der Bildungsausgaben grenzt etwas anders ab und kommt für 2024 auf rund 49 Milliarden Euro. Davon gaben die Gemeinden rund 25 und die Länder rund 23 Milliarden Euro aus. Beim Bund fielen keine nennenswerten Ausgaben an. [6] Wie sich die Kosten verteilen, ist von Land zu Land verschieden. Für 2020 hat der Ländermonitor der Bertelsmann Stiftung die Anteile in 11 Flächenländern berechnet: Die Kommunen trugen 44 bis 63 Prozent, das Land 32 bis 50 Prozent, die Eltern 2 bis 14 Prozent. Eigenanteile der freien Träger, also etwa von Kirchen und Wohlfahrtsverbänden, fehlen in der Rechnung, weil es dazu keine vergleichbaren Daten gibt. Die Anteile fallen dadurch eher zu hoch aus. [7]

Auch die Elternbeiträge regelt jedes Land anders. Nach dem Ländermonitor, Stand Oktober 2025, zahlen Eltern in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern für die Betreuung nichts, in Hamburg für fünf Stunden am Tag nichts. Ab drei Jahren ist die Kita in Brandenburg und Bremen beitragsfrei, in Hessen für sechs und in Niedersachsen für bis zu acht Stunden täglich. In Rheinland-Pfalz ist sie ab zwei Jahren frei, in Nordrhein-Westfalen und Thüringen in der Regel in den letzten zwei Jahren vor der Schule. Sachsen-Anhalt befreit jüngere Geschwister. In Baden-Württemberg, Bayern, im Saarland, in Sachsen und in Schleswig-Holstein gibt es keine allgemeine Beitragsfreiheit. In Schleswig-Holstein zahlen Eltern auf Antrag für das zweitälteste Kind die Hälfte, für jüngere Geschwister nichts. Bayern zahlt ab dem Kindergartenalter 100 Euro Zuschuss im Monat. Im Saarland sinken die Beiträge schrittweise; ab 2027 sollen Eltern dort nicht mehr an den Personalkosten beteiligt werden. [8]

Seit 2019 gibt der Bund den Ländern Geld für bessere Kitas, zuletzt 1,993 Milliarden Euro im Jahr. Es fließt über einen größeren Anteil der Länder an der Umsatzsteuer. Wofür, vereinbart jedes Land mit dem Bund. Früher durften die Länder damit auch Elternbeiträge senken. [10] Heute nennt das Gesetz nur noch Felder wie Fachkräfte, Leitung und Sprachbildung. Andere Vorhaben aus den bisherigen Verträgen durften die Länder bis Ende 2025 fortführen. [9] Nach geltendem Recht zahlt der Bund dieses Geld nur bis 2026. [12] Ab 2027 soll das Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz an die Stelle treten. Es schreibt bis 2032 schrittweise erstmals feste Mindestvorgaben ins Sozialgesetzbuch, etwa zusätzliches Personal für Kitas mit einem hohen Anteil von Kindern in schwierigen Lebenslagen. Ab 2032 sollen Kita-Träger nur noch gefördert werden, wenn sie diese Vorgaben umsetzen. Die Bundesregierung schätzt die Mehrkosten für Länder und Kommunen auf zusammen rund 1,4 Milliarden Euro im Jahr, sobald alle Vorgaben gelten. Der Bund will 2027 und 2028 je 1,493 Milliarden Euro geben, 2029 1,243 Milliarden und von 2030 bis 2034 je 993 Millionen Euro. Für die Jahre danach sieht der Entwurf keine Zahlungen vor. Der Bundesrat muss zustimmen. [10] Der Bundestag hat den Entwurf am 09.10.2026 in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen. Der Bundesrat berät am 16.10.2026 darüber (Stand 14.10.2026). [11][12]

Bundesfamilienministerin Karin Prien von der CDU nennt die Kita-Qualität eine gemeinsame Aufgabe. Auch Länder und Kommunen müssten einen Beitrag leisten. [11] Der Finanz- und der Innenausschuss des Bundesrates empfehlen dagegen, dass der Bund die bisherigen 1,993 Milliarden Euro im Jahr dauerhaft weiterzahlt und an steigende Kosten anpasst. [12] Eine dauerhafte Beteiligung des Bundes fordern auch Städtetag und Landkreistag, die katholischen Kita-Träger mit der Caritas und die Bildungsgewerkschaft GEW. [13][14][15] Uneinig sind sie vor allem darin, wie weit der Bund dafür einheitliche Vorgaben machen soll.

Was dafür spricht

  • Die Grünen-Abgeordnete Anja Reinalter unterstützt bundesweite Standards für Kitas. Sie kritisiert aber, dass der Bund seine Mittel dafür auf Sicht halbieren wolle: „Wer bestellt, bezahlt. Und natürlich gilt das auch für bundesweite Bildungsstandards.“ [11]
  • Die Bildungsgewerkschaft GEW fordert bundesweit einheitliche Vorgaben, wie viele Fachkräfte auf wie viele Kinder kommen. Bezahlen soll das auch der Bund: „Eine dauerhafte, gesetzlich verankerte und an Steigerungen von Inflations- und Tarifentwicklungen dynamisierte Finanzierung des Bundes ist unerlässlich.“ [14]
  • Die Bundeselternvertretung der Kinder in Kitas will gleiche Bedingungen in allen Ländern: „Die föderale Zuständigkeit darf nicht dazu führen, dass Kinder je nach Bundesland unterschiedliche Ansprüche auf Förderung und Unterstützung haben.“ Ihr Ziel ist eine bundesweite Beitragsfreiheit. [16]

Was dagegen spricht

  • Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag lehnten den Referentenentwurf im Juli 2026 ab: „Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ist zumindest zweifelhaft.“ Viele Länder hätten schon eigene Regeln, eine Doppelstruktur sei weder sinnvoll noch leistbar. Wenn der Bund Aufgaben vorgibt, müsse er sie aber dauerhaft bezahlen. [13]
  • Nach Ansicht des Familien- und des Kulturausschusses des Bundesrates sind genaue Zahlenvorgaben des Bundes, etwa zum Personal, „der bisherigen bundesgesetzlichen Systematik fremd“. Die Finanzierungssysteme der Länder unterschieden sich stark, die Vorgaben müssten sich darin umsetzen lassen. [12]
  • Der Deutsche Städte- und Gemeindebund kritisierte im Juli 2026 am Referentenentwurf, dass der Bund Umfang und Mindeststandards für zusätzliches Personal verbindlich festlegt, „ohne den regional sehr unterschiedlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen“. Eine starre Grenze wie die Vorgabe, in jedem Land mindestens zehn Prozent der Kitas zusätzlich zu unterstützen, hält er für kontraproduktiv. [17]

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BELEGE


Quellen

  1. [1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Artikel 74 Grundgesetz: Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung

    Amtliche Quelle

  2. [2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Artikel 72 Grundgesetz: Konkurrierende Gesetzgebung

    Amtliche Quelle

  3. [3] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 74a Achtes Buch Sozialgesetzbuch: Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder

    Amtliche Quelle

  4. [4] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch: Pauschalierte Kostenbeteiligung

    Amtliche Quelle

  5. [5] Statistisches Bundesamt

    Öffentliche Hand gab 2024 rund 78,8 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe aus

    Datenportal

  6. [6] Statistisches Bundesamt, 11.12.2025

    Pressemitteilung Nr. 445: Öffentliche Bildungsausgaben im Jahr 2024 um 7 % gestiegen

    Datenportal

  7. [7] Bertelsmann Stiftung, Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme

    Finanzierungsgemeinschaft für FBBE (Datenjahr 2020)

    Institut oder Körperschaft

  8. [8] Bertelsmann Stiftung, Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme

    Beitragsfreiheit für Kindertagesbetreuung (Stand Oktober 2025)

    Institut oder Körperschaft

  9. [9] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz, § 2

    Amtliche Quelle

  10. [10] Bundesregierung, 28.09.2026

    Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz), Drucksache 21/8239, S. 8, 10 bis 15, 17, 26, 27, 30 bis 32

    Amtliche Quelle

  11. [11] Deutscher Bundestag, 09.10.2026

    Plenarprotokoll 21/100 (S. 12579 bis 12586)

    Amtliche Quelle

  12. [12] Bundesrat, 02.10.2026

    Empfehlungen der Ausschüsse zum Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz, Drucksache 505/1/26

    Amtliche Quelle

  13. [13] Deutscher Städtetag und Deutscher Landkreistag, 30.07.2026

    Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (SCQEG)

    Verband

  14. [14] Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, 30.07.2026

    Stellungnahme zum Referentenentwurf eines KiTa-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetzes

    Verband

  15. [15] KTK-Bundesverband und Deutscher Caritasverband, 29.07.2026

    Stellungnahme zum Referentenentwurf eines KiTa-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetzes

    Verband

  16. [16] Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (bevki), 29.07.2026

    Stellungnahme zum Referentenentwurf eines KiTa-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetzes

    Verband

  17. [17] Deutscher Städte- und Gemeindebund, 30.07.2026

    Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz)

    Verband