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ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 60

Sollen nachgewiesen wirksame Vorsorge- und Präventionsprogramme stärker finanziell gefördert werden?

2024 gaben die Krankenkassen 686 Millionen Euro für Gesundheitskurse und Prävention in Kitas, Schulen und Betrieben aus, 9,21 Euro je Versicherten. Zum Mammographie-Screening, dessen Nutzen belegt ist, kam 2023 gut die Hälfte der eingeladenen Frauen; die europäischen Leitlinien nennen als Mindestanforderung mehr als 70 Prozent. Das Gesundheitsministerium will das Präventionsgesetz von 2015 überarbeiten.

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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 12: Gesundheit und Pflege · Ergebnisse ansehen

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Die Fakten

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen Vorsorge auf zwei Wegen. Für Gesundheitskurse und für Angebote in Kitas, Schulen, Kommunen und Betrieben sollen sie einen festen Betrag je Versicherten ausgeben. Er lag 2019 bei 7,52 Euro und wird seitdem jedes Jahr angepasst. [1] Gesundheits-Check-ups, Krebsfrüherkennung und Schutzimpfungen sind eigene Leistungen der Kassen. [2][3] Was genau dazugehört, legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest. In ihm beschließen Vertreter von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen zusammen mit drei unparteiischen Mitgliedern. [4] Bei Impfungen richtet er sich nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. [3] Gibt es für eine Krebsfrüherkennung europäische Leitlinien, soll sie als Programm mit regelmäßiger schriftlicher Einladung laufen. [5]

2024 gaben die Krankenkassen für Gesundheitskurse und Prävention in Kitas, Schulen, Kommunen und Betrieben 686 Millionen Euro aus. Das waren 9,21 Euro je Versicherten, mehr als der Richtwert von 8,53 Euro. [6] 2025 waren es nach Angaben des GKV-Spitzenverbands 734 Millionen Euro. [7] In Deutschland wurden 2024 insgesamt 538,2 Milliarden Euro für Gesundheit ausgegeben. Auf Prävention und Gesundheitsschutz entfielen 21,8 Milliarden Euro, rund 4 Prozent. Für die Früherkennung von Krankheiten waren es 2,9 Milliarden Euro. [8]

Beim Mammographie-Screening ist der Nutzen belegt. Nach einer Auswertung für Deutschland sterben Teilnehmerinnen um 20 bis 30 Prozent seltener an Brustkrebs als Nichtteilnehmerinnen. Zu den Risiken zählen Überdiagnosen und falsche Verdachtsbefunde. 2023 folgten 52,1 Prozent der eingeladenen Frauen von 50 bis 69 Jahren der Einladung. Die europäischen Leitlinien nennen als Mindestanforderung mehr als 70 Prozent. [9] Zur Früherkennung von Darmkrebs ließen sich von 2021 bis 2024 6,2 Prozent der berechtigten Frauen und 7,4 Prozent der Männer den Darm spiegeln. Untersuchungen aus früheren Jahren sind darin nicht erfasst. Bei Teilnehmenden wurde Darmkrebs nach ersten Daten um rund 25 Prozent seltener festgestellt. Ein Auswertungsbericht für den Gemeinsamen Bundesausschuss nennt die Teilnahme niedrig und empfiehlt etwa, Stuhltests per Post zu verschicken. [10] Gegen Grippe ließen sich in der Saison 2024/2025 34 Prozent der Menschen ab 60 impfen. Das ist der niedrigste Wert seit Beginn der Erfassung 2008/2009. Gegen Humane Papillomviren, die Krebs auslösen können, waren 2024 55 Prozent der 15-jährigen Mädchen und 36 Prozent der Jungen vollständig geimpft. [11]

2024 wollte die damalige Bundesregierung mit dem Gesundes-Herz-Gesetz neue Check-ups für Herz und Kreislauf einführen. Der Entwurf sollte kostenneutral sein. Die Kosten sollten auf den festen Betrag für Prävention angerechnet werden. Die Kassen sollten dafür vor allem Mittel für Gesundheitskurse umschichten. [12] Der Bundestag beriet den Entwurf im November 2024 in erster Lesung. Mit dem Ende der Wahlperiode verfiel er. [13] Ein Gesetz vom 24.07.2026 soll die Beiträge der Krankenkassen stabil halten. Es verpflichtet den Gemeinsamen Bundesausschuss, den Gesundheits-Check-up und das Hautkrebs-Screening zu überprüfen, etwa bei Altersgrenzen und Häufigkeit. Über Anpassungen muss er bis Ende 2027 entscheiden. [14]

Am 16.07.2026 startete das Gesundheitsministerium eine Präventionsoffensive. Sie soll das Präventionsgesetz von 2015 weiterentwickeln. Nach Angaben des Ministeriums ist es bisher nur teilweise gelungen, die Voraussetzungen für Prävention in jedem Lebensalter zu schaffen. [7] Einen ersten Entwurf will das Ministerium Anfang 2027 vorlegen. [15] Am 30.09.2026 beschloss das Kabinett den Entwurf einer Pflegereform. Danach sollen Versicherte ab 60 Anspruch auf eine neue Früherkennungsuntersuchung „Check-up 60+“ bekommen. [16]

Was dafür spricht

  • Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt: „Wer heute in wirksame Prävention investiert, verhindert morgen vermeidbare Erkrankungen.“ Prävention müsse das ganze Leben umfassen, von der Schwangerschaft bis ins hohe Alter. [7]
  • Die SPD-Abgeordnete Tanja Machalet, Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, in einer schriftlich eingereichten Rede im Bundestag: „Wir investieren Milliarden in die Behandlung von Krankheiten – und sparen an der Vorbeugung und an der Wissensvermittlung.“ [17]
  • Der GKV-Spitzenverband sieht die Krankenkassen bei der Prävention an einer Grenze. Sein Vorstandschef Oliver Blatt: „Auch Bund, Länder und Kommunen müssen ihren Teil leisten, mit mehr Verbindlichkeit und vor allem finanziell.“ [7]

Was dagegen spricht

  • Die damalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zum Gesetz, das die Beiträge der Krankenkassen stabil halten soll: „Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben, und nur noch das bezahlen, was nutzt.“ Ihr Einwand gilt dem Geld und dem Nutzen. Er betrifft alle Leistungen der Krankenkassen, nicht nur die Vorsorge. [17]
  • Die vom Gesundheitsministerium beauftragte FinanzKommission Gesundheit will Vorsorge für Gesunde nur regelmäßig bezahlen, wenn ihr Nutzen ausreichend belegt ist. Sie empfahl, das Hautkrebs-Screening ab 35 auszusetzen und zu überprüfen; das spare 2027 rund 240 Millionen Euro. Auch beim Check-up ab 35 und bei den Untersuchungen für Kinder sieht sie unklare Belege. Ihr Einwand gilt dem Nachweis des Nutzens und dem Geld. [18]
  • Die unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses befürworten mehr Vorbeugung gegen Pflegebedürftigkeit. Die geplante Untersuchung ab 60 könnte der Ausschuss ohne Auftrag im Gesetz aber „aller Voraussicht nach aufgrund des Fehlens hochwertiger Evidenz nur schwer begründen“. Evidenz meint wissenschaftliche Belege. Ihr Einwand gilt dem Nachweis des Nutzens. [19]

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BELEGE


Quellen

  1. [1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 20 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (Primäre Prävention und Gesundheitsförderung)

    Amtliche Quelle

  2. [2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 25 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (Gesundheitsuntersuchungen)

    Amtliche Quelle

  3. [3] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 20i Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (Leistungen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten)

    Amtliche Quelle

  4. [4] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 91 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (Gemeinsamer Bundesausschuss)

    Amtliche Quelle

  5. [5] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 25a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (Organisierte Früherkennungsprogramme)

    Amtliche Quelle

  6. [6] GKV-Spitzenverband und Medizinischer Dienst Bund, November 2025

    Präventionsbericht 2025, Berichtsjahr 2024, S. 12 f. und 24 bis 26

    Institut oder Körperschaft

  7. [7] Bundesministerium für Gesundheit, 16.07.2026

    Präventionsoffensive startet: Gesundheit fördern, bevor Krankheit entsteht

    Amtliche Quelle

  8. [8] Statistisches Bundesamt, 02.04.2026

    Gesundheitsausgaben nach Leistungsarten

    Datenportal

  9. [9] Kooperationsgemeinschaft Mammographie, Dezember 2025

    Jahresbericht Evaluation 2023, Deutsches Mammographie-Screening-Programm

    Institut oder Körperschaft

  10. [10] Gemeinsamer Bundesausschuss (Auswertungsstelle Gesundheitsforen Leipzig), 16.03.2026

    Evaluationsbericht 2025 Darmkrebs, Programm zur Früherkennung, Datenjahre 2021 bis 2024, S. 10 f. und 26 f.

    Amtliche Quelle

  11. [11] Robert Koch-Institut, 11.12.2025

    Epidemiologisches Bulletin 50/2025: Impfquoten in Deutschland

    Amtliche Quelle

  12. [12] Bundesregierung, 30.09.2024

    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz), Drucksache 20/13094

    Amtliche Quelle

  13. [13] BARMER

    Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz – GHG)

    Institut oder Körperschaft

  14. [14] Bundesgesetzblatt, 24.07.2026

    Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz), BGBl. 2026 I Nr. 228, Art. 1 Nr. 9

    Amtliche Quelle

  15. [15] Deutsches Ärzteblatt, 06.10.2026

    Vorschlag zu weiterentwickeltem Präventionsgesetz soll Anfang 2027 kommen

    Medienbericht

  16. [16] Bundesministerium für Gesundheit, 30.09.2026

    Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz

    Amtliche Quelle

  17. [17] Deutscher Bundestag, 10.07.2026

    Plenarprotokoll 21/90, S. 11119 und 11248

    Amtliche Quelle

  18. [18] FinanzKommission Gesundheit (Bundesministerium für Gesundheit), 30.03.2026

    Erster Bericht (Fassung 01.06.2026), Reformempfehlung Nr. 7: Aussetzen und Überprüfungsauftrag zur Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs, S. 126 bis 128

    Institut oder Körperschaft

  19. [19] Gemeinsamer Bundesausschuss, 10.06.2026

    Stellungnahme der unparteiischen Mitglieder zum Referentenentwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes

    Amtliche Quelle