ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 59
Soll der Staat mehr öffentliche Mittel für die Pflege bereitstellen, auch wenn dafür andere Ausgaben reduziert oder Abgaben erhöht werden müssen?
Wer ins Pflegeheim zieht, zahlt im ersten Jahr durchschnittlich 3.364 Euro im Monat selbst. Die Pflegeversicherung konnte ihre Leistungen 2025 und 2026 nach Angabe der Bundesregierung nur mit Darlehen des Bundes sichern. Ohne Reform fehlen ihr 2027 nach Rechnung der Bundesregierung rund 7,6 Milliarden Euro.
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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 12: Gesundheit und Pflege · Ergebnisse ansehen
VOR DER STIMME
Die Fakten
Die soziale Pflegeversicherung regelt der Bund im Elften Buch Sozialgesetzbuch. [1] Sie ist eine Teilversicherung. Sie übernimmt einen Teil der Pflegekosten, den Rest tragen die Pflegebedürftigen selbst. Reichen Einkommen und Vermögen nicht, zahlt die Sozialhilfe als „Hilfe zur Pflege“. [2] Die Länder sind für eine ausreichende pflegerische Versorgungsstruktur verantwortlich. Wie sie Pflegeeinrichtungen fördern, regelt Landesrecht. [1] Seit 2025 beträgt der Beitragssatz 3,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. [3] Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten. Der Bund soll jährlich 1 Milliarde Euro zuschießen. Für 2024 bis 2027 ist dieser Zuschuss ausgesetzt. [1]
Im Dezember 2023 waren nach der amtlichen Statistik knapp 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig. 86 Prozent von ihnen wurden zu Hause versorgt. Ihre Zahl wächst stärker, als es die Alterung der Gesellschaft erwarten lässt. [4] Ende 2025 erhielten rund 6,0 Millionen Menschen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung, privat Versicherte nicht mitgezählt. [5] Im Jahr 2025 nahm sie 73,33 Milliarden Euro ein, davon 72,45 Milliarden Euro Beiträge. Sie gab 73,82 Milliarden Euro aus. Für die soziale Absicherung von Pflegepersonen, etwa Rentenbeiträge pflegender Angehöriger, zahlte sie 4,80 Milliarden Euro. [6] Der Bund lieh ihr 0,5 Milliarden Euro für 2025 und 3,2 Milliarden Euro für 2026. [6][7] Nur so konnte sie nach Angabe der Bundesregierung ihre Leistungen garantieren. [8] Zusammen mit einem Darlehen aus dem Jahr 2022 sind noch 4,2 Milliarden Euro zurückzuzahlen. [3] Ohne Reform fehlen bei gleichem Beitragssatz 2027 rund 7,6 Milliarden Euro, 2028 rund 15,4 Milliarden Euro. [8]
Heimbewohner zahlten zum 01.07.2026 im ersten Jahr durchschnittlich 3.364 Euro im Monat selbst. Das sind 256 Euro mehr als ein Jahr zuvor. Davon entfielen 1.775 Euro auf Pflege und Ausbildung, 1.068 Euro auf Unterkunft und Verpflegung und 521 Euro auf Investitionskosten. [9] Auf den Eigenanteil für die Pflege zahlt die Pflegeversicherung einen Zuschlag. Er steigt mit der Dauer des Heimaufenthalts von 15 Prozent im ersten Jahr auf 75 Prozent ab dem vierten Jahr. [1] 2025 kosteten diese Zuschläge 7,15 Milliarden Euro. [6]
Am 30.09.2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Der Beitragssatz soll bei 3,6 Prozent bleiben. Kinderlose sollen ab 2027 einen Zuschlag von 0,9 statt 0,6 Prozentpunkten zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Einkommen beitragspflichtig ist, soll um 300 Euro im Monat steigen. Ab 2028 soll für mitversicherte Ehe- und Lebenspartner ein Zuschlag fällig werden, mit Ausnahmen etwa für pflegende Angehörige. [10] Ab 2028 sollen Arbeitgeber auch für Minijobs Beiträge zahlen. [3] Zugleich sollen die Regeln für die Pflegegrade so geändert werden, dass die Zahl der Pflegebedürftigen langsamer wächst. Die für 2028 vorgesehene Anpassung der Leistungen an die Preise soll entfallen. Ab 2029 sollen die Leistungen jährlich steigen. Den Bundeszuschuss soll es erst 2029 wieder geben, zunächst zur Hälfte. Die Darlehen sollen erst von 2035 bis 2039 zurückgezahlt werden. [8] Für 2028 rechnet die Bundesregierung mit 14,46 Milliarden Euro Entlastung, davon rund 9 Milliarden Euro durch geringere Ausgaben. Für Länder und Gemeinden erwartet der Entwurf 2028 rund 600 Millionen Euro Mehrausgaben für die Hilfe zur Pflege. [8] Für die Digitalisierung von Pflegeeinrichtungen sollen 1,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes fließen. [10]
Der Bundesrat kann bis zum 20.11.2026 Stellung nehmen. Beraten hat er den Entwurf noch nicht. Seine Zustimmung ist nach dem Entwurf nicht nötig. Das Gesetz soll am 01.01.2027 in Kraft treten, einzelne Teile erst 2028 und 2029. [8][11] Für 2027 decken die Maßnahmen rechnerisch 6,25 der fehlenden 7,6 Milliarden Euro. Eine Strukturkommission soll bis Ende Januar 2027 weitere Vorschläge machen. Sie sollen ab dem 01.07.2027 umgesetzt werden. [3][8] Bund und Länder hatten im Dezember 2025 festgehalten, dass die Kosten „nicht alleine auf der Ausgabenseite gedeckt werden“ können. Nötig seien auch Maßnahmen bei den Einnahmen. Am Teilleistungssystem sei festzuhalten. Brandenburg stimmte dem Papier nicht zu. [12]
Was dafür spricht
- Der GKV-Spitzenverband der Kranken- und Pflegekassen schrieb zum ersten Entwurf: „Insbesondere kommen Bund und Länder ihren Finanzverpflichtungen in keiner Weise nach.“ Er fordert vom Bund rund 5,2 Milliarden Euro für Ausgaben während der Pandemie zurück. Übernähmen die Länder die Investitionskosten, könnte das Heimbewohner nach seiner Rechnung um durchschnittlich 500 Euro im Monat entlasten. [13] Der Sozialverband VdK verlangt die „Refinanzierung der gesamtgesellschaftlichen Leistungen durch Steuermittel“, etwa der Rentenbeiträge pflegender Angehöriger. [14]
- Die Grünen beantragen Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Der Bund soll die Kosten der Pandemie erstatten und die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger dauerhaft übernehmen, nach ihrer Rechnung rund 4,5 Milliarden Euro im Jahr. [15] Die Linke will eine Pflegebürgervollversicherung, die alle pflegebedingten Kosten trägt. Beiträge sollen bis zu einem Monatseinkommen von 15.000 Euro anfallen, außerdem auf Kapitalerträge und Mieteinnahmen. [16]
- Die AfD will versicherungsfremde Leistungen aus dem Bundeshaushalt bezahlen statt aus Beiträgen. Dass Corona-Maßnahmen mit Geld der Pflegekasse bewältigt wurden, nennt sie einen „klaren Missbrauch der dem Staat anvertrauten Sozialversicherungsbeiträge“. Häusliche Pflege will sie „deutlich höher finanziell honorieren“. Weitere Beitragssatzerhöhungen will sie verhindern. [17]
Was dagegen spricht
- Die Bundesregierung aus Union und SPD schreibt in ihrem Entwurf: „Damit die Lohnnebenkosten nicht weiter steigen, kommt eine Anhebung des bundeseinheitlichen Beitragssatzes nicht in Betracht.“ Die Pflegeversicherung werde auch künftig nur einen Teil der Pflegekosten tragen können. [8] Zur Erstattung von Corona-Kosten verwies sie auf die angespannte Lage des Bundeshaushalts. Der Bund habe 2020 bis 2022 bereits 5 Milliarden Euro für Belastungen der Pflegeversicherung durch die Pandemie gezahlt. [18]
- Der Verband der Privaten Krankenversicherung kritisiert die geplanten höheren Beiträge als „fatales Signal in der Wirtschaftskrise“. Sie verschleppten überfällige Strukturreformen zulasten der jungen Generation. Dass der Bund die Rückzahlung seiner Darlehen hinausschiebt, nennt er einen „schleichenden Übergang in eine zusätzliche faktische Steuerfinanzierung“. Die Ausgaben sollen sich nach den Einnahmen richten. Den Anstieg der Zuschläge für Heimbewohner will er beenden, etwa durch Einfrieren oder Streichen. Für den Pflegefall sollen die Menschen stärker privat vorsorgen. Nur die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger soll aus seiner Sicht der Staat aus Steuern bezahlen. [19]
- Die Mehrheit des Sachverständigenrats Wirtschaft will den Zugang zu Leistungen enger fassen und wenig zielgenaue Leistungen wie den Zuschlag für Heimbewohner verringern. Pflegebedürftige sollen mehr aus eigenem Einkommen und Vermögen tragen. Stiegen die Leistungen mit den Kosten, müssten die Beitragssätze deutlich steigen. Das träfe „vor allem jüngere Generationen“. Das Ratsmitglied Achim Truger widerspricht und will auch die Einnahmen stärken. [2]
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BELEGE
Quellen
[1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), §§ 9, 43c, 55 und 61aAmtliche Quelle
[2] Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 27.05.2026
Frühjahrsgutachten 2026, S. 2, 8 bis 10 und 247Institut oder Körperschaft
[3] Bundesministerium für Gesundheit, 30.09.2026
Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG): Argumentationspapier, S. 1, 4 und 5Amtliche Quelle
[4] Statistisches Bundesamt, 18.12.2024
5,7 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2023, Pressemitteilung Nr. 478Datenportal
[5] Bundesministerium für Gesundheit, 2026
Leistungsempfänger der sozialen Pflegeversicherung am Jahresende nach PflegegradenDatenportal
[6] Bundesministerium für Gesundheit, 2026
Die Finanzentwicklung der sozialen Pflegeversicherung, Ist-Ergebnisse ohne Rechnungsabgrenzung bis 2025Datenportal
[7] Deutscher Bundestag, 14.11.2025
Etat 2026: Höheres Darlehen für die Pflegeversicherung (hib 623/2025)Amtliche Quelle
[8] Bundesregierung, 09.10.2026
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz), Bundesrat-Drucksache 587/26, Vorblatt S. 1 und 3 bis 7, Gesetzentwurf S. 43, 63 f. und 72 f.Amtliche Quelle
[9] Verband der Ersatzkassen, 14.07.2026
Eigenbeteiligung in der stationären Pflege erneut gestiegenVerband
[10] Bundesministerium für Gesundheit, 30.09.2026
Kabinett beschließt PflegeneuordnungsgesetzAmtliche Quelle
[11] Deutscher Bundestag (DIP), 13.10.2026
Vorgang „Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz)“Amtliche Quelle
[12] Bundesministerium für Gesundheit, 11.12.2025
Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zukunftspakt Pflege: Optionen für eine nachhaltige Struktur- und Finanzierungsreform in der Pflegeversicherung – Roadmap, S. 4 und 7Amtliche Quelle
[13] GKV-Spitzenverband, 10.06.2026
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG), S. 4 bis 6Verband
[14] Sozialverband VdK Deutschland, 04.06.2026
VdK zur Pflegereform: „Warken fehlt der Mut – und das Geld“Verband
[15] Deutscher Bundestag, 06.10.2026
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Nachhaltige Pflegereform – Die soziale Pflegeversicherung zukunftsfest machen“, Drucksache 21/8398, S. 5Amtliche Quelle
[16] Deutscher Bundestag, 07.05.2026
Antrag der Fraktion Die Linke „Pflegeversicherung solidarisch und bedarfsgerecht ausrichten“, Drucksache 21/5828, S. 2Amtliche Quelle
[17] Alternative für Deutschland, Januar 2025
Zeit für Deutschland: Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025, S. 17, 21 f. und 28Institut oder Körperschaft
[18] Deutscher Bundestag, 07.11.2025
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung, Drucksache 21/2665, S. 103Amtliche Quelle
[19] Verband der Privaten Krankenversicherung, 10.06.2026
Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG), S. 1 bis 3, 9, 12 und 17Verband