Zum Inhalt springen

ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 58

Sollen gesetzliche und private Krankenversicherung langfristig zu einem gemeinsamen Versicherungssystem zusammengeführt werden?

Rund 74,4 Millionen Menschen sind gesetzlich krankenversichert. Eine private Vollversicherung haben nach Angaben des PKV-Verbands rund 8,8 Millionen. Angestellte dürfen erst in die private Versicherung wechseln, wenn sie mehr als 77.400 Euro im Jahr verdienen. 2027 steigt diese Grenze stärker als üblich, voraussichtlich auf 84.150 Euro.

Läuft

Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 12: Gesundheit und Pflege · Ergebnisse ansehen

VOR DER STIMME


Die Fakten

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind vor allem Arbeitnehmer pflichtversichert. Versicherungsfrei sind Angestellte, deren Jahresverdienst über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Versicherungsfrei sind auch Beamte, Richter und Soldaten, wenn sie bei Krankheit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben. [1] 2026 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 77.400 Euro im Jahr. [2] Freiwillig gesetzlich versichert sind zum Beispiel Selbstständige und Angestellte über dieser Grenze. [3] In Deutschland besteht eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. Wer nicht gesetzlich versichert ist und keinen anderen Anspruch auf Versorgung hat, muss sich privat versichern. Wer gesetzlich oder privat versichert sein muss, regelt der Bund. Die Beihilfe regelt der Bund für seine eigenen Beamten, die Länder regeln sie für ihre Beamten. [4]

Am 01.08.2026 waren rund 74,4 Millionen Menschen gesetzlich versichert. [5] Nach Angaben des PKV-Verbands hatten 2025 rund 8,79 Millionen Menschen eine private Vollversicherung, also eine Versicherung anstelle der gesetzlichen. [6] Nach dem Mikrozensus 2023 waren 89 Prozent der Versicherten gesetzlich und 11 Prozent privat versichert. [3] Für spätere Krankheits- und Pflegekosten ihrer Versicherten legen die privaten Versicherer Kapital zurück. Diese Alterungsrückstellungen stiegen 2025 nach Angaben des Verbands auf 355,4 Milliarden Euro. [6] Beamte erhalten vom Dienstherrn eine Beihilfe, die einen Teil der Krankheitskosten erstattet. Den Rest sichern die meisten privat ab. Wählen sie die gesetzliche Versicherung, zahlen sie den Beitrag in der Regel allein. [4] Am 01.08.2026 waren 101.211 Beamte als freiwillige Mitglieder gesetzlich versichert. [5] Bis März 2026 hatten zehn Länder für ihre Beamten eine pauschale Beihilfe als Wahlmodell eingeführt. Das Modell wird oft Hamburger Modell genannt. Dabei zahlt der Dienstherr einen monatlichen Zuschuss zur gesetzlichen Versicherung, meist die Hälfte des Beitrags. Auf Bundesebene gab es dieses Modell nicht. [4]

Das Wissenschaftliche Institut der PKV hat berechnet, wie viel mehr Geld Praxen, Kliniken und andere Anbieter durch Privatversicherte einnehmen. Für 2024 kommt es auf 15,52 Milliarden Euro. Verglichen wird mit einer Abrechnung, als wären dieselben Menschen gesetzlich versichert. Niedergelassene Ärzte erzielten danach 21,8 Prozent ihrer Einnahmen mit Privatversicherten. Deren Anteil an der Bevölkerung lag bei 10,5 Prozent. [7] Eine einzelne Studie untersuchte von Januar bis Februar 2025 eine große Online-Buchungsplattform in Berlin. Sie verglich bei 492 Facharztpraxen den frühesten buchbaren Termin für gesetzlich und privat Versicherte. Gesetzlich Versicherte hätten dort im Schnitt 50,4 Tage warten müssen, Privatversicherte 22,6 Tage. Die Autorinnen beziehen ihr Ergebnis ausdrücklich auf diese Plattform in Berlin. [8]

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026 erhöht die Versicherungspflichtgrenze für 2027 um zusätzliche 3.600 Euro. Diese Erhöhung kommt zur üblichen Anpassung an die Löhne hinzu. Für Angestellte, die am 31.12.2026 wegen ihres Verdienstes versicherungsfrei und privat versichert sind, gilt sie nicht. [9] Nach der Verordnung, die die Bundesregierung am 07.10.2026 dem Bundesrat zugeleitet hat, liegt die Grenze 2027 bei 84.150 Euro. Der Bundesrat muss noch zustimmen. [10] Die FinanzKommission Gesundheit soll laut Bundesregierung auch die Möglichkeiten und rechtlichen Grenzen eines Risikostrukturausgleichs zwischen gesetzlicher und privater Versicherung prüfen. Gemeint ist ein Geldausgleich für unterschiedliche Krankheitsrisiken der Versicherten. [11] Ihren zweiten Bericht zu längerfristigen Strukturreformen will die Kommission bis Ende 2026 vorlegen. [12] Einen Antrag der Linken unter anderem für eine Bürgerversicherung beriet der Bundestag am 25.09.2026 erstmals. Er wurde an die Ausschüsse überwiesen. [13][14]

Das Bundesverfassungsgericht billigte 2009 eine Regel, nach der Angestellte erst nach drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze in die private Versicherung wechseln durften. Dazu schrieb es: „Der Gesetzgeber kann den Kreis der Pflichtversicherten so abgrenzen, wie es für die Begründung einer leistungsfähigen Solidargemeinschaft erforderlich ist.“ Er habe dabei einen weiten Gestaltungsspielraum. [15] Ob der Bund Beamte in die gesetzliche Krankenversicherung einbeziehen darf, ist gerichtlich nicht entschieden und in der Rechtswissenschaft stark umstritten. Gegen eine Zuständigkeit des Bundes für eine Versicherung der ganzen Bevölkerung wird eingewandt, die Sozialversicherung beziehe sich auf Gruppen der Bevölkerung, nicht auf alle. Andere halten den Begriff der Sozialversicherung für offen genug, um auch Beamte einzubeziehen. Das heutige Beihilfesystem ist nach dem Bundesverfassungsgericht kein vom Grundgesetz geschützter Grundsatz des Berufsbeamtentums. Bezüge und Versorgung der Beamten müssen aber die Kosten einer Krankenversicherung decken. [4]

Was dafür spricht

  • Die Linke beantragt im Bundestag, die bislang privat Versicherten zu einem Stichtag in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zu überführen. Private Versicherer sollen nur noch Zusatzversicherungen für medizinisch nicht notwendige Leistungen anbieten. Ziel ist, die Beitragslast gerechter zu verteilen und den Beitragssatz zu senken. [13]
  • Die SPD schrieb in ihr Regierungsprogramm zur Bundestagswahl 2025: „Wir setzen auf ein solidarisches System einer Bürgerversicherung, das allen Menschen gleichen Zugang zu Gesundheitsleistungen in gleicher Qualität ermöglicht.“ Krankenkassen und private Versicherer sollen dieses System gemeinsam bilden. Unterschiede bei den Wartezeiten will die Partei beseitigen. [16]
  • Der Sozialverband VdK fordert: „Eine einheitliche solidarische Krankenversicherung, in die alle einzahlen.“ Gesundheit dürfe nicht vom Geldbeutel abhängen. Wettbewerb und Gesundheitswesen vertrügen sich kaum. [17]

Was dagegen spricht

  • Die Bundesregierung bewertet das Nebeneinander beider Systeme positiv. Der Wettbewerb zwischen gesetzlicher und privater Versicherung habe sich „mit Blick auf die Qualität des deutschen Gesundheitswesens grundsätzlich bewährt“. [11] CDU und CSU stehen nach ihrem Wahlprogramm 2025 „zur Dualität von gesetzlicher und privater Krankenversicherung“. [18]
  • Die Bundesärztekammer lehnte im Juni 2026 die höhere Versicherungspflichtgrenze ab. Sie schränke die Wahlfreiheit ein. Damit greife die Bundesregierung in die Systembalance ein und „schwächt den Wettbewerb zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, der wichtige Impulse für Qualität, Innovation und Effizienz in der Versorgung setzt“. [19]
  • Der Vorsitzende des Verbands der Privaten Krankenversicherung, Thomas Brahm, lehnte es im Juni 2026 ab, Beamte in die gesetzliche Versicherung einzubeziehen. In ihr bezahlen die laufenden Beiträge die laufenden Ausgaben. Das heißt Umlageverfahren. Brahm: „Das Umlageverfahren in einer alternden Gesellschaft auszuweiten, würde das Defizit [der GKV] verschärfen – zu Lasten der jungen Generationen.“ [20]

ABSTIMMEN


Ihre Stimme

Sollen gesetzliche und private Krankenversicherung langfristig zu einem gemeinsamen Versicherungssystem zusammengeführt werden?

LIVE


Das Ergebnis

Noch kein Zwischenstand. Stand

Aktualisiert sich alle 15 Sekunden.

METHODE


So zählen wir

Dies ist ein Stimmungsbild unserer Leserinnen und Leser, keine repräsentative Umfrage. Wer abstimmt, entscheidet selbst, ob er teilnimmt. Das Ergebnis sagt deshalb nicht, was alle Menschen in Deutschland denken.

Abstimmen können Sie einmal am Tag, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Dafür merkt sich Ihr Browser den Tag Ihrer Stimme, und je Internetanschluss zählen wir am Tag höchstens 20 Stimmen. Gespeichert wird nur, wie viele Stimmen jede Antwort hat. Wer wie abgestimmt hat, speichern wir nicht.

Während die Abstimmung läuft, zeigen wir nur die Anteile, und zwar ab 50 Stimmen; vorher wäre ein Zwischenstand Zufall. Die Zahl der Stimmen geben wir am Ende der Abstimmung bekannt.

Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.

BELEGE


Quellen

  1. [1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), §§ 5 und 6

    Amtliche Quelle

  2. [2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 24.11.2025

    Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, § 2 (BGBl. 2025 I Nr. 278)

    Amtliche Quelle

  3. [3] Statistisches Bundesamt, 29.10.2025

    Pressemitteilung Nr. N060: 72 000 Menschen ohne Krankenversicherungsschutz

    Amtliche Quelle

  4. [4] Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, 25.03.2026

    Die Verpflichtung von Neubeamten zur pauschalen Beihilfe, WD 6 - 3000 - 073/25

    Amtliche Quelle

  5. [5] Bundesministerium für Gesundheit, 01.09.2026

    Gesetzliche Krankenversicherung: Mitglieder, mitversicherte Angehörige und Krankenstand, Monatswerte Januar bis August 2026 (GKV-Statistik KM1)

    Datenportal

  6. [6] Verband der Privaten Krankenversicherung, 04.02.2026

    Private Krankenversicherung auch 2025 mit stabilem Wachstum

    Verband

  7. [7] WIP – Wissenschaftliches Institut der PKV, Februar 2026

    Mehrumsatz und Leistungsausgaben von PKV-Versicherten, Jahresbericht 2026 (S. 13 und 16)

    Verband

  8. [8] Journal of Medical Internet Research (Kreuzenbeck, Angerer), 15.06.2026

    How Online Scheduling Platforms Affect Insurance-Based Disparities in Access to Specialist Outpatient Care in Berlin, Germany: Cross-Sectional Audit Study

    Institut oder Körperschaft

  9. [9] Bundesgesetzblatt, 24.07.2026

    Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz), BGBl. 2026 I Nr. 228, Art. 1 Nr. 5

    Amtliche Quelle

  10. [10] Bundesrat, 07.10.2026

    Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2027 (Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027), Drucksache 576/26

    Amtliche Quelle

  11. [11] Bundesregierung, 20.01.2026

    Antwort „Arbeitsaufträge der Kommissionen zur Zukunft der Gesundheit- und Pflegeversicherung“, Drucksache 21/3718

    Amtliche Quelle

  12. [12] FinanzKommission Gesundheit, 30.03.2026

    Pressemitteilung: Erster Bericht der FinanzKommission Gesundheit

    Amtliche Quelle

  13. [13] Deutscher Bundestag, 10.09.2026

    Antrag der Fraktion Die Linke „Das Solidarprinzip stärken“, Drucksache 21/7970

    Amtliche Quelle

  14. [14] Deutscher Bundestag, 25.09.2026

    Fraktionen streiten über die Forderung nach Stärkung des Solidarprinzips (Textarchiv, 1. Lesung)

    Amtliche Quelle

  15. [15] Bundesverfassungsgericht, 10.06.2009

    Urteil vom 10.06.2009, 1 BvR 706/08 u. a. (Basistarif), Rn. 229

    Amtliche Quelle

  16. [16] SPD, 2025

    Mehr für Dich. Besser für Deutschland. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025, S. 28 f.

    Institut oder Körperschaft

  17. [17] Sozialverband VdK Deutschland

    Gesundheit: Unsere Forderungen

    Verband

  18. [18] CDU und CSU, 2025

    Politikwechsel für Deutschland: Wahlprogramm von CDU und CSU, S. 67

    Institut oder Körperschaft

  19. [19] Bundesärztekammer, 18.06.2026

    Stellungnahme zum Entwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, Ausschussdrucksache 21(14)92(44), S. 8

    Verband

  20. [20] Verband der Privaten Krankenversicherung, 11.06.2026

    Bundesgesundheitsministerium bekennt sich klar zum dualen System

    Verband