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ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 57

Soll die Finanzierung der Krankenversicherung stärker über Steuern, Beiträge oder zusätzliche Eigenbeteiligungen erfolgen?

Die gesetzliche Krankenversicherung lebt überwiegend von Beiträgen auf das Einkommen. Der Bund gibt 2026 einen Zuschuss von 14,5 Milliarden Euro aus Steuern, die Versicherten zahlten 2025 rund 5 Milliarden Euro zu. Worüber soll die Krankenversicherung künftig stärker finanziert werden?

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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 12: Gesundheit und Pflege · Ergebnisse ansehen

VOR DER STIMME


Die Fakten

Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich überwiegend aus Beiträgen auf das Einkommen. [1] Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent, 2026 auf Einkommen bis 5.812,50 Euro im Monat. Dazu kommt ein Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegt. Beschäftigte und Arbeitgeber zahlen beides je zur Hälfte. [2] Für versicherungsfremde Leistungen zahlt der Bund seit 2017 jährlich 14,5 Milliarden Euro aus Steuern. Für Bezieher von Grundsicherungsgeld, dem früheren Bürgergeld, zahlt der Bund 2026 eine Pauschale von rund 144 Euro im Monat. [3] Versicherte zahlen etwa für Arzneimittel 10 Prozent zu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, im Krankenhaus 10 Euro am Tag. [4] Im Jahr zahlen sie höchstens 2 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen zu, chronisch Kranke 1 Prozent. [5]

Die Kassen geben 2026 nach amtlicher Schätzung vom Oktober 2025 rund 369 Milliarden Euro aus. [6] Zuschüsse und ein Darlehen des Bundes decken davon rund 5,2 Prozent. Die Zuzahlungen brachten 2025 rund 5 Milliarden Euro. [1] Der amtliche durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2026 beträgt 2,9 Prozent; Ende Juni erhoben die Kassen im Schnitt 3,13 Prozent, auch um Rücklagen aufzufüllen. [7] Nach einem Gutachten des IGES-Instituts im Auftrag des GKV-Spitzenverbands deckten die Pauschalen für Bürgergeldbezieher 2022 39 Prozent der Ausgaben für sie und ihre mitversicherten Kinder; es fehlten rund 9,2 Milliarden Euro. Deshalb klagen 79 Kassen gegen den Bund. [3][8]

Um den Zusatzbeitrag bei 2,9 Prozent zu halten, fehlen nach Rechnung der Bundesregierung ohne Gegenmaßnahmen 2027 rund 15,3 Milliarden Euro, bis 2030 womöglich rund 40 Milliarden Euro. [9] Die FinanzKommission Gesundheit empfahl im März 2026 unter anderem kostendeckende Pauschalen für Grundsicherungsbezieher, einen mitwachsenden Bundeszuschuss, Beiträge für mitversicherte Ehepartner und um die Hälfte höhere Zuzahlungen. Bei den Zuzahlungen hielt sie Nachteile für Versorgung, Zugang oder Verteilungsgerechtigkeit für möglich. [3] Am 10.07.2026 beschloss der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz; AfD, Grüne und Linke lehnten es ab. [10] Den größten Teil der Entlastung sollen Grenzen für steigende Vergütungen und Preise bringen. [9] Ab 2027 steigen die Zuzahlungen auf mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro, im Krankenhaus auf 15 Euro am Tag; die Belastungsgrenzen bleiben. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 zusätzlich um 300 Euro im Monat. Ab 2028 zahlen Mitglieder für einen mitversicherten Ehepartner einen Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten, außer etwa bei Kindern unter zwölf Jahren. Der Bundeszuschuss sinkt 2027 auf 13,15 und ab 2028 auf 12,95 Milliarden Euro. [11] Für Grundsicherungsbezieher zahlt der Bund ab 2027 mehr, ab 2031 rund 2,75 Milliarden Euro mehr als 2026. [9] Den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2027 gibt das Gesundheitsministerium bis zum 01.11.2026 bekannt. [12]

Die Union hielt im Gesundheitsausschuss eine deutlich höhere Beitragsbemessungsgrenze für unverhältnismäßig; Eigenbeteiligungen ganz auszuschließen, untergrabe die Eigenverantwortung. Die SPD nannte die Gesundheitskosten der Grundsicherungsbezieher eine Aufgabe der ganzen Gesellschaft. Die AfD will diese Kosten für deutsche Bezieher voll aus Steuern erstatten, ausländische sollen sie selbst tragen. [9] Die Grünen wollen versicherungsfremde Leistungen „konsequent aus Steuermitteln“ zahlen. [13] Die Linke lehnt höhere Zuzahlungen ab und will Beiträge auf Einkommen bis 15.000 Euro im Monat erheben. [14] Der GKV-Spitzenverband hielt höhere Beiträge und Zuzahlungen für verzichtbar, wenn der Bund für gesamtgesellschaftliche Aufgaben aufkäme. [15] Der DGB lehnt höhere Zuzahlungen „kategorisch“ ab und will eine Bürgerversicherung, in die alle einzahlen. [16] Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sieht „ein Ausgaben- und kein Einnahmenproblem“ und will eine Gebühr für jeden Arztbesuch. [17] Der Verband der Privaten Krankenversicherung erklärt: „Höhere Steuerzuschüsse und eine wachsende Abhängigkeit vom Bundeshaushalt können nicht die Lösung sein.“ [18] Der Sachverständigenrat Wirtschaft rät, den Bundeszuschuss mitwachsen zu lassen. Eine Praxisgebühr sieht er kritisch, weil sie auch nötige Arztbesuche verringern kann. [1]

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Ihre Stimme

Soll die Finanzierung der Krankenversicherung stärker über Steuern, Beiträge oder zusätzliche Eigenbeteiligungen erfolgen?

Heute gelten alle drei Quellen nebeneinander. Wählen Sie die Quelle, die künftig einen größeren Teil tragen soll: Steuern aus dem Bundeshaushalt, Beiträge von Versicherten und Arbeitgebern auf das Einkommen oder Zuzahlungen der Versicherten bei Behandlung.

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METHODE


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Dies ist ein Stimmungsbild unserer Leserinnen und Leser, keine repräsentative Umfrage. Wer abstimmt, entscheidet selbst, ob er teilnimmt. Das Ergebnis sagt deshalb nicht, was alle Menschen in Deutschland denken.

Abstimmen können Sie einmal am Tag, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Dafür merkt sich Ihr Browser den Tag Ihrer Stimme, und je Internetanschluss zählen wir am Tag höchstens 20 Stimmen. Gespeichert wird nur, wie viele Stimmen jede Antwort hat. Wer wie abgestimmt hat, speichern wir nicht.

Während die Abstimmung läuft, zeigen wir nur die Anteile, und zwar ab 50 Stimmen; vorher wäre ein Zwischenstand Zufall. Die Zahl der Stimmen geben wir am Ende der Abstimmung bekannt.

Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.

BELEGE


Quellen

  1. [1] Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 27.05.2026

    Frühjahrsgutachten 2026, Kapitel 3: Gesetzliche Krankenversicherung: Ausgabenanstieg dämpfen, Einnahmen stabilisieren

    Institut oder Körperschaft

  2. [2] Bundesministerium für Gesundheit, Stand 03.09.2026

    Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

    Amtliche Quelle

  3. [3] FinanzKommission Gesundheit, 30.03.2026, Fassung 01.06.2026

    Erster Bericht der FinanzKommission Gesundheit, Reformempfehlungen Nr. 2, 60, 62 und 63

    Institut oder Körperschaft

  4. [4] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 61 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch: Zuzahlungen (Fassung bis 31.12.2026)

    Amtliche Quelle

  5. [5] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 62 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch: Belastungsgrenze

    Amtliche Quelle

  6. [6] Bundesamt für Soziale Sicherung, GKV-Schätzerkreis, 05.11.2025

    Bericht des Schätzerkreises zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die Jahre 2025 und 2026

    Amtliche Quelle

  7. [7] Bundesministerium für Gesundheit, 04.09.2026

    Pressemitteilung: Finanzentwicklung der GKV im 1. Halbjahr 2026

    Amtliche Quelle

  8. [8] GKV-Spitzenverband, Stand 02.09.2026

    Fokus: Klage wegen Unterfinanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldbeziehenden

    Verband

  9. [9] Deutscher Bundestag, 08.07.2026

    Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Drucksache 21/7016

    Amtliche Quelle

  10. [10] Deutscher Bundestag, 10.07.2026

    Nach hitziger Debatte: Bundestag verabschiedet GKV-Finanzreform

    Amtliche Quelle

  11. [11] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 24.07.2026, verkündet 29.07.2026

    Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz), BGBl. 2026 I Nr. 228, Artikel 1 Nr. 23, 60, 61 und 63, Artikel 8

    Amtliche Quelle

  12. [12] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 242a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch: Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz

    Amtliche Quelle

  13. [13] Deutscher Bundestag, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 05.05.2026

    Antrag „Entlastung statt Belastung für Beitragszahlende und Betriebe – Krankenkassenbeiträge jetzt senken“, Drucksache 21/5753

    Amtliche Quelle

  14. [14] Deutscher Bundestag, Fraktion Die Linke, 21.04.2026

    Antrag „Krankenversicherte entlasten, nicht belasten“, Drucksache 21/5487

    Amtliche Quelle

  15. [15] GKV-Spitzenverband, 16.06.2026

    Stellungnahme zum Gesetzentwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, Ausschussdrucksache 21(14)92(2)

    Verband

  16. [16] Deutscher Gewerkschaftsbund, 18.06.2026

    Stellungnahme zum Gesetzentwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes

    Verband

  17. [17] Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, 10.04.2026

    Mutig voran! – Große Potenziale zur Stabilisierung der GKV-Finanzen nutzen. Stellungnahme zum ersten Bericht der FinanzKommission Gesundheit

    Verband

  18. [18] Verband der Privaten Krankenversicherung, 30.03.2026

    PKV-Statement zu den Ergebnissen der „FinanzKommission Gesundheit“

    Verband