ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 55
Sollen zusätzliche öffentliche Bildungsausgaben vorrangig für Lehrkräfte, frühkindliche Förderung, Ganztagsschulen oder Digitalisierung verwendet werden?
Bund, Länder und Gemeinden gaben 2024 rund 198 Milliarden Euro für Bildung aus, 4,6 Prozent der Wirtschaftsleistung. Den größten Teil tragen die Länder. Wofür soll zusätzliches Geld zuerst verwendet werden?
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Die Fakten
Bildung ist nach Angaben der Bundesregierung eine „originäre Aufgabe der Länder“. [1] Bund, Länder und Gemeinden gaben 2024 rund 198 Milliarden Euro für Bildung aus, das sind 4,6 Prozent der Wirtschaftsleistung. Davon trugen die Länder 135 Milliarden, die Gemeinden 52 Milliarden und der Bund 11 Milliarden Euro. Auf die Schulen entfielen 97 Milliarden, auf die Kindertagesbetreuung 49 Milliarden Euro. [2] Ein Schüler an einer öffentlichen Schule kostete 2024 im Schnitt 10.500 Euro. Drei Viertel davon gingen an das Personal. [3]
Der Bund darf den Ländern Geld für Investitionen in die Bildungseinrichtungen der Gemeinden geben. [4] Beim Startchancen-Programm bezahlt er Personal und Schulbudgets stattdessen über einen größeren Anteil der Länder an der Umsatzsteuer. [5] Dieses Programm läuft seit dem Schuljahr 2024/25 für zehn Jahre. Bund und Länder geben dafür zusammen 20 Milliarden Euro aus, für gut 4.000 Schulen mit vielen sozial benachteiligten Schülern. [6]
Zu den vier Bereichen je eine Kennzahl. Lehrkräfte: Die Länder rechnen von 2025 bis 2035 mit 356.000 neu einzustellenden Lehrkräften. Im selben Zeitraum schließen voraussichtlich 329.000 Personen das Referendariat ab, die praktische Ausbildung nach dem Studium. Nach Angaben der Kultusministerkonferenz sagt die Differenz von 27.000 allein nichts über den tatsächlichen Mangel aus, weil Stellen auch auf anderen Wegen besetzt werden, etwa über den Quereinstieg. Über den ganzen Zeitraum fehlen nach der Rechnung vor allem Lehrkräfte für die Klassen 5 bis 10 außerhalb des Gymnasiums und für berufliche Schulen. An Grundschulen und in der Sonderpädagogik ergibt sie eine akute Lücke von 2025 bis 2027. [7]
Frühkindliche Förderung: Im März 2025 wurden 37,8 Prozent der Kinder unter drei Jahren in einer Kita oder in der Kindertagespflege betreut. 49,3 Prozent der Eltern äußerten einen Betreuungsbedarf. [8] Im März 2026 lag die Quote bei 37,2 Prozent. [9] Ganztag: Im Schuljahr 2023/24 besuchten 57 Prozent der Kinder im Grundschulalter eine Ganztagsschule oder einen Hort. Bis zum Schuljahr 2029/30 werden nach Schätzung der Bundesregierung zusätzlich im Mittel rund 264.000 Plätze benötigt, je nach Annahme 190.000 bis 339.000. [10] Digitalisierung: In der internationalen Vergleichsstudie ICILS 2023 kamen 40,8 Prozent der Achtklässler in Deutschland beim Umgang mit Computern und Informationen nicht über Grundkenntnisse hinaus. Im internationalen Schnitt waren es 50,2 Prozent. Ein Schulgerät teilten sich 2023 statistisch fünf Schüler, 2018 waren es knapp zehn. [11]
Seit dem 01.08.2026 haben Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Förderung von acht Stunden täglich an Werktagen. Unterricht und Ganztagsschule zählen dabei mit. Der Anspruch wächst mit den Jahrgängen und umfasst ab dem Schuljahr 2029/30 die Klassen 1 bis 4. [12][13] Der Bund gibt dafür bis 2029 insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Investitionen und ab 2030 bis zu 1,3 Milliarden Euro im Jahr für den Betrieb. [13] Der Digitalpakt 2.0 ist am 01.09.2026 in Kraft getreten. Bund und Länder geben in fünf Jahren je 2,5 Milliarden Euro für digitale Bildung an Schulen. [14] Für Investitionen in Kitas sowie in Hochschulen und Wissenschaft stellt der Bund den Ländern von 2026 bis 2029 vier Milliarden Euro bereit. [15] Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht bundesweite Qualitätsstandards für Kitas vor. Der Sprach- und Entwicklungsstand soll bei Vierjährigen verbindlich erfasst werden. Der Bund will dafür bis 2034 rund 9,25 Milliarden Euro geben. [16] Der Bundestag hat den Entwurf am 09.10.2026 in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen (Stand 14.10.2026). [17]
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Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.
BELEGE
Quellen
[1] Deutscher Bundestag, 19.08.2025
Antwort der Bundesregierung: Digitalisierung an Schulen – Mögliche Lehren aus dem dänischen Kurswechsel und aktueller Umsetzungsstand des DigitalPakts Schule in Deutschland, Drucksache 21/1335Amtliche Quelle
[2] Statistisches Bundesamt, 11.12.2025
Pressemitteilung Nr. 445: Öffentliche Bildungsausgaben im Jahr 2024 um 7 % gestiegenDatenportal
[3] Statistisches Bundesamt, 12.03.2026
Pressemitteilung Nr. 082: 10 500 Euro je Schülerin und Schüler an öffentlichen Schulen im Jahr 2024Datenportal
[4] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Artikel 104c Grundgesetz: Finanzhilfen für die kommunale BildungsinfrastrukturAmtliche Quelle
[5] Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Fragen und Antworten zum Startchancen-ProgrammAmtliche Quelle
[6] Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Startchancen-ProgrammAmtliche Quelle
[7] Kultusministerkonferenz, 18.12.2025
Lehrkräfteeinstellungsbedarf und -angebot in der Bundesrepublik Deutschland 2025 bis 2035, Dokumentation Nr. 247Amtliche Quelle
[8] Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 11.06.2026
Kita-Bedarf bleibt trotz sinkender Geburtenzahlen hoch (Kindertagesbetreuung Kompakt 2025)Amtliche Quelle
[9] Statistisches Bundesamt, 29.09.2026
Pressemitteilung Nr. 342: Kindertagesbetreuung 2026: Zahl der unter Dreijährigen sinkt zum dritten Mal in FolgeDatenportal
[10] Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 03.12.2025
Dritter Bericht zum Ganztagsausbau an Grundschulen beschlossenAmtliche Quelle
[11] Kultusministerkonferenz, 12.11.2024
Digitale Kompetenzen von Achtklässlerinnen und Achtklässlern über dem internationalen Durchschnitt, aber noch nicht ausreichend (ICILS 2023)Amtliche Quelle
[12] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch: Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in KindertagespflegeAmtliche Quelle
[13] Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 30.07.2026
Rechtsanspruch auf Ganztag startet zum 1. August 2026Amtliche Quelle
[14] Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 01.09.2026
Karin Prien unterzeichnet Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt 2.0Amtliche Quelle
[15] Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 28.07.2026
Neue Kitaplätze und bessere AusstattungAmtliche Quelle
[16] Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 02.09.2026
Frühe Förderung stärken, Kitas gezielt unterstützen, Qualität verbessern: Kabinett verabschiedet Entwurf für Startchancen- und QualitätsentwicklungsgesetzAmtliche Quelle
[17] Deutscher Bundestag, 09.10.2026
Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung beratenAmtliche Quelle