ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 54
Sollen Schulen bei wiederholten schweren Regelverstößen zusätzliche pädagogische und disziplinarische Handlungsmöglichkeiten erhalten?
2024 erfasste die Polizei 7.243 Fälle von Gewaltkriminalität an Schulen. Nordrhein-Westfalen will Schüler künftig bis zu vier statt zwei Wochen vom Unterricht ausschließen können, Berlin seine Ordnungsmaßnahmen schärfen.
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VOR DER STIMME
Die Fakten
Für Schulen sind nach dem Grundgesetz die Länder zuständig, nicht der Bund. [1] Jedes Land legt in seinem Schulgesetz fest, wie Schulen auf Pflichtverletzungen reagieren dürfen. In Nordrhein-Westfalen gehören Gespräch, Ermahnung und Nacharbeit zu den erzieherischen Maßnahmen. Verweis, Ausschluss vom Unterricht und Entlassung von der Schule sind Ordnungsmaßnahmen. Sie sind erst erlaubt, wenn erzieherische Mittel nicht ausreichen. Ein Ausschluss darf dort höchstens zwei Wochen dauern. Eine Entlassung setzt schweres oder wiederholtes Fehlverhalten voraus, das die Arbeit der Schule oder die Rechte anderer ernstlich gefährdet. [2] In Bayern ist ein Ausschluss bis zu vier Wochen möglich. Gefährdet schweres oder wiederholtes Fehlverhalten die Rechte anderer oder die Arbeit der Schule, kann er bis zum Ende des folgenden Schulhalbjahres dauern. [3]
Seit 2024 erfasst die Polizei bundesweit, ob eine Straftat an einer Schule begangen wurde. 2024 waren es 94.318 Straftaten, darunter 7.243 Fälle von Gewaltkriminalität. Dazu zählen etwa Raub und gefährliche Körperverletzung, nicht aber einfache Körperverletzung. [1] Die gesetzliche Unfallversicherung schätzt für 2024 an allgemeinbildenden Schulen und auf dem Schulweg 58.549 Unfälle durch Gewalt unter Schülern, die ärztlich behandelt werden mussten. Das waren 9,8 Prozent weniger als im Vorjahr. Auf 1.000 Schüler kamen 6,7 solcher Unfälle, vor der Pandemie waren es 8 bis 9. [4]
Im Herbst 2024 befragte forsa für den Verband Bildung und Erziehung 1.311 Schulleitungen. 60 Prozent sagten, Gewalt an ihrer Schule habe in den letzten fünf Jahren zugenommen. 35 Prozent berichteten, dass in dieser Zeit an ihrer Schule Lehrkräfte körperlich angegriffen wurden. Zur Vorbeugung hielten 79 Prozent genug Personal für besonders wichtig, 77 Prozent die Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen wie der Polizei. [5] Im Deutschen Schulbarometer der Robert Bosch Stiftung fragte forsa Ende 2025 Lehrkräfte nach den „größten Herausforderungen“ ihres Berufs. 46 Prozent nannten das Verhalten der Schüler, 2024 waren es 35 Prozent. Dazu zählen Sozialverhalten, fehlende Motivation, Konzentrationsprobleme und psychische Probleme. [6]
Nordrhein-Westfalen will sein Schulgesetz ändern. Nach dem Entwurf der Landesregierung vom 03.06.2026 soll ein Ausschluss bis zu vier Wochen dauern dürfen, auch nur aus einzelnen Fächern oder von Schulfahrten. Ein Ausschluss bis zum Ende des Tages und der Wechsel in eine Parallelklasse für bis zu eine Woche sollen als erzieherische Maßnahmen gelten, damit Schulen sofort reagieren können. Neu wäre ein vorsorglicher Ausschluss durch die Schulleitung für höchstens zwei Wochen. Dafür muss es Hinweise auf eine schwere Störung oder eine Gefahr für Menschen geben, etwa Drohungen oder mitgeführte Waffen. Außerdem muss die Lage sofortiges Handeln verlangen. [7] Der Landtag hat den Entwurf am 18.06.2026 in erster Lesung an den Schulausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat am 23.09.2026 eine öffentliche Anhörung abgehalten. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht. [8]
In Berlin hat die Bildungsverwaltung am 03.09.2026 einen 13-Punkte-Plan vorgelegt. Alle Schulen sollen einen einheitlichen Katalog erhalten, wie sie auf Regelverstöße und Gewalt reagieren. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sollen überprüft und geschärft werden. Geklärt werden soll auch, wie Anti-Gewalt-Trainings verbindlich angeordnet werden können, nötigenfalls nach einer Gesetzesänderung. Dafür sind ein bis zwei Jahre vorgesehen. [9]
Was dafür spricht
- Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen begründet ihren Entwurf damit, dass Schulen abgestufte Möglichkeiten brauchen, nicht erst nach einem Fehlverhalten, sondern schon bei drohender Gefahr. Die längere Höchstdauer des Ausschlusses schaffe Raum für zusätzliche Maßnahmen. [7]
- Die Berliner Bildungsverwaltung begründet ihren Plan, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zu schärfen: „Wer Regeln bewusst und wiederholt verletzt, muss die Folgen spüren.“ [9]
- Der Verband Bildung und Erziehung in Nordrhein-Westfalen fordert mehr Personal für Vorbeugung. Zugleich brauchten Schulen „klare und handhabbare Instrumente“, um auf Störungen und Gefahren „angemessen und rechtssicher reagieren zu können“. [10]
Was dagegen spricht
- GEW und DGB in Nordrhein-Westfalen tragen die dortigen Änderungen grundsätzlich mit. Einen Einwand haben sie beim vorsorglichen Ausschluss durch die Schulleitung: Er könne „mit erheblicher Rechtsunsicherheit verbunden sein“. Es fehlten klare Kriterien, wann eine schwere Störung oder eine Gefahr für Menschen zu erwarten ist. Ohne mehr Personal für Vorbeugung drohe zudem, dass Lehrkräfte verstärkt auf formale Maßnahmen zurückgreifen müssen. [11]
- Die Landeselternschaft der Gymnasien in Nordrhein-Westfalen hält einen Ausschluss zum Schutz anderer mitunter für nötig, vier Wochen aber für „eine lange Zeit“. Ohne Begleitung beim Lernen „besteht die große Gefahr, auf diese Weise einen Schulabbruch zu provozieren“. [12]
- Der Deutsche Lehrerverband sieht keinen Bedarf für neue Befugnisse. Anlass war eine Debatte in Dänemark über neue Regeln zum Eingreifen von Lehrkräften. Die Schulgesetze böten schon heute „erhebliche Reaktionsmöglichkeiten“ bis zum Ausschluss vom Schulbesuch. Nötig seien Vorbeugung, Fortbildung und Unterstützung vor Ort. Wo ein Land keinen Ausschluss vorsieht, müsse es sein Schulgesetz anpassen. [13]
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BELEGE
Quellen
[1] Bundesregierung, 15.07.2025
Antwort „Gewalt an Schulen“, Drucksache 21/904Amtliche Quelle
[2] Land Nordrhein-Westfalen, Fassung ab 01.08.2026
Schulgesetz NRW, § 53 Erzieherische Einwirkungen, OrdnungsmaßnahmenAmtliche Quelle
[3] Freistaat Bayern
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, Artikel 86Amtliche Quelle
[4] Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Oktober 2025
Gewaltbedingte Unfälle in der Schüler-Unfallversicherung 2024Institut oder Körperschaft
[5] Verband Bildung und Erziehung (forsa), 14.11.2024
Die Schule aus Sicht der Schulleiterinnen und Schulleiter: Gewalt an der Schule und gegen LehrkräfteVerband
[6] Robert Bosch Stiftung, Juni 2026
Deutsches Schulbarometer 2026: Befragung LehrkräfteInstitut oder Körperschaft
[7] Landtag Nordrhein-Westfalen, 03.06.2026
Gesetzentwurf der Landesregierung: Gesetz zur Stärkung der Bildungsgerechtigkeit und der Demokratiebildung (19. Schulrechtsänderungsgesetz), Drucksache 18/19694Amtliche Quelle
[8] Landtag Nordrhein-Westfalen, abgerufen 14.10.2026
Gesetzgebungsportal: 19. SchulrechtsänderungsgesetzAmtliche Quelle
[9] Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, 03.09.2026
13-Punkte-Plan für sichere SchulenAmtliche Quelle
[10] VBE Nordrhein-Westfalen, 20.04.2026
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bildungsgerechtigkeit und der DemokratiebildungVerband
[11] DGB Nordrhein-Westfalen und GEW Nordrhein-Westfalen, 20.04.2026
Stellungnahme zum Entwurf des 19. SchulrechtsänderungsgesetzesVerband
[12] Landeselternschaft der Gymnasien in NRW, 20.04.2026
Stellungnahme zum 19. SchulrechtsänderungsgesetzVerband
[13] Deutscher Lehrerverband, 12.10.2026
Deutscher Lehrerverband fordert Prävention und Rechtssicherheit statt GesetzesverschärfungenVerband