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ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 52

Soll der verpflichtende Sprachförderbedarf vor der Einschulung bundesweit nach einheitlichen Kriterien festgestellt werden?

Ob und wie Kinder vor der Schule auf ihre Deutschkenntnisse geprüft werden, entscheidet heute jedes Land selbst. Bei den Schuleingangsuntersuchungen fällt etwa jedes vierte Kind in der Sprache auf. Ein Gesetzentwurf des Bundes sieht die Prüfung in allen Kitas ab 2029 als Pflicht vor, legt aber kein bestimmtes Verfahren fest.

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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 11: Bildung und Schulen · Ergebnisse ansehen

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Die Fakten

Verpflichtend soll nach dem Sinn der Frage die Feststellung sein, nicht der Förderbedarf: Jedes Kind würde vor der Einschulung auf seinen Sprachstand geprüft, in allen Ländern nach denselben Maßstäben. Heute entscheidet jedes Land selbst, ob und wie es das tut. Nach dem Bildungsbericht 2026 prüfen 8 Länder den Sprachstand aller Kinder verpflichtend mit kurzen Suchtests oder ausführlicheren Tests, 4 Länder nur bei Kindern ohne Kita. In 8 Ländern müssen Kinder mit Förderbedarf danach an einer Förderung teilnehmen, 3 Länder empfehlen sie. Die Länder setzen unterschiedliche Verfahren ein. Auch bei den Schuleingangsuntersuchungen gibt es keine bundesweit einheitlichen Verfahren. [1]

Ein Beispiel ist Hamburg. Dort werden alle Kinder mit viereinhalb Jahren verbindlich an einer Grundschule vorgestellt und nach einheitlichen Kriterien eingeschätzt. Kinder mit zu geringen Deutschkenntnissen müssen grundsätzlich im Jahr vor der Schule eine Vorschulklasse besuchen und an zusätzlicher Sprachförderung teilnehmen. Im Schuljahr 2024/25 hatten 21,8 Prozent der vorgestellten Kinder einen ausgeprägten und 10 Prozent einen einfachen Sprachförderbedarf. [2] In den Schuleingangsuntersuchungen der Länder fällt etwa jedes vierte untersuchte Kind in der Sprache auf. Die Länder erfassen das aber unterschiedlich, die Werte sind nur eingeschränkt vergleichbar. 2025 sprach ein Viertel der Kita-Kinder zwischen drei Jahren und Schuleintritt zu Hause nicht vorrangig Deutsch. [1] Eine andere Familiensprache ist nach der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung aber nicht mit Förderbedarf gleichzusetzen. [3]

Union und SPD haben im Koalitionsvertrag 2025 die „verpflichtende Teilnahme aller Vierjährigen an einer flächendeckenden, mit den Ländern vereinbarten Diagnostik des Sprach- und Entwicklungsstands“ angekündigt. Bei Förderbedarf erwarten sie von den Ländern eine verpflichtende Förderung. [4] Am 02.09.2026 hat die Bundesregierung dazu den Entwurf des Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetzes beschlossen. [5] Danach muss in Kitas bei jedem Kind spätestens im fünften Lebensjahr, also mit vier Jahren, der Stand der Sprache und der weiteren Entwicklung festgestellt werden. Das Verfahren muss fachlich geeignet sein und wissenschaftlichen Standards entsprechen. Ein bestimmtes Verfahren schreibt der Entwurf nicht vor. Welche Anforderungen die Verfahren im Einzelnen erfüllen müssen, regeln nach der Begründung die Länder. Sie dürfen die Prüfung auch anderen Stellen zuweisen, etwa Grundschulen. Bei Förderbedarf schließt sich eine Förderung an. Bei Kindern ohne Kita soll der Stand ebenfalls festgestellt und bei Bedarf Förderung angeboten werden. Die Pflicht soll ab 01.01.2029 gelten, bis Ende 2031 nur für die Sprache. Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen. [3] Der Bundestag hat den Entwurf am 09.10.2026 erstmals beraten und an die Ausschüsse überwiesen. [6]

Wie einheitlich die Prüfung sein soll, ist umstritten. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz empfiehlt, den Sprachstand in allen Ländern verpflichtend mit wissenschaftlich geprüften Verfahren zu erheben. Vereinheitlichen sollen die Länder die Verfahren nach dieser Empfehlung jeweils innerhalb des eigenen Landes. [7] Der Familien- und der Kulturausschuss des Bundesrates empfehlen, dass jedes Land den Zeitpunkt der Prüfung an seine Kita- und Schuljahre anpassen darf. Für Kinder ohne Kita sei eine Pflicht über das Kinder- und Jugendhilferecht des Bundes nicht möglich. Viele, aber nicht alle Länder regelten das über ihr Schulrecht. Der Bundesrat berät am 16.10.2026. [8] Kritiker befürchten laut Bildungsbericht, eine Testpflicht könne Kinder früh abstempeln, besonders wenn sie danach eine getrennte Förderung besuchen müssen. [1]

Was dafür spricht

  • Der Unionsabgeordnete Ralph Edelhäußer begründet den Entwurf mit den Unterschieden zwischen den Ländern: „Was erhoben wird, wann das geschieht und welche Förderung folgt, ist von Bundesland zu Bundesland immer noch sehr unterschiedlich.“ Dabei solle der Bund nicht jede Kita nach demselben Schema organisieren. Es gehe um eine Verständigung darauf, was für jedes Kind selbstverständlich sein sollte. [6]
  • Die Grünen-Abgeordnete Anja Reinalter: „Verbindliche Sprachtests, Entwicklungsstandserhebungen, individuelle Förderung und zusätzliche Unterstützung für Kitas in herausfordernden Lagen, all das unterstützen wir ausdrücklich.“ Sie bemängelt aber, dass die Finanzierung nicht stimme. [6]
  • Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände begrüßt, dass die Feststellung bundesweit verbindlich werden soll. Bisher handhabten die Länder Sprachtests und Förderung sehr unterschiedlich: „Ziel muss es aber sein, die Schulreife aller Kinder durch ausreichende Sprachkenntnisse systematisch und flächendeckend sicherzustellen.“ [9]

Was dagegen spricht

  • Die Linken-Abgeordnete Heidi Reichinnek lehnt die geplanten Sprachtests ab. Sie hält sie für eine weitere Belastung der Fachkräfte ohne Nutzen: „Denn die Erzieher/-innen brauchen doch keine Tests, um zu wissen, welches Kind welche Bedarfe hat.“ [6]
  • Die Bildungsgewerkschaft GEW kritisiert, statt besserer Bedingungen in den Kitas rücke die Vermessung und Bewertung von Kindern in den Mittelpunkt. Sie fordert bundeseinheitliche Standards für die Rahmenbedingungen in den Kitas. Ihre stellvertretende Vorsitzende Doreen Siebernik: „Kinder brauchen keine Kita, in der sie immer mehr getestet und bewertet werden.“ [10]
  • Der Innenausschuss des Bundesrates hält strukturierte Prüfungen des Sprachstands für sinnvoll. Bewährte Prüf- und Qualitätssysteme der Länder und Kommunen sollen nach seiner Empfehlung aber „Bestandsschutz erhalten“ oder sich leicht einbinden lassen. So sollen doppelte Strukturen vermieden werden. [8]

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BELEGE


Quellen

  1. [1] Autor:innengruppe Bildungsberichterstattung, 2026

    Bildung in Deutschland 2026, S. 8 und S. 115 bis 118

    Institut oder Körperschaft

  2. [2] Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung Hamburg, September 2025

    Vorstellungen Viereinhalbjähriger Kinder: Ergebnisse im Schuljahr 2024/25, S. 4 und S. 20

    Amtliche Quelle

  3. [3] Bundesregierung, 28.09.2026

    Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz), Drucksache 21/8239

    Amtliche Quelle

  4. [4] CDU, CSU und SPD, 05.05.2025

    Verantwortung für Deutschland: Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, S. 98

    Institut oder Körperschaft

  5. [5] Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 02.09.2026

    Entwurf für Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz verabschiedet

    Amtliche Quelle

  6. [6] Deutscher Bundestag, 09.10.2026

    Plenarprotokoll 21/100 (S. 12579 bis 12586)

    Amtliche Quelle

  7. [7] Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz, 26.03.2026

    Datengestützte Entwicklung und Steuerung in Schulen und frühkindlicher Bildung, Gutachten, Empfehlung 19, S. 151

    Institut oder Körperschaft

  8. [8] Bundesrat, 02.10.2026

    Empfehlungen der Ausschüsse zum Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz, Drucksache 505/1/26

    Amtliche Quelle

  9. [9] Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, 30.07.2026

    Bildungsgerechtigkeit im Blick: Sprachförderung und Startchancen als neue Kita-Schwerpunkte. Stellungnahme zum Referentenentwurf

    Verband

  10. [10] Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, 03.09.2026

    GEW fordert echtes Kita-Qualitätsgesetz

    Verband