ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 45
Soll freiwilliges Arbeiten nach Erreichen des Rentenalters steuerlich stärker begünstigt werden?
Seit dem 01.01.2026 bleiben bis zu 2.000 Euro Lohn im Monat steuerfrei, wenn Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Die Bundesregierung schätzt die Steuerausfälle auf 890 Millionen Euro im Jahr. Selbstständige, Beamte und Minijobber sind davon ausgenommen.
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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 9: Rente und Altersvorsorge · Ergebnisse ansehen
VOR DER STIMME
Die Fakten
Seit dem 01.01.2026 gilt die sogenannte Aktivrente. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und als Arbeitnehmer weiterarbeitet, zahlt auf bis zu 2.000 Euro Lohn im Monat keine Einkommensteuer. Die Regelaltersgrenze ist das Alter, ab dem die reguläre Altersrente beginnen kann. Der Freibetrag gilt ab dem Monat nach dem Erreichen dieser Grenze. Er beträgt höchstens 24.000 Euro im Jahr. [1] Die Grenze steigt schrittweise und liegt ab dem Jahrgang 1964 bei 67 Jahren. [2][3] Ob jemand schon Rente bezieht, spielt keine Rolle. An den Sozialversicherungsbeiträgen ändert die Aktivrente nichts. [3] Beim Wohngeld zählt der steuerfreie Lohn als Einkommen. [1] Der Bundestag beschloss das Gesetz am 05.12.2025 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD. AfD, Grüne und Linke stimmten dagegen. [4] Die Einkommensteuer regelt der Bund. Weil ihr Aufkommen auch Ländern und Gemeinden zufließt, musste der Bundesrat zustimmen. Er tat das am 19.12.2025. [5]
Begünstigt ist nur Lohn, für den der Arbeitgeber Beiträge zur Rentenversicherung zahlen muss. Ausgenommen sind Selbstständige, Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte und Beamte. Ausgenommen sind auch Minijobs, also geringfügige Beschäftigungen. [2][3] Die Bundesregierung begründet das so: Sie sieht bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung das größte Potenzial. Bei Selbstständigen sei der Anteil derer, die im Rentenalter weiterarbeiten, schon sehr hoch. [10] Minijobs würden bereits anders gefördert, etwa durch eine einheitliche Pauschsteuer von 2 Prozent. [2] Nach dem Mikrozensus 2024 waren 13 Prozent der Rentnerinnen und Rentner zwischen 65 und 74 Jahren erwerbstätig. Die Hälfte von ihnen gab an, geringfügig beschäftigt zu sein. 29 Prozent waren selbstständig. [6]
Ende 2024 waren 409.645 Menschen jenseits der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ende 2020 waren es 279.005. Dazu kamen 1.093.146 Menschen, die nur einen Minijob hatten. [7] Die Bundesregierung rechnet für 2026 mit rund 290.000 Menschen, die durch die Aktivrente tatsächlich weniger Steuern zahlen. [7] Den Steuerausfall schätzt sie auf 890 Millionen Euro im Jahr. Bund und Länder tragen davon je 378 Millionen Euro, die Gemeinden 134 Millionen Euro. [2] Nach Angaben der Bundesregierung entsteht dieser Ausfall allein durch Arbeitsverhältnisse, die es schon gibt. [7] Bundeskanzler Friedrich Merz sagte am 09.07.2026 im Bundestag, mehr als 10.000 Beschäftigte hätten die Aktivrente im ersten Halbjahr 2026 genutzt. [8] Die Bundesregierung führt diese Angabe auf Daten eines Anbieters von Lohnabrechnungssoftware für das erste Quartal 2026 zurück. [9]
Neben der Aktivrente gibt es weitere Regeln für Arbeit im Alter. Seit dem 01.01.2023 darf man neben einer Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen, auch neben einer vorgezogenen. [11] Wer seine Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze später beginnen lässt, erhält für jeden Monat des Aufschubs 0,5 Prozent mehr Rente. [12]
Die Bundesregierung will bis Ende 2029 prüfen, ob durch die Aktivrente mehr Menschen nach der Regelaltersgrenze arbeiten. Außerdem will sie prüfen, ob eine Einbeziehung von Selbstständigen zusätzliches Wachstum bringen könnte. [2][10] Der Bundesrat hielt es 2025 für folgerichtig, Selbstständige einzubeziehen, die pflichtversichert oder freiwillig gesetzlich versichert sind. Er wies darauf hin, dass Länder und Gemeinden von 2026 bis 2030 fast 60 Prozent der Steuerausfälle tragen. [13] Der Bund der Steuerzahler sieht im Ausschluss der Selbstständigen einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Er kündigte im Dezember 2025 Musterklagen an. [14]
Was dafür spricht
- Der CDU-Abgeordnete Matthias Hiller sagte in der Bundestagsdebatte am 05.12.2025, die Koalition wolle die Aktivrente in zwei Jahren prüfen und „wenn möglich, auch für weitere Beschäftigungsgruppen ausbauen“. [4] Der CDU-Parteitag beschloss im Februar 2026: Für Selbstständige, die über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten, soll es „ein Anreizmodell in Anlehnung an die Aktivrente“ geben. [15]
- Die Spitzenverbände der Wirtschaft, darunter DIHK, BDI, BDA und Handwerk, nannten 2025 zwei Gruppen, die über die Aktivrente hinaus begünstigt werden könnten. Die Aktivrente solle möglichst viel zusätzliche Arbeit bringen: „Selbstständige könnten einen wichtigen Beitrag dazu leisten.“ Außerdem solle der Gesetzgeber prüfen, ob auch Frührentner begünstigt werden können. Gemeint sind Menschen, die vor einem Stichtag die Voraussetzungen der Rente nach 45 Versicherungsjahren erfüllt haben und nicht mehr arbeiten. Diese abschlagsfreie Rente wollen die Verbände für die Zukunft streichen. [16]
- Die AfD-Fraktion beantragte 2025 einen Freibetrag von 12.000 Euro im Jahr für Erwerbseinkommen nach der Regelaltersgrenze. Er ist niedriger als die Aktivrente. Über sie hinaus ginge er beim Kreis der Begünstigten: Er sollte auch für Beamte gelten und „aus Gründen der Gleichbehandlung“ für Selbstständige, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte. Ihre Begründung: „Arbeit im Ruhestand muss sich lohnen.“ Der Bundestag lehnte den Antrag am 05.12.2025 ab. [17][4]
Was dagegen spricht
- Der Deutsche Gewerkschaftsbund hielt 2025 schon die Aktivrente für keinen sinnvollen Weg. Steuervorteile für eine ausgewählte Gruppe könnten gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes verstoßen. Arbeit nach der Regelaltersgrenze sei auch ohne Aktivrente attraktiv. Die Sozialbeiträge seien bis zu elf Prozent geringer, und für jedes Jahr Rentenaufschub gebe es sechs Prozent Zuschlag. „Weitere Privilegien für Ältere zu schaffen ist nicht generationengerecht.“ [18]
- Die Grünen stimmten 2025 gegen die Aktivrente. Sie sahen „erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel und Risiken“, weil die Aktivrente Menschen nach Alter und Art der Erwerbstätigkeit ungleich behandle. Die Kosten entstünden vor allem durch Menschen, die auch ohne diesen Steuervorteil im Rentenalter arbeiten. Statt eines Steuervorteils schlugen sie vor, Arbeitgeber für diese Beschäftigten von ihrem Beitrag zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zu befreien und das Geld als Lohn auszuzahlen. [19][4]
- Für den Arbeitsmarktforscher Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung setzt die Aktivrente an einer richtigen Stelle an. Er warnt aber vor Mitnahme. Das heißt: Der Vorteil geht auch an Menschen, die ohnehin arbeiten würden. Bei einer Einbeziehung der Selbstständigen wäre das besonders ausgeprägt: „In der Tat würde die Mitnahme bei Selbständigen vergleichsweise hoch ausfallen“, weil viele von ihnen schon heute im Rentenalter arbeiten. Zudem begünstige die Aktivrente vor allem Gutverdiener, weil Menschen mit kleinem Einkommen nicht viel Steuern sparen können. [20]
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Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.
BELEGE
Quellen
[1] Bundesgesetzblatt, 23.12.2025
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz), BGBl. 2025 I Nr. 361Amtliche Quelle
[2] Bundesregierung, 07.11.2025
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz), Drucksache 21/2673, S. 2, 12 und 14Amtliche Quelle
[3] Bundesministerium der Finanzen, 25.06.2026
Fragen und Antworten zur AktivrenteAmtliche Quelle
[4] Deutscher Bundestag, 05.12.2025
Plenarprotokoll 21/48, S. 5661 und 5676Amtliche Quelle
[5] Bundesrat, 19.12.2025
Beschluss zum Aktivrentengesetz, Drucksache 726/25 (Beschluss)Amtliche Quelle
[6] Statistisches Bundesamt, 28.10.2025
Zahl der Woche Nr. 44: 13 % der Rentnerinnen und Rentner im Alter von 65 bis 74 Jahren sind erwerbstätigAmtliche Quelle
[7] Bundesregierung, 17.12.2025
Antwort „Einführung der Aktivrente“, Drucksache 21/3312Amtliche Quelle
[8] Deutscher Bundestag, 09.07.2026
Plenarprotokoll 21/89, Regierungserklärung, S. 10865Amtliche Quelle
[9] Bundesregierung, 24.07.2026
Antwort auf die Schriftliche Frage 8, Drucksache 21/7311Amtliche Quelle
[10] Deutscher Bundestag, 25.02.2026
Plenarprotokoll 21/58, Antwort auf die Mündliche Frage 35 „Haltung der Bundesregierung zum Ausschluss Selbstständiger von der Aktivrente“, S. 7009Amtliche Quelle
[11] Deutsche Rentenversicherung, 02.10.2023
Altersrente: Unbegrenzt hinzuverdienenAmtliche Quelle
[12] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 77 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch: ZugangsfaktorAmtliche Quelle
[13] Bundesregierung, 27.11.2025
Unterrichtung: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung zum Aktivrentengesetz, Drucksache 21/2984Amtliche Quelle
[14] Bund der Steuerzahler, 23.12.2025
Aktivrente? So nicht! Wir ziehen vor Gericht!Verband
[15] CDU Deutschlands, Februar 2026
Angenommene Sach- und Initiativanträge des 38. Parteitages, Antrag E18: Aktivrente auch für Selbstständige, S. 28Institut oder Körperschaft
[16] DIHK, BDI, ZDH, BDA, BdB, GDV, HDE und BGA, 27.11.2025
Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Aktivrentengesetzes anlässlich der Anhörung am 1. Dezember 2025, S. 2Verband
[17] Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag, 11.09.2025
Antrag „Steuerfreier Hinzuverdienst für Senioren – Neuen 12.000-Euro-Freibetrag zusätzlich zum bestehenden Grundfreibetrag einführen“, Drucksache 21/1620Amtliche Quelle
[18] Deutscher Gewerkschaftsbund, 27.11.2025
Stellungnahme zum Aktivrentengesetz: Gute Arbeit statt Aktivrente, S. 1Verband
[19] Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag, 03.12.2025
Entschließungsantrag zum Aktivrentengesetz, Drucksache 21/3102Amtliche Quelle
[20] Enzo Weber, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 01.12.2025
Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Aktivrentengesetz, S. 1 und 2Institut oder Körperschaft