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ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 44

Soll das Rentenniveau stärker geschützt werden, auch wenn dafür Beiträge oder Steuerzuschüsse steigen müssen?

Bis zur Rentenanpassung im Juli 2031 darf das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent sinken. Danach fällt es nach den Modellrechnungen der Bundesregierung bis 2039 auf 46,3 Prozent. Die Sicherung kostet den Bund nach dem Gesetzentwurf 2031 rund 11 Milliarden Euro, 2040 rund 15 Milliarden Euro.

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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 9: Rente und Altersvorsorge · Ergebnisse ansehen

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Die Fakten

Das Rentenniveau heißt im Gesetz Sicherungsniveau vor Steuern. Es vergleicht eine Standardrente mit dem Durchschnittslohn desselben Jahres. Die Standardrente ist die Altersrente nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsverdienst. Von Rente und Lohn werden die Sozialbeiträge abgezogen, die Steuern nicht. [1][2] Die Zahl beschreibt also nicht die Rente eines Einzelnen. Sie ist eine Kennzahl für das Leistungsniveau der gesetzlichen Rente. [2] Im Jahr 2000 lag das Rentenniveau bei 52,9 Prozent, heute liegt es bei 48 Prozent. [3] Die Rentenversicherung regelt der Bund durch Gesetz. [1][4] Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung hält fest: „Zwischen Beitragssatz und Rentenniveau besteht bei gegebenen Bundeszuschüssen ein unauflösliches Spannungsverhältnis.“ [3]

Seit dem 01.07.2019 darf das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent sinken. Das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus verlängerte diese Haltelinie bis einschließlich der Rentenanpassung am 01.07.2031. Es trat am 01.01.2026 in Kraft. [1] Der Bundestag hatte es am 05.12.2025 mit 318 Ja-Stimmen beschlossen. [5] Solange die Haltelinie greift, bremsen weder steigende Beitragssätze noch der Nachhaltigkeitsfaktor die Rentenerhöhungen. Der Nachhaltigkeitsfaktor dämpft sie sonst, wenn die Zahl der Rentner schneller wächst als die der Beitragszahler. [3] Die Mehrkosten erstattet der Bund der Rentenversicherung aus Steuermitteln. So soll sich die Haltelinie grundsätzlich nicht auf den Beitragssatz auswirken. [6] Die Erstattung endet nicht 2031. Ab 2032 richtet sie sich nach dem Abstand, um den der Rentenwert am 01.07.2031 über dem Wert ohne Haltelinie liegt. [1] Die Bundesregierung rechnete im Gesetzentwurf mit 3,6 Milliarden Euro im Jahr 2029, rund 11 Milliarden Euro 2031 und 15,1 Milliarden Euro 2040. Nach dem Entwurf liegt das Rentenniveau auch nach 2031 um rund einen Prozentpunkt höher als ohne das Gesetz. [6]

Nach den Modellrechnungen des Rentenversicherungsberichts 2025 bleibt der Beitragssatz bis 2027 bei 18,6 Prozent. 2028 steigt er auf 19,8 Prozent, bis 2039 auf 21,2 Prozent. Das Rentenniveau sinkt nach 2031 und liegt 2039 bei 46,3 Prozent. [7] Neuere Rechnungen der Deutschen Rentenversicherung vom Frühjahr 2026 ergeben für 2040 einen Beitragssatz von 21,1 Prozent und ein Rentenniveau von 46,4 Prozent. [3] Zeigt die Vorausberechnung bis 2030 einen Beitragssatz über 22 Prozent, muss die Bundesregierung Maßnahmen vorschlagen. 2029 muss sie über Beitragssatz und Bundeszuschuss berichten und dabei das Mindestniveau von 48 Prozent und seine Mehrausgaben prüfen. [1] Den nächsten Rentenversicherungsbericht muss sie bis zum 30.11.2026 vorlegen. [7]

Der Bund leistet Zuschüsse zu den Ausgaben der Rentenversicherung. [1] 2024 erhielt sie vom Bund rund 110,8 Milliarden Euro, einschließlich der Beiträge für Kindererziehungszeiten. Ihre Ausgaben lagen bei rund 402,8 Milliarden Euro. [7] Der Bundeshaushalt 2026 sieht für Leistungen an die Rentenversicherung 127,42 Milliarden Euro vor. Das ist knapp ein Viertel aller Ausgaben des Bundes. Der Regierungsentwurf für 2027 nennt 132,04 Milliarden Euro. Neu eingeplant sind rund 1,34 Milliarden Euro, mit denen der Bund die Mehrkosten der Haltelinie erstattet. [8] Nach dem Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes soll zugleich ein Teil des Zuschusses 2027 um eine weitere Milliarde Euro sinken. Die Kürzung beträgt damit 2027 insgesamt 2,2 Milliarden Euro. [9] Eine Milliarde Euro entspricht nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung rund 0,05 Prozentpunkten Beitragssatz. Sie sieht in der Kürzung einen Widerspruch zum Rentenpaket 2025. [10]

Die Alterssicherungskommission legte am 23.06.2026 33 Empfehlungen vor. [11] Nach 2031 soll der Nachhaltigkeitsfaktor wieder gelten und stärker wirken. Das Rentenniveau einschließlich Kapitalrente soll dabei nicht niedriger ausfallen als nach geltendem Recht. Zusätzlich sollen Arbeitgeber und Beschäftigte schrittweise zwei Prozent des Lohns in eine verpflichtende Kapitalrente zahlen, je zur Hälfte. Deren Erträge sollen das Rentenniveau langfristig wieder anheben. Wer ab 2032 in Rente geht und noch wenig angespart hat, soll einen Zuschlag aus Steuermitteln erhalten. So soll das Rentenniveau einschließlich Kapitalrente beim Rentenbeginn mindestens so hoch sein wie heute. Laufende Renten sollen wieder mit den Dämpfungsfaktoren angepasst werden. [3] Der Koalitionsausschuss beschloss Anfang Juli 2026, die Empfehlungen umfassend und zügig umzusetzen. [12] Am 14.09.2026 teilte die Bundesregierung mit, das Arbeitsministerium erarbeite die Regelungen noch. [2]

Was dafür spricht

  • Die SPD-Abgeordnete Dagmar Schmidt sagte im Bundestag zur Haltelinie: „Es gibt eine hohe Bereitschaft, in die solidarischen Versicherungssysteme einzuzahlen, wenn es am Ende dafür auch eine gute Leistung gibt.“ [5]
  • Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert: „Gesetzliches Rentenniveau bei 45 Entgeltpunkten muss dauerhaft auf mindestens 50 Prozent festgelegt werden.“ Zudem verlangt er höhere Bundesmittel. Nach seiner Darstellung zeigen Umfragen, dass Beschäftigte lieber höhere Beiträge zahlen wollen, als ein weiter sinkendes Niveau hinzunehmen. [13]
  • Die Linke fordert, „das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent anzuheben und dauerhaft auf diesem Niveau zu stabilisieren“. Beim Rentenpaket 2025 enthielt sie sich. Eine Haltelinie von 48 Prozent bis 2031 reiche nicht aus. [5] Die AfD nennt in ihrem Wahlprogramm als ferneres Ziel das durchschnittliche Rentenniveau Westeuropas. Es liege nach einer Rechnung der EU bei gut 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens, in Deutschland bei 53 Prozent. Das ist eine andere Kennzahl als das gesetzliche Rentenniveau. Nicht beitragsgedeckte Leistungen will die AfD aus dem Bundeshaushalt bezahlen. [14] Gegen das Rentenpaket 2025 stimmte die AfD-Fraktion. Eine ihrer Rednerinnen nannte es „Flickwerk“, eine andere warnte vor den Mehrkosten. [5]

Was dagegen spricht

  • In zwei gemeinsamen Erklärungen zur Abstimmung über das Rentenpaket hielten 25 Abgeordnete von CDU und CSU den Entwurf für verfehlt, vor allem wegen seiner Festlegungen für die 2030er-Jahre. Unter ihnen waren Mitglieder der Jungen Gruppe der Fraktion. Sie schrieben: „Der vorliegende Gesetzentwurf verteilt die finanziellen Lasten der Demografie noch stärker einseitig auf die Beitrags- und Steuerzahler und damit insbesondere auf die junge Generation.“ 18 von ihnen stimmten dennoch zu, um die Koalition zu stützen. Sieben stimmten mit Nein. [5]
  • Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände verlangt: „Der Nachhaltigkeitsfaktor sollte schnellstmöglich und nicht erst nach 2031 wieder in Kraft treten.“ So würden auch die heutigen Rentner an den Folgen der Alterung beteiligt und der Anstieg des Beitragssatzes verlangsamt. [15]
  • Der Ökonom Martin Werding gehört dem Sachverständigenrat Wirtschaft und der Alterssicherungskommission an. [3] Im November 2025 nannte er die Haltelinie in einer Anhörung des Bundestages eine „Belastung für die jüngere Generation“. Damit die Bundeszuschüsse nicht ausufern, könne das Sicherungsniveau kontrolliert sinken, wenn kapitalgedeckte Vorsorge die Lücke schließt. [16]

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Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.

BELEGE


Quellen

  1. [1] Bundesgesetzblatt, 23.12.2025

    Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten, BGBl. 2025 I Nr. 362

    Amtliche Quelle

  2. [2] Bundesregierung, 14.09.2026

    Antwort „Entwicklung des Rentenniveaus nach den Vorschlägen der Alterssicherungskommission“, Drucksache 21/8020

    Amtliche Quelle

  3. [3] Alterssicherungskommission (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), Juni 2026

    Empfehlungen der Alterssicherungskommission, S. 7, 10 f., 36 f., 39 f. und 60

    Amtliche Quelle

  4. [4] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Artikel 74 Grundgesetz

    Amtliche Quelle

  5. [5] Deutscher Bundestag, 05.12.2025

    Plenarprotokoll 21/48, S. 5645 f., 5654, 5673 und 5714 bis 5716

    Amtliche Quelle

  6. [6] Bundesregierung, 01.10.2025

    Gesetzentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“, Drucksache 21/1929, S. 2 f.

    Amtliche Quelle

  7. [7] Bundesregierung, 28.11.2025

    Rentenversicherungsbericht 2025, Drucksache 21/3080, S. 6 f., 23 f. und 32

    Amtliche Quelle

  8. [8] Deutscher Bundestag, 19.08.2026

    201 Milliarden Euro für den Sozialetat 2027 (hib 653/2026)

    Amtliche Quelle

  9. [9] Bundesregierung, 07.09.2026

    Gesetzentwurf „Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027“, Drucksache 21/7860

    Amtliche Quelle

  10. [10] Deutsche Rentenversicherung Bund, 15.09.2026

    Kürzungen der Bundeszuschüsse gehen zu Lasten aller Beitragszahler

    Amtliche Quelle

  11. [11] Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2026

    Rentenkommission 2026: 33 Empfehlungen zur Rentenreform

    Amtliche Quelle

  12. [12] Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 12.08.2026

    So reformieren wir unsere Sozialversicherungen

    Amtliche Quelle

  13. [13] Deutscher Gewerkschaftsbund, 13.03.2026

    Stellungnahme zum Auftrag und den Fragen der Alterssicherungskommission der Bundesregierung: Alterssicherung verbessern und gerecht finanzieren, S. 2, 5 und 9

    Verband

  14. [14] Alternative für Deutschland, Januar 2025

    Zeit für Deutschland: Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025, S. 17 f.

    Institut oder Körperschaft

  15. [15] Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, 14.07.2026

    Sinnvolle Neugewichtung von Umlage- und Kapitaldeckung – höhere Beitragsbelastung vermeiden. Stellungnahme zum Bericht der Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026, S. 6

    Verband

  16. [16] Deutscher Bundestag, 10.11.2025

    Lob für die Haltelinie und Sorge vor Kostenexplosion (hib 596/2025)

    Amtliche Quelle