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ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 42

Soll ein Teil der gesetzlichen Altersvorsorge künftig kapitalgedeckt über einen staatlich regulierten Fonds erfolgen?

Die gesetzliche Rente wird bisher ganz im Umlageverfahren bezahlt: Beiträge und Bundeszuschüsse eines Jahres decken die Ausgaben desselben Jahres. Eine Kommission empfiehlt, zusätzlich 2 Prozent des Bruttolohns auf persönliche Kapitalkonten einzuzahlen und vor allem über einen öffentlichen Fonds anzulegen, nach schwedischem Vorbild. Die Koalition will das umsetzen. Einen Gesetzentwurf hatte die Bundesregierung Anfang Oktober 2026 noch nicht vorgelegt.

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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 9: Rente und Altersvorsorge · Ergebnisse ansehen

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Die Fakten

Die gesetzliche Rentenversicherung regelt der Bund. [1] Sie arbeitet im Umlageverfahren: Die Beiträge und die Zuschüsse des Bundes eines Jahres decken die Ausgaben desselben Jahres, soweit nötig ergänzt um Geld aus einer Rücklage. [2] Bisher wird die gesetzliche Rente nur so finanziert. [3] 2026 beträgt der Beitrag 18,6 Prozent des Bruttolohns. [4] Kapitalgedeckt sind dagegen die betriebliche und die private Altersvorsorge. Kapitalgedeckt heißt: Beiträge werden angespart und angelegt, und aus dem Ersparten samt Erträgen wird später die Rente gezahlt. [3]

2024 legte die damalige Bundesregierung einen Gesetzentwurf für eine Stiftung „Generationenkapital“ vor. Der Bund sollte ihr ab 2024 Darlehen geben, zunächst 12 Milliarden Euro im Jahr, danach jährlich 3 Prozent mehr. Die Stiftung sollte das Geld am Kapitalmarkt anlegen, bis 2036 sollten 200 Milliarden Euro zusammenkommen. Ab 2036 sollten im Schnitt 10 Milliarden Euro im Jahr an die Rentenversicherung fließen und den Anstieg des Beitragssatzes bremsen. [5] Der Bundestag hat das Gesetz bis zum Ende der Wahlperiode nicht beschlossen. [6] Einen staatlichen Fonds, der langfristig am Kapitalmarkt anlegt, gibt es bereits: den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung, kurz KENFO. Die 2017 errichtete Stiftung des öffentlichen Rechts legt Geld an und erstattet dem Bund daraus die Kosten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle. Die Regeln für die Anlage erlässt das Bundesfinanzministerium. Ende 2025 waren die Anlagen 25,6 Milliarden Euro wert. Im Jahr 2025 betrug ihre Wertentwicklung 6,2 Prozent. [7]

Ein Gesetz vom 26.05.2026 ordnet die steuerlich geförderte private Altersvorsorge neu. Ab 2027 gibt es ein gefördertes Altersvorsorgedepot, bei dem kein Mindestkapital zugesagt wird. Die Bundesregierung darf per Verordnung einen öffentlichen Anbieter für ein Standarddepot bestimmen. [8] Mit der Frühstartrente will der Bund für Kinder vom 6. bis zum 18. Geburtstag 10 Euro im Monat in ein solches Depot einzahlen, beginnend mit dem Geburtsjahrgang 2020. Haben die Eltern kein Depot eröffnet, legt der Bund das Geld gesammelt an, ab 2028 in einem Sondervermögen, das die Bundesbank verwaltet. [9] Der Bundestag beriet den Entwurf am 25.09.2026 in erster Lesung. [10]

Am 23.06.2026 übergab die Alterssicherungskommission der Bundesregierung ihre Empfehlungen. [11] Sie empfiehlt eine verpflichtende „gesetzliche Kapitalrente“ innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Jeder Beitragszahler soll ein eigenes Kapitalkonto bekommen. Der zusätzliche Beitrag soll möglichst ab 2028 jährlich um 0,5 Prozentpunkte steigen, bis er 2 Prozent des Bruttolohns erreicht. Arbeitgeber und Beschäftigte sollen je die Hälfte zahlen. Anlegen soll das Geld ein öffentlicher Fonds, unabhängig von politischer Einflussnahme. Als Beispiel nennt die Kommission den KENFO. Wer das nicht will, soll unter einer begrenzten Zahl zertifizierter Fonds anderer Anbieter wählen können. Angestrebt sind Kosten von höchstens 0,1 Prozent im Jahr. Das Kapital soll nicht vererbbar sein und zusammen mit der übrigen Rente lebenslang ausgezahlt werden. Spürbar höhere Alterseinkommen bringt kapitalgedeckte Vorsorge nach dem Bericht erst nach zehn bis 15 Jahren. Vorbild ist die schwedische Prämienrente. [3] In Schweden fließen jedes Jahr 16 Prozent des rentenpflichtigen Einkommens in die Einkommensrente und 2,5 Prozent in die Prämienrente. Für die Prämienrente kann man Fonds wählen. Wer keinen wählt, bleibt im staatlichen Standardfonds AP7 Såfa. [12]

Am 01.07.2026 beschloss der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD, die Empfehlungen der Kommission in einem Gesetzespaket umzusetzen. Nach dem damaligen Beschluss sollte der Bundestag das Paket bis Ende 2026 verabschieden. [13][14] Am 21.09.2026 teilte die Bundesregierung mit, das Arbeitsministerium erarbeite die Regelungen derzeit. Über andere Wege der Finanzierung als zusätzliche Beiträge gebe es derzeit keine Überlegungen. [14] Am 09.10.2026 lag noch kein Gesetzentwurf vor. Der CDU-Abgeordnete Pascal Reddig sagte an diesem Tag im Bundestag, es wäre gut, „wenn jetzt auch bald der Gesetzentwurf vorgelegt wird“. [15]

Was dafür spricht

  • Der CDU-Abgeordnete Pascal Reddig, Mitglied der Kommission, verweist auf Schweden: „In Schweden hat diese Regelung dazu geführt, dass insbesondere Menschen mit kleinen Einkommen auch von den Kapitalmärkten profitieren können.“ [16]
  • Die Mehrheit des Sachverständigenrats Wirtschaft schlug 2023 einen öffentlich verwalteten, breit gestreuten Fonds mit hohem Aktienanteil für die ergänzende Altersvorsorge vor, mit automatischer Teilnahme und Recht zum Austritt. Ein solcher Ausbau eröffne Haushalten, „die bisher kaum am Kapitalmarkt teilnehmen, attraktive Anlagemöglichkeiten mit einem auf lange Sicht geringen Risiko“. [17]
  • Die Bundesbank nennt das Paket der Kommission mit der neuen Kapitalrente wegweisend: „Es ist richtig, dass die Bundesregierung dieses vollständig umsetzen will.“ [18] Höhere Erträge aus Kapitaldeckung könnten es längerfristig erlauben, dass das Niveau der Umlagerente sinkt: „Das Gesamtniveau bliebe dann mindestens gleich oder läge höher.“ Für die aktuellen Finanzprobleme der Rentenversicherung sei mehr Kapitaldeckung aber keine Lösung. [19]

Was dagegen spricht

  • Der Linken-Abgeordnete Luigi Pantisano lehnt es ab, Renten von Aktienkursen abhängig zu machen: „Wer kurz vor dem Ruhestand steht, kann einen Börsencrash nicht einfach aussitzen.“ Die Linke will stattdessen eine Rentenversicherung, in die alle einzahlen. [16]
  • Die AfD-Abgeordnete Gerrit Huy hält die Kapitalrente mit Pflichtbeitrag für „grundsätzlich gut“, in der jetzigen Wirtschaftslage aber für „schlicht kontraproduktiv“: „Die AfD bleibt bei der Freiwilligkeit.“ [16]
  • Der Deutsche Gewerkschaftsbund warnt, höhere Beiträge für einen Kapitalstock senkten die Nettoeinkommen und bremsten den Konsum. Die Renditeerwartungen der Kommission hält er mit Verweis auf Institute der Hans-Böckler-Stiftung für sehr optimistisch. Die Kapitalrente sei „eher ein Hemmschuh als ein Treiber“ für die wirtschaftliche Entwicklung. [20]

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BELEGE


Quellen

  1. [1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 74

    Amtliche Quelle

  2. [2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, § 153 Umlageverfahren

    Amtliche Quelle

  3. [3] Alterssicherungskommission, 23.06.2026

    Empfehlungen der Alterssicherungskommission (S. 12, Empfehlung 28 auf S. 60 bis 62)

    Amtliche Quelle

  4. [4] Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 22.12.2025

    Das ändert sich im neuen Jahr (Pressemitteilung)

    Amtliche Quelle

  5. [5] Bundesregierung, 21.06.2024

    Entwurf eines Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetzes, Drucksache 20/11898

    Amtliche Quelle

  6. [6] Deutscher Bundestag (DIP)

    Vorgang: Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)

    Amtliche Quelle

  7. [7] Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO), 2026

    Geschäftsbericht 2025

    Amtliche Quelle

  8. [8] Bundesgesetzblatt, 26.05.2026, verkündet 29.05.2026

    Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz), BGBl. 2026 I Nr. 156, Artikel 6

    Amtliche Quelle

  9. [9] Bundesregierung, 07.09.2026

    Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente, Drucksache 21/7864

    Amtliche Quelle

  10. [10] Deutscher Bundestag (DIP)

    Vorgang: Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente

    Amtliche Quelle

  11. [11] Bundesregierung, 02.07.2026

    33 Empfehlungen für eine große Rentenreform (Fragen und Antworten)

    Amtliche Quelle

  12. [12] Pensionsmyndigheten (schwedische Rentenbehörde), 24.10.2025

    The Swedish pension system

    Amtliche Quelle

  13. [13] Bundesregierung, Koalitionsausschuss, 01.07.2026, veröffentlicht 02.07.2026

    Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung, Nr. 1 Rente

    Amtliche Quelle

  14. [14] Bundesregierung, 21.09.2026

    Antwort „Empfehlung der Alterssicherungskommission für eine ‚Kapitalrente‘ in der gesetzlichen Rentenversicherung“, Drucksache 21/8092

    Amtliche Quelle

  15. [15] Deutscher Bundestag, 09.10.2026

    Plenarprotokoll 21/100, Beratung von Anträgen zur Rente (S. 12589)

    Amtliche Quelle

  16. [16] Deutscher Bundestag, 26.06.2026

    Plenarprotokoll 21/87, Aktuelle Stunde zu den Empfehlungen der Rentenkommission (S. 10718, 10724 und 10726)

    Amtliche Quelle

  17. [17] Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 08.11.2023

    Jahresgutachten 2023/24: Wachstumsschwäche überwinden – In die Zukunft investieren (Kurzfassung Ziffer 17, Ziffer 454)

    Institut oder Körperschaft

  18. [18] Deutsche Bundesbank, 20.08.2026

    Monatsbericht August 2026, Überblick (Abschnitt 4.2 „Reform-Momentum beibehalten und auch für solide Staatsfinanzen nutzen“)

    Institut oder Körperschaft

  19. [19] Deutsche Bundesbank, 18.03.2026

    Stellungnahme der Deutschen Bundesbank zur Alterssicherungskommission vom 12. März 2026 (Abschnitt 3.2)

    Institut oder Körperschaft

  20. [20] Deutscher Gewerkschaftsbund, 03.07.2026

    Kapitalrente führt nicht zu mehr Investitionen

    Verband