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ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 41

Soll das gesetzliche Renteneintrittsalter langfristig an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden?

Wer ab 1964 geboren ist, geht regulär mit 67 in Rente. Eine Kommission der Bundesregierung empfiehlt, diese Grenze nach 2031 an die Lebenserwartung zu koppeln; nach heutigen Annahmen stiege sie bis 2041 auf etwa 67,5 Jahre. Der Koalitionsausschuss will das umsetzen, einen Gesetzentwurf hatte die Bundesregierung Anfang Oktober 2026 noch nicht vorgelegt.

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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 9: Rente und Altersvorsorge · Ergebnisse ansehen

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Die Fakten

Die Regelaltersgrenze ist das Alter, ab dem die reguläre Altersrente beginnt. Sie steht im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch, einem Bundesgesetz. Für alle ab 1964 Geborenen liegt sie bei 67 Jahren. [1] Seit 2012 steigt sie schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Für den Jahrgang 1959 etwa liegt sie bei 66 Jahren und zwei Monaten. [2] Mit dem Jahrgang 1964 ist die Anhebung 2031 abgeschlossen. Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, muss in der Regel Abschläge hinnehmen. [3] Ohne Abschläge früher gehen kann, wer mindestens 45 Versicherungsjahre hat, ab dem Jahrgang 1964 mit 65 Jahren. [4][3] Eine Kopplung an die Lebenserwartung sieht das Gesetz bisher nicht vor. [1]

Nach der Sterbetafel 2023/2025 des Statistischen Bundesamts leben 65-jährige Männer im Schnitt noch 18,0 Jahre, gleichaltrige Frauen 21,1 Jahre. Die Lebenserwartung bei Geburt steigt seit Ende der 2000er-Jahre weniger deutlich als in den Jahrzehnten davor. [5] Gegenüber der Sterbetafel 2012/2014 kamen bei 65-jährigen Männern rund 0,3 Jahre hinzu, bei Frauen rund 0,2 Jahre. Zwischen den Ländern gibt es deutliche Unterschiede. 65-jährige Männer haben in Baden-Württemberg im Schnitt 18,9 weitere Jahre, in Sachsen-Anhalt 16,8. In Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt sank der Wert für Männer seit 2012/2014 leicht. [6] Im Schnitt begannen Menschen 2025 ihre erste Altersrente mit 64,7 Jahren, im Jahr 2000 mit 62,3 Jahren. 28,3 Prozent der neuen Altersrenten 2025 waren abschlagsfreie Renten nach 45 Jahren. [7]

Die Bundesregierung setzte im Januar 2026 eine Alterssicherungskommission ein. Am 23.06.2026 legte sie 33 Empfehlungen vor. [8] Ihr Auftrag betraf die Zeit nach 2031. Sie empfiehlt, die Regelaltersgrenze ab dem Jahrgang 1965 an die Lebenserwartung zu koppeln. Jedes zusätzliche Lebensjahr soll im Verhältnis 2:1 aufgeteilt werden: acht Monate längeres Arbeiten, vier Monate längerer Rentenbezug. Nach den mittleren Annahmen des Statistischen Bundesamts stiege die Grenze so zwischen 2031 und 2041 um etwa sechs Monate auf 67,5 Jahre. Jede Erhöhung soll mindestens fünf Jahre vorher feststehen. Das Parlament oder ein Beratungsgremium wie der Sozialbeirat soll die Annahmen regelmäßig überprüfen. Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können, soll es Härtefallregeln geben. Gehen die Menschen tatsächlich sechs Monate später in Rente, könnte der Beitragssatz zur Rentenversicherung nach Rechnung der Kommission um 0,35 bis 0,5 Prozentpunkte niedriger liegen. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren soll entfallen. [3]

Im Koalitionsvertrag von 2025 hatten CDU, CSU und SPD noch vereinbart: „Statt einer weiteren Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters wollen wir mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die Rente.“ [9] Am 01.07.2026 beschloss der Koalitionsausschuss, die Empfehlungen der Kommission in einem Gesetzespaket umzusetzen. [10] Am 09.10.2026 beriet der Bundestag drei Anträge der Linken zur Rente, darunter einen gegen jede weitere Erhöhung der Regelaltersgrenze. Sie wurden an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. [11] Der SPD-Abgeordnete Bernd Rützel sagte in der Debatte, er teile die Stoßrichtung der Anträge. Die Regelaltersgrenze sei um zwei Jahre gestiegen, die Lebenserwartung noch nicht in diesem Umfang. Bei der Kopplung habe man deshalb „etwas Luft“. Der Grünen-Abgeordnete Armin Grau nannte ein höheres Renteneintrittsalter das „Mittel allerletzter Wahl“. Es komme erst in Frage, wenn alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen seien und die Lebenserwartung für alle klar steige. Einen Gesetzentwurf hatte die Bundesregierung bis dahin nicht vorgelegt. [12]

Mehrere Staaten koppeln ihr Rentenalter bereits an die Lebenserwartung. In Dänemark liegt es für alle ab 1971 Geborenen nach heutigem Stand bei 70 Jahren. [13] Finnland koppelt das Rentenalter seit einer Reform von 2017 an die Lebenserwartung, erstmals für den Jahrgang 1965. Es ändert sich um höchstens zwei Monate im Jahr. [14] In den Niederlanden folgt das Rentenalter der Lebenserwartung, die das Statistikamt jährlich meldet. Es steht fünf Jahre im Voraus fest und steigt 2028 von 67 Jahren auf 67 Jahre und drei Monate. [15]

Was dafür spricht

  • Der CDU-Abgeordnete Stefan Nacke: „Wenn Menschen heute länger leben und dabei gesund bleiben, muss sich der Renteneintritt an die steigende Lebenserwartung anpassen.“ [12]
  • Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger: „Auch die Koppelung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung ist eine Forderung der Arbeitgeber. Das ist eine Frage der Generationengerechtigkeit und der ökonomischen Vernunft.“ Die Arbeitgeber wollen einen schnelleren Anstieg als die Kommission. [16]
  • Die Deutsche Bundesbank hält die Kopplung nach 2031 für gut geeignet, um die Renten- und Staatsfinanzen zu entlasten. Bleibe das Rentenalter bei steigender Lebenserwartung gleich, sinke das Verhältnis von Erwerbs- zu Rentenjahren immer weiter. [17]

Was dagegen spricht

  • Der Deutsche Gewerkschaftsbund lehnt höhere Altersgrenzen ab: „Aus sozial- und verteilungspolitischer Perspektive gibt es jedoch kaum eine ungerechtere Maßnahme.“ Viele könnten nicht länger arbeiten. Wer früher sterbe, verliere einen größeren Teil seiner Rentenzeit. [18]
  • Die Fraktion Die Linke: „Jegliche Anhebungen des Renteneintrittsalters sind und bleiben deshalb Rentenkürzungen.“ Das treffe vor allem Regionen und Gruppen, die am wenigsten von einer steigenden Lebenserwartung profitieren. [19]
  • Der AfD-Abgeordnete Peter Bohnhof will die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren festschreiben, „ohne eine automatische Kopplung an die Lebenserwartung, die das Rentenalter weiter nach oben treibt“. [12]

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Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.

BELEGE


Quellen

  1. [1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, § 35 Regelaltersrente

    Amtliche Quelle

  2. [2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, § 235 Regelaltersrente

    Amtliche Quelle

  3. [3] Alterssicherungskommission, 23.06.2026

    Empfehlungen der Alterssicherungskommission (Vorwort und Empfehlungen 5 bis 9, S. 6 und 22 bis 28)

    Amtliche Quelle

  4. [4] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, § 38 Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Amtliche Quelle

  5. [5] Statistisches Bundesamt, 07.07.2026

    Entwicklung der Lebenserwartung in Deutschland (Sterbetafel 2023/2025)

    Datenportal

  6. [6] Bundesregierung, 21.08.2026

    Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung, Drucksache 21/7670, Frage 64 und Anlage 1 (Daten des Statistischen Bundesamts)

    Amtliche Quelle

  7. [7] Deutsche Rentenversicherung Bund, 2026

    Jahresbericht 2025: Rentenstatistik 2025, Zahlen, Trends und Entwicklungen

    Datenportal

  8. [8] Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 02.07.2026

    33 Empfehlungen für eine große Rentenreform

    Amtliche Quelle

  9. [9] CDU, CSU und SPD, 2025

    Verantwortung für Deutschland: Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode (S. 19, Z. 611 f.)

    Institut oder Körperschaft

  10. [10] Bundesregierung, Koalitionsausschuss, 01.07.2026, veröffentlicht 02.07.2026

    Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung, Nr. 1 Rente

    Amtliche Quelle

  11. [11] Deutscher Bundestag, 09.10.2026

    Anträge zur Rentenpolitik debattiert

    Amtliche Quelle

  12. [12] Deutscher Bundestag, 09.10.2026

    Plenarprotokoll 21/100 (S. 12586 bis 12594)

    Amtliche Quelle

  13. [13] borger.dk (Bürgerportal der dänischen Behörden)

    Før du går på folkepension

    Amtliche Quelle

  14. [14] Eläketurvakeskus (Finnish Centre for Pensions)

    Determining the retirement age for the old-age pension

    Amtliche Quelle

  15. [15] Rijksoverheid (Regierung der Niederlande)

    AOW-leeftijd 2025-2031

    Amtliche Quelle

  16. [16] Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, 22.06.2026

    „Wir empfehlen allen Akteuren mit Nachdruck, die finanzielle Stabilität unseres Sozialstaats als oberstes Ziel zu verankern“

    Verband

  17. [17] Deutsche Bundesbank, 12.03.2026

    Stellungnahme der Deutschen Bundesbank zur Alterssicherungskommission (S. 6)

    Amtliche Quelle

  18. [18] Deutscher Gewerkschaftsbund, 13.03.2026

    Stellungnahme zum Auftrag und den Fragen der Alterssicherungskommission der Bundesregierung

    Verband

  19. [19] Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag, 06.10.2026

    Antrag „Keine weitere Erhöhung der Regelaltersgrenze“, Drucksache 21/8388

    Amtliche Quelle