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ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 40

Soll Deutschland Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte stärker staatlich fördern, wenn Arbeitsplätze durch Automatisierung wegfallen?

2022 arbeiteten 38 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Berufen, deren Tätigkeiten zu mindestens 70 Prozent von Computern oder Maschinen erledigt werden könnten. Die Bundesagentur für Arbeit fördert schon heute die Weiterbildung Beschäftigter. Das 2024 eingeführte Qualifizierungsgeld erhielten bis Ende 2025 rund 350 Menschen.

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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 8: Arbeit und soziale Absicherung · Ergebnisse ansehen

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Die Fakten

Das Grundgesetz erlaubt dem Bund, Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zu regeln. [1] Er hat das im Dritten Buch Sozialgesetzbuch getan. Danach kann die Agentur für Arbeit die Kosten einer Weiterbildung ganz oder teilweise übernehmen und dem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Lohn zahlen. Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden dauern und mehr vermitteln als eine kurze Anpassung an den eigenen Arbeitsplatz. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten sollen sich an den Lehrgangskosten nicht beteiligen müssen. In Betrieben ab 500 Beschäftigten soll der Arbeitgeber 75 Prozent tragen. [2] Seit dem 01.04.2024 ist die Förderung nicht mehr auf bestimmte Gruppen begrenzt, etwa auf Beschäftigte, deren Tätigkeiten durch Technik ersetzt werden können. Ob gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall. [3]

Seit dem 01.04.2024 gibt es zusätzlich das Qualifizierungsgeld. [4] Es ersetzt während der Weiterbildung 60 bis 67 Prozent des ausfallenden Nettolohns. [5] Die Kosten der Weiterbildung trägt der Arbeitgeber. Voraussetzung ist, dass der Strukturwandel bei mindestens 20 Prozent der Belegschaft Weiterbildung nötig macht, in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten bei 10 Prozent. Das muss eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag festhalten. [6] Nach Angaben der Bundesregierung betrifft das etwa Beschäftigte, deren Tätigkeiten durch Technik ersetzt werden können. Von April 2024 bis Dezember 2025 erhielten rund 350 Beschäftigte Qualifizierungsgeld. Erkenntnisse darüber, ob geförderte Weiterbildungen auch ohne Förderung stattgefunden hätten, liegen der Bundesregierung nicht vor. Eine Auswertung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung soll Ende 2029 vorliegen. [3]

In den zwölf Monaten bis September 2025 begannen Beschäftigte etwa 67.200 geförderte Weiterbildungen, 19 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. 2025 gab die Bundesagentur für Arbeit für die Förderung der beruflichen Weiterbildung insgesamt 3,30 Milliarden Euro aus. Seit 2025 bezahlt sie auch die Weiterbildung von Leistungsbeziehern der Jobcenter. Die Bundesagentur finanziert sich vor allem aus Beiträgen: 2025 stammten 39,91 von 47,81 Milliarden Euro Einnahmen aus Beiträgen. Das Jahr schloss mit einem Defizit von 4,23 Milliarden Euro. [7] Für 2026 plant die Bundesagentur 4,12 Milliarden Euro für Weiterbildung ein. Ihr Defizit von 3,97 Milliarden Euro will sie mit Darlehen des Bundes ausgleichen. [8]

Nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung arbeiteten 38 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Jahr 2022 in Berufen, in denen Computer oder computergesteuerte Maschinen mindestens 70 Prozent der Tätigkeiten erledigen könnten. 2019 waren es 34 Prozent. Die Zahl beschreibt, was technisch möglich ist. Ob Arbeitsplätze tatsächlich wegfallen, sagt sie nicht. [9] Beschäftigte, deren Tätigkeiten eher von Robotern übernommen werden können, bilden sich seltener weiter. In den Jahren 2009 bis 2020 besuchten 19 Prozent von ihnen innerhalb eines Jahres einen Kurs, bei den übrigen Beschäftigten 33 Prozent. Der Unterschied zeigt sich nur bei Weiterbildung, die der Betrieb voll bezahlt. Sie macht 83 Prozent aller Weiterbildungen aus. [10]

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD kündigt eine Weiterbildungsoffensive an, darunter einen Digitalpakt Weiterbildung. Zugleich sollen alle Instrumente der Bundesagentur auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. [11] Am 25.09.2026 beriet der Bundestag erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung. [12][13] Für die Förderung Beschäftigter enthält der Entwurf vor allem Klarstellungen. [12] Der Bundesrat verlangte, die Mindestdauer geförderter Weiterbildungen auf 90 Stunden zu senken. Die Bundesregierung lehnte das ab. [14] Am 12.10.2026 hörte der Ausschuss für Arbeit und Soziales Sachverständige an. [15]

Ausweiten will der Entwurf die Förderung in Transfergesellschaften. Dorthin können Beschäftigte wechseln, deren Arbeitsplatz wegfällt. Sie erhalten bis zu zwölf Monate Transferkurzarbeitergeld und werden vermittelt und wenn nötig weitergebildet. [3] Endet eine Weiterbildung wie eine Umschulung erst nach dem Transferkurzarbeitergeld, wird sie bisher nur gefördert, wenn sie spätestens drei oder sechs Monate vor dem Ende der Transfergesellschaft beginnt. Diese Frist soll entfallen. Arbeitgeber müssen sich weiter an den Lehrgangskosten beteiligen. Die Bundesregierung rechnet mit Mehrausgaben von rund 1 Million Euro im Jahr. [12]

Was dafür spricht

  • Der Bundesrat will die Mindestdauer geförderter Weiterbildungen von 120 auf 90 Stunden senken. Kleine Betriebe könnten ihre Beschäftigten oft nicht so lange entbehren. Unternehmen und Beschäftigte bräuchten zudem häufig kürzere Kurse. Mit 90 Stunden könnten mehr Unternehmen die Förderung nutzen. [14]
  • DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel forderte 2025 eine Qualifizierungsoffensive: „Denn wir brauchen aktuell mehr Qualifizierungen und nicht weniger.“ Weiterbildung befähige Beschäftigte, neue Aufgaben zu übernehmen. [16]
  • Die Grünen beantragen, Weiterbildung „finanziell und strukturell“ auszuweiten. Das Qualifizierungsgeld soll vor allem für kleine und mittlere Unternehmen und das Handwerk flexibler werden. [17] Der Linken-Abgeordnete Cem Ince verlangte im Bundestag „einen Rechtsanspruch auf Qualifizierung und Weiterbildung“. [13]

Was dagegen spricht

  • Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hält dagegen: „Die Arbeitslosenversicherung ist nicht dazu da unternehmerische Transformationsrisiken abzusichern noch freiwillige Weiterbildungszeiten zu finanzieren.“ Für gesamtgesellschaftliche Aufgaben sei der Bund verantwortlich, nicht die Beitragszahler. [18]
  • Die Bundesregierung lehnt eine kürzere Mindestdauer ab. Die Mindestdauer grenze die Förderung von betrieblichen Weiterbildungen ab, für die die Arbeitgeber verantwortlich seien: „Dadurch soll sichergestellt werden, dass es keine Mitnahmeeffekte zu Lasten des Beitragshaushalts der Bundesagentur für Arbeit gibt.“ Ein Mitnahmeeffekt entsteht, wenn Fördergeld eine Weiterbildung bezahlt, die ohnehin stattgefunden hätte. [14]
  • Die Bundesagentur für Arbeit rechnet für 2026 und die Folgejahre mit Defiziten. Vorhaben, die den Beitragshaushalt mehr kosten, bewertet sie deshalb als kritisch, auch wenn sie inhaltlich sinnvoll sind. Die Frist in Transfergesellschaften will sie behalten. Ohne sie drohten höhere Kosten, weil mehr Weiterbildungen gefördert würden und Arbeitgeber sich weniger beteiligten. [19]

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Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.

BELEGE


Quellen

  1. [1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Artikel 74 Grundgesetz

    Amtliche Quelle

  2. [2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 82 Drittes Buch Sozialgesetzbuch: Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    Amtliche Quelle

  3. [3] Bundesregierung, 05.05.2026

    Antwort „Arbeits- und sozialpolitische Maßnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gegen den Stellenabbau in Deutschland“, Drucksache 21/5771, S. 2 bis 6

    Amtliche Quelle

  4. [4] Bundesgesetzblatt, 20.07.2023

    Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung, BGBl. 2023 I Nr. 191, Art. 2 und 17

    Amtliche Quelle

  5. [5] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 82b Drittes Buch Sozialgesetzbuch: Höhe und Bemessung des Qualifizierungsgeldes

    Amtliche Quelle

  6. [6] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 82a Drittes Buch Sozialgesetzbuch: Qualifizierungsgeld

    Amtliche Quelle

  7. [7] Bundesagentur für Arbeit, April 2026

    Geschäftsbericht 2025, S. 27, 28, 34 und 35

    Amtliche Quelle

  8. [8] Bundesagentur für Arbeit, 07.11.2025

    BA-Haushalt 2026 (Presseinfo Nr. 46)

    Amtliche Quelle

  9. [9] Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 2024

    Folgen des technologischen Wandels für den Arbeitsmarkt: Vor allem Hochqualifizierte bekommen die Digitalisierung verstärkt zu spüren, IAB-Kurzbericht 5/2024

    Institut oder Körperschaft

  10. [10] Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB-Forum), 13.11.2023

    Beschäftigte in automatisierbaren Jobs bilden sich seltener weiter

    Institut oder Körperschaft

  11. [11] CDU, CSU und SPD, 2025

    Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode, S. 17 und 74

    Institut oder Körperschaft

  12. [12] Bundesregierung, 07.09.2026

    Gesetzentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung“, Drucksache 21/7870, S. 12, 13, 32, 55 und 57

    Amtliche Quelle

  13. [13] Deutscher Bundestag, 25.09.2026

    Plenarprotokoll 21/97, S. 12104 bis 12109

    Amtliche Quelle

  14. [14] Bundesrat und Bundesregierung, 30.09.2026

    Unterrichtung „Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung“, Drucksache 21/8301, S. 2 und 9

    Amtliche Quelle

  15. [15] Deutscher Bundestag, 12.10.2026

    Experten uneins über Modernisierung der Arbeitsförderung

    Amtliche Quelle

  16. [16] Deutscher Gewerkschaftsbund, 28.05.2025

    Arbeitsmarktzahlen – Weiterbildung statt Stellenabbau (PM 031)

    Verband

  17. [17] Deutscher Bundestag, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 22.09.2026

    Antrag „Sicherheit im Wandel – Eine Arbeitsversicherung für die ökologische und digitale Transformation“, Drucksache 21/8127, S. 3

    Amtliche Quelle

  18. [18] Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, 08.10.2026

    Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung, Ausschussdrucksache 21(11)127, S. 18

    Verband

  19. [19] Bundesagentur für Arbeit, 08.10.2026

    Zweite Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung, Ausschussdrucksache 21(11)128, S. 1, 18 und 19

    Amtliche Quelle