ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 39
Soll die reguläre Wochenarbeitszeit flexibler zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern vereinbart werden können?
Heute dürfen Beschäftigte in der Regel höchstens acht Stunden am Werktag arbeiten, an einzelnen Tagen bis zu zehn. Die Bundesregierung will stattdessen eine Höchstgrenze je Woche ermöglichen, wie sie das EU-Recht mit durchschnittlich 48 Stunden vorsieht. Einen Gesetzentwurf hat sie noch nicht vorgelegt, umstritten ist vor allem, ob die neue Regel nur mit Tarifvertrag gelten soll.
Läuft
Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 8: Arbeit und soziale Absicherung · Ergebnisse ansehen
VOR DER STIMME
Die Fakten
Das Arbeitszeitrecht regelt der Bund. [1] Ob Betriebe es einhalten, überwachen Behörden der Länder. Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die Arbeitszeit an Werktagen acht Stunden nicht überschreiten. Bis zu zehn Stunden sind erlaubt, wenn innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen im Schnitt acht Stunden je Werktag nicht überschritten werden. Nach Arbeitsende müssen mindestens elf Stunden Ruhe folgen. Abweichungen lässt das Gesetz vor allem in Tarifverträgen zu oder in Betriebsvereinbarungen, die auf einem Tarifvertrag beruhen. Für viele dieser Abweichungen gilt eine Grenze von 48 Stunden je Woche im Schnitt von zwölf Monaten. [2] Wie viele Stunden jemand regulär arbeitet, legen Arbeitsvertrag und Tarifvertrag fest. Das Gesetz setzt nur die äußeren Grenzen. [3] 2024 arbeiteten rund 49 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit Tarifbindung. [4]
Die EU-Arbeitszeitrichtlinie begrenzt die Arbeitszeit auf durchschnittlich 48 Stunden je Woche, Überstunden eingeschlossen. Den Durchschnitt dürfen die Staaten über bis zu vier Monate bilden lassen. In Tarifverträgen können sie aus sachlichen, technischen oder organisatorischen Gründen bis zu zwölf Monate zulassen. Eine allgemeine Höchstgrenze je Tag enthält die Richtlinie nicht. Sie verlangt aber täglich mindestens elf Stunden Ruhe am Stück. [5] Rechnerisch bleiben so höchstens 13 Stunden am Tag für Arbeit und Pausen. Das Bundesarbeitsgericht entschied 2022, dass Arbeitgeber ein System einführen müssen, mit dem die geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. [6] Das Arbeitszeitgesetz verlangt bisher nur, die Arbeitszeit über acht Stunden je Werktag aufzuzeichnen. [2]
2025 arbeiteten Vollzeiterwerbstätige im Schnitt 40,2 Stunden pro Woche. Von den Arbeitnehmern in Vollzeit arbeiteten 4,1 Prozent gewöhnlich 49 Stunden oder mehr. [7] Beschäftigte leisteten 2025 im Schnitt 11,6 bezahlte und 15,6 unbezahlte Überstunden im Jahr. [8] In einer Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung von 2025 waren 34 Prozent der Beschäftigten bereit, an einzelnen Tagen mehr als zehn Stunden zu arbeiten. Etwa 10 Prozent der Vollzeitbeschäftigten gaben an, zehn Stunden am Tag häufig zu überschreiten. In der Befragung DGB-Index Gute Arbeit 2025 wollten 72 Prozent nicht länger als acht Stunden am Tag arbeiten. [9]
Nach einer Übersicht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin steigt das Unfallrisiko nach der achten Arbeitsstunde stark an. Arbeitstage über zehn Stunden stuft sie als hoch riskant ein. Beschäftigte mit viel Einfluss auf Beginn und Ende ihrer Arbeit haben nach derselben Übersicht seltener gesundheitliche Beschwerden. [10] Die Bundesregierung hält die Erkenntnisse zu den Gesundheitsfolgen von Arbeitstagen über zehn Stunden für nicht vollständig gesichert. Es gebe Belege, aber auch widersprüchliche Befunde. [9]
CDU, CSU und SPD wollen laut Koalitionsvertrag „im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen“. Die geltenden Ruhezeiten sollen bleiben. Niemand soll gegen seinen Willen länger arbeiten müssen. [11] Im Juni 2026 wurde ein Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium bekannt. Das Ministerium hat ihn nicht veröffentlicht. Sein Inhalt ist nur aus einer Kopie belegt, die das Medium Table.Briefings veröffentlicht hat. Danach hätte eine Wochengrenze nur auf Grundlage eines Tarifvertrags vereinbart werden dürfen, verbunden mit besonderem Gesundheitsschutz. Die Grenze sollte bei 48 Stunden je Woche im Schnitt von zwölf Monaten liegen. Arbeitgeber hätten die Arbeitszeit täglich elektronisch erfassen müssen, mit Ausnahmen etwa für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten. [12] Am 30.07.2026 teilte die Bundesregierung mit, der Referentenentwurf werde noch erstellt. Ein Referentenentwurf ist der erste Gesetzentwurf eines Ministeriums, bevor das Kabinett entscheidet. Zu Inhalten gab sie keine Auskunft. [13] Am 23.09.2026 antwortete sie schriftlich auf eine Frage im Bundestag, die Umsetzung werde noch innerhalb der Regierung abgesprochen. Ein Zeitplan liege nicht vor. [14]
Was dafür spricht
- Der CDU-Abgeordnete Wilfried Oellers sagte im Bundestag: „Es geht nicht darum, mehr Arbeit zu ermöglichen, sondern es geht darum, die jetzige wöchentliche Höchstarbeitszeit flexibel über die Woche verteilen zu können.“ Die Flexibilisierung bei gewahrtem Arbeits- und Gesundheitsschutz muss nach seinen Worten nicht nur für tarifgebundene Unternehmen, sondern für alle Arbeitsverhältnisse gelten. [15]
- Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände verlangt, dass das Gesetz „die Höchstarbeitszeit auf die Arbeitswoche und nicht den Arbeitstag bezogen regeln sollte“. Den im Juni bekannt gewordenen Entwurf aus dem Ministerium lehnt sie ab, unter anderem weil er die Wochengrenze an Tarifverträge knüpft. [16][17]
- Die Landesregierung von Baden-Württemberg beantragte im Januar 2026 im Bundesrat, die Bundesregierung um Prüfung einer Wochengrenze für alle Unternehmen und Beschäftigten zu bitten. Für Beschäftigte soll so „mehr Arbeitszeitsouveränität ermöglicht werden, ohne das wöchentliche Arbeitspensum der Beschäftigten zu erhöhen“. Gemeint ist, dass sie ihre Arbeitszeit freier einteilen, etwa um Pflege und Betreuung in der Familie mit dem Beruf zu verbinden. [3]
Was dagegen spricht
- Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi hält das Arbeitszeitgesetz schon heute für flexibel, weil zehn Stunden am Tag möglich sind und Tarifverträge mehr regeln können. Sie warnt: „Was die Regierung plant, wäre eine Machtverschiebung hin zu den Arbeitgebern.“ Millionen Beschäftigte ohne Tarifvertrag wären nach ihren Worten dem Weisungsrecht der Arbeitgeber ausgeliefert. [18]
- Der AfD-Abgeordnete Bernd Schattner sagte im Bundestag: „Wir als AfD sagen klar: Der Achtstundentag hat sich bewährt.“ Spielräume gebe es schon heute über Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. [15]
- Die Grünen-Fraktion nennt das Arbeitszeitgesetz „kein Hindernis, sondern einen Schutzrahmen für gesundes Arbeiten“. Mehr Flexibilität sei schon heute über Tarifverträge möglich. [19] Die Linke will die wöchentliche Höchstgrenze von 48 auf 40 Stunden senken und die Grenze von acht Stunden am Tag behalten. [20]
ABSTIMMEN
Ihre Stimme
LIVE
Das Ergebnis
Noch kein Zwischenstand. Stand
Aktualisiert sich alle 15 Sekunden.
METHODE
So zählen wir
Dies ist ein Stimmungsbild unserer Leserinnen und Leser, keine repräsentative Umfrage. Wer abstimmt, entscheidet selbst, ob er teilnimmt. Das Ergebnis sagt deshalb nicht, was alle Menschen in Deutschland denken.
Abstimmen können Sie einmal am Tag, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Dafür merkt sich Ihr Browser den Tag Ihrer Stimme, und je Internetanschluss zählen wir am Tag höchstens 20 Stimmen. Gespeichert wird nur, wie viele Stimmen jede Antwort hat. Wer wie abgestimmt hat, speichern wir nicht.
Während die Abstimmung läuft, zeigen wir nur die Anteile, und zwar ab 50 Stimmen; vorher wäre ein Zwischenstand Zufall. Die Zahl der Stimmen geben wir am Ende der Abstimmung bekannt.
Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.
BELEGE
Quellen
[1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Artikel 74 GrundgesetzAmtliche Quelle
[2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Arbeitszeitgesetz (ArbZG), §§ 3, 5, 7, 16 und 17Amtliche Quelle
[3] Bundesrat, 20.01.2026
Antrag des Landes Baden-Württemberg: Entschließung des Bundesrates „Bürokratieentlastung im Bereich des Arbeitsrechts und des Arbeitsschutzes“, Drucksache 30/26Amtliche Quelle
[4] Bundesregierung, 09.09.2026
Unterrichtung „Nationaler Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen in Deutschland“, Drucksache 21/7700Amtliche Quelle
[5] Europäische Union, 04.11.2003
Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (Arbeitszeitrichtlinie), Art. 3, 6, 16 und 19Amtliche Quelle
[6] Bundesarbeitsgericht, 13.09.2022
Pressemitteilung 35/22: Einführung elektronischer Zeiterfassung – Initiativrecht des Betriebsrats (1 ABR 22/21)Amtliche Quelle
[7] Statistisches Bundesamt, 23.07.2026
Pressemitteilung Nr. 263: 7 % aller Vollzeiterwerbstätigen arbeiteten 2025 mindestens 49 Stunden pro WocheDatenportal
[8] Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 03.03.2026
Ergebnisse der IAB-Arbeitszeitrechnung für das Jahr 2025 (Presseinformation)Institut oder Körperschaft
[9] Bundesregierung, 19.01.2026
Antwort „Auswirkungen einer Umstellung von täglicher zu wöchentlicher Höchstarbeitszeit“, Drucksache 21/3703, S. 2, 5 und 6Amtliche Quelle
[10] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, September 2023
Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Arbeitszeit und gesundheitlichen Auswirkungen (baua: Fokus)Amtliche Quelle
[11] CDU, CSU und SPD, 2025
Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode, S. 18Institut oder Körperschaft
[12] Table.Briefings, Juni 2026
Kopie eines nicht amtlich veröffentlichten Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer VorschriftenMedienbericht
[13] Deutscher Bundestag, 31.07.2026
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung, Drucksache 21/7434, Frage 75, S. 50Amtliche Quelle
[14] Deutscher Bundestag, 23.09.2026
Plenarprotokoll 21/95, Antwort der Bundesregierung auf Frage 50, S. 11782Amtliche Quelle
[15] Deutscher Bundestag, 22.05.2026
Plenarprotokoll 21/81, Reden Wilfried Oellers (CDU/CSU), S. 9738 f., und Bernd Schattner (AfD), S. 9749Amtliche Quelle
[16] Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Themenseite Arbeitszeit: Arbeitszeitgesetz an die Digitalisierung anpassenVerband
[17] Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, 18.06.2026
Gesetzentwurf zur Arbeitszeit zurückziehen und grundlegend überarbeitenVerband
[18] Deutscher Gewerkschaftsbund, 29.05.2026
Für eine Wachstumsagenda: Yasmin Fahimi über Arbeitszeit und WachstumVerband
[19] Deutscher Bundestag, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 05.05.2026
Antrag „Vereinbarkeit statt Verfügbarkeit – Für eine moderne Arbeitszeitpolitik“, Drucksache 21/5781, S. 2Amtliche Quelle
[20] Deutscher Bundestag, Fraktion Die Linke, 16.04.2026
Antrag „Für eine Arbeitszeitpolitik, die zum Leben passt – Überlastung stoppen, echte Vereinbarkeit schaffen“, Drucksache 21/5395, S. 2Amtliche Quelle