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ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 38

Soll der Zuverdienst bei Sozialleistungen stärker begünstigt werden, damit sich zusätzliche Arbeit finanziell lohnt?

Rund 761.000 Menschen hatten im Juni 2026 Einkommen aus Arbeit und bezogen zugleich Bürgergeld, das heutige Grundsicherungsgeld. Von jedem Euro über 100 Euro bleiben ihnen je nach Verdienst 10 bis 30 Cent, ohne Kinder ab 1.200 Euro nichts mehr. Die Koalition will die Anrechnung umbauen: kleine Verdienste stärker anrechnen, höhere schwächer.

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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 8: Arbeit und soziale Absicherung · Ergebnisse ansehen

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Die Fakten

Wer erwerbsfähig ist und vom eigenen Einkommen nicht leben kann, erhält Grundsicherungsgeld. Bis zum 30.06.2026 hieß die Leistung Bürgergeld. [1] Eigenes Einkommen wird auf die Leistung angerechnet. Das heißt: Die Leistung sinkt um den angerechneten Betrag. Die Regeln dafür legt der Bund im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch fest. Vom Arbeitslohn bleiben die ersten 100 Euro im Monat frei. Vom Teil zwischen 100 und 520 Euro bleiben 20 Prozent frei, zwischen 520 und 1.000 Euro 30 Prozent und zwischen 1.000 und 1.200 Euro 10 Prozent. Mit minderjährigem Kind reicht die letzte Stufe bis 1.500 Euro. [2] Verdienst oberhalb dieser Grenzen wird voll angerechnet. [3] Nach diesen Stufen bleiben höchstens 348 Euro frei, mit Kind 378 Euro. Bei einem Minijob an der Grenze von 603 Euro sind es 208,90 Euro. [2][3] Die Reform zum Grundsicherungsgeld hat an diesen Regeln nichts geändert. [1]

Im Juni 2026 bezogen rund 3,79 Millionen erwerbsfähige Menschen Bürgergeld. Rund 761.000 von ihnen hatten zugleich Einkommen aus Arbeit, also etwa jeder Fünfte. Man nennt sie oft Aufstocker. Im Jahresdurchschnitt 2025 waren es knapp 810.000, im Jahr 2019 gut eine Million. Von denen, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt waren, verdienten 46 Prozent höchstens so viel wie in einem Minijob. Weitere 46 Prozent verdienten mehr, aber höchstens 2.000 Euro brutto im Monat. Knapp 8 Prozent lagen darüber. [4][5]

Wer mehr verdient, kann statt Grundsicherungsgeld Wohngeld und für Kinder einen Kinderzuschlag bekommen. Beide sinken, wenn das Einkommen steigt. [6] Der Kinderzuschlag sinkt um 45 Prozent des angerechneten Erwerbseinkommens, das über dem Bedarf der Eltern liegt. [7] Sinken Wohngeld und Kinderzuschlag gleichzeitig, bleibt von zusätzlichem Verdienst besonders wenig übrig. Das stellt auch der Bericht der Kommission zur Sozialstaatsreform fest. [3] Ein Gutachten von ifo Institut und ZEW für das Bundesarbeitsministerium fand 2023 Einkommensbereiche, in denen ein zusätzlicher Euro brutto das verfügbare Einkommen kaum erhöht und mitunter sogar senkt. Die Institute schlugen vor, Verdienste zwischen 520 und 2.000 Euro im Bürgergeld nur zu 70 Prozent anzurechnen und darüber zu 65 Prozent. Gelten sollte das nur für Alleinstehende, Alleinerziehende und Paare mit mindestens drei Kindern. Danach wären 136.000 Menschen mehr erwerbstätig. Die öffentlichen Haushalte stünden um rund 1,1 Milliarden Euro im Jahr besser da. [6]

CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Hinzuverdienstregeln zu reformieren. Die Regeln der einzelnen Leistungen sollen besser aufeinander abgestimmt werden. Zudem vereinbarten sie eine Kommission zur Sozialstaatsreform mit Ländern und Kommunen. [8] Die Kommission empfahl im Januar 2026, die Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag in einem einheitlichen Leistungssystem zusammenzuführen. Kleine Verdienste sollen dann stärker angerechnet werden, höhere schwächer. Frei bleiben sollen nur noch 50 statt 100 Euro. Vom Verdienst darüber sollen über 80 bis 90 Prozent angerechnet werden. Ab einer Grenze, etwa der Minijob-Grenze, sollen es nur noch etwa 70 bis 80 Prozent sein. Die volle Anrechnung ab 1.200 oder 1.500 Euro soll entfallen. Für bestimmte Haushalte, etwa Familien, sollen andere Sätze gelten können. Die genauen Werte soll erst das Gesetz festlegen. Die Zahl der Leistungsbezieher soll dabei nicht deutlich steigen. [3] Der Koalitionsausschuss beschloss Anfang Juli 2026, die Vorschläge der Kommission schnellstmöglich umzusetzen, ausdrücklich auch dieses Modell. [9] Nach dem Zeitplan der Kommission soll das Gesetzgebungsverfahren möglichst bis Ende 2027 abgeschlossen sein. [3] Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums werden die Vorschläge für das neue Leistungssystem derzeit weiter ausgearbeitet. [10]

Was dafür spricht

  • Der CDU-Abgeordnete Carsten Linnemann kündigte bei der Verabschiedung des Grundsicherungsgelds einen zweiten Schritt an: „Wir müssen etwa an die Hinzuverdienstregeln ran. In Zukunft muss gelten: Wer mehr arbeitet, muss mehr Geld in der Tasche haben.“ [11]
  • Die Grünen beantragten im Januar 2026, sozialversicherten Beschäftigten, die Grundsicherung beziehen, mehr von ihrem Verdienst zu lassen. Nach ihrem Antrag würde das die Lage von Aufstockern deutlich verbessern, das Armutsrisiko senken und den Weg in Arbeit erleichtern, von der man leben kann. Wohngeld und Kinderzuschlag sollen dabei einbezogen werden. [12]
  • Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände will höhere Verdienste weniger und kleine stärker anrechnen: „Damit wird nicht länger der Hinzuverdienst zur Sozialleistung, sondern das Herausarbeiten aus dem Leistungsbezug und eine Ausweitung des Arbeitsvolumens belohnt.“ [13]

Was dagegen spricht

  • Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit hat 54 Reformvarianten durchgerechnet. Eine besonders großzügige Variante, die keinen Erwerbstätigen schlechter stellt als heute, kostet danach 5 Milliarden Euro im Jahr. Die Zahl der Haushalte mit Wohngeld oder Kinderzuschlag könnte um bis zu 1,2 Millionen steigen. Den Effekt auf das gesamte Arbeitsangebot nennen die Forscher „eher gering“: Die angebotenen Arbeitsstunden stiegen höchstens um rund 0,6 Prozent. [14]
  • Der Deutsche Gewerkschaftsbund verweist auf den Armutsbericht der Bundesregierung. In dessen Rechenbeispiel hatte eine Alleinerziehende mit einem Kind 2024 in Vollzeit zum Mindestlohn 667 Euro im Monat mehr als ohne Arbeit. Solche Vergleiche widerlegen nach Ansicht des DGB „die oft kolportierte These, Arbeit lohne sich nicht“. [15][16]
  • Der Paritätische Wohlfahrtsverband wendet sich gegen das Anrechnungsmodell der Kommission. Je nach Umsetzung könne es Verdienste bis etwa 1.000 Euro erheblich schlechter stellen. Die stärkere Anrechnung kleiner Einkommen lehnt er ab. Vielen Leistungsbeziehenden erlaubten ihre Lebensumstände nicht, mehr zu arbeiten. [17]

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BELEGE


Quellen

  1. [1] Bundesgesetzblatt, 22.04.2026

    Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, BGBl. 2026 I Nr. 107

    Amtliche Quelle

  2. [2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 11b Zweites Buch Sozialgesetzbuch: Absetzbeträge

    Amtliche Quelle

  3. [3] Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Januar 2026

    Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform, S. 14, 20, 21 und 46

    Amtliche Quelle

  4. [4] Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Oktober 2026

    Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Monats- und Jahreszahlen), Deutschland, Juni 2026, Tabellen 1 und 3

    Datenportal

  5. [5] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 20 Viertes Buch Sozialgesetzbuch: Aufbringung der Mittel, Übergangsbereich

    Amtliche Quelle

  6. [6] ifo Institut und ZEW im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Dezember 2023

    Zur Reform der Transferentzugsraten und Verbesserung der Erwerbsanreize, Kurzversion, Forschungsbericht 629 K, S. 14, 15 und 18

    Institut oder Körperschaft

  7. [7] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 6a Bundeskindergeldgesetz: Kinderzuschlag

    Amtliche Quelle

  8. [8] CDU, CSU und SPD, 2025

    Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode, S. 17, Z. 443 bis 456

    Institut oder Körperschaft

  9. [9] Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 02.07.2026

    Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung, Ergebnis des Koalitionsausschusses, Nr. 10

    Amtliche Quelle

  10. [10] Bundesministerium für Arbeit und Soziales

    Sozialleistungen und Verfahren neu ordnen

    Amtliche Quelle

  11. [11] Deutscher Bundestag, 05.03.2026

    Plenarprotokoll 21/62, S. 7461

    Amtliche Quelle

  12. [12] Deutscher Bundestag, 13.01.2026

    Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Chancen statt Stigmatisierung – Für eine gerechte Grundsicherung“, Drucksache 21/3606, S. 3 und 6

    Amtliche Quelle

  13. [13] Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, 18.09.2025

    Sozialstaat neugestalten: Effizienz, Fairness und Eigenverantwortung. BDA-Positionspapier zum Stakeholder-Gespräch der Kommission zur Sozialstaatsreform am 18. September 2025, S. 4

    Verband

  14. [14] Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB-Forum), 15.07.2025

    Reformen der Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag: ein Balanceakt zwischen vielen Zielkonflikten

    Institut oder Körperschaft

  15. [15] Deutscher Gewerkschaftsbund, 10.03.2026

    Stellungnahme zum 7. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, S. 2

    Verband

  16. [16] Bundesregierung, 09.12.2025

    Siebter Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung – Lebenslagen in Deutschland, Drucksache 21/3250, S. 146 und 148

    Amtliche Quelle

  17. [17] Der Paritätische Gesamtverband, 28.01.2026

    Bericht der Sozialstaatskommission

    Verband