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ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 36

Wie hoch soll der gesetzliche Mindestlohn im Verhältnis zum mittleren Arbeitslohn sein?

Seit dem 01.01.2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro je Stunde, ab 2027 sind es 14,60 Euro. Die 13,90 Euro entsprechen je nach Rechnung 57,5 bis rund 60 Prozent des mittleren Bruttolohns von Vollzeitbeschäftigten. Wo soll der Mindestlohn künftig im Verhältnis zum mittleren Lohn liegen?

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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 8: Arbeit und soziale Absicherung · Ergebnisse ansehen

VOR DER STIMME


Die Fakten

Den gesetzlichen Mindestlohn regelt der Bund im Mindestlohngesetz. Seine Höhe schlägt die Mindestlohnkommission vor, eine ständige Kommission der Tarifpartner. Die Bundesregierung kann den Vorschlag per Verordnung verbindlich machen. [1] Die Kommission beschließt alle zwei Jahre. Dabei wägt sie ab, welche Höhe die Beschäftigten angemessen schützt, fairen Wettbewerb ermöglicht und Beschäftigung nicht gefährdet. Nach dem Gesetz orientiert sie sich nachlaufend an der Entwicklung der Tariflöhne. [2] Der Bundestag kann die Höhe auch selbst per Gesetz festlegen. Das tat er zuletzt mit 12 Euro ab dem 01.10.2022. [1]

Eine Zielmarke im Verhältnis zum mittleren Lohn nennt das Gesetz nicht. [2] Die EU-Mindestlohnrichtlinie verlangt, die Angemessenheit an Referenzwerten zu messen. Als Beispiele nennt sie 60 Prozent des mittleren Bruttolohns, also des Medians, und 50 Prozent des Bruttodurchschnittslohns. [3] Der Europäische Gerichtshof erklärte am 11.11.2025 zwei Vorgaben der Richtlinie für nichtig: die Liste der Kriterien für die Festsetzung und das Verbot, automatisch angepasste Mindestlöhne zu senken. Im Übrigen wies er die Klage Dänemarks ab. Die Vorgabe zu den Referenzwerten gilt damit weiter. [4] Nach ihrer Geschäftsordnung vom 21.01.2025 orientiert sich die Mindestlohnkommission an der Tarifentwicklung „sowie am Referenzwert von 60 % des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten“. Bei besonderen wirtschaftlichen Umständen darf sie davon abweichen. [5] Die Bundesregierung nennt die Geschäftsordnung „reines Binnenrecht“, hält 60 Prozent aber für einen geeigneten Referenzwert. [6]

Seit dem 01.01.2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 Euro je Stunde, ab dem 01.01.2027 sind es 14,60 Euro. [7] Das hatte die Kommission am 27.06.2025 einstimmig beschlossen. [8] Nach Angaben des Statistischen Bundesamts erreicht der Mindestlohn 2026 rund 60 Prozent des mittleren Bruttoverdienstes von Vollzeitbeschäftigten. Das Amt rechnet dabei mit Monatsverdiensten. [9] Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, kurz IAB, rechnet mit Stundenlöhnen. Es nutzt den mittleren Stundenlohn von Vollzeitbeschäftigten im April 2025, nach einer vorläufigen Hochrechnung des Statistischen Bundesamts 24,18 Euro. Danach entsprechen 13,90 Euro 57,5 Prozent und 14,60 Euro 60,4 Prozent. Weil die Löhne seit April 2025 weiter steigen, liegt der Anteil nach Einschätzung des IAB beim Inkrafttreten jeweils leicht niedriger. Für 2027 nennt es bei 2 Prozent Lohnwachstum im Jahr 58,4 Prozent. [10] Im April 2024 lag der Anteil am mittleren Stundenlohn von Vollzeitbeschäftigten nach Rechnung der Kommission bei 52,8 Prozent. Gemessen an allen Beschäftigten, also auch an Teilzeit und Minijobs, waren es 61,3 Prozent. [11] Von der Erhöhung auf 13,90 Euro waren nach Schätzung des Statistischen Bundesamts bis zu 4,8 Millionen Jobs betroffen, rund 12 Prozent. [12]

Grüne und Linke beantragten im Juni 2025, 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten als Untergrenze ins Gesetz zu schreiben. Beide Fraktionen fordern einen Mindestlohn von 15 Euro. [13][14] Abgestimmt hat der Bundestag über beide Anträge noch nicht (Stand 14.10.2026). [15] Nach Auffassung der Bundesregierung erfüllt das Mindestlohngesetz die Richtlinie bereits. [6] Den nächsten Beschluss fasst die Kommission nach dem Zweijahresrhythmus 2027. [2]

Die Koalition aus CDU, CSU und SPD vereinbarte 2025, die Kommission solle sich an der Tarifentwicklung und an 60 Prozent des Bruttomedianlohns orientieren: „Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar.“ [16] Der Deutsche Gewerkschaftsbund nennt die 60 Prozent in der Geschäftsordnung „einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer armutsfesten Lohnuntergrenze“. Eine Regel im Gesetz könne mehr Rechtssicherheit bringen. [17] Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände lehnt eine solche Regel ab: „Der Mindestlohn ist kein sozialpolitisches Instrument.“ Mit 14,60 Euro sei der Wert von 60 Prozent bereits erreicht. [18] Die Linke stützte sich dagegen auf eine Rechnung eines Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, nach der 60 Prozent damals rund 15 Euro entsprachen. [14] Die AfD-Fraktion hält das Kriterium für nicht vom Gesetz gedeckt: „Eine Geschäftsordnung kann jedoch keine gesetzlichen Maßstäbe einführen oder modifizieren.“ [6] Das IAB rät von einer festen Untergrenze im Gesetz ab. Sie könne in wirtschaftlich angespannten Zeiten Beschäftigung gefährden und den Spielraum der Kommission einengen. [10]

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Ihre Stimme

Wie hoch soll der gesetzliche Mindestlohn im Verhältnis zum mittleren Arbeitslohn sein?

Mittlerer Lohn heißt hier der Median der Bruttostundenlöhne von Vollzeitbeschäftigten: Die Hälfte verdient mehr, die Hälfte weniger. Heute liegt der Mindestlohn je nach Rechnung bei 57,5 bis rund 60 Prozent davon, 2027 bei etwa 58 bis 60 Prozent; mit fortgeschriebenen Löhnen gerechnet etwas darunter. Wenn es aus Ihrer Sicht keine solche Zielmarke geben soll, wählen Sie „Keine Zielmarke“.

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Abstimmen können Sie einmal am Tag, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Dafür merkt sich Ihr Browser den Tag Ihrer Stimme, und je Internetanschluss zählen wir am Tag höchstens 20 Stimmen. Gespeichert wird nur, wie viele Stimmen jede Antwort hat. Wer wie abgestimmt hat, speichern wir nicht.

Während die Abstimmung läuft, zeigen wir nur die Anteile, und zwar ab 50 Stimmen; vorher wäre ein Zwischenstand Zufall. Die Zahl der Stimmen geben wir am Ende der Abstimmung bekannt.

Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.

BELEGE


Quellen

  1. [1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 1 Mindestlohngesetz: Mindestlohn

    Amtliche Quelle

  2. [2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    § 9 Mindestlohngesetz: Beschluss der Mindestlohnkommission

    Amtliche Quelle

  3. [3] Europäische Union, 19.10.2022

    Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union, Artikel 5

    Amtliche Quelle

  4. [4] Gerichtshof der Europäischen Union, 11.11.2025

    Pressemitteilung Nr. 136/25 zum Urteil in der Rechtssache C-19/23, Dänemark / Parlament und Rat

    Amtliche Quelle

  5. [5] Mindestlohnkommission, 21.01.2025

    Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission, § 2 Absatz 1

    Amtliche Quelle

  6. [6] Deutscher Bundestag, 19.01.2026

    Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Rechtssichere Festsetzung des gesetzlichen Mindestlohns und Prüfungen durch die Bundesregierung“, Drucksache 21/3721

    Amtliche Quelle

  7. [7] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 05.11.2025, verkündet 07.11.2025

    § 1 Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (BGBl. 2025 I Nr. 268): Höhe des Mindestlohns

    Amtliche Quelle

  8. [8] Mindestlohnkommission, 27.06.2025

    Beschluss der Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG

    Amtliche Quelle

  9. [9] Statistisches Bundesamt, 15.09.2026

    Mindestlöhne in der EU: Deutschland mit dritthöchstem Mindestlohn der EU

    Datenportal

  10. [10] Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 22.12.2025

    Stellungnahme zur Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 12.01.2026, Ausschussdrucksache 21(11)64

    Institut oder Körperschaft

  11. [11] Mindestlohnkommission, Juni 2025

    Fünfter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns, Tabelle 1.2, S. 27

    Amtliche Quelle

  12. [12] Statistisches Bundesamt, 22.01.2026

    Pressemitteilung Nr. 025: Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro betraf bis zu 4,8 Millionen Jobs

    Datenportal

  13. [13] Deutscher Bundestag, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 03.06.2025

    Antrag „Mindestlohngesetz reformieren – 15 Euro pro Stunde sicherstellen“, Drucksache 21/346

    Amtliche Quelle

  14. [14] Deutscher Bundestag, Fraktion Die Linke, 03.06.2025

    Antrag „Mindestlohn auf 15 Euro anheben und dauerhaft armutsfest machen“, Drucksache 21/347

    Amtliche Quelle

  15. [15] Deutscher Bundestag, Dokumentations- und Informationssystem, Stand 14.10.2026

    Vorgänge 322281 und 322282 zu den Drucksachen 21/346 und 21/347: Beratungsstand „Überwiesen“

    Amtliche Quelle

  16. [16] CDU, CSU und SPD, 05.05.2025

    Verantwortung für Deutschland: Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, S. 18

    Institut oder Körperschaft

  17. [17] Deutscher Gewerkschaftsbund, 05.01.2026

    Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung zum Mindestlohn, Drucksachen 21/346 und 21/347, S. 2 f.

    Verband

  18. [18] Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, 18.12.2025

    Staatliche Eingriffe in den Mindestlohn sind Gift für die Tarifautonomie, Ausschussdrucksache 21(11)63

    Verband