ABSTIMMUNGDEUTSCHLAND ENTSCHEIDETFRAGE 35
Soll der Staat die Gesamtbelastung der Arbeit durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge begrenzen?
Steuern und Sozialbeiträge machten 2025 in Deutschland 49,3 Prozent der Arbeitskosten eines alleinstehenden Durchschnittsverdieners aus, der zweithöchste Wert unter 38 OECD-Staaten. Die Beitragssätze zur Sozialversicherung summieren sich 2026 auf gut 42 Prozent des Bruttolohns. Der Sachverständigenrat Wirtschaft erwartet bei geltendem Recht bis 2040 fast 50 Prozent.
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Teil der Reihe DEUTSCHLAND ENTSCHEIDET: Thema 7: Steuern und Abgaben · Ergebnisse ansehen
VOR DER STIMME
Die Fakten
Auf Arbeitseinkommen fallen Einkommensteuer und Beiträge zur Sozialversicherung an. Die OECD misst dafür Steuern und Sozialbeiträge abzüglich staatlicher Geldleistungen als Anteil an den Arbeitskosten. Arbeitskosten sind der Bruttolohn samt den Beiträgen des Arbeitgebers. Für eine alleinstehende Person ohne Kinder mit Durchschnittslohn lag dieser Anteil 2025 in Deutschland bei 49,3 Prozent. Das war der zweithöchste Wert der 38 OECD-Staaten. Der Durchschnitt lag bei 35,1 Prozent. [1]
2026 beträgt der Beitragssatz in der Rentenversicherung 18,6 Prozent. [2] In der Arbeitslosenversicherung sind es 2,6 Prozent, in der Pflegeversicherung 3,6 Prozent, für Kinderlose 4,2 Prozent. [3] Die Krankenversicherung erhebt 14,6 Prozent und einen Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegt. [4] Das Bundesgesundheitsministerium setzte den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2026 auf 2,9 Prozent fest. Ende Juni 2026 erhoben die Kassen im Schnitt 3,13 Prozent. [5] Mit 2,9 Prozent und ohne den Zuschlag für Kinderlose ergeben die Sätze zusammen 42,3 Prozent des Bruttolohns. In der Kranken- und Pflegeversicherung teilen sich Arbeitgeber und Beschäftigte die Beiträge grundsätzlich je zur Hälfte. Den Zuschlag für Kinderlose zahlen die Beschäftigten allein. [3][4] Beiträge fallen nur bis zu einer Einkommensgrenze an, in der Krankenversicherung 2026 bis 5.812,50 Euro im Monat. [4]
Die Einkommensteuer regelt der Bund. Weil ein Teil ihres Aufkommens Ländern und Gemeinden zusteht, muss der Bundesrat zustimmen. [6][7] Auch die Sozialversicherung regelt der Bund durch Gesetz. [8] Zeigen die Modellrechnungen der Bundesregierung bis 2030 einen Rentenbeitrag über 22 Prozent, muss sie dem Gesetzgeber Maßnahmen vorschlagen. [2] Für alle Beiträge zusammen oder für Steuern und Beiträge zusammen gibt es keine gesetzliche Obergrenze. 2020 verfolgte die damalige Bundesregierung das Ziel, die Sozialbeiträge bis 2021 auf insgesamt höchstens 40 Prozent zu begrenzen. Zusätzlichen Bedarf wollte sie zum Teil aus dem Bundeshaushalt decken. [9] Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD von 2025 nennt kein solches Ziel. Er sieht vor, die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur zu senken und die Beiträge zur Krankenversicherung langfristig zu stabilisieren. [10]
Nach den Modellrechnungen des Rentenversicherungsberichts 2025 bleibt der Rentenbeitrag bis 2027 bei 18,6 Prozent. 2028 steigt er auf 19,8 Prozent, 2030 auf 20,1 Prozent und bis 2039 auf 21,2 Prozent. [2] Der Sachverständigenrat Wirtschaft erwartet bei geltendem Recht, dass der Gesamtbeitragssatz zur Sozialversicherung bis 2030 auf 45,4 Prozent und bis 2040 auf 49,7 Prozent steigt. [11] Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission empfahl im Juni 2026 zusätzlich eine verpflichtende Kapitalrente. [12][13] Dafür sollen Arbeitgeber und Beschäftigte schrittweise einen weiteren Beitrag von zusammen zwei Prozent zahlen, je zur Hälfte. Das Geld soll auf persönlichen Konten am Kapitalmarkt angelegt werden. [12] Der Koalitionsausschuss beschloss Anfang Juli 2026, die Empfehlungen umfassend und zügig umzusetzen. [13]
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027 soll der Grundfreibetrag 2027 von 12.348 Euro auf 12.564 Euro steigen und 2028 auf 12.900 Euro. Bis zu diesem Betrag bleibt Einkommen steuerfrei. Ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen soll der Steuersatz 47 Prozent betragen. Für 2028 rechnet die Bundesregierung mit rund 6 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen. [7] Der Bundestag beriet den Entwurf am 08.10.2026 erstmals. [14] Das im Juli 2026 verkündete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll rund 19 Milliarden Euro einsparen und den durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2027 bei 2,9 Prozent halten. [15][5] Für die Pflege beschloss das Bundeskabinett am 30.09.2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes. Danach bleibt der allgemeine Satz bei 3,6 Prozent. Der Zuschlag für Kinderlose soll zum 01.01.2027 von 0,6 auf 0,9 Prozent steigen. [16][17]
Was dafür spricht
- CDU und CSU schrieben in ihr Wahlprogramm 2025: „Unser Ziel für die Sozialversicherungsbeiträge: Wir wollen uns wieder auf die 40 Prozent hinbewegen.“ Die AfD verlangt in ihrem Wahlprogramm eine „Senkung der Steuer- und Abgabenlast“. [18][19]
- Die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie in Bayern und Baden-Württemberg schrieben am 10.08.2026 an den Bundeskanzler: „Maßgabe muss es sein, den Gesamtbeitragssatz wieder in Richtung der 40-Prozent-Marke zu drücken.“ Dafür verlangen sie Reformen in allen Zweigen der Sozialversicherung, die den Anstieg der Ausgaben bremsen. [20]
- Der Sachverständigenrat Wirtschaft rechnet damit, dass die Wirtschaftsleistung wegen steigender Beitragssätze bis 2035 um 0,5 bis 0,9 Prozent niedriger liegt als ohne den Anstieg. Jüngere Jahrgänge müssen nach seinen Berechnungen einen deutlich größeren Teil ihres Lebenseinkommens für Sozialbeiträge aufwenden als frühere. Die Vorsitzende Monika Schnitzer: „Der absehbare Anstieg der Ausgaben in den Sozialversicherungen sollte verlangsamt werden.“ [11]
Was dagegen spricht
- Die IG Metall hielt 2024 dagegen: „Der Ruf nach der 40%-Grenze bei den Sozialbeiträgen entlastet vor allem die Arbeitgeber.“ Lücken in der sozialen Sicherung müssten Beschäftigte dann allein privat schließen. Die Gewerkschaft will steigende Kosten über eine Kranken- und Pflegeversicherung für alle und einen Mix aus Steuern und Abgaben tragen. [21]
- Der Deutsche Gewerkschaftsbund beruft sich auf das Institut für Weltwirtschaft: Die Lohnkosten im Verhältnis zur Produktivität fallen 2026 niedriger aus als erwartet. Darin sind die Sozialbeiträge der Arbeitgeber enthalten. Sein Schluss: „Es ist also falsch zu behaupten, die Sozialkosten gefährdeten akut die Wettbewerbsfähigkeit.“ [22]
- Der Sozialverband VdK kritisierte im April 2026 den Entwurf des Gesetzes zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge, weil er die Stabilisierung „primär durch Leistungskürzungen und zusätzliche Belastungen der Versicherten erzwingt“. Er fordert stattdessen höhere Steuerzuschüsse und eine dauerhaft höhere Einkommensgrenze für Beiträge. [23]
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Wer es darauf anlegt, kann die Sperre umgehen, etwa mit einem zweiten Gerät. Ganz ausschließen lässt sich Manipulation bei offenen Online-Abstimmungen nicht.
BELEGE
Quellen
[1] OECD, 22.04.2026
Taxing Wages 2026: Germany (Länderbericht)Institut oder Körperschaft
[2] Bundesregierung, 28.11.2025
Rentenversicherungsbericht 2025, Drucksache 21/3080, S. 7 und 28Amtliche Quelle
[3] Bundesministerium für Gesundheit, 2026
Finanzierung der sozialen PflegeversicherungAmtliche Quelle
[4] Bundesministerium für Gesundheit, 2026
Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)Amtliche Quelle
[5] Bundesministerium für Gesundheit, 04.09.2026
Finanzentwicklung der GKV im 1. Halbjahr 2026 (Pressemitteilung)Amtliche Quelle
[6] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Artikel 105 GrundgesetzAmtliche Quelle
[7] Bundesregierung, 28.09.2026
Gesetzentwurf „Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027“, Drucksache 21/8235Amtliche Quelle
[8] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Artikel 74 GrundgesetzAmtliche Quelle
[9] Bundesregierung, 19.10.2020
Gesetzentwurf „Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG“, Drucksache 19/23483, S. 35Amtliche Quelle
[10] CDU, CSU und SPD, 2025
Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode, S. 45 und 105Institut oder Körperschaft
[11] Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 27.05.2026
Pressemitteilung zum Frühjahrsgutachten 2026: Sozialversicherungen reformieren, Anstieg der Beitragssätze dämpfenInstitut oder Körperschaft
[12] Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2026
Rentenkommission 2026: 33 Empfehlungen zur RentenreformAmtliche Quelle
[13] Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 12.08.2026
So reformieren wir unsere SozialversicherungenAmtliche Quelle
[14] Deutscher Bundestag, 08.10.2026
Einkommensteuerreformgesetz soll kleine und mittlere Einkommen entlastenAmtliche Quelle
[15] Bundesgesetzblatt, 29.07.2026
Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung, BGBl. 2026 I Nr. 228Amtliche Quelle
[16] Bundesministerium für Gesundheit, 30.09.2026
Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz (Pressemitteilung)Amtliche Quelle
[17] Bundesregierung, 09.10.2026
Gesetzentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz)“, Bundesrat-Drucksache 587/26Amtliche Quelle
[18] CDU und CSU, 2025
Politikwechsel für Deutschland. Wahlprogramm von CDU und CSU (S. 12)Institut oder Körperschaft
[19] Alternative für Deutschland, Januar 2025
Zeit für Deutschland: Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025, S. 16Institut oder Körperschaft
[20] bayme vbm und Südwestmetall, 10.08.2026
Schreiben an Bundeskanzler Friedrich Merz: Wesentliche sozialpolitische Weichenstellungen für die Zukunft unserer StandorteVerband
[21] IG Metall, Mai 2024
FAQ: Die alte neoliberale Leier. Was Union, FDP und Co. fordern – und warum es falsch ist, S. 2 f.Verband
[22] Deutscher Gewerkschaftsbund, 14.09.2026
Sozialabbau: Schädlich für Wirtschaft und DemokratieVerband
[23] Sozialverband VdK Deutschland, 20.04.2026
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung, S. 4Verband